Ist der Grundfreibetrag automatisch?
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Muss der Grundfreibetrag beantragt werden? Nein, der Grundfreibetrag steht jedem Steuerzahler zu und wird automatisch bei jedem berücksichtigt. Er wird also ganz ohne aktives Zutun der Steuerpflichtigen berücksichtigt.
Wird der Grundfreibetrag automatisch abgezogen?
Nein, der Grundfreibetrag steht jedem Steuerzahler und jeder Steuerzahlerin ganz automatisch zu. Sie müssen weder einen Antrag stellen noch irgendwo ein Kreuzchen in Ihrer Steuererklärung machen.
Wird der Grundfreibetrag im Steuerbescheid ausgewiesen?
Der Grundfreibetrag bei der Steuererklärung
Auch Selbstständige müssen den Grundfreibetrag nirgendwo eintragen. Das Finanzamt berücksichtigt ihn immer und automatisch. Deswegen steht der Grundfreibetrag auch nicht extra in deinem fertigen Steuerbescheid.
Wann bekomme ich den Grundfreibetrag?
Wirklich jeder hat Anspruch auf den Grundfreibetrag, ganz egal wie hoch der eigene Verdienst ist. Der Grundfreibetrag 2024 belief sich auf 11.784 € und 2025 auf 12.096 €. 2025 liegt der Grundfreibetrag schon bei satten 12.348 €.
Woher weiß ich, ob ich unter dem Grundfreibetrag bin?
Die Grenze von 11.784 € bzw. 23.568 € entspricht dem Grundfreibetrag. Einkünfte bis zu dieser Höhe werden generell steuerfrei gestellt, deshalb besteht auch keine Steuererklärung Pflicht, sofern die Einkünfte den Grundfreibetrag nicht übersteigen.
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Wie erfahre ich, wie hoch mein Freibetrag ist?
Die Höhe des Grundfreibetrags beträgt:
Grundfreibetrag 2021: 9.744 € für Singles, 19.488 € für Verheiratete. Grundfreibetrag 2022: 10.347 € für Singles, 20.694 € für Verheiratete. Grundfreibetrag 2023: 10.908 € für Singles, 21.816 € für Verheiratete.
Was passiert, wenn ich den Grundfreibetrag überschreite?
Es gilt: Du musst erst Steuern zahlen, wenn Dein zu versteuerndes Einkommen den Grundfreibetrag übersteigt. Beim zu versteuernden Einkommen hat das Finanzamt bereits alle berücksichtigungsfähigen Ausgaben abgezogen.
Wann steht der Grundfreibetrag zu?
Der Grundfreibetrag steht – auch bei mehreren Betrieben – nur einmal für Gewinne bis zu insgesamt 33.000 Euro (vor dem 1. Jänner 2024 beginnende Wirtschaftsjahre: 30.000 Euro) zu. Dieser muss durch Investitionen in begünstigte Wirtschaftsgüter gedeckt werden.
Wer hat Anspruch auf den Grundfreibetrag?
Jeder Bürger hat Anspruch darauf – egal ob Arbeitnehmer oder Rentner. Der Grundfreibetrag ist für alle gleich hoch und wird regelmäßig angepasst. Für jeden Einzelnen ist im Jahr 2024 ein Einkommen bis 11.784 Euro nicht zu versteuern. 2025 liegt der Grundfreibetrag bereits bei 12.096 Euro.
Was ist der Unterschied zwischen Steuerfreibetrag und Grundfreibetrag?
Freibeträge sind Beträge, die bei der Ermittlung des zu versteuernden Einkommens steuerfrei sind. Überschreiten Sie den Betrag, wird nur der darüberliegende Teil versteuert. Das ist zum Beispiel beim Grundfreibetrag so. Bei der Freigrenze hingegen gilt die Steuerbefreiung nur bis zu einem bestimmten Betrag.
Kann der Grundfreibetrag rückwirkend erhöht werden?
Ursprünglich hatte der Grundfreibetrag für das Jahr 2024 11.604 Euro betragen. Er wurde rückwirkend für das gesamte Jahr 2024 auf 11.784 Euro erhöht.
Wann wird der Grundfreibetrag nicht berücksichtigt?
Bei beschränkt Steuerpflichtigen orientiert sich die Berechnung der Einkommenssteuer grundsätzlich an dem Grundtarif – der Grundfreibetrag wird nicht berücksichtigt. In solch einem Fall wird daher der geltende Freibetrag auf das zu versteuernde Einkommen aufgeschlagen.
Welche Daten werden automatisch an das Finanzamt übermittelt?
So liegen dem Finanzamt nicht nur die Informationen über das aktuelle Gehalt vor, sondern auch die Höhe eventueller Kapitalerträge und Einzahlungen in die Riester-Rente. Auch die Daten der Krankenkasse, Arbeitsagentur oder Elterngeldstelle werden dem Finanzamt in regelmäßigen Abständen übermittelt.
Wird der Grundfreibetrag von der Rente abgezogen?
Allerdings wird auch bei der Rentenbesteuerung noch der bundesweit geltende steuerliche Grundfreibetrag abgezogen. Dieser liegt im Jahr 2026 bei 12.348 Euro für Einzelpersonen und 24.696 Euro für Verheiratete und eingetragene Lebenspartner (2025: Ledige 12.096 Euro / Paare 24.192 Euro).
Wer legt den Grundfreibetrag fest?
Der Grundfreibetrag wird vom Finanzamt bei der Berechnung der zu zahlenden Steuern im Rahmen des Steuerbescheides von Amts wegen berücksichtigt. Grundsätzlich gilt, dass der Grundfreibetrag bei der Zusammenveranlagung doppelt so hoch ist wie in der Einzelveranlagung.
Wie mache ich meinen Steuerfreibetrag geltend?
Sie stellen einen Antrag auf Lohnsteuer-Ermäßigung und zu den Lohnsteuerabzugsmerkmalen 2026 (Öffnet in neuem Fenster). Unter Mein Elster ( http://www.elster.de (Öffnet in neuem Fenster)) können Sie den Antrag elektronisch übermitteln, sofern Sie bei "Mein ELSTER" registriert sind.
Was bringt mir der Grundfreibetrag?
Der Grundfreibetrag dient der Absicherung des Existenzminimums. Ein zu versteuerndes Einkommen, das unter dem Existenzminimum (= dem Grundfreibetrag) liegt, wird keiner Einkommensteuer unterworfen.
Wo finde ich den Grundfreibetrag in meinem Steuerbescheid?
Wird der Grundfreibetrag in der Steuererklärung angegeben? Der Grundfreibetrag muss in der Steuererklärung nicht gesondert aufgeführt werden. Betrug im Jahr 2014 das zu versteuernde Einkommen eines Singles 40.000 Euro, begann die Besteuerung erst ab 8.354 Euro. Dieser Prozess greift automatisch.
Wie hoch ist der Grundfreibetrag für zu versteuerndes Einkommen?
Der Grundfreibetrag beträgt bei einzelveranlagten Steuerbürgerinnen und Steuerbürgern im Jahr 2023 10.908 € (2024: 11.784 €). Bei zusammenveranlagten Ehegatten/Lebenspartnern verdoppelt sich der Grundfreibetrag auf 21.816 € (2024: 23.568 €).
Was ist der Grundfreibetrag bei der Basispauschalierung der Einkommensteuer?
Grundfreibetrag des Gewinnfreibetrages
Der Gewinnfreibetrag kann von pauschalierten Gewinnen bis zu 33.000 Euro in Höhe von 15 Prozent zusätzlich abgesetzt werden, somit in Höhe von maximal 4.950 Euro. Für diesen sogenannten "Grundfreibetrag" sind betriebliche Investitionen nicht erforderlich.
Wann ändert sich der Grundfreibetrag?
In den Jahren 2024, 2025 und 2026 steigen wieder der steuerliche Grundfreibetrag, der Kinderfreibetrag, sowie in 2025 das Kindergeld. Um die sogenannte „kalte Progression“ auszugleichen, wird außerdem der Steuertarif an die Inflationsrate angepasst.
Wie viel darf man steuerfrei nebenverdienen?
Monatlich sind das durchschnittlich 1.008 Euro. Wer zusätzliches Einkommen durch eine geringfügige Beschäftigung, wie einen Minijob, erzielt, ist 2025 bis zu einem monatlichen Verdienst von 556 Euro steuer- und sozialabgabenfrei (2024 waren es noch 538 Euro).
Was passiert, wenn ich einen zu hohen Freibetrag angibt?
Wer mehr Freistellungsaufträge erteilt als erlaubt, überschreitet den gesetzlichen Sparerpauschbetrag und muss die zu viel freigestellten Kapitalerträge nachversteuern. Die Banken melden die genutzten Beträge ans Bundeszentralamt, das automatisch ans Finanzamt weitergibt, wenn die Summe zu hoch ist.
Wann lieber keine Steuererklärung machen?
Wer nur ein geringes Einkommen hat, muss in der Regel keine Steuererklärung einreichen. Für das Jahr 2026 fordert das Finanzamt bei einem Jahreseinkommen unter 12.348 Euro für Singles und unter 24.696 Euro für Verheiratete keine Steuererklärung an. Bis zum Grundfreibetrag fällt keine Lohnsteuer an.
Wie viel Grundfreibetrag bekomme ich zurück?
Der Grundfreibetrag wurde bereits zum 1. Januar 2024 von 10.908 Euro auf 11.604 Euro erhöht. Eine erneute rückwirkende Anhebung auf 11.784 Euro wurde durch das Gesetz zur steuerlichen Freistellung des Existenzminimums 2024 beschlossen. Für Verheiratete gelten jeweils die doppelten Beträge.