Ist die Frage nach einer Krankheit im Vorstellungsgespräch zulässig?

Gefragt von: Antonius Keßler
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Bewerber nach dem Gesundheitszustand zu fragen, ist nur zulässig, wenn ein enger Zusammenhang mit dem anstehenden Arbeitsverhältnis besteht. Das heißt: Die gewünschten Informationen müssen für den angestrebten Arbeitsplatz von Bedeutung sein.

Welche Fragen sind im Vorstellungsgespräch nicht zulässig?

Vorsicht: Unzulässige Fragen im Vorstellungsgespräch
  • Welche Fragen sind im Vorstellungsgespräch unzulässig? ...
  • Partnerschaft und Familienplanung. ...
  • Gesundheit. ...
  • Ethnische Herkunft und Religion. ...
  • Parteien- und Gewerkschaftszugehörigkeit.
  • Vermögen und Vorstrafen.

Ist die Frage nach der Behinderung im Vorstellungsgespräch zulässig?

Ausnahmen beim Fragerecht im Vorstellungsgespräch

Die Frage nach einer Schwerbehinderung ist ausnahmsweise zulässig, wenn eine bestimmte körperliche Funktion, geistige Fähigkeit oder seelische Gesundheit eine wesentliche und entscheidende Anforderung des konkreten Arbeitsplatzes ist.

Welche Krankheiten muss ich beim Vorstellungsgespräch angeben?

Sowohl vergangene als auch aktuelle Erkrankungen und Unfälle musst du also nicht im Lebenslauf erwähnen. Vergangene Krankheiten, die zwar eine Lücke in deinem Lebenslauf hinterlassen haben, aber keinen Einfluss auf deine aktuelle Arbeitsfähigkeit haben, musst du gar nicht erwähnen – auch nicht im Bewerbungsgespräch.

Wann ist eine Frage im Vorstellungsgespräch rechtmäßig?

Dem Arbeitgeber steht ein Fragerecht nur insoweit zu, als er ein berechtigtes, billigenswertes und schützenswertes Interesse an der Beantwortung seiner Frage betreffend das Arbeitsverhältnis hat. Das Interesse muss so stark sein, dass das Interesse des Arbeitnehmers am Schutz seiner Persönlichkeit zurücktreten muss.

Bewerbungsgespräch, Frage nach Krankheiten

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Wann ist es im Vorstellungsgespräch legitim zu lügen?

Stellt der Arbeitgeber Fragen, die nichts mit den betrieblichen Anforderungen zu tun haben, muss der Bewerber nicht antworten und dürfen sogar lügen. Das können zum Beispiel Fragen zur Familienplanung, zu einer Schwangerschaft oder zur sexuellen Orientierung sein.

Was sind erlaubte Fragen im Vorstellungsgespräch?

Checkliste: Zulässig sind Fragen
  • nach der fachlichen Qualifikation.
  • nach dem beruflichen Werdegang.
  • zu Einzelheiten der früheren Tätigkeit.
  • nach erfolgter Ableistung des Wehr- oder Zivildienstes.
  • nach bestehenden (chronischen) Krankheiten, beispielsweise Allergien, auch infektiösen, ansteckenden Krankheiten.

Was sagen wenn der Arbeitgeber nach Krankheit fragt?

Die Art der Krankheit und ihre medizinische Ursache gehen den Arbeitgeber nichts an. Die Frage nach dem Gesundheitszustand ist zwar erlaubt, muss aber nicht beantwortet werden. Wegen der Geschlechterdiskriminierung unzulässig ist die Frage nach einer Schwangerschaft oder deren Planung.

Wie sage ich ein Vorstellungsgespräch wegen Krankheit ab?

Belassen Sie es daher bei Muster-Formulierungen wie: Leider bin ich kurzfristig erkrankt und kann die Einladung zum Vorstellungsgespräch am [Datum und Uhrzeit] nicht wahrnehmen. Oder: Leider bin ich aus privaten Gründen nicht imstande, den vereinbarten Termin zum Vorstellungsgespräch am [Ort und Datum] wahrzunehmen.

Was kann man beim Vorstellungsgespräch verschweigen?

Wann darf ich im Vorstellungsgespräch lügen?
  • einer Schwangerschaft (außer bei Schwangerschaftsvertretungen),
  • dem Familienstand,
  • allgemeinen Vorstrafen,
  • der Religion (außer bei konfessionellen Arbeitgebern),
  • der politischen Überzeugung (außer bei parteipolitischen Arbeitgebern).

Welche Fragen darf der Arbeitgeber nicht stellen?

Da der Gesetzgeber also eine Diskriminierung auf Grund von Familienstand, Kindern/Kinderwunsch, ethnischer Zugehörigkeit, Religion, Weltanschauung, Alter, sexueller Orientierung verbietet, sind Fragen, die diese Themenbereiche betreffen, im Bewerbungsgespräch generell unzulässig.

Wann darf der Arbeitgeber nach Schwerbehinderung fragen?

Frage: Wann darf der Arbeitgeber nach der Schwerbehinderung fragen? Antwort: Eigentlich nie. Denn die Schwerbehinderteneigenschaft darf nicht entscheidungsrelevant für eine Einstellung sein. Der Arbeitgeber kann aber ein Interesse daran haben, wenn zum Beispiel ein Sozialplan im Unternehmen erstellt wird.

Welche Krankheiten gelten als schwerbehindert?

Nach Angaben von Destatis machen körperliche Einschränkungen in etwa 60 Prozent aus, insgesamt 14 Prozent der schwerbehinderten Menschen haben geistige oder seelische Behinderungen.
  • Krebs.
  • Schlaganfall.
  • Herz-Kreislauf-Erkrankungen.
  • Diabetes.
  • Rheuma.
  • Asthma.
  • Depressionen.
  • Tinnitus.

Welche Fragen sind tabu im Vorstellungsgespräch?

Zu ihnen gehören folgende Kategorien:
  • Schwangerschaft und Kinderwunsch.
  • Familienplanung.
  • Religionszugehörigkeit bzw. politische Gesinnung.
  • Vorstrafen und polizeiliches Führungszeugnis.
  • Vermögensverhältnisse.
  • Gesundheitszustand.

Welche Fragen sind zulässig?

Zulässig sind stets solche Fragen, die für die zu besetzende Stelle relevant sind: Dies gilt insbesondere für Fragen nach dem beruflichen Werdegang, nach Zeugnis- und Prüfungsnoten. Die Frage nach Sprachkenntnissen ist ebenfalls erlaubt, soweit diese Qualifikation ein Kriterium für die zu besetzende Stelle ist.

Was darf der Arbeitgeber fragen?

Was darf der Arbeitgeber fragen?
  • Derzeitiger Wohnort.
  • Beruflicher Werdegang (Ausbildung, Berufserfahrung etc.)
  • Zeugnisse, Prüfungsnoten.
  • Besondere Fähigkeiten, z. ...
  • Vermögensverhältnisse: Der Arbeitgeber muss ein berechtigtes Interesse an geordneten Vermögensverhältnissen des Arbeitnehmers haben (z.

Was sind die Gründe für eine Absage nach einem Vorstellungsgespräch?

Eine Absage nach dem Vorstellungsgespräch kann verschiedene Gründe haben. Mögliche Gründe sind beispielsweise: Der Eindruck, sich nicht genügend auf das Vorstellungsgespräch vorbereitet zu haben. Sie können beispielsweise nicht direkt auf Fragen zu Ihrem Lebenslauf antworten.

Wie Termin absagen wegen Krankheit?

„Sehr geehrte/r XY, weil ich kurzfristig erkrankt bin, muss ich unseren Termin leider absagen. Ich würde mich dennoch über die Möglichkeit freuen, Ihr Unternehmen in einem persönlichen Gespräch kennenzulernen und Sie von mir zu überzeugen. Daher würde ich den Termin gerne verschieben.

Wann ist man zu oft krank?

War der Beschäftigte in drei Jahren immer mehr als 30 Tage krank, so droht eine Kündigung. Hier spricht man von häufigen Kurzerkrankungen. Mit einer Kündigung rechnen muss man außerdem, wenn eine dauerhafte oder lang anhaltende Arbeitsunfähigkeit vorliegt.

Hat der Arbeitgeber ein Recht die Krankheit zu erfahren?

Generell gilt: ist man als Arbeitnehmer erkrankt, so hat der Arbeitgeber keinen Zugriff auf Daten, die Rückschlüsse über die Art der Erkrankung zulassen. Gerade bei einem guten Verhältnis zum Arbeitgeber fragt der Arbeitgeber jedoch häufig höflich nach. Eine Antwort muss man darauf allerdings nicht geben.

Bin ich verpflichtet den Arbeitgeber zu sagen warum ich krank bin?

Wird ein Arbeitnehmer krank, sind Art, Ursache und Umfang seiner Erkrankung grundsätzlich seine Privatsache. Sie muss dem Arbeitgeber weder vom Beschäftigten noch vom Arzt mitgeteilt werden.

Welche Fragen sind in Vorstellungsgesprächen wahrheitsgemäß zu beantworten?

Bei vielen Fragen kommt es auf den Einzelfall an, ob sie zulässig sind oder nicht. Für die Frage nach anstehenden Lohnpfändungen ist insbesondere das Ausmaß der Pfändungen ausschlaggebend. Wenn dem Arbeitgeber dadurch ein erheblicher zusätzlicher Arbeitsaufwand droht, ist sie wahrheitsgemäß zu beantworten.

Wie läuft ein gutes Vorstellungsgespräch ab?

Ablauf eines Vorstellungsgesprächs – Fünf Phasen
  • Small Talk. Nach der Begrüßung findet für gewöhnlich eine kurze Small-Talk-Phase statt. ...
  • Vorstellung des Arbeitgebers. Oft stellt sich der Arbeitgeber zunächst selbst vor und erzählt etwas über die Einrichtung. ...
  • Fragen des Arbeitgebers. ...
  • Rückfragen. ...
  • Abschluss. ...
  • Dankschreiben.

Wann hat ein Bewerber gegenüber dem Arbeitgeber ein Recht auf Lüge?

Wenn Sie als Bewerber oder Bewerberin eine Frage, die Ihnen der Arbeitgeber gar nicht stellen durfte, falsch beantworten, d.h. wenn Sie auf eine rechtlich unzulässige Frage hin lügen, drohen Ihnen rechtlich gesehen keine nachteiligen Folgen. Sie haben in solchen Fällen ein von den Gerichten anerkanntes Recht zur Lüge.