Ist eine Kündigung fristlos oder fristgerecht?

Gefragt von: Siegmund Bachmann-Hein
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Eine Kündigung ist entweder fristlos (außerordentlich), was das Arbeitsverhältnis sofort beendet (z.B. bei schwerem Fehlverhalten), oder fristgerecht (ordentlich), wobei eine gesetzliche oder vertraglich vereinbarte Kündigungsfrist eingehalten werden muss, die Zeit zur Jobsuche gibt, erklärt die Kanzlei Waldraff. Die Wahl der Art hängt vom Grund ab: Fristlos erfordert einen „wichtigen Grund“ wie schwere Pflichtverletzung, während die ordentliche Kündigung das Standardverfahren ist, das zur Einhaltung der Fristen dient.

Was ist der Unterschied zwischen fristgerecht und fristlose Kündigung?

Die außerordentliche Kündigung wird in der Praxis meist als fristlose Kündigung bezeichnet. Während die ordentliche Kündigung die Einhaltung bestimmter Kündigungsfristen erfordert, löst die außerordentliche Kündigung das Arbeitsverhältnis in der Regel mit sofortiger Wirkung auf.

Ist eine fristlose Kündigung fristgerecht?

Die 2wöchige Ausschlussfrist. Nach § 622 Abs. 2 BGB kann eine fristlose Kündigung nur innerhalb von 2 Wochen erfolgen, nachdem der Kündigende vom Kündigungsgrund erfahren hat. Wird diese Frist nicht eingehalten, ist die fristlose Kündigung grundsätzlich unwirksam.

Wie lange ist die Frist für eine fristlose Kündigung?

Eine fristlose Kündigung muss innerhalb einer Zwei-Wochen-Frist ausgesprochen werden, die mit der Kenntnis des kündigenden Partners vom wichtigen Grund beginnt (§ 626 Abs. 2 BGB) – diese Frist gilt für Arbeitgeber und Arbeitnehmer gleichermaßen. Nach dieser Frist ist eine fristlose Kündigung grundsätzlich unwirksam, da das Arbeitsverhältnis sofort mit Zugang des Kündigungsschreibens endet und keine weiteren Fristen eingehalten werden müssen.
 

Welche Frist muss für eine fristlose Kündigung eingehalten werden?

Eine fristlose Kündigung muss unverzüglich, also innerhalb von zwei Wochen (§ 626 Abs. 2 BGB), ausgesprochen werden, nachdem die kündigende Partei von dem wichtigen Grund erfahren hat; diese Frist beginnt mit dem Tag der Kenntnisnahme und ist entscheidend für die Wirksamkeit der Kündigung, andernfalls kann nur noch regulär gekündigt werden. Bei Verdachtsfällen muss der Arbeitgeber zügig ermitteln, die Frist beginnt aber erst nach Abschluss dieser Ermittlungen. 

Was ist eine fristlose Kündigung? Grundbegriffe der Kündigung einfach erklärt | Betriebsrat Video

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Was passiert, wenn der Arbeitgeber fristlos kündigt?

Die Konsequenz einer wirksamen außerordentlichen fristlosen Kündigung ist unter anderem die Auflösung des Arbeitsverhältnisses ohne weitere Lohnzahlung. Außerdem kann die Bundesagentur für Arbeit gegen den Arbeitnehmer eine Sperrzeit bezüglich des Arbeitslosengeldes (vgl. § 159 Abs. 1 Nr.

Wann gilt eine Kündigung als fristgerecht zugestellt?

Zustellung der Kündigung

Die Kündigung wird erst wirksam, wenn sie die andere Partei erhalten hat bzw. wenn sie in deren Machtbereich gelangt ist und sie davon hätte Kenntnis nehmen können. Wichtig ist daher, dass die Kündigung spätestens am letzten Tag des Monats beim Empfänger eingetroffen ist.

Welche 3 Arten von Kündigungen gibt es?

Die drei Hauptarten von Kündigungen im Arbeitsrecht sind die ordentliche Kündigung (fristgerecht), die außerordentliche Kündigung (fristlos bei wichtigem Grund) und die Änderungskündigung (zielt auf Änderung von Bedingungen), wobei die ordentliche Kündigung wiederum in verhaltensbedingte, personenbedingte und betriebsbedingte Kündigungen unterteilt wird, je nach Grund für die Beendigung des Arbeitsverhältnisses.
 

Wann ist eine Kündigung unwirksam?

Eine Kündigung ist unwirksam, wenn Formfehler (keine Schriftform, fehlende Original-Unterschrift), Verfahrensfehler (Betriebsrat nicht angehört) oder mangelnde soziale Rechtfertigung (fehlende Gründe, falsche Sozialauswahl, fehlende Abmahnung) vorliegen, besonders bei Verstößen gegen das Kündigungsschutzgesetz, Sonderkündigungsschutz oder Nichteinhaltung der Fristen, wodurch das Arbeitsverhältnis rechtlich fortbesteht und eine Kündigungsschutzklage sinnvoll wird. 

Ist es möglich, gleichzeitig fristlos und fristgerecht zu kündigen?

Ja, eine fristlose und gleichzeitig hilfsweise fristgerechte Kündigung ist rechtlich zulässig, besonders im Mietrecht, wo Vermieter dies tun, um bei Unwirksamkeit der fristlosen Kündigung (z. B. durch Zahlung in der Schonfrist) die ordentliche Kündigung greifen lassen zu können. Im Arbeitsrecht ist die Kombination ebenfalls möglich, aber eine fristlose Kündigung nach bereits ausgesprochener ordentlicher Kündigung wegen desselben Anlasses ist oft unzulässig, da es sich um denselben Lebenssachverhalt handelt. 

Was verliert man, wenn man fristlos kündigt?

Wenn der Austritt doch unberechtigt war

Oft verlieren Arbeiter:innen die Sonderzahlungen (Urlaubszuschuss und Weihnachtsremuneration). Dies ist allerdings abhängig vom Kollektivvertrag. Angestellte haben auch bei unberechtigtem Austritt in jedem Fall Anspruch auf die aliquoten Sonderzahlungen.

Ist eine fristlose Kündigung sofort wirksam?

Ja, eine fristlose Kündigung ist grundsätzlich sofort wirksam, sobald sie dem Empfänger zugeht, da sie das Arbeitsverhältnis mit sofortiger Wirkung beendet. Sie ist aber nur unter strengen Voraussetzungen gültig (wichtiger Grund nach § 626 BGB) und muss schriftlich erfolgen, wobei der Kündigende strenge Fristen (z.B. 2 Wochen nach Kenntnis) und Formalien einhalten muss; andernfalls kann sie angefochten werden. 

Kann man nach ordentlicher Kündigung noch fristlos gekündigt werden?

Kann man nach einer ordentlichen Kündigung fristlos gekündigt werden? Ja, grundsätzlich schon. Unter Umständen kann es dazu kommen, dass Sie als Arbeitnehmer eine ordentliche Kündigung zum Ende des Monats einreichen und Ihr Arbeitgeber Sie vor Ablauf der Kündigungsfrist noch fristlos kündigt.

Was bedeutet fristgerecht bei einer Kündigung?

Im Gegensatz zur fristlosen Kündigung werden bei der fristgerechten Kündigung die Kündigungs-termine und die Kündigungsfristen eingehalten. Gilt die gesetzliche Kündigungsfrist, so kann das Arbeitsverhältnis mit einer Frist von 4 Wochen zum Fünfzehnten oder zum Ende eines Kalendermonats gekündigt werden (§ 622 BGB).

Wann ist eine fristlose Kündigung nicht gültig?

Eine fristlose Kündigung ist unwirksam, wenn sie formelle Fehler aufweist (z.B. nicht schriftlich, § 623 BGB), die wichtige Zwei-Wochen-Frist (§ 626 Abs. 2 BGB) nach Kenntnis des Kündigungsgrundes verpasst wurde, der Kündigungsgrund nicht schwerwiegend genug war oder keine erforderliche Abmahnung vorausging, der Betriebsrat nicht angehört wurde (§ 102 BetrVG), oder bei Mietverträgen, wenn der Mieter die Rückstände innerhalb von zwei Monaten nach Klagezustellung begleicht (sog. Schonfristzahlung). Bei Arbeitsverhältnissen gilt zudem: Wenn der Arbeitgeber nach der Kündigung anbietet, der Mitarbeiter solle noch weiterarbeiten, wird sie unwirksam. 

Was ist der Unterschied zwischen fristgerecht und fristlos?

Eine ordentliche Kündigung wird auch fristgerechte Kündigung genannt, da sie innerhalb der vertraglich vereinbarten Kündigungsfrist ausgesprochen wird. Bei einer außerordentlichen Kündigung wird fristlos, sprich ohne Beachtung der Kündigungsfrist gekündigt.

Ist eine fristgerechte Kündigung ohne Angabe von Gründen erlaubt?

Ja, eine fristgerechte Kündigung ohne Angabe von Gründen ist im deutschen Arbeitsrecht grundsätzlich möglich, besonders in der Probezeit (zwei Wochen Kündigungsfrist, kein Kündigungsschutz) oder in Kleinbetrieben (<10 Mitarbeitern). Auch außerhalb des Kündigungsschutzes (in den ersten 6 Monaten) oder wenn der Arbeitnehmer auf eigenen Wunsch geht, ist keine Begründung nötig. Muss der Arbeitgeber im Streitfall einen Grund nennen, muss er ihn im Prozess offenlegen, auch wenn das Schreiben selbst leer ist.
 

Wann ist eine Kündigung willkürlich?

Der Kündigungsschutz gegen willkürlich ausgesprochene Kündigungen ist ein Mindestschutz auch, wenn das KSchG keine Anwendung findet. Willkürlich ist eine Kündigung dann, wenn sie ohne erkennbaren sachlichen Grund erfolgte.

Kann der Arbeitgeber eine Kündigung, die nicht fristgerecht ist, akzeptieren?

Ihr Arbeitgeber muss die Kündigung nicht annehmen. Sie ist auch ohne seine Annahme gültig, und zwar ab dem Zeitpunkt, zu dem Ihr Arbeitgeber die Möglichkeit gehabt hätte, sie zu lesen. Das gilt auch dann, wenn er nicht vor Ort ist.

Ist eine Kündigung per Einwurf-Einschreiben wirksam?

Eine Kündigung, die per Einwurf-Einschreiben versendet wird, wird wie eine sog. Willenserklärung gegenüber Abwesenden gemäß § 130 Abs. 1 Satz 1 Bürgerliches Gesetzbuch (BGB) behandelt. Danach wird die Kündigung in dem Zeitpunkt wirksam, in welchem sie dem Arbeitnehmer tatsächlich zugeht.

Wann ist eine Kündigung rechtlich wirksam?

Eine Kündigung ist nur wirksam, wenn sie schriftlich erklärt wird, eine eigenhändige Unterschrift trägt (§ 623 BGB), fristgerecht zugestellt wurde (nicht nur abgeschickt) und wichtige Fristen sowie besondere Schutzvorschriften (z.B. für Schwangere) eingehalten sind. E-Mails oder Faxe sind unwirksam; entscheidend für den Fristablauf ist der tatsächliche oder rechtlich mögliche Zugang, nicht das Absendedatum.
 

Was muss ich beachten, wenn ich fristlos kündige?

Bei einer fristlosen Kündigung müssen Sie unbedingt die Schriftform, die Zustellungsprüfung (Einschreiben/Rückschein), die zweiwöchige Frist (§ 626 BGB) für die Erklärung des Kündigungsgrundes (wenn Sie kündigen), die sofortige Arbeitsaufnahme/Einstellung der Arbeit, die Gehaltszahlung und vor allem die drei Wochen Frist für die Kündigungsschutzklage beachten, da sonst die Unwirksamkeit droht und Sie mit Sperrzeit beim Arbeitslosengeld rechnen müssen. Lassen Sie die Kündigung schnellstmöglich durch einen Fachanwalt prüfen. 

Was ist ein sofortiger Kündigungsgrund?

Fristlose Kündigungen (außerordentliche Kündigungen) basieren auf wichtigen Gründen (§ 626 BGB), die eine Fortsetzung des Arbeitsverhältnisses unzumutbar machen, wie z.B. schwere Pflichtverletzungen (Diebstahl, Betrug, Arbeitszeitbetrug, Konkurrenztätigkeit), Straftaten am Arbeitsplatz (Körperverletzung, Beleidigung), beharrliche Arbeitsverweigerung oder Vertrauensbruch (Verrat von Betriebsgeheimnissen), und müssen innerhalb von zwei Wochen nach Kenntnis des Kündigungsgrundes ausgesprochen werden. Es müssen Verhältnismäßigkeit und ein überwiegendes Interesse an sofortiger Beendigung bestehen, oft nach vorheriger Abmahnung. 

Kann man fristlos gekündigt werden ohne Abmahnung?

Ja, eine fristlose Kündigung ohne vorherige Abmahnung ist möglich, aber nur in seltenen, besonders schweren Fällen oder unter bestimmten Voraussetzungen wie in der Probezeit oder im Kleinbetrieb, da das Prinzip der Verhältnismäßigkeit (Ultima-Ratio) oft eine Abmahnung als milderes Mittel vorschreibt; typische Gründe sind Diebstahl, schwere Beleidigungen oder arglistiges Vortäuschen von Krankheit.