In welcher Reihenfolge muss ein Erbe ausgeschlagen werden?

Gefragt von: Marie Konrad B.Sc.
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Ein Erbe wird in der Reihenfolge der gesetzlichen Erbfolge ausgeschlagen: Zuerst müssen die nächsten Erben (z.B. Kinder), dann deren Nachkommen (Enkel) usw. ausschlagen, bis die nächste „Ordnung“ (z.B. Eltern, Geschwister) an der Reihe ist, wobei auch alle Erben einer Ebene ausschlagen müssen, damit das Erbe an die nächste übergeht. Bei einem Testament müssen alle testamentarisch berufenen Erben ausschlagen, bevor die gesetzliche Erbfolge greift.

Wie schlägt man ein Erbe richtig aus?

Um ein Erbe auszuschlagen, müssen Sie innerhalb der Sechs-Wochen-Frist eine formelle Ausschlagungserklärung beim zuständigen Nachlassgericht oder Notar abgeben, da ansonsten die Annahme des Erbes vermutet wird, inklusive aller Schulden. Die Erklärung muss persönlich (zur Niederschrift) oder mit notariell beglaubigter Unterschrift erfolgen und Sie benötigen Ihren Personalausweis, ggf. die Sterbeurkunde und sollten die finanzielle Situation prüfen, da Sie dann alle Rechte verlieren, auch den Pflichtteil.
 

Wer muss zuerst das Erbe ausschlagen?

Die Ausschlagungsfrist beträgt sechs Wochen. Die Frist beginnt grundsätzlich an dem Tag, an dem man davon Kenntnis erhält, dass man Erbe geworden sein soll und auf welcher Grundlage (Testament oder Erbvertrag, gesetzliche Erbfolge, Ausschlagung vorrangiger Erben). Auf welchem Weg Sie Kenntnis erhalten, ist egal.

Wer sind die Erben 2. Ordnung bei der Erbausschlagung?

Wollen Sie das Erbe ausschlagen, rücken die Erben 2. Ordnung nach. Dies sind die Elternteile Ihres Vaters, also Ihre Großeltern und die Geschwister Ihres Vaters, also Ihre Onkel und Tanten. Sind auch diese verstorben, erben deren Kinder, als Ihre Nichten und Neffen.

Wie ist die Reihenfolge bei einer Erbschaft?

Nach der gesetzlichen Erbfolge erben zuerst die Kinder oder anderen Abkömmlinge, danach Eltern oder deren Abkömmlinge, dann Großeltern und deren Nachkommen. Ehepartnerinnen und Ehepartner erben gegebenenfalls immer mit – wie viel, hängt vom Güterstand und den noch lebenden Verwandten ab.

Wie schlage ich ein Erbe aus?

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Welche Erbfolge hat Vorrang?

Zuerst erben nach dem deutschen Erbrecht die Kinder und deren Abkömmlinge (Enkel, Urenkel) zusammen mit dem Ehepartner (oder eingetragenen Lebenspartner) in der sogenannten ersten Ordnung, wobei die Kinder die Eltern und Geschwister komplett von der Erbfolge ausschließen. Ist die erste Ordnung nicht vorhanden, folgen die Eltern und deren Abkömmlinge (Geschwister), dann die Großeltern und deren Nachkommen (Onkel, Tanten, Cousins), bevor weit entfernte Verwandte oder der Staat erben. 

Wie geht die Erbreiheihenfolge?

Die Erbfolge ist in Deutschland gesetzlich durch das Bürgerliche Gesetzbuch (BGB) geregelt und sieht eine klare Rangfolge vor: Zuerst erben die nächsten Verwandten (Kinder, Enkel), dann die nächste Ordnung (Eltern, Geschwister), gefolgt von Großeltern und deren Abkömmlingen, wobei stets die nächste Ordnung entferntere Verwandte ausschließt; Ehepartner erben immer mit und ihr Anteil hängt vom Güterstand ab (meist Zugewinngemeinschaft). Wenn keine Verwandten vorhanden sind, fällt das Erbe an den Staat.
 

Welche Reihenfolge bei Erbausschlagung?

Die Reihenfolge der Erbausschlagung folgt der gesetzlichen Erbfolge: Wenn ein Erbe ausschlägt, rücken die nächsten Verwandten nach, z.B. erst die Kinder, dann die Eltern, dann die Geschwister, etc. Wichtig ist, dass die Ausschlagung persönlich beim Nachlassgericht innerhalb von 6 Wochen (aus dem Ausland 6 Monate) ab Kenntnis des Erbfalls erfolgt; andernfalls gilt das Erbe als angenommen. Bei minderjährigen Kindern müssen die gesetzlichen Vertreter ausschlagen, was eine familiengerichtliche Genehmigung erfordert.
 

Wer erbt, wenn alle ablehnen?

Wenn alle gesetzlichen Erben (Kinder, Eltern, Geschwister etc.) ein Erbe ausschlagen, erbt letztlich der Staat (das jeweilige Bundesland), da dieser die Erbschaft nicht ablehnen kann; er tritt an die Stelle der Erben, wobei er aber nur das Vermögen, nicht die Schulden übernimmt, weshalb in solchen Fällen oft ein Nachlasspfleger bestellt wird, der die Nachlassverbindlichkeiten regelt und das verbleibende Vermögen sichert, bevor es an den Staat übergeht.
 

Kann ein Teil des Erbes ausgeschlagen werden?

Nein, eine Teilausschlagung des Erbes ist nach deutschem Recht nicht möglich; das Erbe muss entweder vollständig angenommen oder vollständig ausgeschlagen werden, da es eine Einheit bildet, die Vermögen und Schulden umfasst. Man kann nicht nur die vorteilhaften Teile (Vermögen) annehmen und die nachteilhaften Teile (Schulden) ablehnen. Eine Beschränkung der Ausschlagung auf bestimmte Nachlassgegenstände oder unter Bedingungen ist unwirksam. 

Welche Pflichten hat man trotz Erbausschlagung?

Trotz Erbausschlagung bleiben Ihnen wichtige Pflichten, vor allem die Beerdigungspflicht als naher Angehöriger und die Sicherung des Nachlasses, um Wertverlust oder Diebstahl zu verhindern, bis der nächste Erbe übernimmt. Sie müssen sich auch um die Haushaltsauflösung kümmern und Verträge kündigen, dürfen aber keine Nachlassgegenstände behalten, da dies als Annahme gelten könnte; bei Unsicherheit sollten Sie einen Anwalt konsultieren. 

Wer erbt, wenn mein Enkel das Erbe ausschlägt?

Wird die Erbschaft ausgeschlagen, geht das Erbe an den nächsten Erbschaftsanwärter. Dies können gegebenenfalls Ihre eigenen Kinder sein. Sind die Kinder minderjährig, müssen Sie als gesetzlicher Vertreter der Kinder die Erbschaft für Ihre Kinder ausschlagen. Schlagen alle Erben aus, erbt zum Schluss der Staat.

Wann bekommt man Post vom Nachlassgericht ohne Testament?

Ohne Testament meldet sich das Nachlassgericht nicht automatisch bei allen Erben, weil es die gesetzlichen Erben erst ermitteln muss; es wird nur aktiv, wenn es vom Todesfall erfährt (z.B. durch das Standesamt) und die Erben nicht kennt, insbesondere wenn Immobilien oder Beerdigungskosten den Nachlass betreffen, dann ermittelt es von Amts wegen und informiert die gesetzlichen Erben über die Möglichkeit zur Erbscheinsbeantragung, was oft Wochen dauern kann. 

Welche Unterlagen sollte man für ein Erbe ausschlagen?

Um ein Erbe auszuschlagen, benötigen Sie hauptsächlich Ihren Personalausweis/Reisepass und müssen die genauen Daten des Erblassers (Name, Geburtsdatum, Sterbedatum, letzter Wohnort) wissen. Eine Sterbeurkunde ist hilfreich, aber nicht zwingend erforderlich; ggf. benötigen Sie auch das Schreiben des Nachlassgerichts, falls vorhanden, sowie Daten zu weiteren Erben, wenn Sie Minderjährige vertreten. Die Ausschlagung erfolgt persönlich beim Nachlassgericht oder Notar, entweder zur Niederschrift oder mit notariell beglaubigter Erklärung. 

Was kostet es, wenn ich das Erbe ausschlage?

30,00 EUR Die Gebühr für Beurkundung der Ausschlagungserklärung beim Amtsgericht beträgt in der Regel 30 Euro. Es empfiehlt sich, mit mehreren Personen gleichzeitig auszuschlagen.

Welche Angehörigen müssen das Erbe ausschlagen?

Laut § 1942 des Bürgerlichen Gesetzbuchs (BGB) darf jeder Erbe ab 18 Jahren seine Erbschaft ausschlagen, sobald der Erblasser verstorben und das Erbe bekannt gegeben ist. Dies betrifft sowohl die Erben per Testament als auch die Erben nach der gesetzlichen Erbfolge.

Wer erbt in welcher Reihenfolge?

Nach der gesetzlichen Erbfolge in Deutschland erben zuerst die Verwandten der ersten Ordnung (Kinder, Enkel), dann die der zweiten Ordnung (Eltern, Geschwister) und danach die der dritten Ordnung (Großeltern) – wobei immer die nächste Ordnung die weiter entfernte ausschließt. Der Ehepartner erbt immer mit und erhält je nach Situation (Güterstand und anwesende Verwandte) einen pauschalen Anteil (z.B. ein Viertel) plus einen Zugewinnausgleich, was seinen Anteil erhöht. Unverheiratete Partner erben nichts, wenn kein Testament vorhanden ist.
 

Welchen Grund muss man bei Erbausschlagung angeben?

Gemäß § 1942 Abs. 1 BGB steht es jedem Erben frei, ein Erbe ohne Angabe von Gründen auszuschlagen. Damit die Erbausschlagung wirksam ist, muss sie in öffentlicher beglaubigter Form dem jeweils zuständigen Nachlassgericht erklärt werden oder fristgemäß bei einem Notar erfolgen.

Wer zahlt die Beerdigung, wenn das Erbe ausgeschlagen wird?

Wenn alle Erben das Erbe ausschlagen, haften in Deutschland die nächsten Angehörigen (z.B. Ehepartner, Kinder, Eltern, Geschwister) für die Bestattungskosten, da die sogenannte Bestattungspflicht (§ 1615 Abs. 2 BGB) auch bei Erbausschlagung besteht und der Staat erst einspringt, wenn niemand zahlt. Diese Pflicht gilt unabhängig vom Erbrecht, aber die Kosten können vom Nachlass abgezogen werden, wenn dieser noch existiert; wenn nicht, müssen die Angehörigen die Kosten aus eigenem Vermögen tragen, wobei das Sozialamt bei Mittellosigkeit einspringen kann.
 

Wie läuft Erbe ausschlagen ab?

Um ein Erbe auszuschlagen, müssen Sie innerhalb der Sechs-Wochen-Frist eine formelle Ausschlagungserklärung beim zuständigen Nachlassgericht oder Notar abgeben, da ansonsten die Annahme des Erbes vermutet wird, inklusive aller Schulden. Die Erklärung muss persönlich (zur Niederschrift) oder mit notariell beglaubigter Unterschrift erfolgen und Sie benötigen Ihren Personalausweis, ggf. die Sterbeurkunde und sollten die finanzielle Situation prüfen, da Sie dann alle Rechte verlieren, auch den Pflichtteil.
 

Wann wird eine Erbausschlagung ungültig?

Eine Erbausschlagung ist ungültig, wenn sie zu spät, also nach Ablauf der 6-Wochen-Frist (oder 6 Monate bei Auslandaufenthalt), erklärt wird, oder wenn sie durch Täuschung oder Drohung beeinflusst wurde. Auch ein Irrtum über eine verkehrswesentliche Eigenschaft des Nachlasses (z.B. das Vorhandensein unbekannter, großer Schulden oder Vermögenswerte) kann eine Anfechtung ermöglichen, wohingegen ein reiner Motivirrtum (z.B. „Ich dachte, es gibt nur wenig Schulden, aber doch viel Vermögen“) meist nicht genügt. 

Wie sieht die gesetzliche Erbfolge aus?

Die gesetzliche Erbfolge regelt die Verteilung des Vermögens, wenn kein Testament existiert: Zuerst erben die Kinder (1. Ordnung), dann Eltern und Geschwister (2. Ordnung) und schließlich Großeltern und deren Nachkommen (3. Ordnung) – jeweils nach dem Prinzip, dass eine höhere Ordnung die niedrigere ausschließt. Der Ehepartner erbt immer mit, sein Anteil hängt vom Güterstand und der Anzahl der Kinder ab (oft ein Viertel oder mehr). Gibt es keine Verwandten, erbt der Staat.
 

Wer ist gesetzlicher Erbe erster Ordnung?

Gesetzliche Erben erster Ordnung sind die Abkömmlinge des Erblassers, also seine Kinder, Enkel und Urenkel (und deren Abkömmlinge), die das Erbe zu gleichen Teilen unter sich aufteilen, wobei die nächste Generation die Erbteile vorverstorbener Eltern übernimmt (Stammprinzip). Daneben erbt der Ehe- oder eingetragene Lebenspartner einen gesetzlichen Anteil (oft die Hälfte plus einen pauschalen Zugewinnausgleich), der mit den Kindern geteilt wird.
 

Dürfen Geschwister das Erbe ausschlagen?

Ja, Geschwister dürfen das Erbe ausschlagen, wenn der Nachlass überschuldet ist oder persönliche Gründe vorliegen; die Ausschlagung muss beim Nachlassgericht erfolgen, damit der Erbteil den anderen Geschwistern oder deren Kindern zufällt (Nachrückerprinzip), was die anderen Erben begünstigt, da sie den Anteil des Ausschlagenden übernehmen und man muss die 6-Wochen-Frist beachten, sonst gilt die Annahme. 

Woher weiß das Nachlassgericht die Erben?

Das Nachlassgericht erfährt Erben durch die Meldung des Standesamts über den Sterbefall, das Zentrale Testamentsregister (bei hinterlegten Testamenten) und eigene Ermittlungen mittels Meldedaten und Familienbüchern, um gesetzliche Erben und im Testament Genannte zu finden, die dann angeschrieben werden, um das Erbe anzunehmen oder auszuschlagen.