Ist PV Einspeisevergütung steuerpflichtig?

Gefragt von: Roland Simon
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Seit dem 1. Januar 2023 sind private Anlagen bis 30 kWp von der Einkommensteuer befreit sind. Das heißt, sowohl für die Einspeisevergütung als auch für die wirtschaftlichen Vorteile aus dem Eigenverbrauch von Photovoltaik müssen keine steuerlichen Abgaben mehr gezahlt werden.

Wie muss die Einspeisevergütung versteuert werden?

Früher mussten Betreiber ihre Einnahmen aus einer PV-Anlage versteuern. Das betraf sowohl die Einspeisevergütung als auch den selbst genutzten Strom. Seit dem 1. Januar 2022 sind kleinere Photovoltaikanlagen von der Einkommensteuer befreit.

Ist die Einspeisevergütung netto oder brutto?

Die Einspeisevergütung ist theoretisch ein Nettobetrag, den der Netzbetreiber zahlt, und Sie müssen die Umsatzsteuer (aktuell 19 %) ans Finanzamt weiterleiten, wenn Sie Regelbesteuerung anwenden. Seit 2023 sind kleine Anlagen bis 30 kWp einkommensteuerbefreit und Sie erhalten die volle Summe, aber ob Sie Umsatzsteuer zahlen, hängt von Ihrer Wahl ab: Entweder Sie bleiben (meist) Kleinunternehmer (netto-Auszahlung, keine USt-Voranmeldung) oder Sie melden sich zur Regelbesteuerung an (brutto-Auszahlung, USt-Voranmeldung/Erklärung nötig, aber Vorsteuerabzug möglich). 

Wann ist PV steuerfrei?

Die Steuerbefreiung gilt für den Betrieb einer einzelnen Anlage oder mehrerer Anlagen bis insgesamt höchstens 100,00 Kilowatt (peak). Die 100,00-Kilowatt (peak)-Freigrenze ist dabei für jede Bürgerin bzw. jeder Bürger oder Mitunternehmerschaft zu prüfen.

Wie erfolgt die Abrechnung der Einspeisevergütung?

Die Abrechnung der Einspeisevergütung für PV-Anlagen läuft über den Netzbetreiber, der monatliche Abschläge zahlt und eine jährliche Abrechnung erstellt, die auf dem Zählerstand basiert – entweder über Standardlastprofile (kleinere Anlagen) oder Lastgangmessung (größere Anlagen). Entscheidend sind die aktuellen Vergütungssätze des EEG, die sich nach Anlagengröße und Inbetriebnahmejahr richten (z.B. für 2024/2025 gestaffelt) und für 20 Jahre gezahlt werden, wobei der Zählerstand gemeldet werden muss. 

Photovoltaik: DAS ändert sich JETZT bei PV-Anlagen und der Steuer

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Wie erfolgt die Auszahlung der Einspeisevergütung?

Gezahlt wird die Einspeisevergütung pro eingespeister Kilowattstunde vom Netzbetreiber an den Anlagenbetreiber. Die anfallenden Kosten werden dem Netzbetreiber über den „Klima- und Transformationsfonds“ (KTF) erstattet.

Was muss ich tun, um die Einspeisevergütung zu erhalten?

Um die Einspeisevergütung zu bekommen, müssen Sie Ihre Photovoltaikanlage beim zuständigen Netzbetreiber anmelden, sie innerhalb eines Monats nach Inbetriebnahme im Marktstammdatenregister (MaStR) der Bundesnetzagentur registrieren und einen Zwei-Wege-Zähler installieren lassen; danach schließen Sie einen Einspeisevertrag ab, und der Netzbetreiber zahlt Ihnen basierend auf den gesetzlichen Sätzen für Ihren erzeugten und eingespeisten Strom. 

Wann fällt die Steuerbefreiung für PV?

§ 28 Abs. 62 UStG 1994 regelt, dass auf die Lieferungen, innergemeinschaftlichen Erwerbe, Einfuhren und Installationen von Photovoltaikmodulen befristet ab 1. Jänner 2024 keine Umsatzsteuer mehr anfällt (sogenannter „Nullsteuersatz“ oder „echte Umsatzsteuerbefreiung“).

Kann man eine PV-Anlage ganz ohne das Finanzamt betreiben?

Und ist meine Photovoltaikanlage von der Einkommensteuer befreit? Seit dem Steuerjahr 2022 gilt für bestehende und neue Photovoltaikanlagen: Der Betrieb und die Nutzung von Anlagen bis 30 Kilowatt auf Einfamilienhäusern sind von der Einkommensteuer und Gewerbesteuer befreit.

Ist PV 2025 noch steuerfrei?

Alle Photovoltaikanlagen sind seit dem 1.1.2025 einheitlich von der Einkommensteuer befreit. Das gilt, wenn sie erst ab dem Jahr 2025 neu in Betrieb genommen oder erweitert wurden bzw. werden. Einkommensteuerfrei sind aber nur PV-Anlagen bis höchstens 30 kWp pro Wohn- oder Gewerbeeinheit, unabhängig von der Gebäudeart.

Was passiert mit der Einspeisevergütung nach 20 Jahren?

Nach 20 Jahren endet die feste Einspeisevergütung nach dem EEG, aber die PV-Anlage produziert weiter Strom: Sie erhalten eine geringere, schwankende Anschlussvergütung (Jahresmarktwert Solar) für den eingespeisten Strom oder können auf höheren Eigenverbrauch (mit Stromspeicher, Wärmepumpe, Wallbox) umsteigen, um Kosten zu sparen, da der eigene Strom dann praktisch "kostenlos" ist, wenn die Anlage amortisiert ist. Der Betrieb einer "ausgeförderten" Anlage (Ü20-Anlage) bleibt dank bestehendem Netzzugang und Abnahmepflicht möglich, oft mit Modernisierung (Repowering) und Eigenverbrauch als wirtschaftlichste Option.
 

Wird die Einspeisevergütung monatlich ausgezahlt?

Ab Februar 2026 gelten 7,70 Cent/kWh für Teileinspeisung bis 10 kWp. Nach Anmeldung der PV-Anlage beim Netzbetreiber und Marktstammdatenregister bekommen Sie die Vergütung. Sie erhalten die Einspeisevergütung in der Regel monatlich als Abschlagszahlung.

Ist Stromeinspeisung umsatzsteuerpflichtig?

Umsatzsteuer. Wer den Strom dauerhaft ins Stromnetz einspeist, wird unternehmerisch tätig. Daher muss für die Umsätze aus dem Betrieb einer PV-Anlage grundsätzlich Umsatzsteuer gezahlt werden.

Wird Einspeisevergütung rückwirkend gezahlt?

Nein, die Einspeisevergütung wird grundsätzlich nicht rückwirkend für vergangene Zeiträume gezahlt; sie beginnt mit dem Datum der Inbetriebnahme der Solaranlage und läuft 20 Jahre, wobei der Satz vom Inbetriebnahmedatum abhängt, aber es gibt eine wichtige Ausnahme bei der Einkommensteuer: Steuerbefreiungen für kleine Anlagen gelten rückwirkend ab 2022, und bei Verzögerungen der Auszahlung durch Netzbetreiber wird die Vergütung für die gesamte Zeit nachgezahlt, sobald die Anmeldung abgeschlossen ist. 

Was zahlt die ÖMAG fürs Einspeisen 2025?

Der aktuell festgelegte OeMAG-Einspeisetarif für Oktober 2025 beträgt 9,167 Cent pro kWh. Dies bedeutet ein Plus von 1,8% im Vergleich zum Vormonat.

Wird die Einspeisevergütung brutto oder netto ausgezahlt?

Die Einspeisevergütung ist theoretisch ein Nettobetrag, den der Netzbetreiber zahlt, und Sie müssen die Umsatzsteuer (aktuell 19 %) ans Finanzamt weiterleiten, wenn Sie Regelbesteuerung anwenden. Seit 2023 sind kleine Anlagen bis 30 kWp einkommensteuerbefreit und Sie erhalten die volle Summe, aber ob Sie Umsatzsteuer zahlen, hängt von Ihrer Wahl ab: Entweder Sie bleiben (meist) Kleinunternehmer (netto-Auszahlung, keine USt-Voranmeldung) oder Sie melden sich zur Regelbesteuerung an (brutto-Auszahlung, USt-Voranmeldung/Erklärung nötig, aber Vorsteuerabzug möglich). 

Wie wird Einspeisevergütung versteuert?

Seit dem 1. Januar 2023 sind private Anlagen bis 30 kWp von der Einkommensteuer befreit sind. Das heißt, sowohl für die Einspeisevergütung als auch für die wirtschaftlichen Vorteile aus dem Eigenverbrauch von Photovoltaik müssen keine steuerlichen Abgaben mehr gezahlt werden.

Was passiert, wenn ich meine PV-Anlage nicht beim Finanzamt anmelde?

Anmeldepflicht für Solaranlagen

Das gilt auch, wenn die selbst erzeugte Sonnenenergie vom eigenen Hausdach nicht ins öffentliche Stromnetz eingespeist wird. Wer seine PV-Anlage nicht anmeldet, muss mit einer Geldstrafe von bis zu 50.000 Euro rechnen und damit, den Anspruch auf die Einspeisevergütung zu verlieren.

Wann Einspeisevergütung ohne Umsatzsteuer?

Seit dem 01.01.23 gilt für den Kauf von Photovoltaik-Anlagen bis 30 kWp und PV-Speichern 0 Prozent Umsatzsteuer (MwSt.) Darüber hinaus entfällt dadurch auch die sogenannte 10-kWp-Grenze in der Besteuerung von PV-Anlagen. Stattdessen werden Anlagen bis 30 kWp vollständig von der Einkommenssteuer befreit.

Ist Photovoltaik rückwirkend steuerfrei?

Erträge aus PV-Anlagen mit einer Nennleistung von bis zu 30 Kilowattpeak (kWp) sind rückwirkend ab dem Steuerjahr 2022 von der Einkommensteuer befreit. Seit dem 1.1.2023 entfällt auf neu installierte Anlagen die Umsatzsteuer, beziehungsweise Mehrwertsteuer.

Warum entfernen die Leute ihre Solaranlagen?

Einer der häufigsten Gründe für die Demontage von Solaranlagen sind Dacharbeiten . Solarpaneele müssen oft vor einer Dachsanierung oder strukturellen Reparaturen abgenommen werden. Bei älteren Anlagen ist eine Neuinstallation unter Umständen nicht wirtschaftlich im Vergleich zur Aufrüstung auf neuere Technologie.

Kann ich als Privatperson eine PV-Anlage abschreiben?

Zusammenfassung. Die Abschreibung von PV-Anlagen ist ab 2023 durch den Wegfall der Einkommenssteuer nicht mehr möglich. PV-Anlagen können nicht mehr von der Steuer abgesetzt werden, wenn sie von Privatpersonen mit einer Größe unter 30 kWp nach dem 31.12.2021 in Betrieb genommen wurden.

Wann muss der Netzbetreiber eine Einspeisevergütung zahlen?

Das EEG enthält keine separate Frist, bis zu der der Netzbetreiber die Monatsabrechnung vorgenommen haben muss. Die Vergütung ist aber unabhängig von der Erstellung einer Monatsabrechnung durch den Netzbetreiber zu zahlen.

Was mache ich mit meiner Photovoltaik nach 20 Jahren?

Nach 20 Jahren läuft Ihre PV-Anlage weiter, aber die lukrative Einspeisevergütung endet, stattdessen erhalten Sie den geringeren Jahresmarktwert Solar. Sie können die Anlage unverändert weiterbetreiben (Volleinspeisung), den Strom selbst nutzen (Eigenverbrauch) und den Überschuss einspeisen, den Wechselrichter austauschen oder ein Repowering durchführen, um neue, leistungsstärkere Module zu installieren. Eine fachkundige Prüfung der Anlage ist ratsam, um die beste Option zu bestimmen und ggf. einen Stromspeicher nachzurüsten. 

Was ändert sich bei der Einspeisevergütung 2026?

Die Einspeisevergütung für neue Solaranlagen sinkt 2026 weiter: Ab dem 1. Februar 2026 wird sie um 1 % reduziert, auf ca. 7,78 Cent/kWh für Teileinspeisung (bis 10 kWp) und ca. 12,35 Cent/kWh für Volleinspeisung (bis 10 kWp), mit weiteren Absenkungen zum August 2026. Die Degression erfolgt halbjährlich und ist gesetzlich vorgeschrieben; neue Anlagen, die nach dem 1. Februar 2026 ans Netz gehen, erhalten die niedrigeren Sätze.