Bis wann lohnt sich die Fünftelregelung?

Gefragt von: Hans-Walter Geisler B.Eng.
sternezahl: 4.7/5 (41 sternebewertungen)

Mit dem Wachstumschancengesetz wird die sog. Fünftelregelung nicht abgeschafft, ihre Handhabung jedoch modifiziert: Ab dem 1. Januar 2025 ist die Fünftelregelung nicht mehr durch die Arbeitgeber im Lohnsteuerabzugsverfahren zu berücksichtigen.

Wann lohnt sich die Fünftelregelung nicht?

Die Fünftelregelung lohnt sich besonders für Steuerzahler mit einem normalerweise eher niedrigen zu versteuernden Einkommen. Wer hingegen bereits den Spitzensteuersatz von 42 % zahlt (in 2025 für Einkommen ab 68.481), profitiert nicht von der Fünftelregelung, da durch die Abfindung der Steuersatz nicht weiter ansteigt.

Ist die Fünftelregelung ab 2025 noch möglich?

Ab dem 01.01.2025 wird die Fünftelregelung nicht mehr automatisch im Lohnsteuerabzugsverfahren berücksichtigt. Stattdessen gilt: Der Arbeitgeber führt zunächst einen höheren Lohnsteuerabzug durch. Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer müssen die Fünftelregelung explizit in ihrer Steuererklärung beantragen.

Wann fällt die Fünftelregelung weg?

Ab Januar 2025 sind die Arbeitgeber nicht mehr für die Fünftelregelung zuständig, sondern die Finanzämter übernehmen die Erstattung des Steuervorteils.

Wie wird die Abfindung ab 2025 versteuert?

Was sich bei der Versteuerung von Abfindungen ändert

Ab dem Jahr 2025 werden Abfindungen nur noch im Rahmen der Einkommensteuererklärung versteuert. Denn das bisherige Vorgehen, die Besteuerung nach der »Fünftelregelung« im Rahmen der Berechnung der Lohnsteuer vorzunehmen, wird aufgehoben.

Abfindungen – die Fünftelregelung einfach erklärt

31 verwandte Fragen gefunden

Was bleibt von 50.000 € Abfindung übrig?

Von 50.000 € Abfindung bleiben nach Steuern meistens rund 30.000 € bis 38.000 € netto übrig (ca. 60-76%), da sie als "außerordentliche Einkünfte" besteuert werden, oft durch die Fünftelregelung steuerlich begünstigt, die die Steuerlast verteilt, aber Sozialversicherungsbeiträge fallen normalerweise weg, außer bei vorzeitiger Vertragsbeendigung. Die genaue Summe hängt stark von Ihrem restlichen Einkommen im Jahr der Auszahlung und Ihrem persönlichen Steuersatz ab, weshalb ein Online-Rechner oder eine Steuerberatung sinnvoll sind. 

Wie berechnet der Abfindungsrechner 2025 mit Fünftelregelung die Lohnsteuer?

Ab 2025 wird die Fünftelregelung für Abfindungen nicht mehr beim Lohnsteuerabzug durch den Arbeitgeber berücksichtigt, sondern muss zwingend über die Steuererklärung geltend gemacht werden, was eine steuerliche Erleichterung darstellt, da die hohe Einmalzahlung über 5 Jahre verteilt versteuert wird und so die Steuerprogression gemildert wird; es gibt verschiedene Online-Rechner (z.B. bei Kanzleien wie Kanzlei Hasselbach, Smart-Rechner.de, Randstad, Advocado.de, Ohana Invest GmbH, TaxTech Systems, Finanztip oder buhl) für eine erste Schätzung, die die Berechnung wie folgt durchführen: 1. Steuer auf Jahresgehalt ohne Abfindung berechnen, 2. Steuer auf Jahresgehalt + 1/5 Abfindung berechnen, 3. Differenz aus (2) und (1) mit 5 multiplizieren, um die Steuerlast der Abfindung zu ermitteln. 

Soll die Fünftelregelung abgeschafft werden?

Ab dem 01.01.2025 entfällt die Fünftelregelung im Lohnsteuerabzugsverfahren. In der Praxis hat sich nämlich herausgestellt, dass das Verfahren für Arbeitgeber in vielen Fällen kompliziert ist oder falsche Anwendung gefunden hat.

Wie wird die Einmalzahlung der Riester-Rente mit der Fünftelregelung besteuert?

Diese Einmalzahlung ist im Jahr der Auszahlung als sonstige Einkünfte voll steuerpflichtig, soweit sie auf geförderten Beiträgen beruht. Ab 2018 wird die Einmalzahlung jedoch durch Anwendung der sog. Fünftelregelung (Berechnung der Steuer für 1/5 der Einmalzahlung und Multiplikation mit fünf) ermäßigt besteuert.

Wie oft kann die Fünftelregelung im Leben angewendet werden?

Das geht aber nur ein einziges Mal im Leben. Wenn das zu versteuernde Einkommen bereits ohne außerordentliche Einkünfte so hoch ist, dass der Spitzensteuersatz erreicht ist, hat die Fünftelregelung keine Auswirkung.

Was muss ich bei der Fünftelregelung beachten?

Die Fünftelregelung wird nicht automatisch berücksichtigt, sondern muss über Ihre persönliche Einkommensteuererklärung beantragt werden. Das bedeutet: Nach Erhalt der Abfindung geben Sie die Zahlung in Ihrer Steuererklärung an, und das Finanzamt prüft, ob die Voraussetzungen für die Fünftelregelung erfüllt sind.

Wie kann ich die Steuer auf meine Abfindung reduzieren?

Um die Steuerlast bei außerordentlichen Einkünften wie einer Abfindung zu mindern, gibt es die sogenannte Fünftelregelung. Diese Regelung verteilt die Steuerprogression auf 5 fiktive Jahre und kann dadurch zu einer geringeren Steuerbelastung führen.

Was ist die Fünftelregelung bei der Betriebsrente?

Das Wichtigste zur Fünftelregelung in Kürze

Die Fünftelregelung verteilt eine hohe Einmalzahlung (z. B. aus der Betriebsrente) rechnerisch auf fünf Jahre, um die Steuerlast zu senken. Sie gilt nur bei außergewöhnlichen (atypischen) Zahlungen, etwa bei vorzeitiger Kündigung oder unerwarteter Kapitalauszahlung.

Wann sollte man eine üppige Abfindung ablehnen?

Was zunächst üppig klingt, ist also am Ende oft nicht mehr viel. Vor allem, sagt Abeln, wenn man der Netto-Abfindung die Summe gegenüberstellt, die eine Führungskraft von Mitte fünfzig oder älter durch die Kündigung verliert – zum Beispiel, weil sich die Ansprüche aus der betrieblichen Altersvorsorge verringern.

Wie versteuert man am besten eine Abfindung?

1. In einem ersten Schritt wird ein Fünftel der vom Arbeitgeber gezahlten Abfindung dem Jahres-Bruttoeinkommen hinzuaddiert und sodann auf den Gesamtbetrag die Einkommen berechnet. 2. In einem zweiten Schritt wird die Einkommensteuer vom Jahres-Bruttoeinkommen ohne das Fünftel der Abfindung berechnet.

Wann hat die Fünftelregelung keine Auswirkungen?

Mit dem Wachstumschancengesetz wird die sog. Fünftelregelung nicht abgeschafft, ihre Handhabung jedoch modifiziert: Ab dem 1. Januar 2025 ist die Fünftelregelung nicht mehr durch die Arbeitgeber im Lohnsteuerabzugsverfahren zu berücksichtigen.

Wie hoch ist die neue Abfindungstabelle 2025?

Eine offizielle, allgemeingültige „Abfindungstabelle 2025“ gibt es nicht, da die Höhe individuell variiert, aber eine gängige Faustregel ist 0,5 Brutto-Monatsgehälter pro Beschäftigungsjahr, die durch Online-Rechner (z.B. von Kanzleien) oft als Orientierung genutzt wird, wobei Faktoren wie Alter, Betriebszugehörigkeit und Gehalt eine Rolle spielen, während für die Besteuerung ab 2025 die Fünftelregelung über die Einkommensteuererklärung beantragt werden muss. 

Was ändert sich 2025 bei den Steuerklassen?

Wer zur Steuerklasse 1 gehört, der profitiert vom Grundfreibetrag in Höhe von 12.096 Euro (2025). 2024 lag dieser noch bei 11.782 Euro. (Der Wert wurde rückwirkend von 11.604 Euro erhöht.) Liegt das Jahreseinkommen unter dieser Grenze, muss keine Lohnsteuer gezahlt werden.

Welche Änderungen gibt es bei der Fünftelregelung ab 2025?

Ab 1.1.2025 entfällt die Anwendung der Fünftelregelung im Lohnsteuerabzugsverfahren. Die Leistungen unterliegen somit ab dem Jahr 2025 dem regulären Lohnsteuerabzug.

Was ist ein guter Faktor bei Abfindung?

von Arbeitnehmern geforderte "Regelabfindung" ist der Faktor 0,5. Einen solchen Vorschlag hört man dementsprechend oft von Seiten der Arbeitsgerichte. Und auch der Gesetzgeber hat sich an diesem Faktor orientiert, nämlich in § 1a KSchG.

Wie bleibt die Abfindung steuerfrei?

Steuerfrei kann die Abfindung genau in einem Fall sein. Dafür müssen Sie Ihr Einkommen drastisch reduzieren oder sogar einen Verlust im Auszahlungsjahr der Abfindung erzielen. Sie können Ihr zu versteuerndes Einkommen durch einen Verlustvortrag bei der Steuererklärung im Jahr der Auszahlung auf 0 Euro reduzieren.

Wie hoch ist die Steuerlast bei einer Abfindung von 30.000 €?

Bei einer Brutto-Abfindung von 30.000 € bleiben netto nach Steuern (Fünftelregelung) etwa 18.000 € bis 23.000 € übrig, da keine Sozialversicherungsbeiträge anfallen, aber die Steuern durch die Verteilung auf fünf Jahre reduziert werden, wobei die genaue Höhe stark von Ihrem regulären Jahreseinkommen abhängt. Um es genau zu berechnen, nutzen Sie am besten einen Online-Abfindungsrechner.
 

Wie hoch ist der Höchstbetrag, den ich als Abfindung in die Rente einzahlen kann?

Man kann eine Abfindung in die Rürup-Rente (Basisrente) einzahlen, um Steuern zu sparen, wobei die Höchstbeträge für 2025 bei ca. 29.344 € (Ledige) und 58.688 € (Verheiratete) liegen, wobei eigene Beiträge und Arbeitgeberanteile angerechnet werden. Alternativ können Sie die Abfindung direkt an die Deutsche Rentenversicherung zahlen, um Rentenabschläge auszugleichen, wobei die Kosten für diesen Ausgleich von den individuellen Rentenabschlägen abhängen und die Einzahlung auch steuerlich begünstigt sein kann. Für die exakten Beträge und die beste Strategie sollten Sie einen Termin bei der Deutschen Rentenversicherung vereinbaren.