Ist meine deutsche Krankenversicherung im Ausland gültig?

Gefragt von: Tatjana Heinze
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Ihre deutsche Krankenversicherung gilt in der EU mit der EHIC-Karte für notwendige Behandlungen, aber nicht für alle Kosten (wie Mehrkosten bei Privatärzten oder Rücktransport); außerhalb der EU ist der Schutz oft sehr begrenzt, weshalb eine zusätzliche Auslandskrankenversicherung dringend empfohlen wird. Bei privaten Versicherungen gibt es meist weltweiten Schutz für einen bestimmten Zeitraum, aber auch hier sollte der Vertrag geprüft werden, besonders bezüglich Rücktransport.

Bin ich über meine Krankenkasse im Ausland versichert?

Ob Sie im Ausland krankenversichert sind, hängt von Ihrer Versicherung (gesetzlich oder privat) und dem Reiseland ab: In der EU sind Sie mit der europäischen Krankenversicherungskarte (EHIC) (Rückseite Ihrer Gesundheitskarte) für notwendige Behandlungen bei Vertragsärzten abgesichert; außerhalb der EU und für umfassendere Leistungen (z.B. Rücktransport) benötigen Sie eine private Auslandskrankenversicherung. Privatversicherte sind oft weltweit für eine bestimmte Zeit abgedeckt, müssen aber bei längeren Aufenthalten mit ihrem Versicherer sprechen. 

In welchen Ländern gilt die deutsche Krankenversicherung?

In allen Ländern der EU besteht ein Basisschutz durch die GKV. Dies gilt ebenso für Island, Liechtenstein, Norwegen (Europäischer Wirtschaftsraum), die Schweiz, das Vereinigte Königreich und Nordirland.

Gilt Ihre Krankenversicherung auch im Ausland?

Gilt meine Krankenversicherung auch im Ausland? Viele Krankenversicherungen decken Aufenthalte im Ausland nicht ab. Selbst bei Versicherungen, die im Ausland greifen, ist der Versicherungsschutz oft eingeschränkt und erfordert, dass Sie die Behandlungskosten direkt bezahlen, die Belege aufbewahren und nach Ihrer Rückkehr einen Erstattungsantrag stellen.

Kann ich meine Krankenkassenkarte im Ausland verwenden?

Ihre deutsche Krankenkassenkarte funktioniert im Ausland über die Europäische Krankenversicherungskarte (EHIC), die meist auf der Rückseite Ihrer Karte aufgedruckt ist und Sie in EU-Ländern, Island, Liechtenstein, Norwegen, der Schweiz und dem Vereinigten Königreich für notwendige Behandlungen berechtigt. Sie gilt für öffentliche Behandlungen und deckt Kosten wie bei Einheimischen ab, Zuzahlungen sind aber oft fällig. Für Reisen außerhalb Europas oder für ergänzende Leistungen (z.B. Rücktransport) empfiehlt sich eine zusätzliche private Auslandskrankenversicherung.
 

Gesetzliche Krankenversicherung im Ausland: Darum zahlt eure Krankenkasse nicht

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Was sollte man tun, wenn man im Ausland zum Arzt muss?

Trifft es Sie im Ausland, beachten Sie folgende Hinweise:

  1. Bringen Sie sich in einen stabilen Zustand. ...
  2. Benachrichtigen Sie Ihre Krankenkasse. ...
  3. Suchen Sie am ersten Krankheitstag einen Arzt auf. ...
  4. Bewahren Sie Belege und Rechnungen auf. ...
  5. Informieren Sie Ihren Arbeitgeber. ...
  6. Suchen Sie am ersten Krankheitstag einen Arzt auf.

Bin ich bei der AOK auch im Ausland versichert?

Ja, die AOK versichert Sie im Ausland, aber der Umfang hängt vom Reiseziel und der Reisedauer ab: In der EU, EWR und Schweiz haben Sie mit der EHIC-Karte (Europäische Krankenversicherungskarte) gesetzlichen Anspruch auf medizinische Leistungen, aber nur bei Vertragsärzten und oft mit Zuzahlungen. Für weltweite Reisen oder längere Aufenthalte (z.B. Work & Travel, Studium, Praktikum) empfiehlt die AOK eine zusätzliche, kostenpflichtige AOK-Auslandskrankenversicherung (z.B. AOK-AuslandPRIVAT oder AOK-GesundheitGLOBAL), die oft 100 % der Kosten übernimmt und mehr Leistungen bietet. 

Bin ich mit meiner privaten Krankenversicherung auch im Ausland versichert?

Privatversichert im Ausland. Privatversicherte profitieren in ganz Europa von einem Versicherungsschutz in vollem Umfang der tariflichen Leistungen. Das gilt oft auch bei einem längeren oder dauerhaften Aufenthalt.

Kann ich ohne Krankenversicherung ins Ausland reisen?

Bei Reisen außerhalb der EU tragen Sie ohne zusätzliche Auslandskrankenversicherung die Rechnungen sogar komplett selbst. Hierfür besteht keine Leistungspflicht der GKV. Auch schließt der Schutz der gesetzlichen Kasse meist Privatkliniken oder medizinisch notwendige Rücktransporte aus.

Ist eine ausländische Krankenversicherung in Deutschland anerkannt?

Ja, ausländische Krankenversicherungen können in Deutschland anerkannt werden, besonders wenn ein Sozialversicherungsabkommen besteht (z. B. mit EU-Ländern über die EHIC-Karte für kurzfristige Aufenthalte), aber für einen dauerhaften Aufenthalt ist oft eine deutsche Versicherung nötig, um die gesetzliche Versicherungspflicht zu erfüllen und vollen Leistungsumfang zu haben, wobei EU-Bürger mit Vorversicherung oft problemlos in die GKV wechseln können. Nicht-EU-Bürger behandeln Ärzte meist als Privatpatienten, weshalb eine spezielle Incoming-Versicherung ratsam ist. 

Welche Kosten werden von der Krankenkasse im Ausland übernommen?

Eine Auslandskrankenversicherung deckt medizinische Kosten im Ausland ab, wie Arztbesuche, Krankenhausaufenthalte, verordnete Medikamente und schmerzstillende Zahnbehandlungen, und übernimmt oft auch den medizinisch notwendigen Rücktransport nach Hause. Sie schließt eine Versorgungslücke, da gesetzliche oder private Policen oft nur teilweise oder gar nicht zahlen, insbesondere in Ländern wie den USA. Wichtig: Vorbestehende oder geplante Behandlungen sind meist ausgeschlossen.
 

Was passiert mit meinen Versicherungen, wenn ich ins Ausland zieht?

Ziehen Privatversicherte auf Dauer in ein Land, das Mitglied der Europäischen Union (EU) oder des Europäischen Wirtschaftsraumes (EWR) ist, bleibt ihre Versicherung bestehen, sofern sie sie nicht kündigen. Der Versicherer ist nur zu den Leistungen verpflichtet, die er auch in Deutschland erbringen würde.

Kann ich mit meiner Krankenkassenkarte in Spanien zum Arzt?

In Spanien zum Arzt

In Deutschland gesetzlich Versicherte können sich in Spanien mit ihrer Europäischen Krankenversicherungskarte (EHIC, auf der Rückseite Ihrer deutschen Versicherungskarte) medizinisch behandeln lassen.

Was passiert, wenn man im EU-Ausland krank wird?

Wenn Sie in der EU krank werden, haben Sie Anspruch auf notwendige medizinische Versorgung mit Ihrer Europäischen Krankenversicherungskarte (EHIC) (auf Ihrer deutschen Karte), müssen aber oft vor Ort zuzahlen und sollten sofort Krankenkasse und Arbeitgeber informieren, da die EHIC keine privaten Kosten (z.B. Rücktransport) deckt, wofür eine private Auslandskrankenversicherung unerlässlich ist. Bewahren Sie alle Belege und ärztlichen Atteste gut auf, um später eine mögliche Erstattung zu beantragen. 

Kann man in Deutschland angemeldet sein und im Ausland leben?

Ja, grundsätzlich können Sie in Deutschland gemeldet bleiben, auch wenn Sie im Ausland wohnen, aber das hat erhebliche steuerliche und melderechtliche Konsequenzen, da Sie oft weiterhin als unbeschränkt steuerpflichtig gelten und bei Nicht-Abmeldung Bußgelder drohen können. Es ist wichtig, Ihren Lebensmittelpunkt zu klären und sich bei Auszug abzumelden, sonst drohen Bußgelder, Probleme bei Behördengängen (z.B. Pass) und die Steuerpflicht für Ihr Welteinkommen bleibt bestehen, wenn Sie einen deutschen Wohnsitz behalten. 

Wie finde ich heraus, ob ich eine Auslandskrankenversicherung habe?

Ob Sie im Ausland krankenversichert sind, hängt von Ihrer Versicherung (gesetzlich oder privat) und dem Reiseland ab: In der EU sind Sie mit der europäischen Krankenversicherungskarte (EHIC) (Rückseite Ihrer Gesundheitskarte) für notwendige Behandlungen bei Vertragsärzten abgesichert; außerhalb der EU und für umfassendere Leistungen (z.B. Rücktransport) benötigen Sie eine private Auslandskrankenversicherung. Privatversicherte sind oft weltweit für eine bestimmte Zeit abgedeckt, müssen aber bei längeren Aufenthalten mit ihrem Versicherer sprechen. 

Ist man mit der gesetzlichen Krankenkasse auch im Ausland versichert?

In allen Mitgliedstaaten der Europäischen Union ( EU ) sowie in Island, Liechtenstein, Norwegen (Europäischer Wirtschaftsraum – EWR ) und der Schweiz haben Versicherte bei vorübergehenden Aufenthalten Anspruch auf medizinisch notwendige Leistungen.

Ist meine Krankenkassenkarte im Ausland gültig?

Die Karte gilt in allen Ländern der EU sowie einigen weiteren europäischen Staaten.

Für welche Länder brauche ich eine Auslandskrankenversicherung?

Eine Auslandskrankenversicherung ist für fast alle Reisen sinnvoll, besonders aber außerhalb Europas (USA, Asien, Afrika, Australien) dringend empfohlen, da die gesetzliche Krankenversicherung dort oft gar nicht oder nur minimal zahlt. Auch innerhalb der EU (inkl. EWR und UK) ist sie ratsam, da der Basisschutz durch die Europäische Krankenversicherungskarte (EHIC) oft nur für Leistungen nach den Standards des Reiselandes gilt und hohe Zuzahlungen, Privatkliniken oder den teuren Krankenrücktransport nicht abdeckt. Für einige Länder wie Kuba, Russland oder Iran ist sie sogar eine Einreisevoraussetzung.
 

Ist ich als Privatpatient im Ausland abgesichert?

Eine private Auslandskrankenversicherung (AKV) ist eine sinnvolle Ergänzung zur normalen Krankenversicherung, da sie vor hohen Behandlungskosten im Ausland schützt, die oft von gesetzlichen oder privaten Kassen nur teilweise oder gar nicht übernommen werden, besonders außerhalb Europas oder bei längerem Aufenthalt. Sie deckt ärztliche Behandlungen, Krankenhausaufenthalte und oft auch den medizinisch sinnvollen Krankenrücktransport ab und ist als Einzel- oder Jahrespaket für alle Reisen erhältlich, oft schon für wenige Euro pro Jahr. 

Wann verliert man die private Krankenversicherung?

Man "fliegt" aus der PKV, wenn man wieder in die gesetzliche Krankenversicherung (GKV) wechseln muss oder will, meist durch Unterschreiten der Jahresarbeitsentgeltgrenze (JAEG) (2025: 73.800 €) bei Angestellten, Aufnahme einer versicherungsfreien Tätigkeit, Alter (über 55 Jahre wird es fast unmöglich), Arbeitslosigkeit (ALG I löst Pflicht aus) oder durch eine freiwillige Kündigung bei Erfüllung der Bedingungen für die GKV, wie z.B. Familienversicherung oder Aufnahme eines Minijobs. 

Muss ich meiner Versicherung mitteilen, dass ich ins Ausland reise?

Ihr Versicherer kann verlangen, dass Sie ihn über Ihre Auslandsreise informieren und Ihnen in diesem Fall nur eine Haftpflichtversicherung anbieten.

Wie bekomme ich die 500 € von der AOK?

Die 500 Euro bekommen Sie nicht als pauschale Auszahlung, sondern als Gesundheitsbudget für individuelle Leistungen oder durch Bonusprogramme, je nach regionaler AOK (z.B. AOK NordWest, Nordost), wobei Sie oft durch Gesundheitsaktivitäten (Punkte sammeln) oder bestimmte Tarife (z.B. für Schwangere, Azubis) bis zu 500€ für Extras wie Osteopathie, Zahnreinigung oder Sport erstattet bekommen können, die Sie über die „Meine AOK“-App einreichen. 

Kann ich mit meiner deutschen Krankenversicherung in Frankreich zum Arzt?

Die Europäische Krankenversicherungskarte (Link zum Europäischen Verbraucherzentrum Deutschland) ermöglicht Ihnen den Zugang zur medizinischen Behandlung im EU-Land, in dem Sie sich vorübergehend aufhalten.