Ist Altersteilzeit 2025 noch möglich?

Gefragt von: Gottlieb Jansen
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Ja, Altersteilzeit (ATZ) ist 2025 noch möglich, aber die Möglichkeiten sind stark abhängig vom Arbeitgeber und den Tarifverträgen, da viele Regelungen auslaufen oder an Stichtagen (oft Ende 2025) gebunden sind; es gilt, jetzt zu handeln, um sich die Option für die Zukunft zu sichern, da ab 2026 viele Antragsfristen enden, besonders bei der Deutschen Telekom. Für Schwerbehinderte gibt es in Baden-Württemberg eine Verlängerung bis 2030, aber generell ist eine Vereinbarung mit dem Arbeitgeber entscheidend, da es keinen allgemeinen Rechtsanspruch gibt.

Wann wird die Altersteilzeit abgeschafft?

Nein, Altersteilzeit (ATZ) wurde nicht komplett abgeschafft, aber die staatliche Förderung endet schrittweise und der gesetzliche Anspruch läuft aus, weshalb sie seltener wird und nur noch individuell mit dem Arbeitgeber vereinbart werden kann, oft über Tarifverträge (wie im öffentlichen Dienst, wo Regelungen auslaufen). In Österreich wird die geblockte ATZ bis 2029 abgeschafft. Für Anträge in Deutschland ist der 31. Dezember 2025 die Frist.
 

Was ändert sich 2025 bei Altersteilzeit?

Künftig können Mitarbeiter:innen nur noch dann in Altersteilzeit gehen, wenn sie höchstens 3 Jahre vor der Regelpension stehen (Parlamentskorrespondenz Nr. 642 vom 02.07.2025). Die Anpassung auf 3 Jahre erfolgt dabei schrittweise: 2026: 4,5 Jahre vor Regelpensionsantritt.

Wie lange wird es noch Altersteilzeit geben?

Die Möglichkeit zur Inanspruchnahme von Altersteilzeit wird bis zum 31. Dezember 2025 verlängert. Das bedeutet, dass Beamt*innen, die erwägen, in Altersteilzeit zu gehen, sich im Laufe des Jahres 2025 entscheiden müssen. Denn für eine Altersteilzeit ab dem Jahr 2026 ist der Antragszeitpunkt endgültig auf den 31.

Ist Altersteilzeit im öffentlichen Dienst 2025 noch möglich?

Ja, Altersteilzeit im öffentlichen Dienst ist 2025 noch möglich, aber es wird eng, denn die alten Tarifverträge (TV FlexAZ) sind ausgelaufen, es gibt keinen Rechtsanspruch mehr, aber die Möglichkeit besteht durch Einzelvereinbarungen nach dem Altersteilzeitgesetz (AtzG) oder durch neue, noch ausstehende Tarifverhandlungen für 2025 und danach. Besonders wichtig: Viele Arbeitgeber (z.B. Bund/Kommunen) haben noch keine Nachfolgeregelung, aber es gibt Stichtage (z.B. 31.12.2025, um sich die Chance zu sichern), und es laufen Verhandlungen. 

14,4 % Abschlag bei Rente mit 63 nach passiver Altersteilzeit! Stimmt das wirklich?

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Wie lange wird die Altersteilzeit noch geben?

Verbot von Nebenbeschäftigungen (ab 1.1.2026)

Weiters ist neu: Nebenbeschäftigungen bei anderen Arbeitgebern sind bei ab 1.1.2026 beginnenden Altersteilzeiten nicht mehr erlaubt.

Was ändert sich 2025 im öffentlichen Dienst?

TV-L: Neuer Tarifvertrag öffentlicher Dienst Länder 2025

Im Einzelnen sieht die TVL-Einigung vor: Ab dem 1. Februar 2025 einen tabellenwirksame Entgeltsteigerung um 5,5 Prozent (Anpassung des Erhöhungsbetrags auf 340 Euro, wo dieser Wert nicht erreicht wird).

Wird die Altersteilzeit neu verhandelt?

Dezember 2024 geltenden Flächentarifvertrages zur Altersteilzeit mit der gesamten Arbeitgeberseite aller Länder verhandelt werden soll. Mitte Januar 2025 hat ver. di den Senat der Freien und Hansestadt Hamburg aufgefordert, einen Tarifvertrag Altersteilzeit abzuschließen.

Was ändert sich bei der Altersteilzeit ab 2026?

Ab 2026 gibt es in Österreich deutliche Änderungen bei der Altersteilzeit: Die maximale Bezugsdauer wird schrittweise auf 3 Jahre verkürzt, der staatliche Lohnausgleich sinkt vorübergehend von 90 % auf 80 %, und es gilt ein strengeres Verbot für Nebentätigkeiten, was zu erheblichen Kürzungen der Leistungen und Rückforderungen führen kann, wenn die neuen Regeln missachtet werden. Auch die Zugangsvoraussetzungen (Beschäftigungsjahre) werden angehoben. 

Kann man im öffentlichen Dienst noch in Altersteilzeit gehen?

Ja, Altersteilzeit gibt es im öffentlichen Dienst noch, aber die tarifvertraglichen Regelungen (wie der TV FlexAZ) sind Ende 2022 ausgelaufen, wodurch es keinen automatischen Rechtsanspruch mehr gibt; stattdessen ist sie nur noch auf Basis des Altersteilzeitgesetzes (AltTZG) möglich, was eine Einigung mit dem Arbeitgeber voraussetzt, meist ab 55 Jahren, wobei die Modelle (Block- oder Teilzeit) bestehen bleiben, aber die Arbeitgeber die Zustimmung verweigern können, außer bei bestimmten Berufsgruppen (z.B. Pflege) oder in Bundesländern wie Baden-Württemberg für Schwerbehinderte.
 

Was kommt statt Altersteilzeit?

Die Altersteilzeit wird ab Jänner 2026 an das System der Teilpension angepasst – diese kann nur noch so lange in Anspruch genommen werden, bis ein Anspruch auf eine Alterspension oder vorzeitige Alterspension (Korridor- oder Schwerarbeitspension), Langzeitversichertenpension oder Teilpension besteht.

Kann ich mit 63 Jahren noch in Altersteilzeit gehen?

Für wen kommt die Altersteilzeit in Frage? Die Altersteilzeit ist möglich für Arbeitnehmer*innen ab dem 55. Lebensjahr, die in den letzten fünf Jahren vor Beginn der Altersteilzeit wenigstens 1.080 Kalendertage sozialversicherungspflichtig – in Voll- oder Teilzeit – beschäftigt waren.

Was ändert sich bei der Altersteilzeit 2026 in Deutschland?

Für Deutschland gibt es 2026 keine großen, plötzlichen Umwälzungen bei der Altersteilzeit, sondern eher die Fortführung des Trends zur Flexibilisierung und die Anpassung an die Rente mit 63/67. Wichtige Änderungen betreffen das Betriebsrentengesetz, wonach ab 2026 der Anspruch auf eine Betriebsrente auch bei Bezug einer Teilrente (statt nur Vollrente) bestehen soll, was mehr Flexibilität schafft. Zudem gibt es in einigen Sektoren (wie bei der Telekom) Endpunkte für Anträge, während die schrittweise Verkürzung der Altersteilzeit in Österreich eine Parallele darstellt, die auch die deutsche Debatte beeinflusst. 

Was ändert sich bei der Altersteilzeit 2025?

Eine Altersteilzeitvereinbarung kann 5 Jahre vor Vollendung des Regelpensionsalters abgeschlossen werden. Dies bedeutet: Wer im Dezember 2025 das 60. Lebensjahr vollendet, sollte eine allfällige Altersteilzeit nicht erst mit dem folgenden Monatsersten 1.1.2026 beginnen, sondern unbedingt noch im Dezember 2025.

Ist es möglich, mit 60 Jahren in den Vorruhestand zu gehen?

Ein gesetzlicher Anspruch auf Vorruhestand mit 60 in Deutschland besteht nicht mehr, aber Sie können durch betriebliche Vereinbarungen (z.B. Altersteilzeit) oder mit Abschlägen über die gesetzliche Rente (z.B. Altersrente für langjährig Versicherte ab 63 mit 35 Jahren Wartezeit) oder durch spezielle Regelungen (z.B. Bergbau, Schwerbehinderung) früher aus dem Job aussteigen; oft wird der Vorruhestand mit 60 über die Altersteilzeit in Blockmodell oder individuelle Vereinbarungen mit dem Arbeitgeber ermöglicht, wobei die Rente erst später beginnt oder eine Überbrückung nötig ist.
 

Ist Altersteilzeit im Blockmodell für 10 Jahre möglich?

Da ein Altersteilzeitarbeitsverhältnis im Blockmodell bis zu 10 Jahre dauern kann, ist die unmittelbare Förderung durch die Bundesagentur für Arbeit mit dem Jahresende 2019 ausgelaufen. Nach wie vor bleibt Altersteilzeit – allerdings ohne direkte Förderung – möglich und attraktiv.

Wie lange ist Altersteilzeit noch möglich?

Altersteilzeit ist in Deutschland grundsätzlich für mindestens drei Jahre, aber maximal bis zum Renteneintritt möglich, wobei Arbeitgeber die Aufstockungs- und Rentenversicherungsbeiträge nur für maximal sechs Jahre zahlen müssen. Die Gesamtdauer kann durch Tarifverträge oder Betriebsvereinbarungen auf bis zu 12 Jahre verlängert werden, oft begrenzt auf den Zeitraum von 55 bis zur Regelaltersgrenze (oft 67 Jahre), was eine maximale Dauer von rund 12 Jahren ergibt. Wichtig: Die Förderung durch die Bundesagentur für Arbeit für neue Verträge endete 2009, aber Altersteilzeit ist weiterhin möglich, wobei der Arbeitgeber die Kosten trägt. 

Wie lange gibt es die Altersteilzeit noch?

Beginnen Altersteilzeitvereinbarungen zwischen 01.01.2028 und 31.12.2028 so ist eine kontinuierliche Altersteilzeit längstens bis zu 3,5 Jahren möglich. Beginnen Altersteilzeitvereinbarungen ab 01.01.2029 oder später, so ist eine kontinuierliche Altersteilzeit nur noch bis zu 3 Jahren möglich.

Wird es wieder Altersteilzeit geben?

Deshalb glauben viele Menschen, die Altersteilzeit wurde abgeschafft. Das stimmt so nicht. Altersteilzeit ist weiterhin als Übergang in die Rente möglich. Allerdings müssen die Arbeitgeber das wollen, denn sie bekommen für neue Abschlüsse keine finanzielle Unterstützung mehr durch die Agentur für Arbeit.

Was ist besser, Altersteilzeit oder Rente mit 63?

Besser ist nicht pauschal zu sagen, es hängt von Ihren individuellen Voraussetzungen ab: Die Rente mit 63 ermöglicht einen früheren, aber oft mit Abschlägen verbundenen Start in die Rente, während die Altersteilzeit einen sanfteren Übergang bietet, bei dem Sie die Arbeitszeit reduzieren und der Arbeitgeber Rentenbeiträge aufstockt, was geringere Rentenkürzungen oder sogar eine abschlagsfreie Rente ermöglichen kann, besonders bei 45 Beitragsjahren. Die Altersteilzeit ist vorteilhaft, wenn Sie die Zeit bis zur abschlagsfreien Rente überbrücken wollen, die Rente mit 63 ist besser, wenn Sie die volle Flexibilität wollen und nötige Jahre (45) erfüllt haben, um Abschläge zu vermeiden.
 

Wann wurde die Altersteilzeit abgeschafft?

Wegfall der Förderung

Mit Wirkung zum 1. Januar 2010 wurde die Förderung der Altersteilzeit durch die Bundesagentur für Arbeit für neue Fälle eingestellt.

Ist Altersteilzeit empfehlenswert?

Ja, Altersteilzeit lohnt sich oft, besonders wenn der Arbeitgeber aufstockt, da sie einen sanften Übergang in die Rente ermöglicht mit nur geringen Renteneinbußen und mehr Freizeit, da Arbeitnehmer fast das volle Gehalt (ca. 70-90%) erhalten, während Rentenbeiträge auf Basis des Vollzeitgehalts gezahlt werden, was langfristig besser ist als eine Rente mit Abschlägen. Es erfordert jedoch eine genaue Planung, da der Arbeitgeber zustimmen muss und es individuelle Vor- und Nachteile gibt. 

Was fordert Verdi aktuell für den öffentlichen Dienst 2025?

Verdi, dbb und weitere Gewerkschaften hatten für die rund 2,5 Millionen Beschäftigten des öffentlichen Dienstes von Bund und Kommunen eine Entgelterhöhung von 8 Prozent, mindestens aber 350 Euro mehr monatlich gefordert. Darüber hinaus wurden höhere Zuschläge für besonders belastende Tätigkeiten gefordert.

Wann sind die nächsten Tarifverhandlungen im öffentlichen Dienst 2025?

Die Tarifverhandlungen für den öffentlichen Dienst 2025 (TVöD Bund/Kommunen) starteten im Januar und liefen über mehrere Runden mit wichtigen Terminen wie der 2. Runde im Februar und der 3. Runde im März in Potsdam, gefolgt von einer Schlichtung und einer Einigung, die eine Erhöhung von 3,0 % ab April 2025 und weitere 2,8 % ab Mai 2026 vorsieht, mit Laufzeit bis März 2027. 

Was ändert sich TVöD SuE 2025?

Die Gewerkschaften setzten eine Entgelterhöhung zum 1. April 2025 durch. Die Beschäftigten erhalten 3,0 Prozent mehr Geld. Ergibt sich eine prozentuale Erhöhung unter 110 Euro, erhalten die Beschäftigten trotzdem 110 Euro.