Ist freiwillige Krankenversicherung Pflicht?
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Nein, die freiwillige Krankenversicherung ist keine Pflicht, aber eine Krankenversicherung an sich ist in Deutschland Pflicht; die "freiwillige" Versicherung ist eine Wahlmöglichkeit für bestimmte Gruppen (Selbstständige, Gutverdiener, Beamte etc.), die sich zwischen gesetzlicher Krankenkasse (GKV) und privater Krankenkasse (PKV) entscheiden können, nachdem ihre Versicherungspflicht in der GKV endet oder sie von vornherein nicht versicherungspflichtig sind. Es gibt also immer eine Form der Krankenversicherung, die man haben muss, auch wenn man sich freiwillig für die GKV entscheidet.
Bin ich Pflicht- oder freiwillig krankenversichert?
In Deutschland herrscht Krankenversicherungspflicht, aber wer bestimmte Einkommensgrenzen überschreitet (z.B. über der JAEG), nicht erwerbstätig ist (Selbstständige, Rentner) oder andere Kriterien erfüllt, kann wählen zwischen Pflichtversicherung (automatisch bei unterhalb der Grenze liegendem Einkommen) und Freiwilliger GKV (als Alternative zur PKV), wobei Freiwillige oft Beiträge auf alle Einkünfte zahlen, aber auch Familienmitglieder beitragsfrei mitversichern können.
Was passiert, wenn man sich nicht freiwillig krankenversichert?
Wer nicht versichert ist und so auch keine Versicherungsbeiträge zahlt, muss mit einigen Konsequenzen rechnen: Es häufen sich Beitragsschulden an. Die treibt im Zweifelsfall der Zoll ein – zum Beispiel durch eine Kontopfändung. Zusätzlich erheben die Versicherer Säumniszuschläge.
Wie komme ich aus der freiwilligen Krankenversicherung in die Pflichtversicherung?
Um aus der freiwilligen Krankenversicherung (GKV) in die Pflichtversicherung zu wechseln, müssen Sie die Voraussetzungen für die Versicherungspflicht erfüllen, meist durch Aufnahme einer sozialversicherungspflichtigen Beschäftigung unterhalb der Jahresarbeitsentgeltgrenze (JAEG) oder durch Eintritt in die Familienversicherung, alternativ durch Erfüllung der Vorversicherungszeit bei Renteneintritt für die KVdR; für Selbstständige ist oft die Aufgabe der Selbstständigkeit und eine Anstellung nötig, damit die Pflichtversicherung greift.
Welche Nachteile hat die freiwillige Krankenversicherung?
Nachteile der freiwilligen gesetzlichen Krankenversicherung (GKV) sind vor allem die einkommensabhängigen, oft höheren Beiträge (besonders für Selbstständige, da sie alles zahlen) mit begrenztem Leistungskatalog, der keine Einbettzimmer oder Chefarztbehandlung vorsieht, die möglichen Zuzahlungen und die geringere Flexibilität bei der Gestaltung des Versicherungsschutzes, zudem können bei hohem Einkommen die Beiträge teurer sein als in der PKV, mit weniger Planungssicherheit im Alter.
Freiwillig krankenversichert (GKV): Welche Einkünfte zählen?!
Ist freiwillig versichert teurer als pflichtversichert?
In der freiwilligen Krankenversicherung werden Ihre Beiträge wie bei Pflichtversicherten auf Basis des jeweiligen gesetzlichen Beitragssatzes berechnet: Der allgemeine Beitragssatz liegt bei 14,6 Prozent, der ermäßigte bei 14,0 Prozent.
Kann ich meine freiwillige gesetzliche Krankenversicherung kündigen?
Bei einem Wechsel zu einer privaten Krankenversicherung ist eine Kündigung der freiwilligen GKV -Mitgliedschaft in der gesetzlichen Krankenkasse zum Ablauf des übernächsten Kalendermonats möglich, gerechnet von dem Monat an, in dem die Kündigung des Mitglieds gegenüber der neuen Krankenkasse erklärt wird.
Ist ich pflichtversichert oder freiwillig versichert?
Ob Sie in die KVdR (Krankenversicherung der Rentner) (Pflichtversicherung) oder freiwillig gesetzlich versichert sind, hängt von Ihrer Vorversicherungszeit ab; die KVdR ist meist günstiger, da sie Beiträge nur auf Renten, Versorgungsbezüge und Arbeitseinkommen erhebt, während die freiwillige GKV auch Kapitalerträge, Mieten und private Rentenbeiträge einbezieht, oft mit einem Mindestbeitrag, was zu deutlich höheren Kosten führen kann, wenn Sie die 9/10-Regel in der zweiten Lebenshälfte nicht erfüllen. Ein Wechsel in die KVdR ist möglich, wenn Sie die 9/10-Regel erfüllen (plus Kinder-Bonus) und Ihre Krankenkasse um Prüfung bitten sollten.
Warum wird die freiwillige Krankenversicherung vom Netto abgezogen?
Freiwillige Krankenversicherungsbeiträge werden vom Netto abgezogen, weil sie zwar sozialversicherungsrechtlich als freiwillig gelten, aber trotzdem Teil des Einkommens sind, aus dem die Kasse ihren Anteil fordert, und zwar als Nettoabzug nach der Berechnung des gesetzlichen Nettogehalts, was bedeutet, dass der Arbeitgeber den steuer- und SV-freien Anteil zahlt, den Rest aber vom Auszahlungsbetrag abzieht, damit die Kasse ihr Geld bekommt und Sie den vollen Beitrag zahlen.
Ist es strafbar, keine Krankenversicherung zu haben?
Nein, nicht krankenversichert zu sein ist in Deutschland keine Straftat, aber es hat gravierende finanzielle Konsequenzen: Sie müssen alle Beiträge für die gesamte Zeit der Nichtversicherung rückwirkend nachzahlen (oft mit hohen Säumniszuschlägen) und tragen medizinische Kosten komplett selbst, was zu enormen Schulden führen kann; außerdem besteht die Pflicht, sich umgehend wieder anzumelden, um Nachzahlungen und Probleme zu vermeiden, da es auch Möglichkeiten für Stundungen und Hilfe gibt.
Was kostet eine freiwillige Krankenversicherung, wenn man kein Einkommen hat?
Ohne Einkommen zahlen Sie in der freiwilligen Krankenversicherung den gesetzlichen Mindestbeitrag, der sich aus einem fiktiven Einkommen (ca. 1.318 €/Monat in 2026) und dem Beitragssatz (ca. 14,0 % + Zusatzbeitrag) berechnet, was aktuell meist zwischen 220 € und 230 € pro Monat (plus Pflegeversicherung) ausmacht, abhängig von Ihrer Krankenkasse und dem jeweiligen Zusatzbeitrag. Es wird immer mindestens ein fiktives Einkommen zugrunde gelegt, selbst wenn Ihre tatsächlichen Einnahmen niedriger sind, wie z.B. bei Ersparnissen.
Kann die Krankenkasse freiwillig versicherte ablehnen?
Gesetzliche Krankenkassen dürfen den Antrag auf eine freiwillige Versicherung nicht ablehnen, wenn die Voraussetzungen dafür erfüllt sind. Ablehnen können sie aber natürlich Anträge von Personen, welche keinen Anspruch auf eine gesetzliche Krankenversicherung haben.
Werde ich automatisch freiwillig versichert?
Als Arbeitnehmerin oder Arbeitnehmer sind Sie freiwillig versichert, wenn Sie ein Jahr lang regelmäßig mehr als 6.450 Euro pro Monat verdienen. Dieser Betrag ist die monatliche Versicherungspflichtgrenze für 2026 .
Warum ist man freiwillig krankenversichert?
Man wählt die freiwillige gesetzliche Krankenversicherung (GKV) hauptsächlich wegen der Solidarität, der Familienmitversicherung, der einkommensabhängigen Beiträge ohne Gesundheitsprüfung, der finanziellen Planbarkeit (Beitragsbemessungsgrenze) und der Option auf Rückkehr aus der privaten Krankenversicherung (PKV), besonders bei Selbstständigen oder Gutverdienern, die dem System treu bleiben wollen, um Altersrückstellungen zu vermeiden oder die Familienmitversicherung zu behalten, während die PKV oft bessere Leistungen für Gutverdiener bei niedrigeren Beiträgen bietet, aber einen „Point of no Return“ darstellt.
Wie viele Menschen sind freiwillig gesetzlich versichert?
89 % der Erwerbstätigen sind gesetzlich versichert
Von den Arbeitnehmern sind fast alle pflichtversichert, nur ein kleiner Teil von 7 % sind freiwillige Mitglieder einer gesetzlichen Krankenversicherung.
Woher weiß ich, ob ich freiwillig oder pflichtversichert bin?
Wer ist pflichtversichert? Versicherungspflichtig sind grundsätzlich alle Arbeitnehmer, die aus ihrer Beschäftigung ein regelmäßiges beitragspflichtiges Einkommen von mehr als 603 Euro pro Monat und maximal 6.450 Euro pro Monat verdienen.
Welche Nachteile hat die freiwillige gesetzliche Krankenversicherung?
Welche Nachteile hat die freiwillige gesetzliche Krankenversicherung? Nachteile sind die einkommensabhängige Beitragsberechnung, oft höhere Kosten für Gutverdiener, Beitragsberechnung auch auf Kapitalerträge und Mieteinnahmen sowie ein eingeschränkter Leistungsumfang im Vergleich zur PKV.
Was ist der Unterschied zwischen pflichtversichert und freiwillig krankenversichert?
Der wichtigste Unterschied liegt in der Wahlfreiheit. Pflichtversicherte müssen in der gesetzlichen Krankenversicherung bleiben. Freiwillig Versicherte können zwischen gesetzlicher und privater Versicherung wählen.
Wie komme ich aus der freiwilligen Versicherung raus?
Wenn Sie Ihre freiwillige Mitgliedschaft kündigen, um zu einer privaten Krankenversicherung (PKV) zu wechseln: Reichen Sie Ihre formlose Kündigung zusammen mit dem Nachweis über eine anschließende Krankenversicherung in der PKV bei Ihrer gesetzlichen Krankenkasse ein.
Kann ich meine freiwillige Krankenversicherung absetzen?
Als Mitglied einer freiwilligen Krankenversicherung können Sie den Beitrag über die Einkommenssteuererklärung absetzen – und zwar in einem weitaus größeren Umfang als noch vor einigen Jahren. Ausschlaggebend hierfür war das Inkrafttreten des Bürgerentlastungsgesetztes.
Wie komme ich aus der freiwilligen Krankenversicherung in die gesetzliche?
Wenn Sie als freiwilliges Mitglied Ihre gesetzliche Krankenkasse wechseln möchten: Stellen Sie einen Neuaufnahmeantrag bei der neuen Krankenkasse. Um die Kündigung bei der bisherigen Krankenkasse kümmert sich dann Ihre neue Krankenkasse. Hierfür nutzen die Krankenkassen ein elektronisches Meldeverfahren untereinander.
Wie hoch sind die Kosten für eine freiwillige Krankenversicherung für einen Monat?
Der Mindestbeitrag in der freiwilligen Krankenversicherung liegt bei rund 182 Euro im Monat. Hinzu kommt noch der Zusatzbeitrag der jeweiligen Kasse und der Beitrag für die Pflegeversicherung. Grundlage dafür ist ein fiktives Mindesteinkommen von 1.248 Euro im Monat.
Ist die freiwillige gesetzliche Krankenversicherung teurer?
Die GKV wird 2025 für freiwillig Versicherte teurer
Die Beitragsbemessungsgrenze ist 2025 auf 66.150 Euro gestiegen. Das heißt, dass die gesetzliche Krankenversicherung für freiwillig Versicherte teurer wird. In diesem Fall sollten Sie prüfen, ob eine private Krankenversicherung für Sie in Frage kommt.
Wann endet die freiwillige gesetzliche Krankenversicherung?
Die freiwillige gesetzliche Krankenversicherung endet, wenn Sie die Voraussetzungen für eine Pflichtmitgliedschaft erfüllen (z. B. durch Aufnahme einer versicherungspflichtigen Beschäftigung), Sie freiwillig kündigen (nach 12-monatiger Bindung) und in die PKV wechseln, oder bei bestimmten Lebensereignissen wie dem Ende einer Selbstständigkeit oder dem Bezug einer Rente. Wichtig ist: Bei Eintritt einer neuen Pflichtmitgliedschaft endet die freiwillige Versicherung meist automatisch, ohne Kündigung, und die 12-Monats-Bindung entfällt.