Kann das Arbeitsamt mich zwingen, eine Erwerbsminderungsrente zu beantragen?

Gefragt von: Niels Bode
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Ja, die Agentur für Arbeit kann Sie unter bestimmten Voraussetzungen zum Antrag auf Erwerbsminderungsrente (EM-Rente) auffordern, vor allem in der sogenannten Nahtlosigkeitsregelung nach § 145 SGB III, wenn Sie längerfristig arbeitsunfähig sind (unter 3 Stunden täglich) und die Agentur eine Erwerbsminderung feststellt. Kommen Sie der Aufforderung nicht nach, kann die Agentur die Zahlung von Arbeitslosengeld I einstellen, da Sie dem Arbeitsmarkt nicht mehr zur Verfügung stehen. Dies ist aber an strenge Bedingungen geknüpft und dient dazu, Sie in eine Rente zu leiten, anstatt Arbeitslosengeld zu zahlen, wenn Sie eigentlich in die Rentenversicherung gehören.

Kann das Arbeitsamt einen Menschen zwingen, in die Erwerbsminderungsrente zu gehen?

Die Krankenkasse, die Agentur für Arbeit, das Jobcenter oder das Sozialamt kann Menschen mit gesundheitlichen Einschränkungen in eine Erwerbsminderungsrente (EM-Rente) zwingen, was viele Nachteile haben kann, zum Beispiel eine dauerhaft niedrigere Altersrente.

Kann ich die Erwerbsminderungsrente ablehnen?

Ja, man kann eine Erwerbsminderungsrente (EM-Rente) ablehnen, aber nicht einfach "nein" sagen; stattdessen legt man Widerspruch gegen den Bewilligungsbescheid ein oder nimmt den Antrag zurück, falls er noch nicht beschieden ist, wobei man sich über die Konsequenzen bewusst sein muss, da dies oft eine Prüfung der Arbeitsfähigkeit nach sich zieht und spätere Ansprüche erschwert. Der häufigste Weg, eine Ablehnung zu umgehen, ist, wieder arbeiten zu gehen, was die Erwerbsfähigkeit prüft und die Rente steuert. 

Welche Voraussetzungen müssen erfüllt sein, um nahtlos Arbeitslosengeld i Nahtlosigkeitsregelung beziehen zu können?

Das Wichtigste in Kürze. Die Nahtlosigkeitsregelung ist eine Ausnahme vom Grundsatz, dass Arbeitslosengeld (ALG) nur dann gezahlt wird, wenn Versicherte für mindestens 3 Stunden täglich erwerbsfähig sind.

Bin ich verpflichtet, Erwerbsminderungsrente zu beantragen?

Ja, Sie müssen die Erwerbsminderungsrente (EM-Rente) aktiv bei der Deutschen Rentenversicherung beantragen, denn ohne Antrag wird sie nicht gezahlt. Stellen Sie den Antrag schriftlich, wenn Sie wegen Krankheit oder Behinderung weniger als sechs Stunden täglich arbeiten können (halbe EM-Rente) oder weniger als drei Stunden (volle EM-Rente) und dadurch Ihr Einkommen nicht mehr sichern können. Es ist ratsam, den Antrag gut vorzubereiten, da das Verfahren langwierig sein kann und Sie alle relevanten medizinischen Unterlagen beifügen sollten, um Ihre Chancen zu erhöhen. 

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Wann macht es Sinn, Erwerbsminderungsrente zu beantragen?

Der beste Zeitpunkt für einen Antrag auf Erwerbsminderungsrente (EM-Rente) ist so früh wie möglich, sobald absehbar ist, dass Sie dauerhaft nur noch eingeschränkt arbeiten können – idealerweise bevor Krankengeldzahlungen auslaufen, um eine Lücke zu vermeiden, da die Rente frühestens ab dem 7. Monat nach Eintritt der Erwerbsminderung zahlt. Für den Übergang von der EM-Rente in die Altersrente sollten Sie 3 bis 6 Monate vorher den Altersrentenantrag stellen, damit die Leistungen nahtlos übergehen, besonders wenn die EM-Rente ausläuft. 

Kann man auf die Erwerbsminderungsrente verzichten?

Man kann nicht einfach auf seine volle Erwerbsminderungsrente verzichten. Ein solcher Antrag wurde „vermutlich“ eine Überprüfung Ihrer Erwerbsfähigkeit nach sich ziehen. Einfacher ist es,Sie gehen wieder arbeiten. Dann wird auch Ihre Erwerbsfähigkeit geprüft werden.

Wie lange zahlt das Arbeitsamt die Nahtlosigkeitsregelung?

Das Arbeitsamt zahlt Arbeitslosengeld (ALG I) im Rahmen der Nahtlosigkeitsregelung bis zur Entscheidung der Rentenversicherung über eine Erwerbsminderungsrente (EM-Rente), längstens aber für die reguläre Bezugsdauer des ALG I, also bis zu 24 Monate, je nach Alter und Vorversicherungszeiten. Die Zahlung endet, sobald eine EM-Rente rechtskräftig bewilligt wird oder wenn die Rentenversicherung feststellt, dass Sie wieder mindestens 15 Stunden pro Woche arbeiten können (also keine Erwerbsminderung mehr vorliegt). 

Kann mich das Arbeitsamt in Rente schicken?

Nein, die Agentur für Arbeit kann Sie nicht in eine vorgezogene Altersrente zwingen, aber unter bestimmten Bedingungen zum Antrag auf Erwerbsminderungsrente (EM-Rente) auffordern, wenn Sie Arbeitslosengeld (ALG I) beziehen und gesundheitlich eingeschränkt sind, was zu einer kürzeren Bezugsdauer führen kann. Eine Zwangsverrentung in die Altersrente ist bei ALG I ausgeschlossen. Bei Bürgergeld (ALG II) ist eine Aufforderung zur Altersrente mit Abschlägen möglich, aber es gibt Ausnahmen, z.B. wenn eine abschlagsfreie Rente naht. 

Wann ist man beim Jobcenter nicht mehr vermittelbar?

Man gilt beim Jobcenter als "nicht mehr vermittelbar", wenn nach langer Zeit trotz aller Bemühungen und Förderungen keine Aussicht auf eine Arbeitsaufnahme besteht – oft durch eine Kombination aus starken gesundheitlichen Einschränkungen (Berufsunfähigkeit), Alter (über 58/60, aber noch keine Rente), chronischen Krankheiten und fehlender Motivation oder sehr geringer Stundenzahl (< 15 Std./Woche), obwohl der Staat eigentlich auch schwer Vermittelbare unterstützen muss. Es gibt keine feste Altersgrenze, aber je älter und kränker man ist, desto eher wird dieser Status erreicht; der Sozialstaat versucht aber, Menschen durch gezielte Maßnahmen zu helfen.
 

Warum wird die Erwerbsminderungsrente so häufig abgelehnt?

Warum wird die Erwerbsminderungsrente so oft abgelehnt? Beim Blick in die Statistik der DRV fallen drei Ursachen ins Auge, die dafür sorgen, dass EM-Renten versagt werden: Lücken bei der Wartezeit, gesundheitliche Gründe sowie fehlende Mitwirkung.

Wer zahlt, wenn Erwerbsminderungsrente abgelehnt wird?

Wenn die Erwerbsminderungsrente (EM-Rente) abgelehnt wird, springt oft zuerst die Agentur für Arbeit mit Arbeitslosengeld (ALG I) über die sogenannte Nahtlosigkeitsregelung ein, bis die Rentenversicherung entschieden hat, danach das Jobcenter (Bürgergeld) bei Hilfebedürftigkeit oder, falls Sie noch Krankengeld bezogen haben, die Krankenkasse, bis die Entscheidung rechtskräftig ist; wichtig ist, Widerspruch einzulegen und ggf. Grundrente zu beantragen oder sich an Sozialverbände wie den VdK zu wenden.
 

Was ist eine Zwangsverrentung?

Zwangsverrentung bedeutet, dass Behörden wie Jobcenter Personen dazu drängen oder verpflichten, vorzeitig in Rente zu gehen, oft mit lebenslangen Abschlägen, um Sozialleistungen (wie Bürgergeld) zu reduzieren oder einzustellen, insbesondere wenn jemand Anspruch auf eine vorzeitige Altersrente mit 35 Versicherungsjahren hat und der Rentenbetrag die Grundsicherung übersteigt, wobei die Behörden bei Nichterfüllung den Antrag selbst stellen können.
 

Wie prüft das Jobcenter die Erwerbsfähigkeit?

Die Feststellung der Erwerbsunfähigkeit erfolgt grundsätzlich im Rahmen eines persönlichen Beratungsgespräches mit dem Kunden oder der Kundin. Hierbei ist der Kurzantrag auf SGB XII Leistungen direkt aufzunehmen. Von postalischen Überstellungen der nachgenannten Vordrucke an die Betroffenen ist abzusehen.

Was ist die Nahtlosigkeitsregelung der Agentur für Arbeit?

Die Nahtlosigkeitsregelung sichert Menschen finanziell ab, wenn ihr Krankengeld nach 78 Wochen ausgelaufen ist, sie aber noch krankgeschrieben sind und eine Erwerbsminderungsrente (EM-Rente) beantragen müssen. Sie überbrückt die Zeit, bis über den Rentenantrag entschieden ist, durch die Zahlung von Arbeitslosengeld (ALG I), ohne dass man sich voll dem Arbeitsmarkt zur Verfügung stellen muss, wenn die Arbeitsagentur feststellt, dass man weniger als 3 Stunden täglich arbeiten kann. Wichtig ist: Sie müssen sich bei der Agentur für Arbeit melden und einen Antrag auf Reha/EM-Rente stellen, damit die Lücke nahtlos geschlossen wird.
 

Was passiert, wenn ich aus gesundheitlichen Gründen nicht arbeiten kann?

Wenn Sie angestellt sind, aber nicht arbeiten können, erhalten Sie in der Regel 28 Wochen lang Krankengeld von Ihrem Arbeitgeber. Prüfen Sie, ob Sie Anspruch auf Krankengeld haben. Sie sollten prüfen, ob Sie Anspruch auf Arbeitslosen- und Erwerbsunfähigkeitsbeihilfe (ESA) haben, wenn: Sie angestellt sind, aber kein Krankengeld erhalten – beispielsweise, weil Ihr Einkommen nicht ausreicht; Ihr Krankengeld...

Kann die Agentur für Arbeit mich in eine Erwerbsminderungsrente schicken?

Ja, die Agentur für Arbeit (AfA) kann Sie indirekt in eine Erwerbsminderungsrente (EM-Rente) "schicken", indem sie Sie auffordert, einen Reha-Antrag zu stellen, was oft in eine EM-Rente mündet, wenn Sie weniger als 3 Stunden täglich arbeiten können, und bei Nichtbefolgung das Arbeitslosengeld einstellt, was zu einer finanziellen Zwangslage führt, die eine Rente nahelegt. Die Entscheidung über die EM-Rente trifft die Deutsche Rentenversicherung, aber die AfA leitet den Prozess ein, um Leistungen zu vermeiden, die sie nicht tragen muss.
 

Was ist der Nachteil bei Erwerbsminderungsrente?

Nachteile der Erwerbsminderungsrente (EM-Rente) sind oft niedrigere Rentenbeträge (wegen fehlender Beitragsjahre), strenge medizinische Hürden (hohe Ablehnungsquote), die Notwendigkeit, Hinzuverdienstgrenzen genau einzuhalten, sowie die Unsicherheit durch befristete Rentenbescheide und der psychische Druck. Viele Versicherte müssen zudem mit kleinen Renten leben und haben Schwierigkeiten, den Lebensunterhalt zu decken, was zu Grundsicherungs-Anträgen führen kann.
 

Was ist die 58er-Regelung beim Arbeitsamt?

Der Gesetzgeber hat die ursprünglich bis zum Jahresende 2005 befristete 58er-Regelung für weitere zwei Jahre verlängert. Die sogenannte 58er-Regelung besagt, dass ältere Arbeitslose auf Antrag vom Arbeitsamt nicht mehr vermittelt werden.

Wann greift die Nahtlosigkeitsregelung nicht?

Die Nahtlosigkeitsregelung greift nicht, wenn der ärztliche Dienst der Agentur für Arbeit feststellt, dass Sie weniger als 15 Stunden pro Woche arbeiten können (sondern mehr) oder voraussichtlich innerhalb der nächsten sechs Monate wieder voll erwerbsfähig sind, oder wenn Sie noch Krankengeld beziehen, das höher ist als das Arbeitslosengeld (ALG I), oder wenn Sie keine vorherige Arbeitslosmeldung bei der Agentur getätigt haben, die das Verfahren auslöst. Sie gilt speziell für die Lücke zwischen Ende Krankengeld und Entscheidung über eine Erwerbsminderungsrente, wenn Sie noch krank, aber noch nicht vollständig erwerbsfähig sind. 

Wie lange Arbeitslosengeld bei Antrag auf Erwerbsminderungsrente?

das Arbeitslosengeld nach der Nahtlosigkeitsregelung wird so lange gezahlt, bis der Rentenversicherungsträger über das Vorliegen oder Nichtvorliegen von Erwerbsminderung entschieden hat. Das Gutachten des ärztlichen Dienstes der Agentur für Arbeit ist insoweit nicht maßgebend.

Kann das Arbeitsamt zum Rentenantrag auffordern?

Sie dürfen von der Arbeitsagentur auch nicht aufgefordert werden, die vorzeitige Rente zu beantragen. Sie können also tatsächlich ALG I bis zum regulären Rentenalter beziehen, wenn Ihr Anspruch so lange reicht. Oft ist das ALG I höher als die zu erwartende Rente. Dann bietet es sich an, mit dem Rentenantrag zu warten.

Ist man verpflichtet, Erwerbsminderungsrente zu beantragen?

Ja, Sie müssen die Erwerbsminderungsrente (EM-Rente) aktiv bei der Deutschen Rentenversicherung beantragen, denn ohne Antrag wird sie nicht gezahlt. Stellen Sie den Antrag schriftlich, wenn Sie wegen Krankheit oder Behinderung weniger als sechs Stunden täglich arbeiten können (halbe EM-Rente) oder weniger als drei Stunden (volle EM-Rente) und dadurch Ihr Einkommen nicht mehr sichern können. Es ist ratsam, den Antrag gut vorzubereiten, da das Verfahren langwierig sein kann und Sie alle relevanten medizinischen Unterlagen beifügen sollten, um Ihre Chancen zu erhöhen. 

Wann wird die Erwerbsminderungsrente abgelehnt?

Die meisten EM-Anträge werden aber abgelehnt, weil die Voraussetzungen für die Erwerbsminderung nicht vorliegen. Der Betroffene nicht nachweisen kann, dass er aus medizinischen Gründen weniger als 3 Stunden für eine volle EM-Rente oder 3 bis unter 6 Stunden für eine teilweise Erwerbsminderungsrente arbeiten kann.

Kann man mir die Erwerbsminderungsrente wegnehmen?

die Rentenversicherung muss bei jedem Antrag auf Erwerbsminderungsrente das individuelle Leistungsvermögen feststellen. Sofern aus allen vorliegenden Unterlagen hervorgeht, dass sich Ihre Erwerbsfähigkeit wesentlich verbessert hat, darf eine Rente grundsätzlich entzogen werden.