Kann der Vermieter den Arbeitsvertrag verlangen?

Gefragt von: Frau Prof. Dr. Vanessa Hiller
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Erhebung von Beruf und Arbeitgeber sind erlaubt. Nicht erlaubt die Dauer des Arbeitsverhältnisses und die Kontaktdaten des Arbeitgebers/Vorgesetzten. Demnach ist es für den Vermieter auch unzulässig, die Kopie eines Arbeitsvertrages zu verlangen.

Welche Angaben darf der Vermieter nicht verlangen?

Religion, Familie, Vorstrafen: Fragen zu Vorstrafen, Ermittlungsverfahren, Religion oder Familienplanung sind allesamt unzulässig. Was sind die Rechtsfolgen: Mach der Mieter falsche Angaben, kann der Vermieter darauf keine Ansprüche herleiten, solange der Mieter sich vertragstreu verhält.

Welche Angaben darf ein Vermieter verlangen?

Diese Unterlagen sollten Vermieter vom künftigen Mieter einholen:
  • Kopie des Personalausweises.
  • Mieterselbstauskunft.
  • Gehaltsnachweis.
  • Name des Vormieters oder Mietschuldenfreiheitsbescheinigung.
  • Bonitätsauskunft (ggf. zusätzlich SCHUFA-Auskunft durch den Mietinteressenten)

Was muss der Mieter dem Vermieter vorlegen?

Diese Dokumente sollten Sie dabei haben
  • Personalausweis – oder Pass und Meldebescheinigung.
  • Gehalts- oder Lohnabrechnungen der letzten drei Monate.
  • Bestätigung ihres derzeitigen Vermieters, dass ihre Miete bezahlt wurde (und bei Untermietern den Untermietvertrag)
  • eine Schufa-Auskunft, die höchstens drei Monate alt ist.

Kann ein Vermieter eine verdienstbescheinigung verlangen?

Tatsächlich darfst Du den Einkommensnachweis als Vermieter erst verlangen, wenn ein Mietverhältnis konkret ist, Du also bereits die Formalitäten klärst. Bietet Dir der Mietinteressent freiwillig bei der Besichtigung oder sogar im Vorfeld einen Einkommensnachweis für Vermieter an, kannst Du diesen natürlich annehmen.

Wohnungsübergabe - In welchem Zustand muss zurückgegeben werden? Was darf der Vermieter verlangen?

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Kann man Wohnung ohne gehaltsnachweis?

Eine Wohnung mieten ohne Einkommensnachweis ist in den meisten Fällen nicht ratsam bzw. möglich. Für Vermieter ist der Einkommensnachweis in Verbindung eines Nachweises über ein ungekündigtes Arbeitsverhältnis wichtig.

Wie viele Gehaltsabrechnungen für Vermieter?

In der Praxis genügt es trotzdem oft, das monatliche Einkommen durch die Gehaltsabrechnung zu belegen. Wenn potenzielle Mieter*innen ihre letzten drei Gehaltsabrechnungen vorlegen, reicht das oft als Einkommensnachweis für die Vermieter*innen aus.

Welche Unterlagen darf ein Vermieter fordern?

Welche Unterlagen für Vermieter wichtig sind
  • Selbstauskunft mit Angaben zur Person.
  • Einkommensnachweis (z. B. letzte Gehaltsabrechnung, Arbeitsvertrag, letzter Steuerbescheid bei Selbstständigen)
  • Schufa-Auskunft.
  • Ggf. Mietschuldenfreiheitsbescheinigung und Mietbürgschaft.

Was will der Vermieter an Unterlagen?

Das können zum Beispiel sein:
  • persönliches Anschreiben.
  • Personalausweis oder Reisepass.
  • Mieterselbstauskunft.
  • Schufa-Bonitätsauskunft.
  • Gehaltsnachweise (z.B. Gehaltsabrechnungen oder Kontoauszüge, bei denen du alle nicht-relevanten Daten schwärzen kannst)
  • ggf. ...
  • ggf. ...
  • ggf.

Was darf ein Vermieter bei der Selbstauskunft prüfen?

Mit einer Selbstauskunft kann ein Vermieter einige Angaben über einen Mieter erhalten, um ihn besser einschätzen zu können. Allerdings sind hier nur bestimmte Fragen zulässig! Wenn der Vermieter einen Mietinteressenten ausgewählt hat, dann ist er berechtigt den Mieter nach seiner Bonität zu fragen.

Kann der Vermieter beim Arbeitgeber anrufen?

Nein. Aus Datenschutzgründen darf der Vermieter in Deutschland den Arbeitgeber nicht fragen und aus demselben Grund darf der Arbeitgeber solche Fragen auch nicht beantworten. Alle Fragen die der Vermieter hat, muß er dem zukünftigen Mieter stellen.

Was muss ein neuer Mieter vorlegen?

Kommt ein Mietinteressent für Sie infrage, sollte er Ihnen zur Besichtigung, spätestens jedoch vor Abschluss des Mietvertrags, diese Nachweise vorlegen:
  • Mieterselbstauskunft.
  • Einkommensnachweis und Arbeitsvertrag.
  • eine bankbestätigte Auskunft über die Bonität des Mieters.
  • ggf. ...
  • Kopie des Personalausweises.

Was darf der Vermieter den Arbeitgeber fragen?

Vermieter dürfen grundsätzlich nach Vermögensverhältnissen und aktuellem Arbeitgeber fragen. Allerdings darf der Vermieter ohne Zustimmung des Mieters keine Details beim Arbeitgeber erfragen und der Arbeitgeber ist nicht verpflichtet Auskunft zu geben.

Welche Mängel muss der Vermieter akzeptieren?

Undichte Fenster, verschlissene Fußböden, feuchte Wände, Pilzbefall an der Decke und nicht zuverlässig funktionierende Heizungen oder Aufzüge sind gerichtlich anerkannte Mängel an der Mietsache. Mängel, die während der Mietzeit auftreten, müssen von Mietern unverzüglich mitgeteilt werden.

Was muss ich meinem Vermieter sagen?

Persönliche Daten, Gehalt und Beruf

Darin sollte ein Interessent Angaben zu seiner Identität machen, also Name, Anschrift, Telefonnummer, E-Mail-Adresse und Alter auflisten. Daneben muss er zum Beispiel seine Einkommensverhältnisse und seinen Beruf benennen.

Welche Daten braucht man für den Mietvertrag?

Keinen Brief mehr verpassen.
  • Namen aller Mieter und Vermieter.
  • Angaben zur Wohnung (Anzahl der Zimmer, Quadratmeterzahl, Adresse, ggf. nähere Angaben wie 2. ...
  • Beginn des Mietverhältnisses (Datum) und Angabe dazu, ob der Mietvertrag befristet oder unbefristet ist. ...
  • Höhe der monatlichen Miete.

Was bei Gehaltsabrechnung für Vermieter schwärzen?

Einkommensnachweis und Datenschutz

Der Einkommensnachweis soll dem:der Vermieter:in lediglich die Zahlungsfähigkeit des:der Mietinteressent:in bestätigen. Sollten darin persönliche Informationen enthalten sein, für die keine Auskunftspflicht des:der Wohnungssuchenden besteht, dürfen sie geschwärzt werden.

Kann ein Vermieter einen Kontoauszug vom Mieter verlangen?

Der Vermieter kann sich vor Unterzeichnung des Mietvertrags Nachweise zu den Einkommensverhältnissen vorlegen lassen (z.B. in Form von Lohn- oder Gehaltsabrechnungen, Kontoauszügen oder eines Einkommensteuerbescheids in Kopie).

Was gilt als gehaltsnachweis Wohnung?

Dabei sind die Angaben, die sich in einem Gehaltsnachweis befinden, denkbar ähnlich zur monatlichen Gehaltsabrechnung. Es werden das monatliche Brutto- und Nettoeinkommen und alle denkbaren Abgaben wie Lohnsteuer, Sozialversicherungsbeiträge und gegebenenfalls gezahlte Kirchensteuer aufgelistet.

Werden Gehaltsabrechnungen vom Vermieter geprüft?

Allgemein gibt der Einkommensnachweis Auskunft über die monatlichen Einkünfte des potenziellen Mieters. Ein solcher Nachweis kann beispielsweise durch die letzten Kontoauszüge, Gehaltsabrechnungen oder einen gültigen Arbeitsvertrag (Achten Sie auf eine mögliche Befristung des Arbeitsverhältnisses!) erbracht werden.

Was macht der Vermieter mit der Lohnabrechnung?

Einkommensnachweis ist Standard

Diese Informationen benötigen Sie als Vermieter, um zu vermeiden, dass es später zu Ausfällen bei den Mietzahlungen kommt. Viele Mietbewerber wissen bereits, dass ein solcher Nachweis neben einer Mieterselbstauskunft und anderen Unterlagen von fast allen Vermietern verlangt wird.

Was zählt als Einkommensnachweis?

Als Einkommensnachweis können unter anderem folgende Dokumente dienen: Gehalts- oder Lohnabrechnungen der vergangenen drei Monate. Verdienstbescheinigung. Einkommensteuerbescheid.

Wie viel Einkommen wollen Vermieter?

Die 30-Prozent-Mietregel ist genauer als die 40er-Mietregel. Danach sollte Ihre Miete pro Monat nicht höher als 30 Prozent Ihres monatlichen Nettoeinkommens sein. Wenn Ihr Einkommen zum Beispiel 2.333 Euro netto pro Monat beträgt und Sie 30 Prozent davon nehmen, können Sie etwa 700 Euro für Ihre Miete ausgeben.

Wann darf Vermieter Selbstauskunft verlangen?

Grundsätzlich ist es legitim, eine Mieterselbstauskunft zu verlangen. Allerdings dürfen Vermieter dies erst dann tun, wenn der potenzielle Mieter die Wohnung bereits besichtigt hat und sie dann auch tatsächlich mieten möchte. Persönliche Fragen haben in einer Mieterselbstauskunft nichts verloren.

Welche Fragen darf man Mietern stellen?

Typische Fragen einer Selbstauskunft sind beispielsweise die Höhe des Einkommens, die Zahl der Personen, die die Wohnung beziehen werden und die Frage, ob ein Insolvenzverfahren gegen den Interessenten eröffnet wurde. Auch Fragen zu Haustieren und Musikinstrumenten sind zulässig.