Kann der Vermieter die SCHUFA selbst einholen?

Gefragt von: Gerlinde Barthel
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Ja, ein Vermieter darf eine SCHUFA-Auskunft verlangen, aber erst wenn der Mietvertrag kurz vor dem Abschluss steht und die Wohnung bereits zugesagt wurde, nicht schon bei der ersten Besichtigung. Der Vermieter kann entweder die Auskunft vom Mieter selbst einfordern (als kostenpflichtigen SCHUFA-BonitätsCheck) oder der Mieter legt eine eigene, ggf. kostenfreie Datenkopie vor. Entscheidend ist, dass es sich um eine spezifische Auskunft für den Mietvertrag handelt, die nur relevante Bonitätsinformationen enthält.

Kann ein Vermieter selbst eine SCHUFA-Auskunft einholen?

Ja, ein Vermieter darf eine SCHUFA-Auskunft von Mietinteressenten verlangen, um deren Bonität zu prüfen; es gibt jedoch keinen gesetzlichen Anspruch darauf, sodass Sie die Auskunft verweigern können, was aber Ihre Chancen auf die Wohnung mindert. Der Vermieter darf die Auskunft aber erst anfordern, wenn der Mietvertrag wirklich kurz bevorsteht (kurz vor Abschluss), nicht schon beim ersten Besichtigungstermin. 

Kann ein Vermieter eine SCHUFA-Auskunft für den Vermieter anfordern?

Um eine Schufa-Auskunft für einen Vermieter zu beantragen, nutzen Sie am besten den "SCHUFA-BonitätsCheck", der speziell für diesen Zweck konzipiert ist, schnell online verfügbar ist und nur relevante Daten enthält, im Gegensatz zur umfangreicheren kostenlosen Selbstauskunft. Sie bestellen diesen für etwa 29,95 € direkt online bei SCHUFA oder Partnern wie Bonify. Der Vermieter darf die Auskunft erst fordern, wenn Sie als Mieter ausgewählt wurden und der Mietvertrag nur noch von diesem Nachweis abhängt, und Sie müssen schriftlich einwilligen.
 

Was darf der Vermieter bei der Schufa abfragen?

Ein Vermieter darf in der SCHUFA-Bonitätsauskunft nur grundlegende, für die Mietentscheidung relevante Daten sehen: Ihren Namen, die aktuelle Adresse, Ihr Geburtsdatum und eine allgemeine Einschätzung Ihrer Zahlungsfähigkeit, also ob „ausschließlich positive“ oder auch negative Einträge vorhanden sind, die auf Zahlungsschwierigkeiten hindeuten. Er sieht keine Details zu Krediten, Konten oder dem Score-Wert, sondern nur eine Bestätigung Ihrer Bonität, um zu prüfen, ob Sie die Miete zuverlässig zahlen können. 

Wer darf eine Schufa-Auskunft einholen?

Jede Privatperson kann eine SCHUFA-Auskunft beantragen, um zu erfahren, welche Daten über sie gespeichert sind (kostenlose Datenkopie nach DSGVO). Unternehmen, Vermieter und andere Vertragspartner dürfen ebenfalls Auskünfte einholen, benötigen dafür aber ein berechtigtes Interesse und meist eine Beauftragung durch die betroffene Person, wie z. B. den SCHUFA-BonitätsCheck, um die eigene Privatsphäre zu schützen, wie die Deutsche Bank erklärt. 

SO bekommst Du die SCHUFA-Auskunft kostenlos!

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Wer darf eine Bonitätsauskunft einholen?

Wer darf eine SCHUFA-Auskunft einholen? Die Bonitätsauskunft bei der SCHUFA darf grundsätzlich jeder einholen, der ein berechtigtes Interesse an der Überprüfung Ihres vertragsgerechten Verhaltens beziehungsweise von etwaigen negativen SCHUFA-Einträgen hat.

Welche Auskünfte kann ein Vermieter einholen?

Der Mietinteressent muss aber wahrheitsgemäße Auskünfte über den Namen, Vornamen sowie das Geburtsdatum und die derzeitige Anschrift geben. Zur Verifizierung darf der Vermieter an dieser Stelle darum bitten, den Personalausweis zu sehen (ohne sich eine Kopie davon zu machen).

Wieso wollen Vermieter eine Schufa-Auskunft?

Vermieter verlangen eine SCHUFA-Auskunft, um die Zahlungsfähigkeit und Zuverlässigkeit potenzieller Mieter zu prüfen und sich vor finanziellen Verlusten durch Mietausfälle zu schützen. Sie wollen sichergehen, dass der Mieter die Miete pünktlich und vollständig zahlen kann, was durch einen positiven Bonitätsnachweis, wie den SCHUFA-BonitätsCheck, belegt wird, der die Zahlungshistorie abbildet. 

Kann ich eine Schufa-Auskunft über eine andere Person einholen?

Nein, grundsätzlich können Sie nicht einfach so eine SCHUFA-Auskunft über eine andere Person einholen, da dies nur mit berechtigtem Interesse und meist nur mit der ausdrücklichen schriftlichen Zustimmung der betroffenen Person möglich ist, etwa bei der Vermietung oder Kreditvergabe. Das eigene Auskunftsrecht nach Art. 15 DSGVO gilt nur für Sie selbst und dient der eigenen Information.
 

Wie prüft der Vermieter Bonität?

Um die Bonität von potenziellen Mietern zu prüfen, kannst du auch Einkommensnachweise von potenziellen Mietern verlangen. Hierfür kann der Mieter zum Beispiel Gehaltsabrechnungen, Lohnsteuerbescheinigungen oder eine Bescheinigung des Arbeitgebers über die Beschäftigungsdauer und das Gehalt des Mieters vorlegen.

Wie lange dauert eine SCHUFA-Abfrage beim Vermieter?

Der SCHUFA-BonitätsCheck ist eine Auskunft für Vermieter:innen. Der SCHUFA-BonitätsCheck enthält einen Verifizierungscode, mit dem Vermieter:innen das Zertifikat auf Echtheit überprüfen können. Dieser Code ist insgesamt 60 Tage lang gültig.

Wie bekomme ich eine Wohnung trotz SCHUFA?

Eine Wohnung trotz Schufa zu bekommen ist schwierig, aber machbar, indem Sie Sicherheiten wie einen solventen Mietbürgen oder eine höhere Kaution anbieten, eine Mietschuldenfreiheitsbescheinigung vorlegen, private Vermieter suchen, die weniger Wert auf Schufa legen, oder eine «Untermiete» bei einem solventen Hauptmieter vereinbaren, der den Mietvertrag übernimmt, sowie Ihre aktuelle finanzielle Stabilität (Gehaltsnachweise) betonen. 

Was wollen Vermieter sehen?

In eine Mieterselbstauskunft gehören z.B. folgende Angaben: Familienstand, Beruf, Einkommen, Anzahl der Personen sowie Haustiere. Oft interessiert es den Hausherrn auch, ob Sie ein Insolvenzverfahren durchlaufen haben, von Räumungsklagen betroffen waren, oder Sozialleistungen beziehen.

Ist 98 % ein guter Schufa-Wert?

Die SCHUFA-Grundnote:

Dieser Wert, der der Punktzahl entspricht, zeigt die Wahrscheinlichkeit zuverlässiger Zahlungen an. Je höher die Punktzahl, desto besser. Dieser Wert wird vierteljährlich neu berechnet. Ein Wert über 97,5 % gilt als sehr gut .

Welcher SCHUFA-Score ist gut für Vermieter?

Bedeutung des Schufa-Scores: Er zeigt in Prozent an, wie zuverlässig du deine Zahlungsverpflichtungen erfüllst. Ein hoher Wert liegt bei über 95 Prozent, Werte unter 90 Prozent sind ein Risiko für Banken oder Vermieter:innen.

Wie viel kostet eine Schufa-Auskunft für den Vermieter?

Die Schufa-Auskunft für Vermieter müssen Sie selbst besorgen. Das geht kostenlos oder für 29,95 € bei der Schufa. Der Vermieter darf in der Mieterselbstauskunft nicht alles fragen, was er möchte.

Kann mein Vermieter meine Schufa einsehen?

Die kurze Antwort lautet: Ja, ein Vermieter darf von Wohnungsinteressenten die SCHUFA-Auskunft verlangen. Das darf er allerdings nicht immer: Erst, wenn es wirklich darum geht, den Mietvertrag aufzusetzen, hat der Vermieter auch das Recht, in den SCHUFA-Score der Bewerberin oder des Bewerbers zu schauen.

Wer darf SCHUFA-Auskünfte einholen?

Jede Privatperson kann eine SCHUFA-Auskunft beantragen, um zu erfahren, welche Daten über sie gespeichert sind (kostenlose Datenkopie nach DSGVO). Unternehmen, Vermieter und andere Vertragspartner dürfen ebenfalls Auskünfte einholen, benötigen dafür aber ein berechtigtes Interesse und meist eine Beauftragung durch die betroffene Person, wie z. B. den SCHUFA-BonitätsCheck, um die eigene Privatsphäre zu schützen, wie die Deutsche Bank erklärt. 

Können SCHUFA-Abfragen ohne Zustimmung des Kunden getätigt werden?

Mit der DS-GVO bedarf es keiner konkreten Einwilligung der Verbraucherin oder des Verbrauchers durch Unterzeichnung einer so genannten „SCHUFA-Klausel“ mehr. Rechtsgrundlage für die Übermittlung von Daten an die SCHUFA ist das Vorliegen eines „berechtigten Interesses“ an der Datenverarbeitung.

Was sieht ein Vermieter bei der Schufa-Auskunft?

In der Schufa für Vermieter stehen hauptsächlich Informationen zur Zahlungsfähigkeit und Kreditwürdigkeit, wobei sensible Vertragsdetails verborgen bleiben; es zeigt sich, ob es negative Einträge (Zahlungsausfälle, Mahnungen, Insolvenzen) gibt, eine allgemeine Einschätzung (Score/Bonität) und der Nachweis, dass finanzielle Pflichten erfüllt wurden, um das Risiko eines Mietzinsausfalls zu bewerten.
 

Welche SCHUFA-Auskunft darf der Vermieter verlangen?

Die klassische SCHUFA-BonitätsAuskunft

Die SCHUFA-BonitätsAuskunft ist die bekannteste SCHUFA-Auskunft für deinen Vermieter. Sie ist eine Bonitätsauskunft für Dritte, das heißt: Das Zertifikat kann an den Vermieter oder Arbeitgeber weitergegeben werden.

Was darf ein Vermieter bei der Selbstauskunft prüfen?

Erlaubte Fragen in der Mieterselbstauskunft

  • Identität des Mietinteressenten: Name und Vorname, aktuelle Anschrift, Telefonnummer und Geburtsdatum.
  • Familienstand.
  • Anzahl der Familienangehörigen oder mitwohnenden Personen.
  • Einkommensverhältnisse.
  • Gehaltsabrechnungen.
  • Mietschulden aus früheren Mietverhältnissen.

Wie kann ein Vermieter die Bonität eines Mieters überprüfen?

Eine Bonitätsprüfung stellt die Zahlungsfähigkeit der Mietinteressenten fest. Dafür verlangen Vermieter in der Regel eine Bonitätsauskunft der SCHUFA oder anderen Auskunfteien wie Creditreform, Boniversum, Deltavista, Infoscore Consumer Data oder Bürgel.

Was darf ein Vermieter nicht machen?

Ein Vermieter darf nicht willkürlich die Miete erhöhen, die Wohnung ohne Grund betreten, Wasser, Strom oder Heizung abstellen, Mieter diskriminieren, pauschal Haustiere verbieten oder den Einbau von Satellitenschüsseln untersagen; auch darf er keinen Zweitschlüssel behalten, Besuchszeiten verhängen oder unangekündigte Routinebesichtigungen durchführen, da dies in die Privatsphäre des Mieters eingreift. Jede Besichtigung muss einen konkreten Anlass haben und angekündigt werden, außer in dringenden Notfällen wie Rohrbruch oder Gasgeruch. 

Kann der Vermieter den Arbeitgeber kontaktieren?

Nein, ein Vermieter darf grundsätzlich nicht ohne Ihre Zustimmung bei Ihrem Arbeitgeber anrufen, um Informationen einzuholen, da dies eine Verletzung Ihres Persönlichkeits- und Datenschutzrechts ist. Er darf nach Ihrem Beruf, Arbeitgeber und Einkommen fragen (im Rahmen der Mieterselbstauskunft), aber er darf nicht eigenmächtig bei Dritten nachfragen, insbesondere nicht ohne Ihre Einwilligung und wenn die Informationen nicht für die Begründung des Mietverhältnisses relevant sind.