Ist Reha Voraussetzung für Erwerbsminderungsrente?

Gefragt von: Frau Prof. Dr. Meta Harms B.Eng.
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Nein, eine Reha ist nicht zwingend eine Voraussetzung, aber der Grundsatz „Reha vor Rente“ gilt: Die Rentenversicherung muss zuerst prüfen, ob Ihre Erwerbsfähigkeit durch Rehabilitation (medizinisch oder beruflich) wiederhergestellt werden kann. Nur wenn eine Reha voraussichtlich keinen Erfolg verspricht, kommt eine Erwerbsminderungsrente infrage, wobei ein Reha-Antrag oft automatisch in einen Rentenantrag umgedeutet wird, wenn die Reha scheitert oder eine Besserung unwahrscheinlich ist.

Kann man Erwerbsminderungsrente ohne Reha bekommen?

Ja, eine Erwerbsminderungsrente (EM-Rente) ist auch ohne vorherige Reha möglich, aber die Rentenversicherung prüft standardmäßig zuerst den Grundsatz „Reha vor Rente“ und ob Ihre Erwerbsfähigkeit durch eine Reha wiederhergestellt werden kann, was oft zu einem parallelen Verfahren führt oder die Rente verzögert; Sie können den Antrag stellen, müssen aber mit Nachfragen rechnen und sollten sich bei der Deutschen Rentenversicherung (DRV) individuell beraten lassen, da die DRV die Reha als vorrangige Maßnahme ansieht. 

Wann lehnt die Rentenversicherung eine Reha ab?

Keine medizinische Notwendigkeit vor Ablauf von 4 Jahren

Wenn Ihre letzte Rehamaßnahme weniger als 4 Jahre zurück liegt, wird jeder Kostenträger zunächst „automatisch" ablehnen und im Regelfall davon ausgehen, dass „keine medizinische Notwendigkeit für eine vorzeitige Rehabilitation vorliegt".

Wann hat man keinen Anspruch auf Erwerbsminderungsrente?

Das Wichtigste zur Erwerbsminderungsrente

Wer mehr als sechs Stunden am Tag arbeiten kann, erhält keine Erwerbsminderungsrente. Anspruch auf die volle Rente wegen Erwerbsminderung hat nur, wer nicht mehr erwerbsfähig ist.

Wie wichtig ist der Reha-Entlassungsbericht?

Der Reha-Entlassungsbericht enthält Basisdaten für Reha-Statistiken und ist somit wichtig für Reha-bezogene Analysen und Versorgungsplanungen.

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Wann wird die Reha in eine Erwerbsminderungsrente umgewandelt?

Eine Reha wird in eine Erwerbsminderungsrente (EM-Rente) umgewandelt, wenn die Reha-Maßnahme die Arbeitsfähigkeit nicht verbessern konnte oder feststellt, dass Sie dauerhaft weniger als sechs Stunden am Tag arbeiten können, wobei der Rentenversicherungsträger dies prüft und Ihr Reha-Antrag dann als EM-Rentenantrag gilt (§ 116 SGB VI). Dies geschieht oft nach dem Grundsatz „Reha vor Rente“, indem der Reha-Antrag automatisch umgedeutet wird, wenn die medizinischen Voraussetzungen für eine Rente vorliegen, was rückwirkend zum Datum des ursprünglichen Antrags gelten kann. 

Was passiert, wenn man arbeitsunfähig aus der Reha entlassen wird?

Entlässt die Rehaklinik Sie nach Ende der Maßnahme als arbeitsunfähig, erhalten Sie eine entsprechende Krankschreibung. Alternativ genügt es, wenn Ihr behandelnder Arzt oder Ihre behandelnde Ärztin die weitere Arbeitsunfähigkeit am ersten Werktag nach Ihrer Entlassung feststellt.

Wann wird Erwerbsminderungsrente abgelehnt?

Eine Erwerbsminderungsrente wird abgelehnt, wenn die versicherungsrechtlichen Voraussetzungen (fehlende Beitragszeiten), die medizinischen Voraussetzungen (ärztliche Gutachten zeigen mehr als 6 Stunden Arbeitsfähigkeit) oder die Mitwirkungspflichten (z.B. fehlende Unterlagen) nicht erfüllt sind. Oftmals liegt es daran, dass die Deutsche Rentenversicherung (DRV) die Leistungsfähigkeit noch über 6 Stunden am Tag einschätzt, was eine Rente verhindert, oder weil die erforderliche Wartezeit (5 Jahre versichert, 3 Jahre Pflichtbeiträge in den letzten 5 Jahren vor Eintritt der Erwerbsminderung) nicht erfüllt ist. 

Welche Voraussetzungen muss ich erfüllen, um Erwerbsminderungsrente zu bekommen?

Für die Erwerbsminderungsrente (EM-Rente) müssen Sie gesundheitlich weniger als 6 Stunden täglich arbeiten können, die Regelaltersgrenze noch nicht erreicht haben und die versicherungsrechtlichen Voraussetzungen erfüllen: Mindestens 5 Jahre Wartezeit in der Rentenversicherung, davon 3 Jahre Pflichtbeiträge in den letzten 5 Jahren vor der Erwerbsminderung. Zudem darf die Erwerbsfähigkeit durch Reha-Maßnahmen nicht wiederherstellbar sein, was der Grundsatz "Reha vor Rente" ist. 

Wer hat Chancen auf Erwerbsminderungsrente?

Volle Erwerbsminderung: Wer aus gesundheitlichen Gründen, also wegen einer Krankheit oder Behinderung, weniger als drei Stunden täglich arbeiten kann – und zwar nicht nur in seinem Beruf, sondern in allen Berufen – kann Anspruch auf die volle Erwerbsminderungsrente haben.

Was passiert, wenn Reha erfolglos ist?

Wenn eine Reha nicht erfolgreich war oder abgelehnt wurde, sollten Sie sofort mit Ihrem Arzt sprechen, um die Gründe zu verstehen, dann Widerspruch gegen eine Ablehnung einlegen (Frist beachten!) oder bei schlechtem Verlauf der Reha einen neuen Antrag stellen, eventuell mit anderer Argumentation oder für ambulante Maßnahmen, und sich an Sozialverbände wie den VdK oder Arbeitskreis Gesundheit wenden, denn oft folgt eine Umwandlung in einen Antrag auf Erwerbsminderungsrente, aber nur wenn dies auch sinnvoll ist. 

Wann gilt man als nicht rehafähig?

Man ist nicht rehafähig, wenn man sich in einer akuten Behandlungsphase befindet (z.B. OP, Chemo), zu krank für die Belastung einer Reha ist (z.B. schwere psychische Krisen, akute Bewegungseinschränkungen), eine Besserung der Erwerbsfähigkeit nicht zu erwarten ist, familiäre Pflichten eine Abwesenheit unmöglich machen (ohne Lösungen) oder versicherungsrechtliche Gründe vorliegen (z.B. zu kurze Beitragszeiten). Wichtig: Reha-Unfähigkeit ist oft vorübergehend und kann einen Aufschub bedeuten. 

Wie begründe ich einen Widerspruch bei Erwerbsminderungsrente?

Um einen Widerspruch gegen die Ablehnung der Erwerbsminderungsrente zu formulieren, legen Sie fristgerecht mit Aktenzeichen und Datum Widerspruch ein und kündigen eine ausführliche Begründung an, die Ihre konkreten gesundheitlichen Einschränkungen detailliert schildert, warum Sie weniger als 3 Stunden arbeiten können (bei voller EM) und untermauern Sie dies mit aktuellen, aussagekräftigen ärztlichen Attesten, Berichten und Gutachten, die Sie nachreichen. Fokussieren Sie sich auf die Ablehnungsgründe der Rentenversicherung und belegen Sie, dass der allgemeine Arbeitsmarkt für Sie keine zumutbaren Tätigkeiten bietet.
 

Wie lange muss ich krank sein, um Erwerbsminderungsrente zu beantragen?

Um Erwerbsminderungsrente zu bekommen, muss man nicht durchgehend krankgeschrieben sein, aber mindestens sechs Monate aus gesundheitlichen Gründen weniger als drei Stunden täglich arbeiten können und zusätzlich die versicherungsrechtlichen Voraussetzungen (5 Jahre Wartezeit, davon 3 Jahre Pflichtbeiträge in den letzten 5 Jahren) erfüllen, wobei der Fokus auf der ärztlichen Dokumentation der dauerhaften Einschränkung liegt, nicht auf lückenlosen Krankmeldungen.
 

Wer entscheidet, ob Reha notwendig ist?

Bei Erwerbstätigen ohne Berufskrankheit oder Versorgungsleiden ist die Rentenversicherung zuständig. Treffen Sie Ihre Auswahl. Wenn alle Voraussetzungen vorliegen wird entsprechend der Diagnose eine geeignete Rehabilitationseinrichtung ausgesucht und die Dauer der Rehabilitation festgelegt.

Welche Diagnosen führen zur Erwerbsminderungsrente?

Es gibt keine spezifischen Diagnosen, die automatisch eine Erwerbsminderungsrente garantieren, aber häufige Ursachen sind psychische Erkrankungen (Depression, Angststörungen), Erkrankungen des Bewegungsapparates (Wirbelsäulenleiden, Rheuma), Krebs (Onkologie) und Herz-Kreislauf-Leiden, die dazu führen, dass Betroffene weniger als sechs Stunden täglich arbeiten können. Entscheidend ist nicht die Diagnose selbst, sondern die konkreten gesundheitlichen Einschränkungen und die daraus resultierende Restleistungsfähigkeit auf dem allgemeinen Arbeitsmarkt. 

Was ist der Nachteil bei Erwerbsminderungsrente?

Nachteile der Erwerbsminderungsrente (EM-Rente) sind oft niedrigere Rentenbeträge (wegen fehlender Beitragsjahre), strenge medizinische Hürden (hohe Ablehnungsquote), die Notwendigkeit, Hinzuverdienstgrenzen genau einzuhalten, sowie die Unsicherheit durch befristete Rentenbescheide und der psychische Druck. Viele Versicherte müssen zudem mit kleinen Renten leben und haben Schwierigkeiten, den Lebensunterhalt zu decken, was zu Grundsicherungs-Anträgen führen kann.
 

Bei welchen Krankheiten steht mir eine volle Erwerbsminderungsrente zu?

Bei welchen Krankheiten bekommt man eine Erwerbsminderungsrente?

  • Krebs und bösartige Geschwüre.
  • Erkrankungen des Skelett- und Bewegungsapparates.
  • Krankheiten des Herzens bzw. des Gefäßsystems.
  • Stoffwechsel- und Verdauungsstörungen.

Wann ist es sinnvoll, Erwerbsminderungsrente zu beantragen?

Der beste Zeitpunkt für einen Antrag auf Erwerbsminderungsrente (EM-Rente) ist so früh wie möglich, sobald absehbar ist, dass Sie dauerhaft nur noch eingeschränkt arbeiten können – idealerweise bevor Krankengeldzahlungen auslaufen, um eine Lücke zu vermeiden, da die Rente frühestens ab dem 7. Monat nach Eintritt der Erwerbsminderung zahlt. Für den Übergang von der EM-Rente in die Altersrente sollten Sie 3 bis 6 Monate vorher den Altersrentenantrag stellen, damit die Leistungen nahtlos übergehen, besonders wenn die EM-Rente ausläuft. 

Wie hoch ist die Chance auf Erwerbsminderungsrente?

Die Chancen auf eine Erwerbsminderungsrente (EM-Rente) sind eher gering, da hohe Hürden bestehen und rund 44 % der Anträge abgelehnt werden, oft wegen Nichterfüllung der Wartezeiten oder weil die medizinische Einschätzung der Rentenversicherung eine Restleistungsfähigkeit über drei Stunden täglich sieht. Wichtig sind die erfüllte Wartezeit, lückenlose Dokumentation, gute ärztliche Gutachten und die genaue Prüfung, ob Sie weniger als drei Stunden arbeiten können, wobei psychische Erkrankungen eine große Rolle spielen. 

Wer entscheidet, ob ich eine Erwerbsminderungsrente bekomme?

Über die Erwerbsminderungsrente (EM-Rente) entscheidet die Deutsche Rentenversicherung (DRV) auf Basis von medizinischen Gutachten und Aktenlage, wobei sie prüft, ob jemand weniger als drei Stunden täglich arbeiten kann. Zuerst wird oft eine Reha angeboten, falls die Erwerbsfähigkeit verbessert werden kann, erst danach erfolgt die Entscheidung über die Rente. Die eigentliche Entscheidung trifft die Leistungsabteilung der DRV, gestützt auf die medizinische Einschätzung des Sozialmedizinischen Dienstes und externer Gutachter. 

Wann habe ich keinen Anspruch auf Erwerbsminderungsrente?

Bei einer Leistungsfähigkeit ab 6 Stunden gibt es keine Arbeitsmarktrente. Wer mehr als 6 Stunden unter den üblichen Bedingungen des allgemeinen Arbeitsmarkts erwerbstätig sein kann, aber wegen gesundheitlicher Einschränkungen keine Arbeit findet, bekommt keine Erwerbsminderungsrente. Aber viele Menschen haben sog.

Wann wird Reha in Erwerbsminderungsrente umgewandelt?

Eine Reha wird in eine Erwerbsminderungsrente (EM-Rente) umgewandelt, wenn die Reha-Maßnahme die Arbeitsfähigkeit nicht verbessern konnte oder feststellt, dass Sie dauerhaft weniger als sechs Stunden am Tag arbeiten können, wobei der Rentenversicherungsträger dies prüft und Ihr Reha-Antrag dann als EM-Rentenantrag gilt (§ 116 SGB VI). Dies geschieht oft nach dem Grundsatz „Reha vor Rente“, indem der Reha-Antrag automatisch umgedeutet wird, wenn die medizinischen Voraussetzungen für eine Rente vorliegen, was rückwirkend zum Datum des ursprünglichen Antrags gelten kann. 

Kann ich nach einer Reha eine Erwerbsminderungsrente beantragen?

Auch die Reha führt zur EM-Rente

Und wenn dieses zum dem Schluss kommt, dass Sie weniger als drei Stunden am Tag irgendeiner Arbeit nachgehen können – dann wird Ihr Reha-Antrag automatisch in einen Antrag zur Erwerbsminderungsrente umgewandelt. Rückwirkend.

Warum verlangt meine Krankenkasse den Entlassungsbericht für meine Reha?

Wenn Ihre Krankenkasse einen Reha-Entlassungsbericht verlangt, ist das ein normaler Vorgang, um Ihre Arbeitsfähigkeit zu prüfen; Sie müssen nicht den vollständigen Bericht herrausgeben, aber die Kasse darf das "Blatt 1" (mit Diagnosen, Behandlungsresultat, Arbeitsfähigkeit) anfordern, da sie damit die Zahlung von Krankengeld prüft, aber Sie haben das Recht, den vollständigen Bericht vorher einzusehen und entscheiden, was weitergegeben wird – zur Not müssen Sie sich mit der Kasse einigen oder der MDK wird eingeschaltet, da die Kasse nur die für ihre Aufgaben notwendigen Daten verlangen darf.