Kann ein Minijobber auch die 3000 € bekommen?

Gefragt von: Rosa Zimmermann B.Eng.
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Ja, ein Minijobber konnte die bis zu 3.000 € Inflationsausgleichsprämie erhalten, da diese steuer- und abgabenfrei gezahlt wurde und nicht auf die Minijob-Grenze angerechnet wurde, aber die Auszahlungsmöglichkeit endete am 31. Dezember 2024; es gab auch die Möglichkeit, bis 3.000 € steuerfrei als Übungsleiterpauschale zu verdienen, was auch für Minijobber gilt, die diese Tätigkeit ausüben.

Können Minijobber auch die Inflationsausgleichsprämie erhalten?

Auch an Personen mit Minijob kann die Inflationsausgleichsprämie gezahlt werden, denn sie wird nicht auf die monatliche Verdienstgrenze von 520 Euro angerechnet.

Wie hoch darf eine Sonderzahlung bei einem Minijob sein?

Sonderzahlungen im Minijob (aktuell 556 €/Monat, 6.672 €/Jahr 2025) sind erlaubt, müssen aber die Grenze einhalten, sonst droht Sozialversicherungspflicht, es sei denn, es sind nicht regelmäßige, einmalige Prämien (z.B. Jubiläum, Erfolgsbonus) oder steuerfreie Extras wie die Inflationsausgleichsprämie (bis 3.000 €) oder Sachbezüge bis 50 €. Regelmäßige Zahlungen wie Weihnachtsgeld zählen zum Verdienst und müssen die Jahressumme berücksichtigen; bei zu hohen Beträgen wird der Minijob sozialversicherungspflichtig.
 

Welche Prämie kann ich bei einem Minijob erhalten?

Ja, Minijobber können Prämien erhalten, wobei die Inflationsausgleichsprämie (IAP) (bis Ende 2024 steuer-/beitragsfrei bis 3000€) eine wichtige Option war, die nicht auf die 520€-Grenze angerechnet wurde. Generell zählen auch Weihnachtsgeld/Einmalzahlungen zum Minijob-Verdienst, wenn sie vorhersehbar sind, aber Arbeitgeber können steuer- und abgabenfreie Sonderzahlungen leisten, wenn sie die Regeln (z. B. IAP oder Freigrenzen bei Geschenken) beachten, um die 520€-Grenze einzuhalten. 

Kann man als Minijobber eine Gehaltserhöhung bekommen?

Als Arbeitgeberin oder Arbeitgeber im Privathaushalt melden Sie eine Gehaltserhöhung bei Ihren Minijobbern mit dem Änderungsscheck. Als Arbeitgeberin oder Arbeitgeber im gewerblichen Bereich nutzen Sie den monatlichen Beitragsnachweis, um die Höhe der Abgaben zur Sozialversicherung Ihrer Minijobber zu melden.

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Kann ein Minijobber einen Bonus bekommen?

Einmalzahlungen wie Weihnachtsgeld oder Boni sind auch im Minijob möglich – doch sie dürfen die gesetzlichen Verdienstgrenzen nicht sprengen. Arbeitgeber müssen 2025 genau prüfen, wie Sonderzahlungen dokumentiert und in der Lohnabrechnung ausgewiesen werden, um den Minijob-Status rechtssicher zu erhalten.

Wann wird ein Minijob auf 600 € erhöht?

Die Minijob-Grenze wird nicht auf genau 600 €, sondern auf 603 € pro Monat angehoben, und das gilt ab dem 1. Januar 2026, weil der gesetzliche Mindestlohn auf 13,90 € pro Stunde steigt, was eine automatische Anhebung der Grenze bedeutet. Diese Kopplung an den Mindestlohn ermöglicht es Minijobbern, bei gleicher Stundenzahl mehr zu verdienen, ohne ihren Status zu verlieren. 

Haben 520 Euro-Kräfte Anspruch auf Inflationsprämie?

Hinweis Inflationsausgleichsprämie Minijob: Die Inflationsprämie wird bei Menschen, die in einem Minijob angestellt sind, nicht auf die Verdienstgrenze von 520 bzw. seit 2024 nun 538 Euro im Monat angerechnet.

Kann ich als Minijobber Weihnachtsgeld bekommen?

Ja, Minijobber können Weihnachtsgeld bekommen, aber es gibt keinen automatischen gesetzlichen Anspruch; es hängt vom Arbeits-, Tarifvertrag oder betrieblichen Vereinbarungen ab, wobei Arbeitgeber es freiwillig zahlen können, aber die Minijob-Grenzen beachten müssen, da Sonderzahlungen zum Verdienst zählen und die Grenze von 550 Euro/Monat nicht überschreiten dürfen, falls die Zahlung regelmäßig wiederkehrt. Bei Gleichbehandlung müssen auch Minijobber anteilig Weihnachtsgeld erhalten, wenn es Vollzeitkräfte bekommen.
 

Welche Zulagen gibt es für Minijobber?

Zulagen im Minijob, wie SFN-Zuschläge (Sonntag, Feiertag, Nachtarbeit), sind oft steuer- und abgabenfrei, wenn der Grundlohn unter 25 €/Stunde liegt und sie zusätzlich zum Lohn gezahlt werden; sie zählen dann nicht zum Verdienst. Einmalzahlungen (Urlaubsgeld, Weihnachtsgeld) zählen zum Verdienst, unterliegen der Abgabenpflicht, aber Minijobber können Riester-Zulagen erhalten, die eine zusätzliche Förderung darstellen. Wichtig: Zahlungen während Krankheit/Mutterschutz oder ohne tatsächliche Arbeit können die SV-Pflicht auslösen. 

Haben geringfügig Beschäftigte Anspruch auf Sonderzahlungen?

Ja, Sonderzahlungen (wie Weihnachts- oder Urlaubsgeld) sind bei einem Minijob möglich, aber sie zählen zum Verdienst und müssen die monatliche/jährliche Verdienstgrenze (aktuell 556 €/Monat, 6.672 €/Jahr) berücksichtigen, sonst kann der Minijob-Status verloren gehen; sie sind auch ohne gesetzlichen Anspruch möglich, wenn sie vertraglich vereinbart wurden, und müssen sauber in der Lohnabrechnung ausgewiesen werden. 

Kann man bei einem Minijob einen Vorschuss bekommen?

Haben Minijobber Anspruch auf einen Gehaltsvorschuss? Grundsätzlich dürfen Arbeitgeber ihren Mitarbeitern einen Gehaltsvorschuss gewähren.

Was passiert, wenn ich mehr als 520 € im Nebenjob verdiene?

Ja, man kann im Minijob mehr als die monatliche Grenze (aktuell 556 € für 2025) verdienen, wenn es gelegentlich und unvorhersehbar geschieht, z.B. durch Krankheitsvertretung, maximal zwei Mal pro Jahr bis zum Doppelten der Grenze (1.112 €), ohne dass die Sozialversicherungspflicht eintritt, solange die jährliche Grenze (6.672 €) nicht dauerhaft überschritten wird. Regelmäßige Überschreitungen führen zum sozialversicherungspflichtigen Midijob.
 

Welche Einmalzahlungen sind im Minijob 2025 erlaubt?

Für 2025 liegt die neue Minijob-Verdienstgrenze bei 556 € pro Monat (bzw. 6.672 € pro Jahr), was eine Erhöhung gegenüber 2024 (538 €) darstellt, bedingt durch den gestiegenen Mindestlohn. Arbeitgeber können zusätzliche Prämien wie die Inflationsausgleichsprämie (IAP) steuer- und abgabenfrei zahlen, solange diese nicht auf die monatliche Grenze angerechnet wird. Wichtig: Auch bei Prämien gilt die allgemeine Jahresgrenze von 6.672 €; Sonderzahlungen müssen schriftlich dokumentiert werden, um den Minijob-Status zu erhalten. 

Haben Minijobber Anspruch auf Sonderzahlungen?

Arbeitnehmer und Arbeitnehmerinnen und damit auch Minijobber haben keinen gesetzlichen Anspruch auf Sonderzahlungen oder Gratifikationen – beispielsweise Weihnachtsgeld oder Urlaubsgeld.

Kann man 2x Inflationsprämie bekommen?

Das bedeutet, wenn ein Arbeitnehmer mehrere aufeinanderfolgende oder nebeneinander bestehende Dienstverhältnisse hat, kann er von jedem Arbeitgeber die steuerfreie Prämie in voller Höhe erhalten.

Welche Prämie kann ein Minijobber erhalten?

Ja, Minijobber können Prämien erhalten, wobei die Inflationsausgleichsprämie (IAP) (bis Ende 2024 steuer-/beitragsfrei bis 3000€) eine wichtige Option war, die nicht auf die 520€-Grenze angerechnet wurde. Generell zählen auch Weihnachtsgeld/Einmalzahlungen zum Minijob-Verdienst, wenn sie vorhersehbar sind, aber Arbeitgeber können steuer- und abgabenfreie Sonderzahlungen leisten, wenn sie die Regeln (z. B. IAP oder Freigrenzen bei Geschenken) beachten, um die 520€-Grenze einzuhalten. 

Wie viele Urlaubstage hat ein Minijobber?

Ein Minijobber hat vollen gesetzlichen Urlaubsanspruch, der sich nach der Anzahl der Arbeitstage pro Woche berechnet, nicht nach Stunden; bei einer 6-Tage-Woche sind es 24 Tage, bei 5 Tagen 20 Tage, bei 4 Tagen 16 Tage, usw. – das Bundesurlaubsgesetz (BUrlG) garantiert mindestens vier Wochen bezahlten Urlaub, Minijob-Zentrale und Handwerker-Magazin betonen die Gleichbehandlung. 

Kann ein Minijobber Einmalzahlungen erhalten?

Ja, Sonderzahlungen (wie Weihnachts- oder Urlaubsgeld) sind bei einem Minijob möglich, aber sie zählen zum Verdienst und müssen die monatliche/jährliche Verdienstgrenze (aktuell 556 €/Monat, 6.672 €/Jahr) berücksichtigen, sonst kann der Minijob-Status verloren gehen; sie sind auch ohne gesetzlichen Anspruch möglich, wenn sie vertraglich vereinbart wurden, und müssen sauber in der Lohnabrechnung ausgewiesen werden. 

Wann kommt der 600 € Minijob?

Die Minijob-Grenze wird nicht auf genau 600 €, sondern auf 603 € pro Monat angehoben, und das gilt ab dem 1. Januar 2026, weil der gesetzliche Mindestlohn auf 13,90 € pro Stunde steigt, was eine automatische Anhebung der Grenze bedeutet. Diese Kopplung an den Mindestlohn ermöglicht es Minijobbern, bei gleicher Stundenzahl mehr zu verdienen, ohne ihren Status zu verlieren. 

Welche Nachteile hat ein Minijob?

Nachteile eines Minijobs sind vor allem die unzureichende soziale Absicherung (kein Anspruch auf Arbeitslosengeld, geringe Rentenansprüche), die Gefahr der Altersarmut, begrenzte Verdienstaussichten und mangelnde Karriereperspektiven, die oft zur sogenannten "Minijobfalle" führen, insbesondere für Frauen, da die Integration in sozialversicherungspflichtige Jobs erschwert wird.
 

Kann ich die Inflationsausgleichsprämie von 3.000 Euro für meinen Minijob erhalten?

Die Auszahlung der Inflationsausgleichsprämie kann in einem Betrag in Höhe von max. 3.000 Euro pro Arbeitsverhältnis an den Arbeitnehmer / Minijobber ausgezahlt werden oder in mehrere Teilbeträge aufgeteilt werden. In jedem Fall kann die Auszahlung bis zum 31.12.2024 erfolgen.

Was ändert sich für Minijobber ab 2026?

Ab 2026 steigt für Minijobber die monatliche Verdienstgrenze auf 603 Euro (von 556 Euro) und der gesetzliche Mindestlohn auf 13,90 Euro pro Stunde, da diese Grenzen dynamisch an den Mindestlohn gekoppelt sind, was mehr Verdienstmöglichkeiten bei gleicher Stundenzahl (ca. 43 Stunden/Monat) ermöglicht und auch die Untergrenze des Midijobs anhebt. 

Wann bekommen Minijobber mehr Geld?

Der Minijob wird zum 1. Januar 2026 erhöht: Die Verdienstgrenze steigt von aktuell 556 € auf 603 € pro Monat, da der gesetzliche Mindestlohn auf 13,90 € pro Stunde angehoben wird. Eine weitere Erhöhung auf 633 € ist zum 1. Januar 2027 geplant, wenn der Mindestlohn auf 14,60 € steigt.
 

Was ist der Unterschied zwischen Minijob und geringfügig Beschäftigt?

Es gibt keinen Unterschied: Minijob ist der umgangssartige Begriff für eine geringfügige Beschäftigung. Diese ist definiert durch eine Verdienstgrenze (2025: 556 €/Monat) oder eine zeitliche Begrenzung (max. 70 Tage/Jahr), wobei Arbeitnehmer in der Regel sozialversicherungsfrei sind (mit optionaler Rentenversicherungspflicht) und Arbeitgeber pauschale Beiträge zahlen.