Erhält man auch dann noch die staatliche Rente, wenn man das Land verlässt?

Gefragt von: Sophie Fleischmann
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Ja, grundsätzlich behalten Sie Ihren Anspruch auf die deutsche gesetzliche Rente auch bei einem Umzug ins Ausland bei und die Rentenversicherung überweist sie auf ein ausländisches Konto, auch außerhalb der EU. Wichtig ist aber: Sie müssen sich bei der Deutschen Rentenversicherung melden, die Regeln für EU-Bürger und Nicht-EU-Bürger unterscheiden sich bei bestimmten Ansprüchen (z.B. Erstattung von Beiträgen vor Rentenbeginn), und die Steuerpflicht kann sich ändern, weshalb eine vorherige Klärung der steuerlichen Situation ratsam ist.

Was passiert mit meiner Rente, wenn ich aus Deutschland auswandere?

Das Wichtigste im Überblick. Sind Sie nur vorübergehend im Ausland, ändert sich für Sie nichts. Wir überweisen Ihre Rente auf ein Konto Ihrer Wahl. Ziehen Sie dauerhaft in ein Land der Europäischen Union, nach Island, Liechtenstein, Norwegen oder in die Schweiz, bekommen Sie ebenfalls die volle Rente.

Was passiert mit meiner staatlichen Rente, wenn ich ins Ausland ziehe?

Solange Sie die Voraussetzungen für die britische staatliche Rente erfüllen, erhalten Sie diese auch dann, wenn Sie im Ruhestand ins Ausland ziehen . Sie können weiterhin auf Ihre betriebliche oder private Altersvorsorge zugreifen. Wenn Sie EU-Bürger sind und in Großbritannien eine Rente angespart haben, können Sie diese weiterhin nutzen oder in ein Land Ihrer Wahl übertragen.

Ist es möglich, sich die staatliche Rente auszahlen zu lassen?

Die gesetzliche Rente kann man nicht als Einmalzahlung auszahlen lassen, sie wird monatlich ab Erreichen des Rentenalters gezahlt, meist mit Abschlägen bei vorzeitigem Bezug. Eine Ausnahme ist die Beitrags-Erstattung, wenn Sie nicht die Mindestversicherungszeit (5 Jahre) erreicht haben, nicht mehr pflichtversichert sind, nicht freiwillig versichert werden können (z.B. bei Wegzug ins Ausland) oder Beamter werden. Für Deutsche ist die Erstattung oft nicht möglich, da sie sich freiwillig versichern können.
 

Kann ich meine Rente auszahlen lassen, wenn ich Deutschland verlasse?

Wenn Sie aus Deutschland auswandern, können Sie Ihre gesetzliche Rente nicht einfach vorzeitig auszahlen lassen, da Sie Anspruch auf eine lebenslange Rente haben, die auch ins Ausland überwiesen wird (besonders innerhalb der EU/EWR). Eine vorzeitige Erstattung von Beiträgen ist nur unter bestimmten strengen Bedingungen möglich, hauptsächlich für Nicht-EU-Bürger, die keine Sozialversicherungsabkommen haben und die deutsche Staatsbürgerschaft aufgeben, oder wenn Sie die reguläre Altersgrenze noch nicht erreicht haben und keine weiteren rentenrechtlichen Zeiten sammeln wollen, aber auch hier gelten Fristen (mindestens 24 Monate Beitragsfreiheit) und es wird nur ein Teil der Beiträge erstattet. 

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Kann ich meine komplette Rente auch auf einmal auszahlen lassen?

Nein, eine Auszahlung der gesetzlichen Rente als einmalige Summe ist grundsätzlich nicht möglich, sie wird monatlich gezahlt; nur bei Nichterfüllung der Wartezeit (z.B. < 5 Jahre Einzahlung) kann man sich die eigenen Beiträge erstatten lassen, aber nicht das gesamte angesparte Kapital. Anders sieht es bei der privaten Rentenversicherung aus: Hier können Sie oft wählen, ob Sie sich das angesparte Kapital einmalig (teilweise oder ganz) oder als monatliche Rente auszahlen lassen, wobei steuerliche Aspekte zu beachten sind. Staatlich geförderte Produkte wie Riester-Rente haben spezielle Regeln (max. 30 % Einmalzahlung). 

Wird die Rente gekürzt, wenn man im Ausland lebt?

Nein, eine deutsche Rente wird meistens nicht gekürzt, wenn man ins europäische Ausland (EU, EFTA) zieht, aber außerhalb der EU oder bei bestimmten Rentenarten (z. B. volle Erwerbsminderungsrente) kann es zu Kürzungen oder Einschränkungen kommen, abhängig von Sozialversicherungsabkommen und der Art der Rentenzeiten (z. B. Vertriebenenzeiten). Generell wird die Rente in voller Höhe gezahlt, wenn ein Sozialversicherungsabkommen besteht, aber bei fehlendem Abkommen oder speziellen Fällen können Kürzungen eintreten – lassen Sie sich daher vorab von der Deutschen Rentenversicherung beraten.
 

Kann ich meine staatliche Rente in Anspruch nehmen?

Geld aus einer betrieblichen oder privaten Altersvorsorge können Sie in der Regel erst ab 55 Jahren entnehmen (ab April 2028 ab 57 Jahren) . Die staatliche Rente können Sie erst nach Erreichen des Renteneintrittsalters beantragen. Dieses liegt derzeit bei 66 Jahren, steigt auf 67 und schließlich bis 2028 auf 68 Jahre.

Kann man sich die Rente bar auszahlen lassen?

Die Barauszahlung der Rente in Deutschland wird Ende 2025 abgeschafft; stattdessen müssen Rentner ab 2026 zwingend ein Bankkonto für die Überweisung nutzen oder die Rente auf das Konto einer Vertrauensperson umleiten lassen, da die bisherige "Zahlungsanweisung zur Verrechnung" durch die Postbank (jetzt Deutsche Bank) eingestellt wird. Wer noch auf Barzahlung angewiesen ist, muss schnellstmöglich eine Kontoverbindung melden, sonst droht eine Unterbrechung der Zahlungen, aber keine Rentenverlust, da die Rente sicher verwahrt wird, bis die Kontodaten vorliegen. Alternativ kann ein kostenloses Basiskonto eröffnet werden. 

Kann ich vorzeitig Geld aus meiner Rentenversicherung entnehmen?

Eine Auszahlung aus einem Altersvorsorgeplan vor dem 65. Lebensjahr (oder dem regulären Renteneintrittsalter, falls dieses früher liegt) kann eine zusätzliche Einkommensteuer in Höhe von 10 % des Auszahlungsbetrags nach sich ziehen . Auszahlungen aus einem IRA-Konto gelten vor dem 59. Lebensjahr als vorzeitig, es sei denn, Sie erfüllen die Voraussetzungen für eine andere Steuerbefreiung.

Kann ich in Rente gehen und in ein anderes Land ziehen?

Ja, US-Bürger können ihren Ruhestand im Ausland verbringen . Viele Rentner tun dies erfolgreich und genießen in ihren goldenen Jahren die niedrigen Lebenshaltungskosten, die hervorragende Gesundheitsversorgung, die reiche Geschichte und die Naturschönheiten anderer Länder. Allerdings ist eine sorgfältige Planung des Auslandsruhestands unerlässlich.

Wie lange kann man im Ausland bleiben, wenn man Rentner ist?

Als Rentner dürfen Sie grundsätzlich so lange im Ausland bleiben, wie Sie möchten, solange Sie die Aufenthaltsbestimmungen des jeweiligen Landes erfüllen – innerhalb der EU besteht ein Freizügigkeitsrecht, außerhalb müssen oft Visa oder Aufenthaltserlaubnisse beantragt werden; entscheidend für die deutsche Rentenversicherung ist die Dauer des Aufenthalts: < 6 Monate (keine Änderung), > 6 Monate (abmeldepflichtig, je nach Land Kürzungen oder Einschränkungen möglich, besonders außerhalb der EU). Bei längerem Aufenthalt (über 183 Tage) ändert sich die Steuerpflicht, was zu vollständiger Besteuerung der Rente im Ausland führen kann. 

Wie erhält man die staatliche Rente?

Um die volle Rente zu erhalten, benötigen Sie 39 anrechnungsfähige Beitragsjahre in der Nationalversicherung . Auch mit mindestens 10 anrechnungsfähigen Jahren erhalten Sie eine Rente, diese fällt jedoch geringer aus. Abhängig von Ihren Beitragsjahren haben Sie möglicherweise Anspruch auf eine zusätzliche staatliche Rente.

Wird die deutsche Rente weltweit überwiesen?

Bereits seit Oktober 2013 erhalten Rentnerinnen und Rentner, für die weder das in den EU - und den EFTA-Staaten geltende Europarecht noch ein mit Deutschland geschlossenes Sozialversicherungsabkommen zählt, auch im Ausland ihre volle Rente ausgezahlt. Darauf weist die Deutsche Rentenversicherung hin.

Wie viele Jahre muss man in Deutschland gearbeitet haben, um Rentenanspruch zu haben?

Um in Deutschland Rente zu bekommen, braucht man mindestens 5 Jahre Mindestversicherungszeit (Wartezeit) für die Regelaltersrente, aber je nach Rentenart (z.B. langjährig Versicherte, besonders Langjährige) sind auch 35, 45 Jahre oder mehr nötig, wobei das gesetzliche Rentenalter schrittweise auf 67 Jahre ansteigt; längere Beitragszeiten und höhere Beiträge führen zu einer höheren Rente. 

Wie viele Jahre muss man in Deutschland arbeiten, um eine Rente zu erhalten?

Je nach Rentenart beträgt die Wartezeit für den Rentenanspruch 5, 20, 25, 35 oder 45 Jahre . Die Prüfung, ob die jeweilige Wartezeit erfüllt ist, erfolgt in Monaten, nicht in Jahren.

Kann man sich Rente auf einmal auszahlen lassen?

Nein, eine Auszahlung der gesetzlichen Rente als einmalige Summe ist grundsätzlich nicht möglich, sie wird monatlich gezahlt; nur bei Nichterfüllung der Wartezeit (z.B. < 5 Jahre Einzahlung) kann man sich die eigenen Beiträge erstatten lassen, aber nicht das gesamte angesparte Kapital. Anders sieht es bei der privaten Rentenversicherung aus: Hier können Sie oft wählen, ob Sie sich das angesparte Kapital einmalig (teilweise oder ganz) oder als monatliche Rente auszahlen lassen, wobei steuerliche Aspekte zu beachten sind. Staatlich geförderte Produkte wie Riester-Rente haben spezielle Regeln (max. 30 % Einmalzahlung). 

Kann man sich die Rente komplett auszahlen lassen, wenn man auswandert?

Eine komplette Auszahlung der deutschen Rente bei Auswanderung ist für deutsche Staatsbürger in der Regel nicht möglich, da sie sich freiwillig weiterversichern können. Ausländer ohne Sozialversicherungsabkommen haben unter bestimmten Voraussetzungen (z.B. 2 Jahre nach Auswanderung, nur eigene Beiträge) eine Chance, aber auch hier oft nur die Beiträge ohne Zinsen. EU-Bürger sind deutschen Staatsbürgern gleichgestellt. Stattdessen wird die Rente meist weiter gezahlt, aber es gibt steuerliche und rechtliche Aspekte zu beachten und eventuell Kürzungen bei bestimmten Abkommen. 

Welche Änderungen gibt es für Rentner ab Oktober 2025?

Im Oktober 2025 gibt es hauptsächlich wichtige Fristen und EU-Vorgaben, die Rentner betreffen, insbesondere den pflichtgemäßen IBAN-Namenscheck für die Kontodaten bei der Bank, um eine Unterbrechung der Rentenzahlung zu vermeiden, da die Barauszahlung per Scheck ab 2026 endet, sowie die Einführung von europaweiten Echtzeit-Überweisungen ab 9. Oktober. Außerdem läuft eine Frist für eine Zurechnungszeit bei Erwerbsminderungs- und Hinterbliebenenrenten ab und der Bundestag diskutiert Gesetze zur Stabilisierung des Rentenniveaus. 

Was ist die höchste staatliche Rente, die man bekommen kann?

Da die Rentenpunkte die maximale Rente maßgeblich beeinflussen, ist auch diese gedeckelt. Nach Berechnung der Deutschen Rentenversicherung aus dem Jahr 2022 liegt die maximale Rente in Deutschland nach 45 Beitragsjahren bei 3.141,82 Euro brutto bzw. 2.791,51 Euro netto.

Was bekommt man an Rente, wenn man nie arbeiten war?

Um es gleich zu sagen: Wer nie gearbeitet hat, kriegt auch keine Rente. Eine Ausnahme gibt es für Eltern, die mehr als ein Kind großgezogen haben. Sie können einen Rentenanspruch erwerben, weil die Rentenversicherung auch Erziehungsarbeit honoriert.

Was bekomme ich vom Staat, wenn meine Rente nicht reicht?

Das Bürgergeld ist die Grundsicherung für Arbeitsuchende und somit eine Leistung zur Sicherung des Lebensunterhaltes. Das Bürgergeld löst das Arbeitslosengeld II (ALG II) ab dem 1. Januar 2023 ab. Das ALG II wurde umgangssprachlich auch als Hartz IV bezeichnet.

Kann ich als Rentnerin Deutschland gemeldet bleiben und im Ausland wohnen?

Hinweis. Wenn Sie als Rentnerin oder Rentner Ihren Wohnsitz dauerhaft ins Ausland verlegen, kann dies steuerliche Nachteile für Sie haben. Denn dann sind Sie in Deutschland beschränkt steuerpflichtig und Ihnen stehen zum Beispiel kein steuerfreier Grundfreibetrag oder sonstige Steuervergünstigungen mehr zu.

Kann eine bestehende Rente gekürzt werden?

Ja, eine bestehende Rente kann gekürzt werden, aber nicht willkürlich oder pauschal wegen der Haushaltslage, sondern nur bei Vorliegen spezifischer gesetzlicher Gründe wie fehlerhaften Bescheiden (Überzahlungen), dem Überschreiten von Hinzuverdienstgrenzen bei Erwerbsminderungsrenten oder durch den Versorgungsausgleich bei Scheidung; auch Zusatzbeiträge der Krankenkassen können die Nettorente mindern. Die gesetzliche Rente ist durch eine Rentengarantie gegen generelle Senkungen geschützt, aber individuelle Renten sind anpassbar, wenn bestimmte Voraussetzungen erfüllt sind. 

In welchem Land wird die deutsche Rente nicht versteuert?

Kuwait, Mauritius und Japan sind für Rentner steuerfrei – dennoch kompliziert oder teuer. In Kuwait, Mauritius und Japan sind Renten für Personen aus dem Ausland ebenfalls steuerfrei. Hier sind jedoch hohe Lebenshaltungskosten und aufwendige Anträge laut dem Portal eher ein Hindernis, um die Steuerparadiese zu nutzen.