Benötige ich für das zweite Jahr ein Sperrkonto?

Gefragt von: Kuno Köhler
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Ja, als internationaler Student benötigst du für das zweite Jahr in Deutschland in der Regel ein Sperrkonto, entweder durch Verlängerung deines bestehenden Kontos oder die Eröffnung eines neuen, um deinen Finanzierungsnachweis für die Aufenthaltserlaubnis zu erbringen, da ein Sperrkonto oft nur für 12 Monate ausgestellt wird. Du musst den benötigten Betrag für die zusätzlichen Monate auf dem Konto sperren (ca. 11.904 € für ein weiteres Jahr) und die Verlängerung beantragen, bevor das erste Konto ausläuft, um Lücken zu vermeiden.

Wann braucht man kein Sperrkonto?

Wenn du aus der EU, Norwegen, Island, Liechtenstein oder der Schweiz kommst, kannst du in Deutschland ohne Sperrkonto studieren. Studierende aus diesen Ländern benötigen weder ein deutsches Studentenvisum noch eine deutsche Aufenthaltserlaubnis. Daher entfällt die Anforderung des Finanzierungsnachweises.

Ist ein Sperrkonto für die Verpflichtungserklärung erforderlich?

Ein Sperrkonto und eine Verpflichtungserklärung sind zwei Wege, um in Deutschland den Finanzierungsnachweis für ein Visum zu erbringen: Das Sperrkonto ist ein speziell blockiertes Konto mit monatlichem Zugriff (z.B. 992 €/Monat), das ein Dritter in Deutschland für den Antragsteller einrichtet, während die Verpflichtungserklärung eine formelle Zusage einer in Deutschland lebenden Person ist, für alle Kosten aufzukommen. Man kann entweder ein Sperrkonto eröffnen, um die Finanzierung selbst nachzuweisen, oder eine Verpflichtungserklärung von jemandem in Deutschland erhalten, wobei die Botschaften oft beides oder nur eine der beiden Optionen akzeptieren. Beide dienen dazu, den Nachweis ausreichender Mittel für den Lebensunterhalt und mögliche Kosten zu erbringen. 

Welche Bank bietet ein Sperrkonto an?

Für ein Sperrkonto in Deutschland, meist für internationale Studierende, können Sie zwischen traditionellen Banken wie Sparkasse, Deutsche Bank, Postbank und spezialisierten Anbietern wie Fintiba, Expatrio oder Coracle wählen, die oft eine schnelle, digitale Eröffnung ermöglichen. Wichtig ist, dass der Anbieter die Anforderungen für Ihren Visumsantrag erfüllt, wie das Auswärtige Amt (AA) empfiehlt. 

Wie viel braucht man für ein Sperrkonto?

Auf das Sperrkonto müssen Studierende einen gesetzlich vorgeschriebenen Mindestbetrag einzahlen: Das sind aktuell 934 Euro für jeden Monat, den der oder die Studierende in Deutschland verweilt.

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Wie eröffne ich ein Sperrkonto bei Expatrio?

Ein Sperrkonto bei Expatrio kann in wenigen Minuten zu 100 % online eröffnet werden. Um dies zu tun; Geh auf unsere Webseite, wähle „Sperrkonto“ und geh dann den Fragebogen durch. Anschließend wirst du aufgefordert, einige persönliche Daten anzugeben, um ein Benutzerkonto zu erstellen.

Wer muss ein Sperrkonto eröffnen?

Bei der Gründung einer GmbH müssen der oder die Gründer bei einer Bank ein Sperrkonto eröffnen. Dabei handelt es sich um ein Bankkonto, auf dem das Kapital des entstehenden Unternehmens hinterlegt wird, bis dieses im Handelsregister eingetragen ist.

Welche Bank hat den besten Ruf in Deutschland?

Creditplus Bank: 87,2 Punkte. Nassauische Sparkasse: 86,2 Punkte. Landessparkasse zu Oldenburg: 85,6 Punkte. DZ BANK: 82,5 Punkte.

Wie funktioniert ein Sperrkonto?

Ein Sperrkonto ist ein spezielles Bankkonto in Deutschland, das sicherstellt, dass Ausländer genug Geld für ihren Aufenthalt haben, indem es den Zugriff auf das eingezahlte Geld blockiert und nur eine monatliche Auszahlung (z.B. 992 € für 2024/2025) erlaubt, bis der gesamte Betrag verbraucht ist, was für Visa-Anträge, z.B. für Studium oder Arbeitssuche, nötig ist. Es wird oft schon im Ausland eröffnet und die Kontodaten werden nach der Ankunft in Deutschland freigeschaltet.
 

Wer hat Zugriff auf ein Sperrkonto?

Wenn Sie ein Sperrkonto eröffnen, müssen Sie dabei einen „Sperrbegünstigten“ angeben. Das ist die Auslandsvertretung, bei der sie ein Visum beantragen werden, hier also die Deutsche Botschaft Rom. Der Sperrbegünstigte kann aber nicht auf Ihr Guthaben zugreifen. Den Anbieter können Sie frei wählen.

Wie kann ich mein Sperrkonto verlängern?

Die meisten Anbieter bieten Sperrkonten für ein Visum zur Arbeitsplatzsuche für maximal 12 Monate an. Wenn du jedoch ein Sperrkonto über das erste Jahr hinaus benötigst, kannst du es einfach verlängern, indem du den entsprechenden Geldbetrag sperrst und die Verlängerungsgebühr bezahlst.

Kann man in Deutschland ohne Bankkonto leben?

Nicht Pflicht, aber Anspruch

Ein Girokonto ist zwar nicht Pflicht, dennoch sollte jeder über eine Kontoeröffnung nachdenken. Tatsächlich haben Sie sogar Anspruch auf ein Girokonto auf Guthabenbasis.

Wie bekomme ich mein Geld, wenn ich kein Konto habe?

Um Geld ohne ein Konto zu versenden, stehen verschiedene Methoden zur Verfügung, darunter Barüberweisungen bei Banken, Geldtransfer-Dienstleister wie Western Union und die Nutzung von Prepaid-Karten, die nicht an ein Bankkonto gebunden sind und Flexibilität sowie Unabhängigkeit von traditionellen Bankkonten bieten.

Kann das Finanzamt auf ausländische Konten zugreifen?

Das deutsche Finanzamt kann heute auf hochwertige Daten über ausländische Konten zurückgreifen und diese Kontodaten systematisch auswerten. Das Bundeszentralamt für Steuern wertet gerade 1,1 Mio. Mitteilungen aus diesem Datenaustausch aus. Wir erleben gegenwärtig die Auswirkungen der Umsetzung dieses Datenaustausches.

Wie kann ich ein Sperrkonto auflösen?

Um das Sperrkonto zu schließen, muss der Sperrvermerk aufgehoben werden. Das geht nur, wenn der Sperrbegünstigte (also die Auslandsvertretung oder die Ausländerbehörde) zustimmt. Wenn Ihr Antrag auf Erteilung eines nationalen Visums abgelehnt wurde, reicht der Ablehnungsbescheid aus, um den Sperrvermerk aufzuheben.

Wer braucht ein Sperrkonto?

Wer benötigt ein Sperrkonto für das Visum in Deutschland? Ein Sperrkonto ist für viele Ausländerinnen und Ausländer eine zentrale Voraussetzung, um ein Visum für Deutschland zu erhalten – insbesondere dann, wenn der Aufenthalt zum Studium, zur Studienvorbereitung oder zum Besuch eines Sprachkurses geplant ist.

Ist es möglich, eine GmbH ohne Eigenkapital zu gründen?

Eine GmbH kann nicht komplett ohne Eigenkapital gegründet werden (Mindeststammkapital 25.000€, 12.500€ einzahlen), aber die Unternehmergesellschaft (UG) (haftungsbeschränkt) ist die Alternative mit nur 1€ Startkapital, auch "Mini-GmbH" genannt, die Gewinne einbehalten muss, bis 25.000€ erreicht sind. Alternativ können Sachgründungen (z.B. mit Grundstück) oder Finanzierungen wie KfW-Kredite, staatliche Zuschüsse oder Investoren helfen, um die gesetzlichen Anforderungen zu erfüllen oder die fehlenden Mittel aufzubringen. 

Wie viel Geld braucht man, um in der Schweiz ein Konto zu eröffnen?

Schweizer Banken richten sich an vermögende Kunden

Hohe Mindesteinlagen: Viele Banken verlangen 250.000 CHF oder mehr, um ein Konto überhaupt zu eröffnen. Manche erwarten sogar Millionenbeträge (z. B. Pictet oder Julius Bär).

Wie hoch sind die monatlichen Kosten für ein Sperrkonto?

Je nach Anbieter müssen Studierende für die Eröffnung eines Sperrkontos zwischen 0 und 150 Euro zahlen. Was die monatlichen Kosten betrifft, so kann ein Sperrkonto in Deutschland zwischen 0 und 6 Euro kosten. Die Deutsche Bank bietet den Sperrkonto-Service nicht mehr an!

Wie eröffnet man ein Sperrkonto?

Um ein Sperrkonto in Deutschland zu eröffnen, können Sie sich grundsätzlich an jede Bank in Deutschland wenden. Bei der Auswahl des Anbieters haben Sie freie Wahl. Ein Deutschlandaufenthalt ist zur Eröffnung eines Sperrkontos nicht zwingend erforderlich.

Welche Banken eröffnen ein Sperrkonto?

Für ein Sperrkonto in Deutschland, meist für internationale Studierende, können Sie zwischen traditionellen Banken wie Sparkasse, Deutsche Bank, Postbank und spezialisierten Anbietern wie Fintiba, Expatrio oder Coracle wählen, die oft eine schnelle, digitale Eröffnung ermöglichen. Wichtig ist, dass der Anbieter die Anforderungen für Ihren Visumsantrag erfüllt, wie das Auswärtige Amt (AA) empfiehlt. 

Wie viel Geld auf Konto für Visum?

Seit dem 1. Januar 2025 beträgt der angenommene jährliche Regelbedarf, der bei Visumbeantragung auf das Sperrkonto eingezahlt sein muss, 11.904 Euro.