Bin ich verpflichtet, Mahngebühren zu bezahlen?

Gefragt von: Fred Busch B.A.
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Ja, grundsätzlich müssen Mahngebühren gezahlt werden, wenn man in Zahlungsverzug gerät und die Kosten angemessen sind, aber nicht für die erste Mahnung/Zahlungserinnerung (die oft kostenlos sein muss) und auch nicht, wenn sie überhöht sind oder die Mahnung ungerechtfertigt war. Die Kosten müssen sich auf tatsächliche Auslagen wie Porto beschränken, pauschale hohe Beträge sind oft unzulässig. Bei Überschneidungen oder Unsicherheiten sollte man immer das Unternehmen kontaktieren und den Sachverhalt klären, um Kulanz zu erreichen.

Kann man Mahngebühren verweigern?

Ja, grundsätzlich darf ein Gläubiger Gebühren verlangen, wenn eine Rechnung nicht pünktlich beglichen wurde. Allerdings müssen diese Gebühren in einem angemessenen Rahmen bleiben. Laut Rechtsprechung dürfen Mahnkosten nur den tatsächlichen Aufwand des Gläubigers widerspiegeln.

Was passiert, wenn ich Mahngebühren nicht zahlen?

Was passiert, wenn ich Mahngebühren nicht bezahle? Wenn Sie Mahngebühren nicht bezahlen, kann Ihr Kreditinstitut die Forderung an ein Inkassobüro weitergeben. Dieses hat die Möglichkeit, weitere Gebühren zu erheben und Ihnen eine Zahlungsaufforderung zu schicken.

Sind Mahngebühren rechtlich zulässig?

Ja, Mahngebühren sind grundsätzlich rechtens, wenn sich ein Schuldner im Zahlungsverzug befindet, aber sie müssen angemessen sein und dürfen nur die tatsächlichen Kosten des Gläubigers decken (z. B. Porto, Material), nicht aber Personalkosten einbeziehen. Üblich und oft akzeptiert sind 2 bis 5 Euro pro Mahnung, wobei die erste Mahnung idealerweise ohne Gebühren erfolgen sollte und Verzugszinsen eine gesetzliche Alternative darstellen, die ebenfalls anfallen können.
 

Ist man gezwungen, Mahngebühren zu zahlen?

Mahngebühren müssen nicht bezahlt werden, kein Verzug vorliegt, wenn sie vertraglich nicht vereinbart wurden, unangemessen hoch sind oder die Mahnung ungerechtfertigt ist (z.B. bei bereits erfolgter Zahlung). Ob du Mahngebühren zahlen musst, ist im Bürgerlichen Gesetzbuch (§280 BGB) geregelt.

Lenßen aktuell: "Muss man die GEZ-Gebühr wirklich bezahlen?"

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Ist die Mahngebühr bei erster Mahnung rechtens?

Ja, eine erste Mahnung darf Mahngebühren enthalten, aber nur unter bestimmten Voraussetzungen: Wenn Sie in der ursprünglichen Rechnung ein festes Zahlungsziel (Datum) genannt haben und dieses nicht eingehalten wurde, gerät der Kunde sofort in Verzug und die Gebühren sind zulässig. Fehlt eine solche Zeitangabe, sollte die erste Mahnung grundsätzlich kostenlos sein, da sie erst den Verzug herbeiführt, wie Schuldnerberatung Schulz und www.schuldnerberatung.de erklären. Die Höhe der Gebühren muss angemessen sein (oft 2 bis 5 Euro) und die tatsächlichen Kosten für Mahnung und Versand decken, außer es gibt eine klare vertragliche Regelung.
 

Kann eine Privatperson Mahngebühren verlangen?

Ja, als Privatperson können Sie Mahngebühren verlangen, aber nur, wenn der Schuldner in Verzug ist und die Gebühren die tatsächlichen Kosten für Mahnung (Porto, Papier) decken, nicht aber Verwaltungs- oder Personalkosten; typischerweise sind 2-3 Euro als Pauschale erlaubt, alles darüber muss der Gläubiger nachweisen, da der BGH pauschale Gebühren über 2,50 € (in bestimmten Fällen) für unzulässig erklärte. 

Sind Mahngebühren ohne Zahlungserinnerung zulässig?

Kann der Absender dafür schon etwas verlangen? „Grundsätzlich darf ein Unternehmen erst Mahngebühren verlangen, wenn man im Verzug ist“, erklärt der Kölner Rechtsanwalt Harald Rotter. In den meisten Fällen bedeutet das: ohne Mahnung kein Verzug – und damit keine Zusatzkosten.

Wie hoch darf eine Mahngebühr maximal sein?

Mahngebühren dürfen in Deutschland die tatsächlich entstandenen Kosten des Gläubigers decken, sind aber nicht gesetzlich festgelegt; die Rechtsprechung akzeptiert oft nur ca. 2,50 € bis 5,00 € pro Mahnung, da höhere Beträge (wie 9 € bei Vodafone) oft als überhöht und unzulässig eingestuft wurden, wenn sie nicht nachgewiesen werden können. Personalkosten dürfen meist nicht eingerechnet werden, nur Portokosten und Material. Bei zu hohen Gebühren können Verbraucher widersprechen, da der Gläubiger den Aufwand beweisen muss.
 

Sind Mahngebühren obligatorisch?

* Mahngebühren müssen nur bezahlt werden, wenn diese in den Allgemeinen Geschäftsbedingungen (AGB) erwähnt sind. Schwammige Sätze wie «Es werden Mahngebühren erhoben» reicht nicht. Es muss explizit stehen, wie hoch die Gebühren sind.

Wie informiere ich Kunden über Mahngebühren?

Die Rechnung ist innerhalb von 30 Tagen fällig. Bitte beachten Sie, dass wir bei Zahlungsverzug 1 % Zinsen pro Monat berechnen. Sollte ein Kunde die Rechnung verspätet bezahlen, können Sie ihm ein Mahnschreiben zukommen lassen . Dieses Mahnschreiben sollte höflich, präzise und informativ sein und sich auf die Bedingungen der Originalrechnung beziehen.

Wie hoch darf die Gebühr für verspätete Zahlung sein?

Die Zinsen, die Sie erheben können, wenn ein anderes Unternehmen Waren oder Dienstleistungen verspätet bezahlt, sind „gesetzliche Zinsen“ – diese betragen 8 % zuzüglich des Basiszinssatzes der Bank von England für Transaktionen zwischen Unternehmen .

Wann ist eine Mahnung unwirksam?

Eine Mahnung ist unwirksam, wenn sie vor Fälligkeit der Forderung verschickt wird, unklare Angaben enthält (z.B. fehlender Betrag oder Frist), die Zustellung nicht nachweisbar ist, oder bei Verträgen mit Verbrauchern die speziellen Verzugshinweise fehlen. Auch eine Mahnung, die eine unberechtigt zu hohe Forderung stellt oder eine nicht erfüllte Gegenleistung (z.B. mangelhafte Ware) des Gläubigers ignoriert, kann unwirksam sein. 

Wie kann ich einer Mahngebühr widersprechen?

Der Antragsgegner hat nach Zustellung des Mahnbescheid zwei Wochen lang Zeit, entweder die Forderung zu begleichen oder Widerspruch einzulegen. Der Widerspruch kann schriftlich auch ohne den amtlichen Vordruck eingelegt werden.

Wie reagiere ich auf eine ungerechtfertigte Mahnung?

Auf eine unberechtigte Mahnung reagierst du, indem du sofort schriftlich Widerspruch einlegst, die Forderung sachlich widerlegst und Belege mitschickst, idealerweise per Einschreiben für einen Nachweis; niemals einfach zahlen, aber auch bei Fake-Mahnungen ruhig bleiben, seriöse Forderungen aber unbedingt beantworten, um keine negativen Einträge zu riskieren. 

Was kann ich tun, wenn die Mahngebühren zu hoch sind?

Wichtig: Sind die Mahngebühren zu hoch, müssen Sie diese nicht zahlen. Begleichen Sie die offene Rechnung und verlangen Sie eine Aufstellung der Kosten. Dasselbe gilt für Verzugszinsen sowie Anwalts- oder Inkassogebühren. Legen Sie Widerspruch gegen die Kosten ein.

Wann sind Mahngebühren nicht zulässig?

Mahngebühren bei Zahlungserinnerung

Im Zusammenhang mit einer Zahlungserinnerung werden keine Mahngebühren berechnet. Dieses Dokument dient lediglich dazu, dem Schuldner aufzuzeigen, dass dieser in Verzug geraten ist. Auch, wenn mit Hinblick auf die Zahlungserinnerung Kosten entstehen, werden diese nicht weitergegeben.

Kann ich bei der ersten Mahnung Mahngebühren verlangen?

Ja, eine erste Mahnung darf Mahngebühren enthalten, aber nur unter bestimmten Voraussetzungen: Wenn Sie in der ursprünglichen Rechnung ein festes Zahlungsziel (Datum) genannt haben und dieses nicht eingehalten wurde, gerät der Kunde sofort in Verzug und die Gebühren sind zulässig. Fehlt eine solche Zeitangabe, sollte die erste Mahnung grundsätzlich kostenlos sein, da sie erst den Verzug herbeiführt, wie Schuldnerberatung Schulz und www.schuldnerberatung.de erklären. Die Höhe der Gebühren muss angemessen sein (oft 2 bis 5 Euro) und die tatsächlichen Kosten für Mahnung und Versand decken, außer es gibt eine klare vertragliche Regelung.
 

Kann ich Mahngebühren einklagen?

Ja, man kann Mahngebühren einklagen, vor allem wenn sie unzulässig hoch sind oder unberechtigt erhoben wurden, aber in der Praxis kommt es oft gar nicht erst zum Prozess, weil Gläubiger bei Anfechtung zurückrudern oder man sie durch Zahlung des Grundbetrags zwingen kann, die Kosten zu beweisen, was oft zu einem gerichtlichen Verfahren führt, wenn die Gebühren überhöht sind (meist über 5 € für Privatkunden). Man muss die Gebühren aber nicht zahlen, wenn der Verzug nicht verschuldet ist (z.B. wegen Krankenhausaufenthalt) oder eine klare Berechnungsgrundlage fehlt.
 

Bin ich gesetzlich verpflichtet, Mahngebühren zu bezahlen?

Legen sie dort auch eine pauschale Mahngebühr fest, ist es ebenfalls gestattet, diese zu berechnen. Sind der Verzugszinssatz und/oder die Mahngebühren jedoch unverhältnismäßig hoch, müssen Schuldner diese nicht bezahlen. Es ist gesetzlich jedoch nicht geregelt, wie hoch Mahngebühren angesetzt werden dürfen.

Welche Höhe an Mahngebühren ist zulässig?

Mahngebühren müssen angemessen sein und dürfen nur die tatsächlich entstandenen Kosten decken (Porto, Papier, Druck), nicht aber Verwaltungs- oder Personalkosten. Üblich und meist akzeptiert sind 2 bis 5 Euro pro Mahnung, wobei Gerichte oft 2,50 bis 4 Euro als Grenze sehen; höhere Beträge müssen nachgewiesen werden. Bei Verzugseintritt (oft 30 Tage nach Fälligkeit, wenn kein konkretes Datum genannt wurde) können zusätzlich Verzugszinsen oder bei B2B-Geschäften eine Verzugspauschale von bis zu 40 € fällig werden. 

Was bedeutet 271 BGB?

Bürgerliches Gesetzbuch (BGB) § 271 Leistungszeit

(2) Ist eine Zeit bestimmt, so ist im Zweifel anzunehmen, dass der Gläubiger die Leistung nicht vor dieser Zeit verlangen, der Schuldner aber sie vorher bewirken kann.

Ist eine Mahngebühr von 5 Euro erlaubt?

(2) Für die Mahnung nach § 3 Abs. 3 wird eine Mahngebühr erhoben. Sie beträgt ein halbes Prozent des Mahnbetrages, mindestens jedoch 5 Euro und höchstens 150 Euro. Die Mahngebühr wird auf volle Euro aufgerundet.

Was tun, wenn jemand seine Schulden nicht zahlt privat?

Mahnverfahren und Mahnbescheid: Wenn die Person trotz Ihrer Aufforderungen das Geld nicht zurückzahlt, können Sie ein Mahnverfahren einleiten oder einen Mahnbescheid beantragen. Ein Mahnverfahren ist ein vereinfachtes Verfahren, um eine offene Forderung einzutreiben. Hierbei kann Ihnen ein Rechtsanwalt behilflich sein.

Kann ich als Privatperson ein Mahnverfahren einleiten?

Wenn Sie beispielsweise gegen eine Privatperson oder ein Unternehmen einen Anspruch auf die Zahlung einer Geldsumme haben, können Sie den Erlass einen Mahnbescheid beantragen. Das Mahnverfahren können Sie entweder selbst führen oder sich durch eine Rechtsanwältin / einen Rechtsanwalt vertreten lassen.