Ist der Aufstockungsbetrag bei Altersteilzeit Sozialversicherungsfrei?

Gefragt von: Karl-Otto Kessler
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Der Aufstockungsbetrag ist steuer- und beitragsfrei. Bei Arbeitnehmern, die nach dem Altersteilzeitgesetz Aufstockungsbeträge erhalten, gilt in der Rentenversicherung auch mindestens ein Betrag in Höhe von 80 % des Regelarbeitsentgelts für die Altersteilzeitarbeit als zusätzliche beitragspflichtige Einnahme.

Ist der Aufstockungsbetrag bei Altersteilzeit steuerfrei?

Der Aufstockungsbetrag ist steuer- und sozialversicherungsfrei, unterliegt allerdings dem Progressionsvorbehalt (§ 32b Abs. 1 Nr. 1g EStG). Die Zusatzbeiträge zur gesetzlichen Rentenversicherung sind ebenfalls steuer- und sozialversicherungsfrei, unterliegen jedoch nicht dem Progressionsvorbehalt.

Sind aufstockungsbeträge steuerpflichtig?

Die vom Arbeitgeber gezahlten Aufstockungsbeträge für Altersteilzeit sind steuerfrei; sie unterliegen aber dem sog. Progressionsvorbehalt. Ebenso begünstigt sind die Aufwendungen des Arbeitgebers für die Höherversicherung in der gesetzlichen Rentenversicherung durch die Gewährung der Steuerbefreiung nach § 3 Nr.

Wo wird der Aufstockungsbetrag bei Altersteilzeit eingetragen?

Gesonderte Aufzeichnung in Lohnkonto und Lohnsteuerbescheinigung. Als Entgeltersatzleistung, die dem Progressionsvorbehalt unterliegt, muss der Aufstockungsbetrag im Lohnkonto gesondert vermerkt und auf der elektronischen Lohnsteuerbescheinigung in Zeile 15 eingetragen werden.

Was ist der Aufstockungsbetrag bei Altersteilzeit?

Während der Altersteilzeit wird das ursprüngliche Gehalt halbiert. Hinzu kommt der Aufstockungsbetrag von 20 Prozent des reduzierten Gehalts sowie Beiträge zur Rentenversicherung durch den Arbeitgeber.

So funktioniert die Altersteilzeit

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Welche Nachteile hat man bei Altersteilzeit?

Finanzieller Mehraufwand durch Aufstockungsbeträge.
  • Beim Blockmodell gibt es keinen sanften Übergang in das Rentenleben.
  • Geringeres Einkommen als bei Vollzeitarbeit und damit eventuell auch niedrigere Rentenansprüche.
  • Eventueller Wegfall von Sonderleistungen wie Dienstwagen, Diensthandy etc.

Warum muss man in der Altersteilzeit Steuern nachzahlen?

Ähnlich wie andere Lohnersatzzahlungen unterliegt der Aufstockungsbeitrag jedoch dem sogenannten Progressionsvorbehalt. Aus diesem Grund kann es gegebenenfalls zu einer Nachzahlung von Steuern kommen.

Welche Steuerklasse ist besser bei Altersteilzeit?

Besondere Regelung bei Altersteilzeit – Auch bei der Altersteilzeit spielt die Wahl der Steuerklasse keine unwichtige Rolle. Der Aufstockungsbetrag, den der Arbeitgeber an Angestellte in Altersteilzeit zahlt, ist vom Nettolohn abhängig. Der Zuschuss fällt also höher aus, wenn die Steuerklasse III oder IV vorliegt.

Was wird bei Altersteilzeit abgezogen?

Großer Vorteil der Altersteilzeit: Die Arbeitszeit wird zwar halbiert, nicht aber das Gehalt. Denn man bekommt zwar nur 50 Prozent vom letzten Lohn, doch der Arbeitgeber stockt diesen Betrag um 20 Prozent auf - und das steuer- und beitragsfrei, erklärt die Deutsche Rentenversicherung.

Was ist bei Altersteilzeit steuerlich zu beachten?

Ihr Altersteilzeitlohn wird normal versteuert und ist sozialversicherungspflichtig. Die Aufstockungsleistungen Ihres Arbeitgebers sind dagegen steuerfrei (§ 3 Nr. 28 EStG). Der Aufstockungsbetrag des Arbeitgebers ist steuer- und sozialversicherungsfrei, unterliegt allerdings dem Progressionsvorbehalt (§ 32b Abs.

Was bedeutet Progressionsvorbehalt bei Altersteilzeit?

Durch den Progressionsvorbehalt hast du einen höheren Steuersatz bei gleichem Einkommen. Lohnersatzleistungen – wie z.B. das Arbeitslosengeld I, das Kurzarbeitergeld oder das Krankengeld – unterliegen dem Progressionsvorbehalt und sind damit nur indirekt steuerfrei, da diese einen höheren Steuersatz verursachen.

Was ist ein aufstockungsbetrag?

Der Aufstockungsbetrag, der allein vom Arbeitgeber geleistet wird, ist sozialversicherungsfrei und unterliegt in steuerrechtlicher Hinsicht dem Progressionsvorbehalt. Dadurch wird eine geringere Steuer fällig. Das Gesetz sieht eine Mindestaufstockung um 20 Prozent des Entgelts in der Altersteilzeit vor.

Was ist der aufstockungsbetrag?

Der Aufstockungsbetrag ist steuer- und beitragsfrei. Bei Arbeitnehmern, die nach dem Altersteilzeitgesetz Aufstockungsbeträge erhalten, gilt in der Rentenversicherung auch mindestens ein Betrag in Höhe von 80 % des Regelarbeitsentgelts für die Altersteilzeitarbeit als zusätzliche beitragspflichtige Einnahme.

Was spart der Arbeitgeber bei Altersteilzeit?

Der Arbeitnehmer muss innerhalb der fünf Jahre vor Beginn der Altersteilzeit mindestens 1.080 Kalendertage versicherungspflichtig beschäftigt gewesen sein. Der Arbeitgeber stockt das hälftige Arbeitsentgelt um mindestens 20 % des Regelarbeitsentgeltes auf.

Was ist besser Rente mit 63 oder Altersteilzeit?

Auch für die Rente ist Altersteilzeit deutlich besser als „normale' Teilzeit: Der Arbeitgeber zahlt 90 Prozent der Rentenbeiträge des Vollzeitgehalts – auch wenn nur 50 Prozent gearbeitet wird. Je nach Tarifvertrag können die Beiträge höher sein. Dadurch ist die Rente aufgrund der Altersteilzeit nur wenig geringer.

Wird Altersteilzeit vom Brutto oder netto berechnet?

Grundsätzliches. Bei Altersteilzeit stockt der Arbeitgeber das Teilzeitnetto um 20% des Teilzeitbruttos auf. Der Maximalbetrag der Aufstockung darf 20% der Beitragsbemessungsgrenze zur Rentenversicherung nicht übersteigen. Diese Aufstockungsbeträge sind steuerfrei, aber unterliegen dem Progressionsvorbehalt.

Wird Altersteilzeit auf Rente angerechnet?

Die Zeiten aus der Altersteilzeit sind echte Pflichtbeitragszeiten. Sie fallen unter die Kategorie des § 1 Nummer 1 SGB VI. Nach dieser Vorschrift sind Personen in der Rente versicherungspflichtig, die gegen Arbeitsentgelt beschäftigt sind.

Welches Gehalt wird bei Altersteilzeit berechnet?

Der beläuft sich auf mindestens 20 Prozent des in Altersteilzeit gezahlten Bruttoentgelts. Daraus ergeben sich maximal 70 Prozent des pauschalisierten Nettoarbeitsentgelts. Hinzu kommt eine Aufstockung der Rentenversicherung auf das Niveau von 90 Prozent des Vollzeitgehalts.

Kann man während der Altersteilzeit arbeiten?

Generell darf Ihr Arbeitgeber einen Nebenjob neben der Altersteilzeit nicht verbieten, da er laut Gesetz unter den gegebenen Umständen erlaubt ist. Sie sollten Ihren Arbeitgeber jedoch über jegliche Veränderungen und Nebentätigkeiten informieren.

Was ändert sich bei Altersteilzeit?

Auf Arbeitnehmerseite verändert sich mit Eintritt in die Altersteilzeit im Kontrast zur vorherigen Arbeitszeit vorerst nichts, allerdings besteht ab Phase zwei eine vollständige Entbindung von der Arbeitspflicht, bei gleichem Gehalt wie in der ersten Phase.

Wie wirkt sich Altersteilzeit auf die spätere Rente aus?

Für die 4 Jahre (d.h. 48 Monate) des vorzeitigen Bezugs der Altersrente wird dann ein Abschlag in Höhe von 48 x 0,3% = 14,4% auf die Altersrente vorgenommen. Bei einem Rentenanspruch von monatlich 1.400 € würde das also eine Kürzung um monatlich 201,60 € bedeuten.

Wie hoch ist der Progressionsvorbehalt?

Wie berechnet sich der Progressionsvorbehalt? Die Berechnung des Progressionsvorbehalts ist recht einfach. Haben Sie ein zu versteuerndes Einkommen von 36.000€ im Jahr 2019, dann entfallen auf diese Einkünfte z.B. nach der Lohnsteuertabelle 2019 genau 20% Einkommenssteuer, also 7.200€.

Wie funktioniert der Progressionsvorbehalt?

Progressionsvorbehalt ist ein Begriff aus dem Steuerrecht. Er bezeichnet den Vorgang, dass gewisse steuerfreie Einkünfte den Steuersatz erhöhen können, oder aber bestimmte negative Einkünfte, wie ausländische Verluste, den inländischen Steuersatz senken können (sog. Negativer Progressionsvorbehalt).

Kann man Altersteilzeit wieder rückgängig machen?

Gut zu wissen: Entscheidet sich ein Arbeitnehmer für die Altersteilzeit, kann diese nicht mehr rückgängig machen!