Hat die Krankenkasse Zugriff auf meine Patientenakte?
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Nein, die Krankenkasse hat grundsätzlich keinen direkten Zugriff auf Ihre vollständige Krankenakte, um Ihre sensiblen Gesundheitsdaten zu schützen, insbesondere nicht die in der elektronischen Patientenakte (ePA), die nur Sie und das medizinische Personal einsehen können. Krankenkassen verwalten Sozialdaten und Abrechnungsdaten, aber nur wenn Sie der Weitergabe zustimmen oder es für spezielle Prüfungen (z. B. durch den MDK) notwendig ist, werden Informationen an Dritte weitergeleitet, wobei der Patient stets die Hoheit über seine Daten behält.
Kann meine Krankenkasse meine Krankenakte einsehen?
Nein. Nur Patientinnen und Patienten sowie das von ihnen berechtigte medizinische Personal haben Zugriff auf die Daten. Selbst Krankenkassen und ihre Ombudsstellen können die Daten in der ePA nicht einsehen.
Hat die Krankenkasse meine Diagnosen?
Ja, deine Krankenkasse hat deine Diagnosen, da Ärzte und Krankenhäuser Behandlungsdaten und Diagnosen zur Abrechnung elektronisch an die Kasse übermitteln. Diese Informationen landen in deiner elektronischen Patientenakte (ePA) und können dort von dir eingesehen werden, oft über die ePA-App der jeweiligen Krankenkasse. Du hast das Recht, diese Daten anzufordern, sei es über die ePA oder direkt bei der Kasse als Patientenquittung oder Akteneinsicht.
Wer hat Zugriff auf die elektronische Patientenakte?
Der Zugriff auf die elektronische Patientenakte (ePA) liegt grundsätzlich bei Ihnen als Patient:in, aber Sie können berechtigtes medizinisches Personal (Ärzte, Apotheker, Therapeuten) über Ihre ePA-App oder in der Praxis per Gesundheitskarte und PIN für einen bestimmten Zeitraum autorisieren. Wichtig: Krankenkassen haben keinen direkten Zugriff, und Sie können sogar sensible Daten sperren oder nur bestimmten Fachgruppen freigeben.
Auf welche Daten hat die Krankenkasse Zugriff?
Lediglich die E-Rezept-Daten für die Medikationsliste und die sogenannten Abrechnungsdaten der Krankenkassen werden automatisch eingetragen. Während der Behandlung muss die Ärztin bzw. der Arzt z. B. darüber informieren, dass ein Dokument eingestellt werden soll. Die Patientinnen und Patienten können dem widersprechen.
The electronic patient record: How the ePA works for everyone in practice
Kann die Krankenkasse sehen, wann ich beim Arzt war?
Ja, Ihre Krankenkasse erfährt durch Arztbesuche und Behandlungen, da Ärzte und Krankenhäuser Daten zur Abrechnung übermitteln, aber Sie haben das Recht auf eine elektronische Patientenquittung (ePQ) mit Details zu Behandlungen und Diagnosen, um Transparenz zu haben und Ihre Daten selbst einzusehen. Sie können über die Online-Geschäftsstelle oder App Ihrer Kasse eine Übersicht anfordern, die zeigt, wann welche Leistungen abgerechnet wurden.
Wie kann ich meine Akte bei der Krankenkasse löschen?
Für Kranken- und sonstige Berechtigungsscheine für die Inanspruchnahme von Leistungen gilt der allgemeine Grundsatz, dass diese Daten zu löschen sind, sobald der Grund für ihre Speicherung weggefallen ist und keine schutzwürdigen Interessen verletzt werden. Eine absolute Löschfrist existiert hier nicht.
Kann der Arzt sehen, ob ich bei einem anderen Arzt war?
Nein, grundsätzlich kann ein Arzt nicht automatisch sehen, bei welchen anderen Ärzten Sie waren, da die ärztliche Schweigepflicht gilt und Daten nicht ohne Ihre Einwilligung geteilt werden dürfen; allerdings können über die elektronische Patientenakte (ePA) oder bei Abrechnung mit der Krankenkasse Informationen zu verordneten Medikamenten oder Behandlungen einsehbar sein, wenn Sie dem zustimmen oder bestimmte Funktionen aktivieren.
Was sind die Nachteile der elektronischen Patientenakte?
Die Nachteile der elektronischen Patientenakte (ePA) sind vor allem Datenschutzbedenken (Risiko für Cyberangriffe, Missbrauch sensibler Daten), technische Hürden (schlechte Alltagstauglichkeit, Probleme im Praxisablauf), digitale Ungleichheit (ältere Menschen ohne Smartphone ausgeschlossen) und mangelnde Kontrolle über die Weitergabe einzelner Dokumente, wobei Kritiker auch eine unzureichende Anonymisierung für die Forschung sehen, während die Regierung auf Sicherheit und verbesserte Versorgung pocht.
Wer darf meine Patientenakte einsehen?
Patienten dürfen ihre Akte immer selbst einsehen, ebenso das Behandlungspersonal, wenn es für die Behandlung nötig ist, sowie Apotheker für drei Tage und Ärzte/Kliniken für 90 Tage (ePA-Standard). Andere Personen (Angehörige, Anwälte) dürfen die Akte nur mit ausdrücklicher, oft schriftlicher, Einwilligung des Patienten einsehen. Bei Tod des Patienten können Erben/Angehörige ein Recht haben, aber die ärztliche Schweigepflicht hat Vorrang.
Kann man Diagnosen bei der Krankenkasse löschen lassen?
Grundsätzlich ist es möglich, fälschlicherweise abgerechnete Diagnosen in der Krankenakte löschen bzw. korrigieren zu lassen. Einige gesetzliche Krankenkasse bieten sogar online Vordrucke mit entsprechendem „Antrag auf Korrektur einer falschen Diagnose“.
Was muss ich der Krankenkasse über meine Krankheit erzählen?
Wonach darf mich die Kasse fragen? Unstrittig ist, dass Krankenkassen zur Auszahlung des Krankengeldes bestimmte Informationen erfragen müssen und auch dürfen. Dazu gehören beispielsweise die Kontonummer und die Höhe des Gehalts.
Kann die Krankenkasse Befunde anfordern?
Übrigens: Befunde, Krankenhausentlassungsberichte, Rehaberichte usw. darf die Krankenkasse nicht für sich anfordern, sondern allenfalls für den Medizinischen Dienst (MDK). Hierfür wird ein gesonderter Umschlag beigefügt. Datenschutz gilt eben auch der Krankenkasse gegenüber.
Können Ärzte sehen, was ein anderer Arzt verschrieben hat?
Nein, grundsätzlich kann ein Arzt nicht ohne Weiteres sehen, was ein anderer Arzt verschrieben hat, da die ärztliche Schweigepflicht gilt und Daten vertraulich sind. Allerdings ermöglichen neue Systeme wie das E-Rezept und die Elektronische Patientenakte (ePA) in Deutschland (oder ähnliche Systeme in Österreich, wie die e-card in Österreich) den Zugriff auf Medikationsdaten, wenn Sie dem zustimmen oder bestimmte Funktionen nutzen, wodurch Ärzte einen besseren Überblick über Ihre Medikamente bekommen können.
Was erfährt die Krankenkasse vom Arzt?
Das Gesetz schreibt die Übermittlung folgender Daten vor: Erbrachte Leistung inklusive (verschlüsselter) Diagnose, Arztnummer, Versichertenstammdaten der elektronischen Gesundheitskarte.
Welche Nachteile hat es, der elektronischen Patientenakte zu widersprechen?
Ein Widerspruch gegen die elektronische Patientenakte (ePA) führt laut Gesetz grundsätzlich nicht zu Nachteilen in der medizinischen Versorgung, Ärzte müssen auch so die nötige Behandlung sicherstellen; der Haupt"nachteil" ist, dass Ihnen wichtige digitale Vorteile (schneller Notfallinfo-Zugriff) entgehen, während Risiken wie Datenschutzlecks und der erhöhte Aufwand für die Datenerfassung weiterhin bestehen können, auch wenn Sie widersprechen. Wichtiger ist: Sie müssen aktiv widersprechen (Opt-out-Verfahren), sonst wird die Akte angelegt und Sie müssen selbst detailliert steuern, wer Zugriff hat, um Datenschutzrisiken zu minimieren.
Welche Kritik gibt es an der elektronischen Patientenakte?
Die Kritik an der elektronischen Patientenakte (ePA) in Deutschland konzentriert sich auf mangelnde Nutzerfreundlichkeit und geringe Akzeptanz, technische Probleme und Störanfälligkeit, unzureichende Datenschutzkonzepte sowie fehlenden Mehrwert und hohe Bürokratie für Ärzte. Ärzte sehen sich mit höherem Zeitaufwand konfrontiert, und es gibt Sicherheitsbedenken bezüglich zentraler Datenspeicherung und feingranularer Zugriffsberechtigungen, während die Nutzung durch Versicherte bisher sehr gering ist.
Haben alle Ärzte Zugriff auf die elektronische Patientenakte?
Nein, nicht jeder Arzt kann automatisch die elektronische Patientenakte (ePA) einsehen; der Zugriff erfolgt nur mit Ihrer expliziten Erlaubnis, die Sie erteilen, indem Sie Ihre elektronische Gesundheitskarte (eGK) in der Praxis einlesen lassen, wodurch Ärzte für bis zu 90 Tage Zugriff erhalten, den Sie aber über die ePA-App kontrollieren, sperren oder zeitlich sowie inhaltlich begrenzen können. Nur berechtigte Heilberufe mit elektronischem Heilberufsausweis (eHBA) dürfen zugreifen, aber Sie bestimmen, wer wann welche Dokumente sehen darf – Krankenkassen haben keinen Einblick.
Wie viele haben der elektronischen Patientenakte widersprochen?
Ende April soll die elektronische Patientenakte starten. Rund fünf Prozent der Versicherten haben bisher Widerspruch eingelegt. Die Zahlen variieren zwischen den Kassen teilweise erheblich.
Kann die Krankenkasse sehen, wie oft ich beim Arzt war?
Ja, Sie können von uns Übersichten über die von Ärztinnen und Ärzten, Krankenhäusern und von weiteren Therapeutinnen und Therapeuten abgerechneten Leistungen anfordern.
Welche Nachteile hat die elektronische Patientenakte?
Die Nachteile der elektronischen Patientenakte (ePA) sind vor allem Datenschutzbedenken (Risiko für Cyberangriffe, Missbrauch sensibler Daten), technische Hürden (schlechte Alltagstauglichkeit, Probleme im Praxisablauf), digitale Ungleichheit (ältere Menschen ohne Smartphone ausgeschlossen) und mangelnde Kontrolle über die Weitergabe einzelner Dokumente, wobei Kritiker auch eine unzureichende Anonymisierung für die Forschung sehen, während die Regierung auf Sicherheit und verbesserte Versorgung pocht.
Ist es möglich, gleichzeitig zwei Hausärzte zu haben?
Man kann grundsätzlich zwei Hausärzte haben, besonders für eine Zweitmeinung oder wegen unterschiedlicher Wohn-/Arbeitsorte, aber es kann zu Problemen mit der Krankenkasse führen (sog. "Ärztehopping"), wenn dies unkoordiniert geschieht, da die Kassen eine unnötige Mehrfachbehandlung vermeiden wollen und Honorare kürzen können, wenn beide Ärzte die volle Pauschale abrechnen. Wichtig ist, dass die Ärzte über die Zweitmeinung informiert sind, um Doppeluntersuchungen zu vermeiden und die Behandlung zu koordinieren, was oft bei Vertretungen oder speziellen Fällen (z.B. bei Weiterbildung) akzeptiert wird.
Welche Daten kann die Krankenkasse einsehen?
Medizinische Daten zur Behandlung, zum Beispiel Befunde, Diagnosen und Therapiemaßnahmen. Arztbriefe, die im Zuge einer (zahn-)ärztlichen Behandlung erstellt wurden. Elektronischer Medikationsplan und Notfalldatensatz, falls Sie diese bereits auf Ihrer elektronischen Gesundheitskarte nutzen.
Wann löscht die Krankenkasse Diagnosen?
Die Prüfungsausschüsse und ihre Geschäftsstellen sind nach dem Sozialgesetzbuch (§ 304 SGB V) erst nach vier Jahren verpflichtet, ihre gespeicherten Daten (z. B. Art der Behand- lung, Tag der Behandlung, abgerechnete Gebührenposi- tionen, Diagnosen) zu löschen.
Was passiert mit meiner Patientenakte, wenn ich die Krankenkasse wechsele?
Sollten Sie die Krankenkasse wechseln, so werden die Daten aus der ePA in verschlüsselter Form übernommen. Die Übernahme der ePA von Ihrer bisherigen zu Ihrer aktuellen Krankenkasse geschieht dabei automatisch ohne Ihr Zutun.