In welchem Alter kann ich in Rente gehen, wenn ich 1964 geboren wurde?
Gefragt von: Frau Prof. Antonia Fleischmann B.Sc.sternezahl: 4.5/5 (6 sternebewertungen)
Wenn Sie 1964 geboren wurden, liegt Ihre Regelaltersgrenze bei 67 Jahren (ab Ihrem 67. Geburtstag), Sie können aber auch früher in Rente gehen, mit oder ohne Abschläge, je nach Versicherungszeit und besonderen Voraussetzungen wie Schwerbehinderung (ab 65) oder 45 Versicherungsjahren (Rente mit 65, aber mit Abschlägen, wenn nicht genug Jahre).
Ab welchem Alter kann ein Jahrgang 1964 abschlagsfrei in Rente gehen?
Für den Jahrgang 1964 liegt die Regelaltersgrenze bei 67 Jahren, das heißt, die abschlagsfreie Rente gibt es frühestens mit dem 67. Geburtstag. Allerdings können Sie als "besonders langjährig Versicherter" mit 45 Versicherungsjahren bereits mit 65 Jahren abschlagsfrei in Rente gehen, was je nach Geburtsmonat zwischen 2029 und 2030 der Fall ist. Wer früher gehen will, muss meist mit Abschlägen (0,3 % pro Monat) rechnen, es sei denn, es liegt eine Schwerbehinderung vor.
Wann ist Altersrente im Geburtsjahr 1964?
Für 1964 Geborene liegt die Regelaltersgrenze bei 67 Jahren, also im Jahr 2031, aber Sie können früher in Rente gehen, entweder mit Abschlägen ab 63 (z.B. mit 65 Jahren bei 45 Versicherungsjahren) oder abschlagsfrei mit 65 Jahren als "besonders langjährig Versicherter" (nach 45 Jahren Wartezeit). Der genaue Zeitpunkt hängt von Ihrem Geburtsmonat und der Anzahl Ihrer Versicherungsjahre ab.
Wie lange muss eine Frau mit Jahrgang 1964 arbeiten?
Beschäftigte ab dem Jahrgang 1964 erreichen ihre Regelaltersgrenze mit 67 Jahren. Das bedeutet: Diese Personen können mit 67 ohne finanzielle Verluste in Rente gehen. Für alle Jahrgänge davor wurde das Renteneintrittsalter schrittweise ab 65 angehoben.
Kann ich mit 63 Jahren Teilrente beziehen?
Eine Teilrente mit 63 ermöglicht einen flexiblen Übergang in die Rente, indem Sie einen Teil Ihrer Altersrente (10–99,99 %) beziehen und gleichzeitig weiterarbeiten, um Abschläge zu vermeiden oder zu reduzieren und so den Rentenanspruch zu erhöhen. Sie wird mit dem Rentenantrag gewählt und ist für viele interessant, da sie den Anspruch auf Krankengeld erhält, was bei einer 100%-Rente entfällt. Die Teilrente ist besonders vorteilhaft für langjährig Versicherte, die vor Erreichen der Regelaltersgrenze (oft 67 Jahre) in den Ruhestand gehen wollen, aber noch nicht die Voraussetzungen für die abschlagsfreie "Rente mit 63" (besonders langjährig Versicherte) erfüllen.
Born in 1964: When can I retire? With or without a reduction?
Kann ich mit 63 Jahren Rente beziehen?
Die „Altersrente für langjährig Versicherte“ können Sie hingegen weiterhin mit 63 Jahren in Anspruch nehmen - allerdings mit einem Abschlag. Für jeden Monat, den Sie vorzeitig in Rente gehen, werden Ihnen 0,3 Prozent von Ihrer Rente abgezogen und das dauerhaft für die gesamte Zeit Ihrer Rente.
Was ist der Teilrenten-Trick?
Der "Teilrenten-Trick", oft als 99,99 % Teilrente bezeichnet, ist eine legale Strategie für pflegende Angehörige, um ihre Rente zu erhöhen, indem sie nur 0,01 % ihrer Vollrente abgeben (z.B. 8 Cent bei 1000 € Rente) und dadurch weiterhin als pflichtversichert in der Rentenversicherung gelten. Dies ermöglicht den Bezug von Rentensteigerungen durch die Pflege (wie z.B. durch die Pflegeversicherungsbeiträge), die bei einer 100%-Vollrente entfallen würden, da man dann versicherungsfrei wäre. Es ist eine gezielte Steuerung der Rentenhöhe, um lebenslange Rentenansprüche zu sichern, da jede Pflegestunde zählt.
Wie kann ich 3 Jahre bis zur Rente überbrücken?
3 Jahre bis zur Rente überbrücken: Die Optionen im Überblick
- Früher in Rente durch Flexi-Rente: Die Spielräume nutzen.
- Wie sich ein Nebenjob in der Übergangszeit lohnen kann.
- Mit Arbeitslosengeld die Zeit bis zur Rente sinnvoll überstehen.
- Private Vorsorgemodelle für die letzten Berufsjahre.
Ist es möglich, mit 63 Jahren ohne Abschlag in Rente zu gehen?
Ein neues Gesetz für die "Rente mit 63 ohne Abzug" gibt es nicht; die abschlagsfreie Rente für besonders langjährig Versicherte (45 Jahre) wird schrittweise angehoben und ist für die jüngeren Jahrgänge (ab 1964) erst mit 65 Jahren möglich, während der frühere Start mit 63 nur mit Abschlägen (0,3 % pro Monat) bleibt, es sei denn, man kauft Rentenpunkte nach. Die "Rente mit 63 ohne Abzug" galt ursprünglich nur für vor 1953 Geborene. Aktuell wird die Regelung weiter verschärft, um einen Rentenbeginn mit 63 ohne Abschläge praktisch unmöglich zu machen, indem die Altersgrenze weiter steigt, aber die "Rente mit 63" bleibt für langjährig Versicherte (35 Jahre) mit Abschlägen bestehen.
Wann kann man als Frau frühestens in Rente gehen?
Frauen können in Deutschland grundsätzlich früher in Rente gehen, die genauen Zeiten hängen vom Geburtsjahr und den Versicherungsjahren ab, aber die sogenannte "Rente mit 63" (für langjährig Versicherte nach 35 Jahren) ist auch für Frauen möglich, meist mit Abschlägen, während die "Altersrente für besonders langjährig Versicherte" (45 Jahre) für die Jahrgänge ab 1964 erst mit 65 Jahren abschlagsfrei ist, und die Regelaltersgrenze für jüngere Jahrgänge (ab 1964) bei 67 Jahren liegt, wobei für frühere Inanspruchnahme Abschläge von 0,3 % pro Monat anfallen.
Welche Tricks gibt es, um früher in Rente zu gehen?
Um früher in Rente zu gehen, gibt es legale Wege wie die Rente für langjährig Versicherte (mit Abschlägen) oder die Rente für besonders langjährig Versicherte (45 Jahre, abschlagsfrei); Alternativen sind die Altersteilzeit, der Ausgleich von Abschlägen durch Sonderzahlungen an die Rentenversicherung, der Schwerbehindertenstatus (ab 50 % GdB), oder die Nutzung von Lebensarbeitszeitkonten für eine bezahlte Freistellung, wobei man weiter einzahlt und so Abschläge vermeidet.
Wie viel Rente bekomme ich Tabelle?
Wie viel Rente Sie bekommen, hängt von Ihren Rentenpunkten ab, die sich aus Ihrem Einkommen und der Anzahl Ihrer Beitragsjahre ergeben; ein Rentenpunkt ist aktuell (ab Juli 2024) 39,32 € wert, aber eine genaue Tabelle gibt es nicht, da die Rentenhöhe vom individuellen Einkommensverlauf abhängt, wobei Sie Ihre Rentenpunkte berechnen müssen, um eine Schätzung zu erhalten (z.B. mit dem Rentenrechner der Deutschen Rentenversicherung).
Was passiert, wenn ich 45 Arbeitsjahre voll habe?
Wenn Sie 45 Arbeitsjahre (Versicherungsjahre) voll haben, können Sie die Altersrente für besonders langjährig Versicherte (sog. „Rente mit 63“ oder „Rente mit 65“) abschlagsfrei in Rente gehen, jedoch erst, wenn Sie das für Ihren Geburtsjahrgang maßgebliche Alter erreicht haben (meist 63 oder 65 Jahre). Sie sammeln damit 45 Rentenpunkte (bei Durchschnittseinkommen) und können in der Regel zwei Jahre vor der Regelaltersgrenze ohne Abschläge in Rente gehen. Über 45 Jahre hinaus führt jede weitere Beitragszeit zu einer höheren Rente, ohne weitere Vorteile bei der Abschlagsfreiheit.
Warum ist der Jahrgang 1964 bei der Rente besonders?
Der Jahrgang 1964 ist bei der Rente besonders, weil er den Übergangspunkt markiert, an dem die schrittweise Anhebung der Regelaltersgrenze auf 67 Jahre abgeschlossen ist, und die speziellen, früheren Zugänge zur Rente ohne Abschläge (z. B. mit 63 Jahren) für frühere Jahrgänge enden, wodurch dieser Jahrgang die strengeren neuen Regeln voll trifft, aber auch von neuen Flexibilisierungen profitiert. Für sie gilt die Regelaltersgrenze von 67 Jahren, aber sie können bei 45 Versicherungsjahren immerhin noch mit 65 Jahren abschlagsfrei in Rente gehen – eine Option, die für nach 1964 Geborene (mit 45 Jahren) auch erst mit 67 möglich ist.
Wer kann 2026 abschlagsfrei in Rente gehen?
2026 in Rente gehen: Jahrgang 1963
Januar bis November 1963 Geborene können 2026 die Frührente mit Abschlägen beziehen, im Dezember Geborene ab Anfang 2027. Die abschlagsfreie Altersrente für besonders langjährig Versicherte bekommen von 1963 Geborene erst ab 2028 (im Januar 1963 Geborene ab Dezember 2027).
Wie viel kostet es, ein Jahr früher in Rente zu gehen?
Ein Jahr früher in Rente gehen kostet dauerhaft 3,6 % Abschlag auf Ihre Regelrente (0,3 % pro Monat) und bedeutet einen Verlust an Rentenpunkten und damit Einkommen im Vergleich zum regulären Eintritt, aber die Kosten sind durch Sonderzahlungen ausgleichbar, die je nach Rentenhöhe schnell in die Zehntausende gehen können, um die Kürzung zu vermeiden, oder Sie erhalten keinen Abschlag mit 45 Versicherungsjahren, erklärt der Sozialverband Deutschland.
Ist es möglich, mit 63 Jahren ohne Abschläge in Rente zu gehen?
Die "Rente mit 63 ohne Abschläge" (Altersrente für besonders langjährig Versicherte) ist nur noch für ältere Jahrgänge möglich, die 45 Versicherungsjahre haben und vor 1953 geboren wurden; für jüngere Jahrgänge (ab 1953) wird das abschlagsfreie Eintrittsalter schrittweise bis 65 angehoben (Jahrgang 1964 oder später). Wer 35 Versicherungsjahre hat, kann mit 63 zwar in Rente gehen, muss aber Abschläge von 0,3 % pro Monat (max. 14,4 %) hinnehmen, die man durch Beitragszahlungen ausgleichen kann.
Kann ich mit 63 Jahren ohne Abschlag in Rente gehen?
Eine abschlagsfreie VBL-Rente mit 63 ist nur möglich, wenn Sie die Voraussetzungen für die abschlagsfreie Rente der gesetzlichen Rentenversicherung (DRV) erfüllen, insbesondere die 45 Versicherungsjahre für die Rente für besonders langjährig Versicherte (»besonders langjährig Versicherte«). Wenn Sie die „Altersrente für langjährig Versicherte“ (35 Jahre) mit 63 vorziehen, fallen bei der VBL (und DRV) Abschläge von 0,3 % pro Monat an (max. 10,8 % bei VBL), die nur durch längeres Arbeiten vermieden werden können.
Wie wichtig sind die letzten 5 Jahre vor der Rente?
Die letzten 5 Jahre vor der Rente zählen für die Rentenhöhe nicht magisch mehr, da die Rentenberechnung auf dem gesamten Berufsleben basiert; ABER sie sind extrem wichtig für die optimale Gestaltung des Ruhestands, da hier noch finanzielle, rechtliche (z.B. Abschläge, Altersteilzeit) und steuerliche Entscheidungen getroffen werden können, die den Start ins Rentenalter maßgeblich beeinflussen und Lücken schließen. Wer diese Phase nicht nutzt, um Rentenansprüche zu prüfen, Steuern zu optimieren oder das Portfolio anzupassen, verpasst die letzte Chance, den Ruhestand finanziell zu sichern und die Weichen für mehr Lebensqualität zu stellen.
Wann kann ich in Rente Jahrgang 1964?
Für 1964 Geborene liegt die Regelaltersgrenze bei 67 Jahren, also im Jahr 2031, aber Sie können früher in Rente gehen, entweder mit Abschlägen ab 63 (z.B. mit 65 Jahren bei 45 Versicherungsjahren) oder abschlagsfrei mit 65 Jahren als "besonders langjährig Versicherter" (nach 45 Jahren Wartezeit). Der genaue Zeitpunkt hängt von Ihrem Geburtsmonat und der Anzahl Ihrer Versicherungsjahre ab.
Was passiert, wenn ich 2 Jahre vor Rentenbeginn arbeitslos werde?
Wenn Sie 2 Jahre vor der Rente arbeitslos werden, erhalten Sie in der Regel Arbeitslosengeld 1, welches auch Rentenbeiträge zahlt und damit Ihre Rente weiter aufbaut, aber die Zeit zählt nicht für die abschlagsfreie Rente nach 45 Jahren (außer bei Insolvenz/Betriebsschließung) – es kann also eine Lücke entstehen, die Sie durch Minijobs o.Ä. füllen oder eine abschlagsfreie Rente gefährden. Für Ältere (ab 58) gibt es bis zu 24 Monate ALG 1, was eine gute Brücke sein kann.
Wie lange kann man krank machen vor der Rente?
Sie können vor der Rente lange krank sein, zunächst 6 Wochen Lohnfortzahlung durch den Arbeitgeber, dann bis zu 72 Wochen Krankengeld von der Krankenkasse; danach können bei Erwerbsminderung eine Erwerbsminderungsrente (EM-Rente) oder bei langer Vorversicherungszeit eine krankheitsbedingte Pension (z.B. in Österreich) möglich sein, wobei Sie bei der EM-Rente die Mindestversicherungszeit erfüllen müssen und die Rentenversicherung Reha-Maßnahmen prüft, was den Weg zur Rente verzögern kann.
Wie viele Rentenpunkte bekomme ich für 10.000 €?
Mit 10.000 € Jahreseinkommen erhalten Sie abhängig vom Jahr und dem Durchschnittsentgelt rund 0,2 Rentenpunkte pro Jahr; beispielsweise 2025 sind es mit dem Durchschnitt von 50.493 € genau 0,198 Rentenpunkte (10.000 € / 50.493 €). Diese Zahl wird berechnet, indem Ihr Bruttojahreseinkommen durch das aktuelle Durchschnittsentgelt aller Versicherten geteilt wird.
Bei welchen Krankheiten kann ich früher in Rente gehen?
Man kann bei vielen chronischen Krankheiten früher in Rente gehen, wenn diese zu einer Schwerbehinderung (GdB mind. 50) führen oder die Erwerbsfähigkeit so stark einschränken, dass man weniger als 3 Stunden täglich arbeiten kann (Erwerbsminderungsrente), was z.B. bei MS, Krebs, schweren Rückenleiden, Rheuma, Asthma, Diabetes oder Herz-Kreislauf-Erkrankungen der Fall sein kann, wobei die Entscheidung immer eine individuelle Prüfung durch die Rentenversicherung ist. Es gibt zwei Hauptwege: die Altersrente für schwerbehinderte Menschen (oft 2 Jahre früher abschlagsfrei möglich) und die Erwerbsminderungsrente, die bei Erfüllung der Wartezeiten (z.B. 35 Jahre bei Schwerbehinderung) auch früher gestartet werden kann, teilweise mit Abschlägen.
Was ist der Nachteil einer Teilrente?
Der Hauptnachteil der Teilrente liegt oft in der möglichen negativen Auswirkung auf die Betriebsrente, die erst mit der Vollrente ausgezahlt wird, sowie darin, dass sie als Einkommen auf einkommensabhängige Sozialleistungen (wie Bürgergeld) angerechnet wird, wodurch der Anspruch entfallen kann; auch muss man höhere Beiträge zur Krankenversicherung zahlen, da man nicht ermäßigt ist, wenn man weiterarbeitet und eine Teilrente bezieht.