Kann ein Widerspruch abgelehnt werden?
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Wird der Widerspruch ganz oder teilweise abgelehnt, so erlässt die Behörde einen sog. Widerspruchsbescheid. Gegen den Widerspruchsbescheid ist eine Klage möglich. Vor einer Klage muss grundsätzlich erst Widerspruch eingelegt werden (Vorverfahren), weil erst nach einem erfolglosen Widerspruch eine Klage zulässig ist.
Wann ist ein Widerspruch nicht zulässig?
Grundsätzlich ist ein Widerspruch gegen einen noch nicht erlassenen Verwaltungsakt unzulässig. Er wird auch nicht nachträglich zulässig, wenn der Verwaltungsakt später ergeht. Allerdings ist unter engen Voraussetzungen gegen drohende Verwaltungsakte eine vorbeugende Unterlassungsklage denkbar.
Was kommt nach dem Widerspruch?
Welches Gericht nach dem Widerspruch gegen den Mahnbescheid zuständig ist, steht im Mahnbescheid. Für das streitige Verfahren muss der Gläubiger Klage erheben, um Sie zur Zahlung der Forderung gerichtlich verpflichten zu lassen. Dazu muss er zunächst die Gerichtskosten bezahlen und eine Klagebegründung einreichen.
Wann gilt ein Widerspruch als angenommen?
Der Widerspruch wird nur dann zur Entscheidung in der Sache angenommen („ist zulässig“), wenn er die entsprechende Form beachtet und innerhalb der Widerspruchsfrist bei der richtigen Behörde eingeht. Bitte beachten Sie dabei die Rechtsbehelfsbelehrung des Verwaltungsaktes, gegen den Sie sich wenden wollen.
Kann man mehrmals Widerspruch einlegen?
Gegen einen Steuerbescheid/Verwaltungsakt ist nur einmal ein Einspruch zulässig.
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Wie lange hält ein Widerspruch?
Grundsätzlich dürfte eine durchschnittliche Bearbeitungsdauer von 3 bzw. 6 Monaten zulässig sein. Nach den Umständen des Einzelfalls kann diese Frist kürzer oder auch länger sein. Es gibt keine verbindli- chen Höchstfristen für eine Widerspruchsentscheidung.
Was tun wenn Widerspruch nicht bearbeitet wird?
Wenn sich Widerspruchsverfahren mehr als drei Monate in Bearbeitung befinden, können Betroffene eine Untätigkeitsklage beim Sozialgericht erheben. Besonders dann, wenn die Krankenkasse keine zureichende Begründung für die lange Bearbeitungsdauer liefert, kann diese Option in Betracht gezogen werden.
Wann hat ein Widerspruch Aussicht auf Erfolg?
Der Widerspruch des Widerspruchsführers hat dann Aussicht auf Erfolg, wenn er zulässig und begründet ist. Der Widerspruch ist zulässig, wenn alle Sachentscheidsvoraussetzungen vorliegen.
Wie lange dauert eine Antwort auf einen Widerspruch?
Wenn Sie einen Widerspruch bei einer Behörde eingelegt haben, hat diese eine gewisse Zeit um diesen zu bearbeiten. In der Regel liegt die Frist bei vier Wochen, kann aber auch bis zu drei Monate betragen. Sollten Sie nach dieser Zeit noch keinen Bescheid erhalten haben, sollten Sie dort erst einmal nachfragen.
Wer entscheidet über den Widerspruch?
Widerspruchsbehörde ist in der Regel die Behörde, die der Ausgansbehörde fachlich übergeordnet ist. Es gibt Ausnahmen, in denen die Behörde, die den ursprünglichen Bescheid erlassen hat, auch über den Widerspruch entscheidet.
Was bringt ein Widerspruch?
Ziel des Widerspruchs ist es in der Regel, dass ein Problem gütlich gelöst wird und somit ein gerichtliches Klagverfahren vermieden wird. In den meisten Fällen hat ein eingelegter Widerspruch aufschiebende Wirkung; das heißt, dass die Sache erst einmal nicht rechtskräftig wird bis über den Widerspruch entschieden wird.
Was muss ich bei einem Widerspruch beachten?
- Absender(adresse)
- Empfängeradresse.
- Datum.
- Aktenzeichen und Datum des Bescheids.
- Begründung des Widerspruchs (wenn möglich mit Nachweisen) – nicht zwingend notwendig, aber sinnvoll.
- Unterschrift.
Welche Arten von Widerspruch gibt es?
- Der Anfechtungswiderspruch.
- Der Verpflichtungswiderspruch.
- Der Fortsetzungsfeststellungswiderspruch.
Wie viel kostet ein Widerspruch?
Die Höhe der Kosten eines Widerspruchsverfahrens wird in der Regel mit dem 1,5-fachen Betrag festgesetzt, die der ursprüngliche Bescheid ausgemacht hatte, wobei die Mindestgebühr bei 25,- € liegt (bei Widersprüchen gegen Abgabeentscheidungen 10,- €) zuzüglich Portokosten.
Ist ein Widerspruch ohne Begründung zulässig?
Grundsätzlich ist ein Widerspruch auch ohne Begründungen zulässig, allerdings sind die Erfolgschancen dabei in der Regel relativ gering, da es offensichtlich keine validen Gegenargumente gibt.
Was prüft die widerspruchsbehörde?
Die Widerspruchsbehörde prüft den Sachverhalt – wobei sie diesen von Amts wegen (§ 79 VwGO i.V.m. §§ 24ff. VwVfG) aufzuklären hat – sowie die Recht- und (bei Ermessensentscheidungen) der Zweckmäßigkeit des Ausgangsbescheides.
Wie läuft ein Widerspruch ab?
Der Widerspruch muss schriftlich erfolgen und die folgenden Angaben enthalten: Mitteilung des Einspruchs, Angaben zu Absender und Adressaten, Datum, Bezeichnung des Bescheids, Angabe der fraglichen Entscheidung, Begründung und eine eigenhändige Unterschrift. Ohne Unterschrift ist der Widerspruch nicht gültig.
Was passiert wenn man einen Widerspruch nicht zurücknimmt?
Hält die Behörde den Widerspruch für begründet „so ist ihm abzuhelfen” (§ 85 Abs. 1 SGG). Wird dem Widerspruch nicht abgeholfen, muss die Behörde einen Widerspruchsbescheid erlassen (§ 85 Abs. 2 S.
Wie lange darf sich das Amt Zeit lassen?
Wenn alle notwendigen Unterlagen eingereicht wurden, haben Behörden in der Regel sechs Monate Zeit, einen Antrag zu bearbeiten. Überschreiten sie diese Frist, können der Antragsteller oder die Antragstellerin klagen. Ausnahme: Es liegt ein „zureichender Grund“ dafür vor, dass die Behörde noch nicht reagiert hat.
Wie lange habe ich Zeit nach einem Widerspruch zu begründen?
Wie lange habe ich für die Begründung Zeit? Meistens haben Sie vier Wochen Zeit, Ihren Widerspruch zu begründen. Dazu müssen Sie in Ihrem Widerspruch ankündigen, dass Sie eine Begründung nachreichen werden. Die Behörde oder öffentliche Stelle schickt Ihnen eine Bestätigung, wenn sie Ihren Widerspruch bekommen hat.
Ist der Widerspruch statthaft?
Statthaftigkeit des Widerspruchs. Der Widerspruch ist statthaft, wenn er Zulässigkeitsvoraussetzung für eine spätere Klage ist, d.h. das Gesetz die Durchführung eines Vorverfahrens anordnet.
Was bedeutet der Widerspruch wird zurückgewiesen?
Der Widerspruch wird zurückgewiesen
Ist der Widerspruch nicht begründet, wird er abgelehnt. Die Entscheidung und der Verwaltungsakt bleiben unverändert bestehen. Dem Antragsteller steht dabei die Klage vor dem Verwaltungsgericht offen, um gegen den Widerspruchsbescheid vorzugehen.
Was tun wenn Behörde auf Widerspruch nicht reagiert?
Eventuell ist der Antrag zu unbestimmt und muss konkretisiert werden oder die Behörde braucht eine postalische Adresse, um einen Bescheid zuzustellen. Erst wenn nach Ihrer Antwort drei Monate vergangen sind und die Behörde auf die Ergänzungen nicht reagiert, ist eine Untätigkeitsklage sinnvoll.
Wie lange hat ein Amt Zeit einen Widerspruch zu bearbeiten?
Im Gesetz steht, die Behörde muss KURZFRISTIG entscheiden, SPÄTESTENS aber nach 3 Monaten. „Kurzfristig“ ist also die Regel und „spätestens“ die Ausnahme. Nur bei Drittland-Diplomen hat die Behörde 4 Monate. Ist die Frist verstrichen, dann wirkt das Wort „Untätigkeitsklage“ Wunder.
Was tun wenn das Gericht nicht entscheidet?
Bleibt ein Gericht ohne sachlichen Grund völlig untätig oder wird eine gerichtliche Entscheidung ungewöhnlich lange verzögert, besteht für Betroffene die Möglichkeit, eine Untätigkeitsbeschwerde gegen das Gericht einzulegen.