Kann ich als Vermieter eine SCHUFA-Auskunft einholen?

Gefragt von: Herr Hans-J. Schumann B.Eng.
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Ist der Vermieter (in der Regel große Immobiliengesellschaften) selbst Mitglied der Schufa, darf er mit der Einwilligung des Mietinteressenten eine Bonitäts-Auskunft einholen. Ist der Vermieter nicht Mitglied der Schufa, kann er nicht, auch nicht mit Einwilligung des Mieters, unmittelbar auf die Schufa-Daten zugreifen.

Kann der Vermieter selbst eine SCHUFA Auskunft einholen?

Wer fordert die Schufa Auskunft an? In der Regel wird die kostenpflichtige Bonitätsauskunft vom Mietinteressenten angefordert. Alternativ können aber auch Sie als Vermieter diese Auskunft beantragen. Dazu ist jedoch die ausdrückliche schriftliche Zustimmung des Bewerbers erforderlich.

Welche SCHUFA Auskunft darf der Vermieter verlangen?

Der Vermieter darf nur den Teil der Schufa-Auskunft verlangen, aus dem die Einschätzung der eigenen Bonität hervorgeht. Bei der kostenpflichtigen Variante ist lediglich das Zertifikat, also die erste Seite, zur Weitergabe bestimmt.

Woher bekommt man eine SCHUFA Auskunft für Vermieter?

Für 29,95 Euro bekommst du bei bonify und auf Immobilienplattformen eine Online-Variante der SCHUFA für Vermieter, den Bonitätscheck. Außerdem bekommst du bei bonify die günstigste Bonitätsauskunft für Vermieter auf dem Markt. Ebenfalls direkt online!

Wer kann SCHUFA Auskunft einholen?

Wer erhält eine Schufa-Auskunft? Zu den Schufa-Vertragspartnern gehören neben Banken und Sparkassen zum Beispiel Versandhändler oder Mobilfunkanbieter. Aber nicht nur Unternehmen, sondern auch Einzelpersonen wie Vermieter können Auskünfte einholen.

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Was kostet eine Schufa-Auskunft für den Vermieter?

So gibst Du in der Schufa-Auskunft für Vermieter nur die Daten weiter, die für den Vermieter wichtig sind. Du kannst diese Schufa-Auskunft online sofort herunterladen. Diese Schufa-Mieterauskunft kostet 29,95 Euro.

Wie lange dauert eine Schufa-Auskunft für Vermieter?

Wie lange dauert eine Schufa-Auskunft für den Vermieter

Beantragst du eine kostenpflichtige Auskunft für Dritte, zum Beispiel die Schufa-Auskunft für den Vermieter, dann geht es viel schneller! Auf dem Postweg beantragt, dauert es nur noch zwei oder drei Tage.

Welche SCHUFA Für Vermieter kostenlos?

Einmal im Jahr können Sie eine kostenfreie SCHUFA-Selbstauskunft beantragen. Diese Datenkopie nach Art. 15 DSGVO erhalten Sie unter www.meineschufa.de. Diese kostenlose SCHUFA-Selbstauskunft ist allerdings nur für Ihre Unterlagen bestimmt und eignet sich nicht zur Weitergabe an Dritte, wie z.B. Vermieter.

Was muss ich dem Vermieter vorlegen?

Dazu gehören z.B. die Vorlage einer Schufa-Auskunft, Selbstauskunft, Gehaltsnachweisen oder einer Mietschuldenfreiheitsbescheinigung. Steht der Berwerber schließlich fest, darf der Vermieter die für den Mietvertrag notwendigen Informationen verlangen, wie z.B. die Bankverbindung oder die Vorlage einer Bürgschaft.

Wie viel kostet die SCHUFA Auskunft?

Verbraucher können nach Art. 15 DS-GVO (Datenschutz-Grundverordnung) allerdings eine kostenlose SCHUFA-Selbstauskunft anfordern.

Was darf der Vermieter einsehen?

Ausgewählte Themen, zu denen der Vermieter Fragen stellen darf:
  • Name, Anschrift, Geburtsdatum.
  • Nettoeinkommen.
  • Anzahl und Alter sämtlicher Bewohner.
  • Arbeitsverhältnis, Arbeitgeber.
  • Raucher/Nichtraucher.
  • Familienstand.
  • Mietschulden.
  • Haustiere.

Was prüft der Vermieter?

Vermieter wollen häufig umfassend die Bonität der Wohnungsbewerber prüfen. Gängige Praxis ist das Verlangen einer Selbstauskunft, einer Schufa-Auskunft, sowie einer Mietschuldenfreiheitsbescheinigung.

Wer zahlt die Schufa Auskunft Mieter oder Vermieter?

Wer trägt die Kosten für eine Schufa-Auskunft? Wenn ein Vermieter die Schufa-Auskunft mit Einwilligung selbst einholt, muss er auch für die entstehenden Kosten aufkommen. Jeder Verbraucher hat das gesetzlich verbriefte Recht, einmal im Jahr von der Schutzgemeinschaft eine schriftliche Auskunft kostenfrei zu verlangen.

Wann ist der Vermieter strafbar?

Da nämlich mit Abschluss des Mietvertrags der Schutz der Unverletzlichkeit der Wohnung nach Art. 13 GG nicht mehr dem Vermieter, sondern dem Mieter zusteht, begeht der Vermieter, der ohne Zustimmung des Mieters die Wohnung betritt, einen Hausfriedensbruch und macht sich nach § 123 StGB strafbar.

Welche Dokumente dürfen Vermieter verlangen?

Als Vermieter dürfen Sie verschiedene Unterlagen und Dokumente (SCHUFA-Auskunft, Mieterselbstauskunft etc.) sowie persönliche Angaben (Kopie von Personalausweis) von Mietinteressenten anfordern. Achten Sie vor allem auf die Einkommensnachweise und die Bonitätsauskunft.

Was hat ein Vermieter für Kosten?

In der Regel gehören Grundsteuer, Wasser, Abwasser, Beleuchtung, Schornstein- und Straßenreinigung sowie Müllabfuhr dazu. Wenn Ihr Mietshaus außerdem über Fahrstuhl, Garten, Hausmeister, Gemeinschaftsantenne, Breitbandkabel oder einen Waschraum verfügt, werden auch diese Kosten auf die Mieter umgelegt.

Wo bekommt man kostenlos eine Schufa Auskunft?

SCHUFA kostenlos anfordern – wie erhalten Sie die Datenkopie? Um bei der SCHUFA eine Datenkopie nach Artikel 15 der Datenschutzgrundverordnung kostenlos anzufordern, gehen Sie auf die Webseite www.meineschufa.de und navigieren nach unten zum Menüpunkt „Datenkopie“.

Kann der Vermieter nachträglich eine SCHUFA-Auskunft verlangen?

Die kurze Antwort lautet: Ja, ein Vermieter darf von Wohnungsinteressenten die SCHUFA-Auskunft verlangen. Das darf er allerdings nicht immer: Erst, wenn es wirklich darum geht, den Mietvertrag aufzusetzen, hat der Vermieter auch das Recht, in den SCHUFA-Score der Bewerberin oder des Bewerbers zu schauen.

Wie sieht eine Bonitätsauskunft für den Vermieter aus?

Neben Ihrem Namen und Ihrer Adresse wird in der Schufa-Auskunft für Vermieter nur erwähnt, ob Sie nur positive oder auch negative Einträge haben. Außerdem gibt das Unternehmen eine Einschätzung ab, ob Sie den Zahlungen werden nachkommen können. Auf diese Weise werden alle sensiblen Daten geschützt.

Was ist der Unterschied zwischen Selbstauskunft und SCHUFA?

Was ist der Unterschied zur Selbstauskunft? Die Selbstauskunft, auch Schufa-Selbstauskunft genannt, ist ein Dokument, das die Schufa jeder Privatperson einmal im Jahr kostenfrei zur Verfügung stellen muss. Sie enthält weniger detaillierte Daten als die reguläre und nicht kostenfreie Schufa-Auskunft.

Welche Mängel muss der Vermieter akzeptieren?

Undichte Fenster, verschlissene Fußböden, feuchte Wände, Pilzbefall an der Decke und nicht zuverlässig funktionierende Heizungen oder Aufzüge sind gerichtlich anerkannte Mängel an der Mietsache. Mängel, die während der Mietzeit auftreten, müssen von Mietern unverzüglich mitgeteilt werden.

Was darf ein Vermieter nicht verlangen?

Fragen zu Vorstrafen, Ermittlungsverfahren, Religion oder Familienplanung sind allesamt unzulässig. Was sind die Rechtsfolgen: Mach der Mieter falsche Angaben, kann der Vermieter darauf keine Ansprüche herleiten, solange der Mieter sich vertragstreu verhält.

Welche Mängel muss der Vermieter beheben?

Treten Fehler und Mängel auf, muss der Vermieter sie beseitigen. Typische Wohnungsmängel sind undichte Fenster, Feuchtigkeitsschäden oder verstopfte Abflüsse. Aber auch Lärm, Ungeziefer oder eine um mindestens zehn Prozent kleinere Wohnfläche als im Mietvertrag angegeben gelten mietrechtlich als Mängel.

Kann ein Vermieter einen Kontoauszug vom Mieter verlangen?

Der Vermieter kann sich vor Unterzeichnung des Mietvertrags Nachweise zu den Einkommensverhältnissen vorlegen lassen (z.B. in Form von Lohn- oder Gehaltsabrechnungen, Kontoauszügen oder eines Einkommensteuerbescheids in Kopie).

Was darf der Vermieter fordern?

Vor dem eigentlichen Vertragsabschluss darf ein Vermieter noch weitere Informationen abfragen. Zulässig sind noch Nachweise zum Einkommen, also beispielsweise Gehaltsabrechnungen, Kontoauszüge oder Einkommensteuerbescheide. Außerdem darf der Vermieter für die Mieterselbstauskunft auch eine Bonitätsauskunft verlangen.