Hat man nach Kündigung noch Anspruch auf Betriebsrente?

Gefragt von: Stefan Witt
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Ja, in der Regel behält man seinen Anspruch auf die Betriebsrente auch nach einer Kündigung, da die erworbene Anwartschaft gesetzlich gesichert ist, aber sie wird meist beitragsfrei gestellt, während die Finanzierung durch den alten Arbeitgeber endet; die Unverfallbarkeit hängt von Alter und Dauer der Zusage ab, aber angesparte Beiträge bleiben erhalten und werden verzinst, bis man sie im Alter beziehen kann, wobei man eine Auskunft vom alten Arbeitgeber verlangen kann.

Was passiert mit Betriebsrente nach Kündigung?

Bei Kündigung bleibt Ihre Betriebsrente (bAV) meist erhalten, entweder durch <<<ins>Beitragsfreistellung</ins>>>, <<<ins>Übertragung zum neuen Arbeitgeber</ins>>> oder als <<<ins>eigene private Police</ins>>>, da die Anwartschaft gesetzlich "unverfallbar" ist, wenn Sie bestimmte Alters- und Betriebszugehörigkeitsfristen erfüllt haben. Eine direkte Kündigung mit sofortiger Auszahlung ist selten möglich, meist nur bei sehr geringen Anwartschaften (Kleinstanwartschaften) oder mit Zustimmung des Arbeitgebers und oft mit finanziellen Verlusten verbunden. 

Wann verliert man die Betriebsrente?

Der Anspruch auf Betriebsrente verjährt gestaffelt: Das Rentenstammrecht (der grundsätzliche Anspruch) verjährt erst nach 30 Jahren, während die einzelnen laufenden Zahlungen (z.B. monatliche Renten) nach drei Jahren verjähren (§ 195 BGB), wobei die Frist mit dem Schluss des Jahres beginnt, in dem der Anspruch entstanden ist. Wichtig ist auch die Unverfallbarkeit der Anwartschaft, die erfüllt sein muss, damit die Rente auch wirklich ausgezahlt wird (z.B. Mindestalter 21 Jahre und 3 Jahre Betriebszugehörigkeit nach dem 1.1.2018). 

Was passiert mit meiner Betriebsrente bei Arbeitslosigkeit?

Die Betriebsrente steht einem Anspruch auf Arbeitslosengeld II nicht entgegen und gehört nicht zum anrechenbaren Vermögen. Anwartschaften auf Betriebsrente sind in der Regel nicht verwertbar. Dazu gehören auch gesetzliche Rentenansprüche.

Was passiert mit meiner betrieblichen Altersvorsorge, wenn mein Arbeitgeber wechselt?

Bei einem Arbeitgeberwechsel bleibt Ihre betriebliche Altersvorsorge (bAV) erhalten; sie geht nicht verloren, Sie können sie entweder beim alten Arbeitgeber ruhen lassen (beitragsfrei stellen) und einen neuen Vertrag beim neuen Arbeitgeber abschließen, oder – falls der neue Arbeitgeber zustimmt – den bestehenden Vertrag (z.B. Direktversicherung/Pensionsfonds) mitnehmen und übertragen, was als Portabilität bekannt ist. Eine sofortige Auszahlung ist meist nicht möglich. 

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Wann verfällt der Anspruch auf Betriebsrente?

Der Anspruch auf Betriebsrente verjährt gestaffelt: Das Rentenstammrecht (der grundsätzliche Anspruch) verjährt erst nach 30 Jahren, während die einzelnen laufenden Zahlungen (z.B. monatliche Renten) nach drei Jahren verjähren (§ 195 BGB), wobei die Frist mit dem Schluss des Jahres beginnt, in dem der Anspruch entstanden ist. Wichtig ist auch die Unverfallbarkeit der Anwartschaft, die erfüllt sein muss, damit die Rente auch wirklich ausgezahlt wird (z.B. Mindestalter 21 Jahre und 3 Jahre Betriebszugehörigkeit nach dem 1.1.2018). 

Wie wird die betriebliche Altersvorsorge ausgezahlt, wenn der Arbeitgeber wechselt?

Wer über seinen Arbeitgeber eine betriebliche Altersvorsorge (bAV) abgeschlossen hat, bekommt mit dem Renteneintrittsalter eine Betriebsrente ausgezahlt. Alternativ kann der Arbeitnehmer sich das gesparte Geld oft auch als einmalige Kapitalauszahlung oder als Teilkapitalisierung auszahlen lassen.

Wie komme ich an meine Betriebsrente?

Um Ihre Betriebsrente zu bekommen, müssen Sie einen Antrag stellen, sobald Sie den Rentenbescheid der gesetzlichen Rentenversicherung erhalten haben, meist über das Personalbüro Ihres früheren Arbeitgebers (oder direkt beim Versorgungsträger, z.B. VBL, Pensionskasse), wobei Sie Ihren Rentenbescheid und Personalausweis benötigen und die Auszahlung dann oft über die Deutsche Post erfolgt, idealerweise zum regulären Rentenalter, aber auch vorzeitig mit Abschlägen möglich. 

Wie wirkt sich 1 Jahr arbeitslos auf die Rente aus?

Bei einer Arbeitslosigkeit von 1 Jahr erwirbt der Versicherte statt einer Rente von 75,10 Euro nur 60,08 Euro. Durch die Arbeitslosigkeit reduziert sich seine monatliche Rente somit um 15,02 Euro. Bei einer Arbeitslosigkeit von 2 Jahren erwirbt der Versicherte statt einer Rente von 150,20 Euro nur 120,16 Euro.

Kann die Betriebsrente gestrichen werden?

Ja, eine Betriebsrente kann unter bestimmten, strengen Voraussetzungen gekürzt oder gestrichen werden, aber nicht willkürlich; es braucht gute sachliche Gründe wie den Verlust der Geschäftsgrundlage oder vertragliche Vorbehalte, wobei wirtschaftliche Notlagen des Arbeitgebers oft nicht mehr ausreichen und eine Kürzung bei Betriebsübergang meist nicht zulässig ist. Arbeitnehmer können ihre Ansprüche in der Regel einklagen, wenn der Arbeitgeber die Rente einfach kürzt. 

Wann erlischt der Anspruch auf Betriebsrente?

Der Anspruch auf Betriebsrente verjährt gestaffelt: Das Rentenstammrecht (der grundsätzliche Anspruch) verjährt erst nach 30 Jahren, während die einzelnen laufenden Zahlungen (z.B. monatliche Renten) nach drei Jahren verjähren (§ 195 BGB), wobei die Frist mit dem Schluss des Jahres beginnt, in dem der Anspruch entstanden ist. Wichtig ist auch die Unverfallbarkeit der Anwartschaft, die erfüllt sein muss, damit die Rente auch wirklich ausgezahlt wird (z.B. Mindestalter 21 Jahre und 3 Jahre Betriebszugehörigkeit nach dem 1.1.2018). 

Wem muss ich einen Arbeitgeberwechsel melden?

Beim Arbeitgeberwechsel müssen Sie primär Ihren alten und neuen Arbeitgeber informieren (oft durch die Personalabteilungen geregelt) und sich bei der Krankenkasse melden (mit einer einfachen Mitteilung, die der neue AG an die Kasse weiterleibt), sowie je nach Situation auch bei der Agentur für Arbeit, falls Sie arbeitslos werden oder eine Sperrzeit droht. Der alte AG meldet Ihre Abmeldung, der neue meldet Sie an; Sie teilen dem neuen Arbeitgeber einfach Ihre Krankenkasse mit. 

Wird Betriebsrente lebenslang gezahlt?

Eine Betriebsrente lebenslang bedeutet, dass Sie nach dem Berufsleben monatlich eine Zusatzrente bis zu Ihrem Lebensende erhalten, die Ihre gesetzliche Rente ergänzt und in der Regel mit dem gesetzlichen Renteneintrittsalter (ca. 67) beginnt, aber auch früher (ab 62) möglich ist. Sie kann als lebenslange Rente, als Einmalzahlung oder als Kombination aus beidem ausgezahlt werden, wobei die Auszahlung über spezielle Durchführungswege wie Direktversicherung oder Pensionszusage läuft und oft steuerliche Vorteile bietet.
 

Wann wird die Betriebsrente nicht mehr gezahlt?

Der Anspruch auf Betriebsrente verjährt gestaffelt: Das Rentenstammrecht (der grundsätzliche Anspruch) verjährt erst nach 30 Jahren, während die einzelnen laufenden Zahlungen (z.B. monatliche Renten) nach drei Jahren verjähren (§ 195 BGB), wobei die Frist mit dem Schluss des Jahres beginnt, in dem der Anspruch entstanden ist. Wichtig ist auch die Unverfallbarkeit der Anwartschaft, die erfüllt sein muss, damit die Rente auch wirklich ausgezahlt wird (z.B. Mindestalter 21 Jahre und 3 Jahre Betriebszugehörigkeit nach dem 1.1.2018). 

Bis wann muss ich mein Geld nach Kündigung ausgezahlt bekommen?

Ihr letztes Gehalt muss spätestens zum Fälligkeitstermin der regulären Gehaltszahlung nach dem Ende der Kündigungsfrist gezahlt werden, oft also am ersten Tag des Folgemonats; der Anspruch besteht bis zum letzten Arbeitstag, inklusive Urlaubsabgeltung, und bei Verzögerungen sollten Sie sofort handeln und rechtliche Schritte prüfen, insbesondere wegen kürzerer Ausschlussfristen (z.B. 3 Monate) in Verträgen, die Sie nicht verpassen dürfen. 

Kann Betriebsrente auf einmal ausgezahlt werden?

Bei der Auszahlung der betrieblichen Altersvorsorge können Sie unter anderem zwischen einer monatlichen Rente und einer Einmalzahlung wählen. Wenn Sie sich für Letzteres entscheiden, gibt es einige steuerliche Besonderheiten zu beachten. Mehr dazu erfahren Sie hier.

Wie kann ich 3 Jahre bis zur Rente überbrücken?

Um die 3 Jahre bis zur Rente zu überbrücken, können Sie eine Kombination aus Altersteilzeit (Blockmodell), Nutzung von Arbeitslosengeld (ALG I) für Ältere (bis zu 24 Monate), einem Lebensarbeitszeitkonto mit angespartem Guthaben (Überstunden, Urlaub), Teilzeitarbeit, Mini- oder Midijobs, privaten Rücklagen, Sonderzahlungen in die Rentenkasse oder sogar Krankengeld und ALG II (für über 58-Jährige) nutzen; wichtig ist eine individuelle Strategie, die zu Ihrer Situation passt.
 

Wie wichtig sind die letzten 5 Jahre vor der Rente?

Die letzten 5 Jahre vor der Rente zählen für die Rentenhöhe nicht magisch mehr, da die Rentenberechnung auf dem gesamten Berufsleben basiert; ABER sie sind extrem wichtig für die optimale Gestaltung des Ruhestands, da hier noch finanzielle, rechtliche (z.B. Abschläge, Altersteilzeit) und steuerliche Entscheidungen getroffen werden können, die den Start ins Rentenalter maßgeblich beeinflussen und Lücken schließen. Wer diese Phase nicht nutzt, um Rentenansprüche zu prüfen, Steuern zu optimieren oder das Portfolio anzupassen, verpasst die letzte Chance, den Ruhestand finanziell zu sichern und die Weichen für mehr Lebensqualität zu stellen. 

Was passiert, wenn ich 2 Jahre vor der Rente arbeitslos bin?

Wenn Sie 2 Jahre vor der Rente arbeitslos werden, erhalten Sie in der Regel Arbeitslosengeld 1, welches auch Rentenbeiträge zahlt und damit Ihre Rente weiter aufbaut, aber die Zeit zählt nicht für die abschlagsfreie Rente nach 45 Jahren (außer bei Insolvenz/Betriebsschließung) – es kann also eine Lücke entstehen, die Sie durch Minijobs o.Ä. füllen oder eine abschlagsfreie Rente gefährden. Für Ältere (ab 58) gibt es bis zu 24 Monate ALG 1, was eine gute Brücke sein kann. 

Habe ich Anspruch auf Betriebsrente?

Ein Anspruch auf Betriebsrente besteht für jeden Arbeitnehmer, der in der gesetzlichen Rentenversicherung pflichtversichert ist, durch das Recht auf betriebliche Altersvorsorge (bAV) mittels Entgeltumwandlung; dieser Anspruch wird durch eine Mindestbetriebszugehörigkeit (oft 5 Jahre) und das Erreichen des Rentenalters (mit Wartezeit) erfüllt, wobei der Arbeitgeber die Beiträge (meist 15% Zuschuss) einzahlt, aber die Art der Zusage und die Unverfallbarkeit entscheidend sind. 

Wird die betriebliche Altersvorsorge bei Kündigung ausgezahlt?

Nein, eine betriebliche Altersvorsorge (bAV) wird bei Kündigung nicht automatisch ausgezahlt; sie wird meist beitragsfrei gestellt oder übertragen, da sie für das Alter gedacht ist, aber bei sehr geringer Rentenanwartschaft (Kleinstanwartschaft) oder mit Zustimmung des Arbeitgebers kann eine vorzeitige Auszahlung oder Abfindung möglich sein, allerdings oft mit Verlusten verbunden. Die beste Alternative zur Kündigung ist oft die Beitragsfreistellung, um die Ansprüche zu erhalten. 

Wird die Betriebsrente rückwirkend gezahlt?

Ja, eine Betriebsrente wird oft rückwirkend gezahlt, maximal aber für zwei Jahre ab dem Monat, in dem Sie den Antrag stellen, wenn Sie die Frist beachten. Besonders bei Erwerbsminderungsrenten ist die rückwirkende Zahlung üblich und gesetzlich verankert, da der Anspruch mit der Bewilligung der gesetzlichen Rente entsteht. Es ist wichtig, den Antrag auf Betriebsrente zeitnah zu stellen, idealerweise zusammen mit dem Antrag auf gesetzliche Rente, um keine Zahlungen zu verlieren. 

Was passiert mit der Betriebsrente, wenn man den Arbeitgeber wechselt?

Bei einem Arbeitgeberwechsel bleibt Ihre betriebliche Altersvorsorge (bAV) erhalten – sie geht nicht verloren, sondern Sie haben Optionen: Sie können den Vertrag meist mitnehmen und privat weiterführen, ruhen lassen oder bei bestimmten Bedingungen zum neuen Arbeitgeber übertragen lassen, wobei Sie die Unverfallbarkeit beachten müssen und eine Auszahlung (außer bei Kleinstbeträgen) meist nicht möglich ist, sondern erst im Alter ausgezahlt wird. 

Wer zahlt Betriebsrente, wenn die Firma nicht mehr existiert?

Wenn eine Firma pleitegeht oder nicht mehr existiert, springt in der Regel der Pensions-Sicherungs-Verein (PSVaG) ein und übernimmt die Zahlung der Betriebsrente, da dieser die Altersvorsorge bei Insolvenz sichert, sofern es sich um eine unverfallbare Anwartschaft handelt. Bei Betriebsübergängen muss der neue Arbeitgeber die bestehenden Rentenansprüche übernehmen, und auch bei der Auflösung des Betriebs greift der PSVaG, um die Rentenansprüche zu sichern, wobei es zu Verzögerungen kommen kann. 

Kann der Anspruch auf Betriebsrente verfallen?

Nein, eine Betriebsrente verfällt grundsätzlich nicht komplett, aber Ansprüche können verjähren oder unter bestimmten Umständen, besonders bei jungen Arbeitnehmern unter 21 Jahren, verfallen (Unverfallbarkeit). Das Rentenstammrecht (der grundsätzliche Anspruch) verjährt erst nach 30 Jahren, während einzelne monatliche Zahlungen nach 3 Jahren verjähren. Bei Entgeltumwandlung sind die Ansprüche oft sofort unverfallbar, da der Arbeitnehmer selbst zahlt.