Bei welchem Einkommen steht mir Bürgergeld zu?
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Bürgergeld steht Ihnen zu, wenn Ihr Einkommen nicht ausreicht, um Ihren Bedarf zu decken; es gibt keinen festen Einkommensgrenze, aber Ihr Einkommen wird teilweise freigerechnet (z.B. bis 100€ komplett, danach gestaffelt) und der Rest auf den Bedarf angerechnet, bis Ihr Bedarf gedeckt ist, wobei Sie bei höheren Einkommen (über 1.200€ ohne Kind / 1.500€ mit Kind) oft nur noch Zuschüsse bekommen oder gar nichts mehr, da das Einkommen dann voll verrechnet wird.
Wie hoch darf mein Einkommen sein, um Bürgergeld zu beantragen?
Beim Bürgergeld gibt es keine feste Einkommensgrenze, sondern Freibeträge, die bestimmen, wie viel Sie zu Ihrem Einkommen dazuverdienen dürfen, bevor es gekürzt wird: Bis 100 € sind immer frei, danach gibt es gestaffelte Freibeträge (20 %, 30 %, 10 %), wobei für minderjährige Kinder höhere Grenzen gelten (bis 1.500 €). Diese Freibeträge werden vom Bruttoeinkommen berechnet und sorgen dafür, dass ein Teil Ihres Verdienstes Ihnen vollständig bleibt, um den Bürgergeld-Anspruch zu „entlasten“.
Bei welchem Einkommen kann man Bürgergeld aufstocken?
Beim Bürgergeld gibt es keine starre Einkommensgrenze, sondern Freibeträge: Bis 100 € Einkommen bleibt alles anrechnungsfrei, danach greifen gestaffelte Freibeträge (20 %, 30 %, 10 %), die bei 1.200 € (bzw. 1.500 € mit Kind) enden, danach wird Einkommen voll verrechnet. Diese Freibeträge werden vom Jobcenter individuell berechnet, basierend auf Ihrem Gesamtbedarf (Regelsatz + Kosten der Unterkunft).
Welche Voraussetzungen muss man erfüllen, um Bürgergeld zu bekommen?
Ein Anspruch auf Bürgergeld setzt im Wesentlichen voraus, dass Sie erwerbsfähig und hilfebedürftig sind. Dies ist im Zweiten Buch Sozialgesetzbuch (SGB II) so verankert. Erwerbsfähig sind Sie, wenn Sie körperlich, geistig und seelisch in der Lage sind, täglich mindestens drei Stunden zu arbeiten.
Wann wird Bürgergeld abgelehnt?
Bürgergeld wird abgelehnt, wenn Ihr Einkommen oder Vermögen zu hoch ist, Sie vorrangige Leistungen wie Arbeitslosengeld I oder Wohngeld beziehen könnten, Sie nicht hilfebedürftig sind, nicht in Deutschland leben oder die erforderlichen Mitwirkungspflichten (z.B. fehlende Nachweise) nicht erfüllen, da dann die grundlegende Bedürftigkeit fehlt oder nicht nachgewiesen werden kann. Auch wenn Sie nicht mindestens drei Stunden täglich arbeiten können (z.B. wegen Krankheit), kann der Anspruch entfallen, wenn Sie das Rentenalter erreicht haben.
Wie wird Einkommen im Bürgergeld berücksichtigt?
Kann jeder Bürgergeld beantragen?
Sie können Bürgergeld erhalten, wenn Sie erwerbsfähig und leistungsberechtigt sind und damit mindestens folgende Bedingungen erfüllen: Sie sind mindestens 15 Jahre alt und Sie haben die Altersgrenze für Ihre Rente noch nicht erreicht. Sie wohnen in Deutschland und haben hier Ihren Lebensmittelpunkt.
Wann bekommt jeder Bürgergeld?
Das Bürgergeld wird in Deutschland vom Jobcenter jeweils am Ende des Vormonats im Voraus ausgezahlt. Es muss zum ersten Werktag des jeweiligen Monats auf dem Konto sein. Die Auszahlung erfolgt entweder per Kontoüberweisung oder per Scheck an die Anspruchsberechtigten.
Wie viel Geld darf man beim Bürgergeld auf dem Konto haben?
Beim Bürgergeld dürfen Sie im ersten Jahr (Karenzzeit) als Alleinstehender bis zu 40.000 € Vermögen behalten, für jede weitere Person in der Bedarfsgemeinschaft kommen 15.000 € hinzu, danach gelten 15.000 € pro Person als Schonvermögen. Ein Auto mit bis zu 7.500 € Wert zählt nicht dazu, ebenso wie ein selbstbewohntes Haus oder eine Eigentumswohnung.
Kann ich Bürgergeld im Ausland beziehen?
Man kann Bürgergeld grundsätzlich nur mit Lebensmittelpunkt in Deutschland beziehen, aber für zeitlich begrenzte Reisen ins Ausland gibt es Ausnahmen: Sie müssen die Abwesenheit vorher beim Jobcenter genehmigen lassen und sind auf maximal 21 Kalendertage pro Jahr beschränkt, da Sie jederzeit erreichbar sein müssen. Längere Aufenthalte oder ein dauerhafter Wohnsitzwechsel im Ausland führen zum Verlust des Anspruchs, da die Grundvoraussetzung der Inlandsbezug ist.
Bin ich Bürgergeld berechtigt?
Bürgergeld erhält, wer erwerbsfähig ist und seinen Lebensunterhalt nicht aus eigenem Einkommen decken kann. Zudem reichen andere vorrangige Leistungen wie Arbeitslosengeld, Wohngeld oder Kinderzuschlag nicht aus.
Wie viel darf ich verdienen, um Aufstockung zu bekommen?
Man kann sein Einkommen mit Bürgergeld aufstocken, solange der Gesamtbedarf die Summe aus eigenem Einkommen und staatlicher Hilfe nicht übersteigt – es gibt keine starre Gehaltsgrenze, sondern individuelle Bedarfsberechnung, wobei bis zu 100 € Einkommen komplett anrechnungsfrei sind, darüber hinaus gestaffelt Freibeträge gelten und der Bedarf vom Jobcenter ermittelt wird, wenn das Gehalt knapp über dem Existenzminimum liegt.
Was ist sinnvoller, Wohngeld oder Bürgergeld?
Besser ist, was Ihre individuelle Situation abdeckt: Bürgergeld ist eine umfassendere Leistung für den gesamten Lebensunterhalt (Existenzminimum), während Wohngeld ein Zuschuss ist, wenn Ihr Einkommen die Miete nicht deckt, aber Sie sonst nicht bedürftig sind. Wohngeld hat Vorrang und hat weniger Auflagen (keine Bewerbungspflicht, höhere Vermögensfreibeträge), aber Bürgergeld bietet mehr finanzielle Sicherheit, falls Ihr Einkommen sehr gering ist und Wohngeld nicht ausreicht, um die Kosten zu decken. Am besten prüfen Sie mit einem Rechner, was für Sie günstiger ist, oder stellen beide Anträge, da Sie nicht beides gleichzeitig bekommen.
Wer hat keinen Anspruch auf Bürgergeld?
Keinen Anspruch auf Bürgergeld haben in der Regel Personen, die das Rentenalter erreicht haben, nicht in Deutschland leben, nicht erwerbsfähig sind (weniger als 3 Stunden täglich arbeiten können), über ausreichend verwertbares Vermögen verfügen, Studierende (vorrangig BAföG), Asylsuchende (vorrangig Leistungen nach Asylbewerberleistungsgesetz) oder Personen, deren Bedarf durch Einkommen der Bedarfsgemeinschaft gedeckt wird, sowie Auszubildende in Wohnheimen.
Welches Vermögen ist unantastbar?
Es gibt kein pauschal "unantastbares" Vermögen, aber das sogenannte Schonvermögen ist bei Bezug von Sozialleistungen (wie Hilfe zur Pflege oder Grundsicherung) geschützt und darf nicht zur Finanzierung des Lebensunterhalts herangezogen werden, darunter fallen Freibeträge für Bargeld (z.B. 10.000 € für Einzelpersonen), eine selbstgenutzte Immobilie, ein angemessenes Auto, Hausrat und bestimmte Altersvorsorgeverträge. Was als "angemessen" gilt, hängt oft vom Einzelfall ab, aber bestimmte Gegenstände (z.B. für Berufsausübung oder altersgerechte Wohnung) bleiben ebenfalls unantastbar.
Wie viel Arbeitslosengeld bekomme ich bei 1500 € netto?
Bei 1500 € Netto bekommst du als Faustregel ca. 60 % davon als Arbeitslosengeld 1 (ALG I), also rund 900 €, aber das ist ein geschätzter Wert, da die genaue Berechnung auf deinem Brutto-Durchschnittsgehalt der letzten 12 Monate basiert, inklusive Steuern und Sozialabgaben. Mit Kind erhöht sich der Satz auf 67 % (ca. 1005 €).
Wie hoch ist die Einkommensgrenze für Bürgergeld?
Beim Bürgergeld gibt es keine starre Einkommensgrenze, sondern Freibeträge, die vom Einkommen abgezogen werden, bevor es auf den Bedarf angerechnet wird; diese Freibeträge steigen mit dem Einkommen, gestaffelt in 100€ (100% anrechnungsfrei), bis 520€ (20% Freibetrag), bis 1000€ (30% Freibetrag) und bis 1200€/1500€ (10% Freibetrag) und ermöglichen so eine "Aufstockung", wobei bis 520€ für Schüler/Studierende komplett frei sind.
Wird beim Bürgergeld das Konto überprüft?
Nach § 60 SGB I hat derjenige, der Sozialleistungen beantragt oder erhält alle Tatsachen anzugeben, die für die Leistung erheblich sind. Dazu zählen nun einmal auch die eigenen Vermögensverhältnisse. Die Antwort lautet also: Ja, Sie müssen die Kontoauszüge beim Jobcenter vorzeigen, wenn Sie Leistungen erhalten wollen.
Wer kann Bürgergeld beziehen?
Bürgergeld-Bezieher sind Personen in Deutschland, die staatliche Unterstützung zum Lebensunterhalt erhalten, weil ihr Einkommen nicht ausreicht, wobei der Regelsatz für Alleinstehende ab 2025 bei 563 € liegt und auch Kosten für Unterkunft und Heizung übernommen werden können; rund 5,5 Millionen Menschen beziehen derzeit Bürgergeld, darunter viele Kinder, Kranke, aber auch Erwerbstätige mit niedrigem Einkommen ("Aufstocker").
Was sind die Nachteile von Bürgergeld?
Nachteile des Bürgergeldes sind vor allem die Anrechnung von Einkommen, die strikten Sanktionsmöglichkeiten bei mangelnder Mitwirkung, die eingeschränkte Kostenübernahme für Miete (Angemessenheit), die geringe finanzielle Differenz zu Geringverdiener-Jobs (demotivierend), das Fehlen von Rentenbeiträgen bei Nicht-Arbeit und der bürokratische Aufwand für Meldepflichten. Betroffene müssen oft Termine wahrnehmen und Umschulungen besuchen, während die Angst vor Sanktionen (bis zur Streichung) präsent ist, obwohl Kritik an der Härte dieser Maßnahmen besteht.
Wann erhält man kein Bürgergeld mehr?
Das Bürgergeld gibt es seit 1. Januar 2023. Es hat das Arbeitslosengeld II, besser bekannt als Hartz 4, abgelöst. Das Wort Bürgergeld soll künftig wegfallen, stattdessen soll die Leistung dann "Grundsicherung für Arbeitssuchende" heißen. Der geplanten Bürgergeld-Reform muss jetzt noch der Bundestag zustimmen.
Wie wird mein Einkommen auf mein Bürgergeld angerechnet?
Beim Bürgergeld wird Einkommen nur teilweise angerechnet, wobei die ersten 100 € (oder 520 €/603 € für junge Menschen in Ausbildung/Schule/FSJ ab 2026) immer frei bleiben, danach gibt es Freibeträge (20%, 30%, 10% des Einkommens) je nach Einkommenshöhe, damit der Aufstocker besser dasteht als jemand ohne Job. Es gibt auch spezielle Freibeträge für bestimmte Einkommensarten (z.B. Ferienjobs, Pflegegeld) und Ausnahmen (z.B. Kindergeld, das weitergeleitet wird). Die genaue Berechnung hängt vom Nettoeinkommen und der Bedarfsgemeinschaft ab und erfolgt verbindlich durch das Jobcenter.
Welche Voraussetzungen müssen gegeben sein, um Bürgergeld zu bekommen?
Du kannst Bürgergeld beantragen, wenn Du mindestens 15 Jahre alt bist, die Regelaltersgrenze noch nicht erreicht hast, mindestens drei Stunden täglich arbeiten kannst, in Deutschland wohnst und hilfebedürftig bist.
Wie lange dauert es, bis Bürgergeld genehmigt wird?
Die Bearbeitung eines Bürgergeld-Antrags dauert meist etwa 3 bis 8 Wochen, bei vollständigen Unterlagen kann es auch schneller gehen (ca. 2 Wochen), aber fehlende Dokumente können die Dauer auf bis zu sechs Monate verlängern, da das Jobcenter gesetzlich bis zu einem halben Jahr Zeit hat. Bei Eilbedürftigkeit können Sie einen Vorschuss beantragen, der schneller ausgezahlt wird.
Kann ich Bürgergeld beantragen, wenn mein Mann arbeitet?
Ja, Sie können Bürgergeld beantragen, auch wenn Ihr Mann arbeitet, aber Ihr gemeinsamer Bedarf wird geprüft und das Einkommen Ihres Mannes wird auf Ihren Bedarf angerechnet, um zu sehen, ob Sie noch bedürftig sind; es entsteht eine sogenannte Bedarfsgemeinschaft, und nur wenn das Einkommen Ihres Mannes nicht ausreicht, um den gesamten Bedarf für Sie beide zu decken, haben Sie Anspruch auf Bürgergeld.