Kann ein Minijobber einen Bonus bekommen?
Gefragt von: Frau Prof. Karina Schülersternezahl: 4.2/5 (36 sternebewertungen)
Ja, ein Minijobber kann einen Bonus bekommen, aber es gibt Regeln: Einmalzahlungen wie Boni sind möglich und zählen oft nicht zur Verdienstgrenze (derzeit 538 € monatlich bzw. 6.456 € jährlich), wenn sie nicht regelmäßig sind (z.B. einmalige Leistungsprämien). Regelmäßige Sonderzahlungen (wie Weihnachtsgeld) müssen jedoch auf das Jahr umgelegt werden, sonst kann der Minijob-Status verloren gehen, wenn die jährliche Grenze überschritten wird. Wichtig ist auch, dass Minijobber bei Gleichbehandlung einen anteiligen Anspruch auf Boni haben, wenn Vollzeitkräfte welche bekommen.
Welche Sonderzahlungen sind bei einem Minijob erlaubt?
Ja, Minijobber können Sonderzahlungen wie Weihnachts- oder Urlaubsgeld erhalten, aber diese zählen zum Verdienst und dürfen die jährliche Grenze (2025: 6.672 €) nicht überschreiten, sonst wird der Minijob sozialversicherungspflichtig. Wichtig: Vorhersehbare Zahlungen (wie Weihnachtsgeld) werden auf die Jahresgrenze angerechnet, während unvorhersehbare Prämien (wie Jubiläumsboni) meist "on top" gezahlt werden können, ohne die Grenze zu gefährden. Ein gesetzlicher Anspruch besteht nur, wenn es vertraglich oder tariflich vereinbart ist, wobei der Gleichbehandlungsgrundsatz gilt.
Kann ein Minijobber Prämien erhalten?
Die Prämie kann zusätzlich zum monatlichen Verdienst ausgezahlt werden, ohne dass sie bei der Berechnung der Verdienstgrenze berücksichtigt werden muss. Minijobberinnen und Minijobber, die mehrere Jobs ausüben, können die Inflationsausgleichsprämie von jedem ihrer Arbeitgeber erhalten.
Welche Zulagen gibt es für Minijobber?
Zulagen im Minijob, wie SFN-Zuschläge (Sonntag, Feiertag, Nachtarbeit), sind oft steuer- und abgabenfrei, wenn der Grundlohn unter 25 €/Stunde liegt und sie zusätzlich zum Lohn gezahlt werden; sie zählen dann nicht zum Verdienst. Einmalzahlungen (Urlaubsgeld, Weihnachtsgeld) zählen zum Verdienst, unterliegen der Abgabenpflicht, aber Minijobber können Riester-Zulagen erhalten, die eine zusätzliche Förderung darstellen. Wichtig: Zahlungen während Krankheit/Mutterschutz oder ohne tatsächliche Arbeit können die SV-Pflicht auslösen.
Kann man bei 520 Euro Job Weihnachtsgeld bekommen?
Ja – auch Minijobber haben grundsätzlich Anspruch auf Weihnachtsgeld, sofern es im Arbeitsvertrag, Tarifvertrag oder einer betrieblichen Vereinbarung vorgesehen ist. Arbeitgeber können die Sonderzahlung freiwillig leisten, müssen aber die Minijob-Grenze beachten.
1.112 € steuerfrei! Diesen Minijob-Bonus 2025 nutzen die meisten nicht
Kann ein Minijobber Urlaubsgeld bekommen?
Minijobber haben keinen gesetzlichen Anspruch auf Urlaubsgeld, aber einen anteiligen Anspruch, wenn es in einem Tarifvertrag, Betriebsvereinbarung oder Arbeitsvertrag vereinbart wurde und Vollzeitkräfte es erhalten (Gleichbehandlungsgrundsatz). Das Urlaubsgeld zählt zum Verdienst und muss bei der Minijob-Grenze berücksichtigt werden, ist aber oft steuer- und abgabenfrei, wenn es die Grenze im Auszahlungsmonat nicht sprengt.
Haben 520 Euro-Kräfte Anspruch auf Inflationsprämie?
Hinweis Inflationsausgleichsprämie Minijob: Die Inflationsprämie wird bei Menschen, die in einem Minijob angestellt sind, nicht auf die Verdienstgrenze von 520 bzw. seit 2024 nun 538 Euro im Monat angerechnet.
Kann ein Minijobber Inflationsprämie bekommen?
Die Inflationsausgleichsprämie können alle Arbeitnehmende erhalten – ganz egal, ob sie eine Vollzeit- oder Teilzeitbeschäftigung ausüben. Daher können auch Beschäftigte in Minijobs diese Zahlung erhalten.
Was steht mir als Minijobber alles zu?
Minijobber haben mindestens Anspruch auf den gesetzlichen Mindestlohn und sind in der Regel von Steuern und den meisten Sozialabgaben (Beiträge zur Renten-, Kranken-, Pflege-, Arbeitslosen- und Unfallversicherung) befreit.
Werden Überstunden im Minijob bezahlt?
Überstunden, die die zulässigen 50 % übersteigen, müssen im selben Monat bezahlt werden, in dem sie entstanden sind. Verdient ein Minijobber mehr als den Mindestlohn, können die vereinbarten Arbeitsstunden monatlich auch um mehr als 50 % überschritten werden.
Welche Einmalzahlungen sind im Minijob 2025 erlaubt?
Für 2025 liegt die neue Minijob-Verdienstgrenze bei 556 € pro Monat (bzw. 6.672 € pro Jahr), was eine Erhöhung gegenüber 2024 (538 €) darstellt, bedingt durch den gestiegenen Mindestlohn. Arbeitgeber können zusätzliche Prämien wie die Inflationsausgleichsprämie (IAP) steuer- und abgabenfrei zahlen, solange diese nicht auf die monatliche Grenze angerechnet wird. Wichtig: Auch bei Prämien gilt die allgemeine Jahresgrenze von 6.672 €; Sonderzahlungen müssen schriftlich dokumentiert werden, um den Minijob-Status zu erhalten.
Welche Nachteile hat ein Minijob?
Wer einen Minijob ausübt, muss keine Beiträge an die Arbeitslosenversicherung abführen. Darin besteht ein grundlegender Nachteil des Minijobs: Minijobberinnen und Minijobber erwerben keinen Anspruch auf Arbeitslosengeld. Weitere Nachteiler ergeben sich bei den Sozialversicherungen und oft auch im Arbeitsrecht.
Ist ein Tankgutschein im Minijob erlaubt?
Ja, ein Minijobber kann einen Tankgutschein bekommen, und dieser ist steuer- und sozialversicherungsfrei, solange er zusätzlich zum Lohn gezahlt wird und die monatliche Freigrenze von 50 Euro nicht überschreitet. Es darf keine Lohnumwandlung sein (also kein Lohnverzicht), und der Gutschein muss bestimmte Voraussetzungen erfüllen, wie die sogenannte ZAG-Kriterien, um als Sachbezug zu gelten. Überschreitet der Betrag auch nur geringfügig die 50-Euro-Grenze, wird der gesamte Betrag steuer- und abgabenpflichtig.
Welche Prämien gibt es für Minijobber?
Ja, Minijobber können Prämien erhalten, wobei die Inflationsausgleichsprämie (IAP) (bis Ende 2024 steuer-/beitragsfrei bis 3000€) eine wichtige Option war, die nicht auf die 520€-Grenze angerechnet wurde. Generell zählen auch Weihnachtsgeld/Einmalzahlungen zum Minijob-Verdienst, wenn sie vorhersehbar sind, aber Arbeitgeber können steuer- und abgabenfreie Sonderzahlungen leisten, wenn sie die Regeln (z. B. IAP oder Freigrenzen bei Geschenken) beachten, um die 520€-Grenze einzuhalten.
Haben geringfügig Beschäftigte Anspruch auf Sonderzahlungen?
Ja, Sonderzahlungen (wie Weihnachts- oder Urlaubsgeld) sind bei einem Minijob möglich, aber sie zählen zum Verdienst und müssen die monatliche/jährliche Verdienstgrenze (aktuell 556 €/Monat, 6.672 €/Jahr) berücksichtigen, sonst kann der Minijob-Status verloren gehen; sie sind auch ohne gesetzlichen Anspruch möglich, wenn sie vertraglich vereinbart wurden, und müssen sauber in der Lohnabrechnung ausgewiesen werden.
Hat man als Minijobber Anspruch auf Sonderurlaub?
Ja klar! Auch Minijobberinnen und Minijobber haben, wie alle anderen Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer, Anspruch auf bezahlten Urlaub.
Welche Sonderzahlungen sind im Minijob erlaubt?
Minijobber haben keinen gesetzlichen Anspruch auf Sonderzahlungen (Weihnachts-, Urlaubsgeld), aber sie können diese bekommen, wenn es im Arbeits-, Tarifvertrag oder durch betriebliche Übung vereinbart wurde. Wichtig: Sonderzahlungen zählen zum jährlichen Verdienst (aktuell 6.672 € pro Jahr, Stand 2025) und dürfen diesen nicht dauerhaft überschreiten, sonst wird der Minijob sozialversicherungspflichtig, es sei denn, es handelt sich um unvorhersehbare Zahlungen oder steuerfreie Zuschläge (SFN-Zuschläge).
Wie viel Euro pro Stunde Minijob?
Beim Minijob wird durch den gesetzlichen Mindestlohn von 13,90 Euro pro Stunde ab einer bestimmten monatlichen Arbeitszeit die Entgeltgrenze zwangsläufig überschritten und das Beschäftigungsverhältnis wird sozialversicherungspflichtig (siehe „Gilt der gesetzliche Mindestlohn auch für Minijobs? “).
Wird bei einem Minijob krank bezahlt?
Ja, Minijobber haben grundsätzlich Anspruch auf Lohnfortzahlung im Krankheitsfall durch den Arbeitgeber für bis zu sechs Wochen, genau wie andere Arbeitnehmer, aber erst nach vierwöchiger ununterbrochener Beschäftigungsdauer im Betrieb. Sie erhalten dann den Lohn weiter, den sie verdient hätten, wenn sie gearbeitet hätten, und müssen sich umgehend krankmelden sowie eine ärztliche Bescheinigung (AU) einreichen.
Wann wird ein Minijob auf 600 € erhöht?
Die Minijob-Grenze wird nicht auf genau 600 Euro erhöht, sondern steigt zum 1. Januar 2026 auf 603 Euro monatlich, da sie an den gestiegenen gesetzlichen Mindestlohn von 13,90 € pro Stunde gekoppelt ist. Diese Anpassung erlaubt es Minijobbern, mehr zu verdienen, ohne den Status zu verlieren, und gilt ab dem ersten Tag des neuen Jahres.
Kann ein Minijobber auch die 3000 € bekommen?
Auch wenn durch diese Zuschläge die Geringfügigkeitsgrenze überschritten wird, bleibt es aber bei einem Minijob. Steuer- und beitragsfreie Inflationsausgleichsprämie bis zu einem Gesamtbetrag von 3000 € im Zeitraum 26.10.2022 bis 31.12.2024.
Welche Zuschläge gibt es bei einem Minijob?
Zuschläge für Minijobber, wie Sonntags-, Feiertags-- und Nachtzuschläge (SFN-Zuschläge) sowie Fahrtkostenzuschüsse, sind oft steuer- und sozialversicherungsfrei, wenn sie zusätzlich zum Stundenlohn gezahlt werden und bestimmte Grenzen nicht überschreiten, insbesondere wenn der Grundlohn unter 25 € pro Stunde liegt. Sie zählen dann nicht zum Verdienstlimit des Minijobs, aber Achtung: Während des Urlaubs werden sie zum Urlaubsentgelt hinzugerechnet und können dann beitragspflichtig werden, wenn sie die Minijob-Grenze überschreiten.
Ist mein Arbeitgeber verpflichtet, die Inflationsprämie zu zahlen?
Da es sich bei der Inflationsausgleichsprämie um eine freiwillige Zahlung des Arbeitgebers handelt, wird sie nicht vom Staat erstattet. Sie muss allerdings auch nicht in voller Höhe (3.000 Euro) an jeden Mitarbeiter ausgezahlt werden. Lernen Sie, Mitarbeiter in Energiekrise & Inflation steuerfrei zu unterstützen.
Wie hoch ist die Minijobpauschale 2025?
Für 2025 steigt die Minijob-Verdienstgrenze auf 556 Euro pro Monat, basierend auf dem neuen Mindestlohn von 12,82 €/Std., wobei Arbeitgeber Pauschalabgaben von ca. 31 % zahlen und die Minijob-Zentrale weiterhin die zentrale Anlaufstelle ist; auch die Umlagen (U1) ändern sich leicht.
Kann man als Minijobber eine Gehaltserhöhung bekommen?
Als Arbeitgeberin oder Arbeitgeber im Privathaushalt melden Sie eine Gehaltserhöhung bei Ihren Minijobbern mit dem Änderungsscheck. Als Arbeitgeberin oder Arbeitgeber im gewerblichen Bereich nutzen Sie den monatlichen Beitragsnachweis, um die Höhe der Abgaben zur Sozialversicherung Ihrer Minijobber zu melden.