Ist es besser, weiterzuarbeiten oder in Rente zu gehen?

Gefragt von: Frau Dr. Klara Jacobs MBA.
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Ob es besser ist, weiterzuarbeiten oder in Rente zu gehen, hängt stark von Ihrer persönlichen Situation ab; Weiterarbeiten lohnt sich finanziell oft durch Rentenzuschläge (0,5% pro Monat über Regelgrenze) und höhere Rentenpunkte, bietet soziale Kontakte und ein Gefühl der Nützlichkeit, während in Rente gehen mehr Freizeit ermöglicht, aber bei Vorbezug oft zu Abschlägen führt, es sei denn, man kombiniert beides flexibel, was die Einkommenssituation deutlich verbessert, aber auch steuerliche und sozialversicherungsrechtliche Aspekte (z.B. Arbeitslosengeld-Verlust) mit sich bringt.

Lohnt es sich, Rente zu beziehen und weiterzuarbeiten?

Sie müssen nicht sofort in Rente gehen, Sie können über die Regelaltersgrenze hinaus weiterarbeiten und Ihre Rente steigern, indem Sie Zuschläge von 0,5 % pro Monat und die Rentenbeiträge einbauen, auch mit vorgezogener Rente gibt es keine Hinzuverdienstgrenze mehr, es lohnt sich also, wenn Sie länger arbeiten wollen und die Möglichkeiten sind vielfältig, sollten aber mit Arbeitgeber und Deutscher Rentenversicherung geklärt werden. 

Soll ich weiterarbeiten oder in Rente gehen?

Das reguläre Renteneintrittsalter liegt bei 67 Jahren . Wer jedoch länger wartet, erhält deutlich höhere monatliche Rentenleistungen . Beispielsweise kann ein Renteneintritt bis zum 70. Lebensjahr eine Erhöhung der monatlichen Rente um 24 % bedeuten. Ein Job bietet in der Regel mehr als nur ein Einkommen.

Was ist besser, Rente mit 63 und weiterarbeiten?

Durch den Entfall der Hinzuverdienstgrenze zum 01.01.2023 lohnt sich Rente und weiterarbeiten in vielen Fällen. Am lukrativsten ist es, wenn du mit 63 in Rente gehst und trotzdem bis 67 weiterarbeitest. Du solltest in jedem Fall eine 99,99% Teilrente und keine Vollrente wählen.

Wann lohnt sich Frührente und weiterarbeiten?

Besonders lohnenswert ist die Frührente mit Hinzuverdienst jedoch für Beschäftigte, die 45 Versicherungsjahre vorweisen können, ab denen man abschlagsfrei in Rente gehen kann. „Wer auf 45 Versicherungsjahre kommt und das Mindestalter erreicht hat, sollte immer Frührente beantragen“, rät Finanztest.

Retirement at 63: If you retire early, is it your own fault?

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Welche Vorteile habe ich, wenn ich als Rentner weiter arbeite?

Die Hinzuverdienst-Regelungen für Renten wegen voller Erwerbsminderung gleichen denen für vorgezogene Altersrenten. Die Hinzuverdienstgrenze liegt bei jährlich 6.300 Euro. Was Sie darüber hinaus verdienen, wird zu 40 Prozent von Ihrer Rente abgezogen. Zusätzlich ist der Hinzuverdienstdeckel zu beachten.

In welchem Alter sollte man zur Rentenberatung gehen?

Man sollte zur Rentenberatung gehen, wenn man einen Überblick über die Altersvorsorge braucht (schon mit 50+) oder kurz vor der Rente steht (3-6 Monate vorher), um den Antrag vorzubereiten; je früher man die Rentenlücke erkennt, desto besser lässt sie sich schließen. Der optimale Zeitpunkt hängt vom persönlichen Anliegen ab – früh für die Vorsorgeplanung, später für die Antragstellung. 

Kann man gleichzeitig Rente und Gehalt bekommen?

Ja, man kann gleichzeitig Rente und Gehalt beziehen, besonders bei der Altersrente, wo es seit 2023 keine Hinzuverdienstgrenzen mehr gibt – man darf unbegrenzt dazuverdienen, ohne dass die Rente gekürzt wird, was den Übergang in den Ruhestand flexibler macht. Bei Erwerbsminderungsrenten oder Hinterbliebenenrenten gelten jedoch weiterhin spezifische, dynamische Hinzuverdienstgrenzen, deren Überschreitung zu Rentenkürzungen führen kann. Wichtig ist auch, dass auf das zusätzliche Einkommen Steuern und Sozialversicherungsbeiträge anfallen können und eine Steuererklärung oft verpflichtend ist. 

Ist Rente mit 63 sinnvoll?

Die "Rente mit 63" (Altersrente für besonders langjährig Versicherte) lohnt sich finanziell nur bedingt, da sie meist mit dauerhaften Abschlägen von bis zu 14,4 % verbunden ist – es sei denn, man hat 45 Versicherungsjahre erreicht und kann abschlagsfrei gehen (für frühere Jahrgänge). Attraktiver wird es durch die Kombination mit Weiterarbeit und Teilrente, da die Hinzuverdienstgrenzen entfallen sind und man so Rentenpunkte sammelt, die die Rente erhöhen und Abschläge teilweise ausgleichen können. Ob es sich lohnt, hängt stark von der individuellen Situation ab: Wer früh viel Freizeit will, muss finanzielle Einbußen akzeptieren; wer finanziell das Maximum herausholen will, muss länger arbeiten, idealerweise mit Teilrente und Weiterbeschäftigung.
 

Wie wirkt sich Teilzeitarbeit auf die Rente aus?

Teilzeitarbeit führt tendenziell zu einer geringeren Rente, da durch das niedrigere Einkommen weniger Beiträge in die Rentenkasse fließen und somit weniger Entgeltpunkte gesammelt werden; bei 50 % Teilzeit gibt es oft nur 0,5 Punkte statt 1,0, was die spätere Monatsrente spürbar reduziert. Diese Einbußen betreffen nicht nur die gesetzliche Rente, sondern auch die Möglichkeiten für betriebliche und private Altersvorsorge, weshalb eine frühzeitige Planung und ggf. Aufstockung der Beiträge wichtig ist, um finanzielle Lücken im Alter zu vermeiden.
 

Was ändert sich für Rentner, die weiterarbeiten?

Ab Januar 2026 tritt die sogenannte Aktivrente in Kraft. Dahinter verbirgt sich ein Steuerbonus für alle, die im Rentenalter weiterarbeiten. 2000 Euro können sie künftig pro Monat steuerfrei hinzuverdienen. Der Bundesrat hat dem entsprechenden Gesetz am 19. Dezember zugestimmt.

Wird die Rente gekürzt, wenn man weiter arbeitet?

Nein, seit 2023 wird die Altersrente in Deutschland nicht mehr gekürzt, wenn Sie arbeiten – egal ob Sie die Regelaltersgrenze erreicht haben oder eine vorgezogene Altersrente beziehen, können Sie unbegrenzt hinzuverdienen. Bei Erwerbsminderungsrenten gibt es jedoch weiterhin Hinzuverdienstgrenzen, die aber seit 2023 deutlich angehoben wurden (ca. 17.820 € für volle EM, ca. 35.650 € für teilweise EM) und an die Höhe der Rente gekoppelt sind. 

Welche Steuerklasse wenn ich Rente beziehe und weiter arbeite?

Auch Rentner und Studenten fallen unter die Steuerklasse 6, wenn sie über 556 Euro monatlich verdienen und daneben entweder eine Betriebsrente beziehen oder einem anderen sozialversicherungspflichtigem Hauptberuf nachgehen.

Muss ich meinen Arbeitgeber informieren, wenn ich eine Rente beziehe und weiterarbeite?

Muss ich den Arbeitgeber benachrichtigen, dass ich eine Rente beziehe? Bei Zahlung einer Rente sollte der Arbeitgeber darüber informiert werden. Unter Umständen kann sich der zusätzliche Rentenbezug steuerlich auf die Beschäftigung auswirken.

Kann ich mit 63 in Rente gehen und weiter arbeiten?

Ja, Sie können mit 63 in Rente gehen und weiterarbeiten, denn seit 2023 gibt es bei vorgezogenen Altersrenten in Deutschland keine Hinzuverdienstgrenzen mehr, was bedeutet, Sie dürfen unbegrenzt hinzuverdienen, ohne dass Ihre Rente gekürzt wird. Sie müssen die Voraussetzungen für die "Rente mit 63" (z. B. 35 Versicherungsjahre) erfüllen und erhalten dann eine Rente mit Abschlägen (0,3 % pro Monat), können aber durch die Weiterarbeit die Abschläge teilweise ausgleichen oder einfach zwei Einkommen (Rente und Gehalt) beziehen, wobei auch auf das Gehalt Beiträge gezahlt werden müssen. 

Wie wichtig sind die letzten 5 Jahre vor der Rente?

Die letzten 5 Jahre vor der Rente zählen für die Rentenhöhe nicht magisch mehr, da die Rentenberechnung auf dem gesamten Berufsleben basiert; ABER sie sind extrem wichtig für die optimale Gestaltung des Ruhestands, da hier noch finanzielle, rechtliche (z.B. Abschläge, Altersteilzeit) und steuerliche Entscheidungen getroffen werden können, die den Start ins Rentenalter maßgeblich beeinflussen und Lücken schließen. Wer diese Phase nicht nutzt, um Rentenansprüche zu prüfen, Steuern zu optimieren oder das Portfolio anzupassen, verpasst die letzte Chance, den Ruhestand finanziell zu sichern und die Weichen für mehr Lebensqualität zu stellen. 

Wie kann ich 3 Jahre bis zur Rente überbrücken?

Um die 3 Jahre bis zur Rente zu überbrücken, können Sie eine Kombination aus Altersteilzeit (Blockmodell), Nutzung von Arbeitslosengeld (ALG I) für Ältere (bis zu 24 Monate), einem Lebensarbeitszeitkonto mit angespartem Guthaben (Überstunden, Urlaub), Teilzeitarbeit, Mini- oder Midijobs, privaten Rücklagen, Sonderzahlungen in die Rentenkasse oder sogar Krankengeld und ALG II (für über 58-Jährige) nutzen; wichtig ist eine individuelle Strategie, die zu Ihrer Situation passt.
 

Kann ich Rente beziehen und trotzdem Vollzeit arbeiten?

Ja, Sie können nach Erreichen der Regelaltersgrenze ohne Einschränkungen vollzeit arbeiten und gleichzeitig Ihre Rente beziehen; es gibt keine Hinzuverdienstgrenze mehr, und Ihr Arbeitgeber zahlt weiter Beiträge, was Ihre Rente erhöht, aber Sie müssen mit Steuern auf das Gesamteinkommen rechnen. Bei vorgezogenen Altersrenten (Frührente) gelten andere Regeln mit Hinzuverdienstgrenzen, die aber seit 2023 auch entfallen sind, sodass Sie auch dort unbegrenzt hinzuverdienen können, wenn Sie die Voraussetzungen erfüllen. 

Wie wird man besteuert, wenn man Rente bezieht und Gehalt?

Wenn Rentner arbeiten, müssen sie ihre Einkünfte versteuern, aber der steuerliche Freibetrag ist höher (Grundfreibetrag 2025 ca. 12.096 €) und es gibt steuerfreie Pauschalen, wie die Ehrenamtspauschale. Einkommen aus Arbeit wird zum steuerpflichtigen Anteil der Rente addiert, was zu Steuernachzahlungen führen kann, aber seit 2023 entfällt die Anrechnung auf die Rente bei Altersrenten. Ab 2026 soll die geplante „Aktivrente“ bis zu 2.000 € pro Monat steuerfrei machen, allerdings bleiben Sozialabgaben fällig. 

Wann muss ich dem Arbeitgeber sagen, dass ich in Rente gehe?

Sie müssen Ihren Arbeitgeber über den Renteneintritt informieren, sobald der Rentenbescheid vorliegt, idealerweise aber schon ca. 3 Monate vorher, wenn Sie den Rentenantrag stellen, damit der Arbeitgeber die Sozialversicherung korrekt anpassen kann (insbesondere bei der Krankenversicherung) und ggf. eine korrekte letzte Lohnabrechnung erstellen kann. Es gibt keine allgemeingültige gesetzliche Frist, aber eine rechtzeitige Mitteilung ("ohne schuldhaftes Zögern") ist ratsam, da sich Beiträge ändern und Klauseln im Arbeits- oder Tarifvertrag eine Rolle spielen können.
 

Wann macht es Sinn, zur Rentenberatung zu gehen?

Eine Rentenberatung ist frühzeitig ab Mitte 50 oder sogar früher sinnvoll, um die Altersvorsorge zu planen, aber auch kurz vor dem Rentenbeginn (ca. 6 Monate vorher) für die Antragstellung, wenn Sie sich in speziellen Lebenssituationen befinden (Selbstständigkeit, Teilzeit, Heirat, Scheidung) oder Ihre Renteninformation prüfen wollen, um Rentenlücken zu vermeiden. Je früher Sie beginnen, desto mehr Zeit haben Sie, um Ihre finanzielle Zukunft aktiv zu gestalten und Lücken zu schließen, da kostenlose Termine oft lange Wartezeiten haben.
 

Was ändert sich 2026 bei der Rente?

2026 steigt der Steuergrundfreibetrag auf 12.348 Euro. Für Neurentner steigt der steuerpflichtige Anteil der Rente ebenfalls: Menschen, die 2026 in Rente gehen, müssen diese zu einem Anteil von 84 Prozent versteuern.

Welche Tricks gibt es, um früher in Rente zu gehen?

Um früher in Rente zu gehen, gibt es legale Wege wie die Rente für langjährig Versicherte (mit Abschlägen) oder die Rente für besonders langjährig Versicherte (45 Jahre, abschlagsfrei); Alternativen sind die Altersteilzeit, der Ausgleich von Abschlägen durch Sonderzahlungen an die Rentenversicherung, der Schwerbehindertenstatus (ab 50 % GdB), oder die Nutzung von Lebensarbeitszeitkonten für eine bezahlte Freistellung, wobei man weiter einzahlt und so Abschläge vermeidet. 

Wie wirkt sich Weiterarbeiten auf die Rente aus?

Wenn Sie Ihre Regelaltersrente erst später in Anspruch nehmen und noch eine Zeit lang weiterarbeiten, erhalten Sie für jeden Monat, den Sie ohne Rentenbezug weiter arbeiten, einen Zuschlag von 0,5 Prozent. Zusätzlich erhöht sich Ihre Rente durch die laufenden Beitragszahlungen.

Wie viele Rentenpunkte bekomme ich für 10.000 €?

Mit 10.000 € Jahreseinkommen erhalten Sie abhängig vom Jahr und dem Durchschnittsentgelt rund 0,2 Rentenpunkte pro Jahr; beispielsweise 2025 sind es mit dem Durchschnitt von 50.493 € genau 0,198 Rentenpunkte (10.000 € / 50.493 €). Diese Zahl wird berechnet, indem Ihr Bruttojahreseinkommen durch das aktuelle Durchschnittsentgelt aller Versicherten geteilt wird.