Kann der Vermieter nachträglich eine SCHUFA Auskunft verlangen?

Gefragt von: Viktor Karl-Günther
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Eines vorweg: Es ist dem Vermieter de facto gestattet, vom potenziellen Mieter eine Schufa-Auskunft zu verlangen. Allerdings nicht unter allen Umständen. So darf er erst darum bitten, wenn der Mietvertrag so gut wie unterschrieben ist, wenn also eine Wohnungszusage erfolgt ist.

Wann darf ein Vermieter die Schufa Auskunft verlangen?

Rein rechtlich ist die Lage eindeutig: Ein Vermieter darf erst dann in die SCHUFA-Auskunft schauen, wenn der Mietvertrag schon fast unterschrieben ist. Grundsätzlich gilt jedoch immer: Niemand ist zur Vorlage seines SCHUFA-Scores verpflichtet.

Kann ein Vermieter eine Schufa Auskunft einholen?

Bei der Schufa-Auskunft sollten Mieter beachten, dass die Schufa-Auskunft erst kurz vor Abschluss des Mietvertrages angefordert werden sollte, bzw. im Rahmen der Selbstauskunft vorzulegen ist. Vermieter dürfen die Schufa-Auskunft nur dann selbst anfordern, wenn der Mieter diesem Vorgehen zugestimmt hat.

Welche Schufa Auskunft darf der Vermieter verlangen?

Der Vermieter darf nur den Teil der Schufa-Auskunft verlangen, aus dem die Einschätzung der eigenen Bonität hervorgeht. Bei der kostenpflichtigen Variante ist lediglich das Zertifikat, also die erste Seite, zur Weitergabe bestimmt.

Was muss ich dem Vermieter von der Schufa vorlegen?

Was steht in der SCHUFA-Auskunft für Vermieter?
  • Der SCHUFA-Bonitätscheck und die SCHUFA-Auskunft für deinen Vermieter beinhalten:
  • Angaben zu deiner Person (Name, aktuelle Anschrift, Geburtsdatum)
  • und eine allgemeine Einschätzung deiner Zahlungsmoral.

Mieterselbstauskunft - Welche Auskunft darf der Vermieter verlangen und welche nicht?

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Was kostet eine Schufa-Auskunft für den Vermieter?

So gibst Du in der Schufa-Auskunft für Vermieter nur die Daten weiter, die für den Vermieter wichtig sind. Du kannst diese Schufa-Auskunft online sofort herunterladen. Diese Schufa-Mieterauskunft kostet 29,95 Euro.

Was darf der Vermieter einsehen?

Ausgewählte Themen, zu denen der Vermieter Fragen stellen darf:
  • Name, Anschrift, Geburtsdatum.
  • Nettoeinkommen.
  • Anzahl und Alter sämtlicher Bewohner.
  • Arbeitsverhältnis, Arbeitgeber.
  • Raucher/Nichtraucher.
  • Familienstand.
  • Mietschulden.
  • Haustiere.

Was darf ein Vermieter bei der Selbstauskunft prüfen?

Mit einer Selbstauskunft kann ein Vermieter einige Angaben über einen Mieter erhalten, um ihn besser einschätzen zu können. Allerdings sind hier nur bestimmte Fragen zulässig! Wenn der Vermieter einen Mietinteressenten ausgewählt hat, dann ist er berechtigt den Mieter nach seiner Bonität zu fragen.

Wie verbindlich ist eine Selbstauskunft?

Das Wichtigste zur Mieterselbstauskunft in Kürze

Die Abgabe der Mieterselbstauskunft ist nicht verbindlich, sondern kann immer nur auf freiwilliger Basis erfolgen. Allerdings kann die Verweigerung die Chancen auf den Zuspruch mindern.

Wie kann ich die Bonität eines Mieters prüfen?

Um Auskunft zu erhalten, ob ein potenzieller Mieter in ein Schuldnerverzeichnis eingetragen ist, müssen Sie sich beim Amtsgericht des aktuellen Wohnorts des Bewerbers erkundigen und nachfragen ob ein Datensatz zu dem Mietbewerber vorliegt. Das hat in der Regel schriftlich zu erfolgen.

Was darf der Vermieter nicht verlangen?

Religion, Familie, Vorstrafen: Fragen zu Vorstrafen, Ermittlungsverfahren, Religion oder Familienplanung sind allesamt unzulässig. Was sind die Rechtsfolgen: Mach der Mieter falsche Angaben, kann der Vermieter darauf keine Ansprüche herleiten, solange der Mieter sich vertragstreu verhält.

Welche Unterlagen darf ein Vermieter fordern?

Welche Unterlagen für Vermieter wichtig sind
  • Selbstauskunft mit Angaben zur Person.
  • Einkommensnachweis (z. B. letzte Gehaltsabrechnung, Arbeitsvertrag, letzter Steuerbescheid bei Selbstständigen)
  • Schufa-Auskunft.
  • Ggf. Mietschuldenfreiheitsbescheinigung und Mietbürgschaft.

Kann ein Vermieter einen Kontoauszug vom Mieter verlangen?

Der Vermieter kann sich vor Unterzeichnung des Mietvertrags Nachweise zu den Einkommensverhältnissen vorlegen lassen (z.B. in Form von Lohn- oder Gehaltsabrechnungen, Kontoauszügen oder eines Einkommensteuerbescheids in Kopie).

Warum will der Vermieter eine Schufa Auskunft?

Vermieter lassen sich von künftigen Mietern neben anderen Nachweisen zumeist auch eine Auskunft über ihre Bonität vorlegen, um das Risiko von Mietverzug und –ausfällen zu vermeiden.

Welche Schufa Für Vermieter kostenlos?

Einmal im Jahr können Sie eine kostenfreie SCHUFA-Selbstauskunft beantragen. Diese Datenkopie nach Art. 15 DSGVO erhalten Sie unter www.meineschufa.de. Diese kostenlose SCHUFA-Selbstauskunft ist allerdings nur für Ihre Unterlagen bestimmt und eignet sich nicht zur Weitergabe an Dritte, wie z.B. Vermieter.

Was will der Vermieter alles haben?

In der Regeln sind schon im Rahmen der Bewerbung der Beruf, Alter, Einkommen und Familienstand anzugeben. Nach erfolgreicher Bewerbung sind zum Besichtigungstermin die Gehaltsnachweise von den letzten 3 Monaten, Schufa-Auskunft, Vorvermieterbescheinigung, Personalausweiskopie sowie Selbstauskunft mitzubringen.

Was bei Gehaltsabrechnung für Vermieter schwärzen?

Der Einkommensnachweis soll nur Ihre Zahlungsfähigkeit als Mieter bestätigen – persönliche Informationen muss der Vermieter nicht wissen. Aus Datenschutzgründen können Sie diese Stellen im Dokument schwärzen. Das trifft etwa auf Angaben zum Familienstand oder der Religionszugehörigkeit zu.

Welche Kosten dürfen vom Vermieter nicht in Rechnung gestellt werden?

Nicht zu den Nebenkosten zählen Verwaltungskosten, beispielsweise Kosten für Hausverwaltung, Bankgebühren, Porto, Zinsen und Telefon. Diese Kosten sind nicht umlagefähig. Auch Reparaturkosten, Instandhaltungskosten oder Rücklagen muss der Mieter nicht zahlen.

Welche Unterlagen darf der Mieter verlangen?

Direkt zum gewünschten Inhalt:
  • Personalausweis oder Reisepass mit Meldebestätigung.
  • Mieterselbstauskunft.
  • Mietschuldenfreiheitsbescheinigung.
  • Einkommensnachweise.
  • Schufa-Auskunft.
  • Mietbürgschaft, Mietkaution, Bankbürgschaft.

Wie lange ist eine schufaauskunft gültig?

Auskünfte der Schufa haben keine bestimmte Gültigkeitsdauer. Da sich die Bonität einer Person aber rasch ändern kann, verlieren die Dokumente auch schnell an Aktualität. Meistens machen Vermieter und andere Vertragspartner eine Angabe dazu, wie alt die Schufa-Auskunft höchstens sein darf.

Was muss ein neuer Mieter vorlegen?

Kommt ein Mietinteressent für Sie infrage, sollte er Ihnen zur Besichtigung, spätestens jedoch vor Abschluss des Mietvertrags, diese Nachweise vorlegen:
  • Mieterselbstauskunft.
  • Einkommensnachweis und Arbeitsvertrag.
  • eine bankbestätigte Auskunft über die Bonität des Mieters.
  • ggf. ...
  • Kopie des Personalausweises.

Welche Mängel muss der Vermieter akzeptieren?

Undichte Fenster, verschlissene Fußböden, feuchte Wände, Pilzbefall an der Decke und nicht zuverlässig funktionierende Heizungen oder Aufzüge sind gerichtlich anerkannte Mängel an der Mietsache. Mängel, die während der Mietzeit auftreten, müssen von Mietern unverzüglich mitgeteilt werden.

Wann ist der Vermieter strafbar?

Da nämlich mit Abschluss des Mietvertrags der Schutz der Unverletzlichkeit der Wohnung nach Art. 13 GG nicht mehr dem Vermieter, sondern dem Mieter zusteht, begeht der Vermieter, der ohne Zustimmung des Mieters die Wohnung betritt, einen Hausfriedensbruch und macht sich nach § 123 StGB strafbar.

Welche Mängel muss der Vermieter beheben?

Treten Fehler und Mängel auf, muss der Vermieter sie beseitigen. Typische Wohnungsmängel sind undichte Fenster, Feuchtigkeitsschäden oder verstopfte Abflüsse. Aber auch Lärm, Ungeziefer oder eine um mindestens zehn Prozent kleinere Wohnfläche als im Mietvertrag angegeben gelten mietrechtlich als Mängel.

Wer zahlt die Schufa Auskunft Mieter oder Vermieter?

Wer trägt die Kosten für eine Schufa-Auskunft? Wenn ein Vermieter die Schufa-Auskunft mit Einwilligung selbst einholt, muss er auch für die entstehenden Kosten aufkommen. Jeder Verbraucher hat das gesetzlich verbriefte Recht, einmal im Jahr von der Schutzgemeinschaft eine schriftliche Auskunft kostenfrei zu verlangen.