Kann ich den Pflegepauschbetrag für mich selbst geltend machen?

Gefragt von: Frau Marga Schindler MBA.
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Nein, den Pflegepauschbetrag können Sie nicht für sich selbst geltend machen. Dieser steht ausschließlich der pflegenden Person zu, die eine andere pflegebedürftige Person unentgeltlich betreut.

Kann ich den Pflegepauschbetrag für meine eigene Person in Anspruch nehmen?

Wer eine Person selbst pflegt, kann unter bestimmten, engen Voraussetzungen den Pflege-Pauschbetrag in Anspruch nehmen. Der Pflege-Pauschbetrag beträgt pro Jahr 924 EUR (§ 33b Abs. 6 Satz 1 EStG).

Wer kann den Pflegepauschbetrag steuerlich geltend machen?

Der Pflegepauschbetrag ist eine Steuervergünstigung für unentgeltlich pflegende Angehörige, die bei der Einkommenssteuererklärung geltend gemacht wird. Er liegt bei 600 bis 1.800 Euro pro Kalenderjahr, je nach Pflegegrad oder Hilflosigkeit der Person. Die Pflege muss zuhause stattfinden.

Wie kann ich den Pflegepauschbetrag geltend machen?

Den Pflegepauschbetrag können Sie in ihrer Einkommensteuererklärung in der „Anlage Sonderausgabe / außergewöhnliche Belastungen“ in den Zeilen 30 bis 39 geltend machen. Wenn Sie keine Steuerberatung benötigen, können Sie Ihre Steuererklärung kostenlos unter www.elster.de selbst erstellen.

Kann ich den Pflegepauschbetrag anteilig beantragen?

Können mehrere Personen den Pflegepauschbetrag beanspruchen? Der Pauschbetrag steht allen Pflegepersonen anteilig zu. Das heißt, wenn sich zwei Personen die Pflege eines Menschen teilen, hat jeder nur Anspruch auf die Hälfte.

Steuern sparen mit dem Pflege-Pauschbetrag

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Kann ich den Pflege-Pauschbetrag in meiner Steuererklärung nachträglich beantragen?

Kann ich den Pflegepauschbetrag auch rückwirkend beantragen? Ja, Sie können den Pflege-Pauschbetrag auch rückwirkend geltend machen.

Was gilt als Nachweis für den Pflege-Pauschbetrag?

Dafür tragen Sie den Pflegepauschbetrag einfach in der Anlage „Außergewöhnliche Belastungen“ Ihrer Einkommensteuererklärung ein. Um den Pflegepauschbetrag zu erhalten, sind meist keine Nachweise erforderlich.

Wie hoch ist die Pflegepauschale für pflegende Angehörige?

So hoch ist der Pflegepauschbetrag nach Pflegegrad

Pflegepauschbeträge für häusliche Pflege: Pflegegrad 1 = kein Betrag, Pflegegrad 2 = 600 €, Pflegegrad 3 = 1.100 €, Pflegegrad 4 und 5 jeweils 1.800 € jährlich. Der Pauschbetrag kann steuerlich geltend gemacht werden.

Hat Pflegegeld Einfluss auf die Steuererklärung?

Nein, Pflegegeld ist für Pflegebedürftige und pflegende Angehörige in der Regel steuerfrei und zählt nicht als Einkommen, wenn es aus der Pflegeversicherung gezahlt wird und die Pflege „sittlich“ oder ohne gewerbsmäßige Absicht erfolgt; es muss also meist nicht in der Steuererklärung angegeben werden, kann aber Pflegekosten als außergewöhnliche Belastung mindern. Nur wenn Pflegegeld als reguläre Vergütung für eine Pflegeperson ohne familiäre Bindung oder bei gewerbsmäßiger Pflege gezahlt wird, kann es steuerpflichtig sein. 

Wer kann als Pflegeperson eingetragen werden?

Als Pflegeperson kann grundsätzlich jeder eingetragen werden, der einen Pflegebedürftigen mit mindestens Pflegegrad 2 nicht-erwerbsmäßig zu Hause pflegt, und zwar mindestens 10 Stunden pro Woche, verteilt auf mindestens zwei Tage, und dabei maximal 30 Stunden pro Woche erwerbstätig ist. Das können Angehörige, Freunde, Nachbarn sein, aber auch angestellte Pflegekräfte außerhalb ihrer Arbeitszeit; wichtig ist, dass die Pflege ehrenamtlich erfolgt und die genannten zeitlichen Kriterien erfüllt sind, um Leistungen wie Pflegegeld oder Rentenversicherung zu erhalten. 

Kann ich den Pflegepauschbetrag trotz Pflegegeld in Anspruch nehmen?

Grundsätzlich schließt Pflegegeld, das direkt an Sie als Pflegeperson ausgezahlt wird, den Pflegepauschbetrag aus, denn es gilt steuerlich als Einnahme. Eine Ausnahme besteht bei Eltern, die ihr eigenes behindertes Kind pflegen. Sie dürfen den Pflegepauschbetrag trotz Pflegegeld in Anspruch nehmen.

Kann ich Fahrtkosten für meine Pflegeperson in meiner Steuererklärung geltend machen?

Fahrkosten, die im direkten Zusammenhang mit der Pflege entstehen, können als außergewöhnliche Belastung abgesetzt werden. Dafür darf der Besuch aber nicht der reinen Unterhaltung dienen (Besuchsfahrt), sondern muss medizinisch oder pflegerisch notwendig sein.

Was steht mir zu, wenn ich meine Mutter Pflege?

Wenn Sie Ihre Mutter pflegen, stehen Ihnen je nach Pflegegrad Ihrer Mutter Pflegegeld (monatlich bis zu 990 €) oder Pflegesachleistungen (bis zu ca. 2.299 €) zu, außerdem haben Sie Anspruch auf Rentenversicherungsbeiträge (für spätere Rente), einen Entlastungsbetrag (125 € monatlich) sowie Verhinderungs-/Kurzzeitpflege und können Pflegeunterstützungsgeld für akute Ausfälle beantragen, wobei die genauen Beträge vom Pflegegrad abhängen und durch die Pflegekasse abgerechnet werden. 

Wer bekommt den Bonus für pflegende Angehörige?

Wenn Sie seit mind. 1 Jahr überwiegend in häuslicher Umgebung pflegen und Ihr durchschnittliches monatliches Netto-Einkommen im letzten Kalenderjahr nicht mehr als € 1.594,50 betrug, müssen Sie den Angehörigenbonus bei dem Pensionsversicherungsträger beantragen, der das Pflegegeld auszahlt.

Kann ich Pflegegeld und Pflegekosten in meiner Steuererklärung absetzen?

Alle Leistungen der gesetzlichen oder privaten Pflegeversicherung an Sie sind steuerfrei. Das Pflegegeld oder ein Kostenersatz durch die Pflegeversicherung für die selbst übernommene oder selbst organisierte Pflege mindert den als außergewöhnliche Belastungen abziehbaren Betrag.

Kann ich für mich selbst Pflegegeld bekommen?

Ja, Sie können Pflegegeld für sich selbst beantragen, denn der Antrag muss immer von der pflegebedürftigen Person (oder einer bevollmächtigten Person) gestellt werden und das Geld wird auch an Sie ausgezahlt, damit Sie es für Ihre Pflege organisieren können, z.B. durch eine selbst beschaffte Pflegeperson. Sie müssen den Antrag formlos bei Ihrer Pflegekasse stellen (Brief, Anruf, E-Mail), die bei Ihrer Krankenkasse angesiedelt ist, und können dann zwischen Pflegegeld, Sachleistungen oder einer Kombination wählen. 

Wer kann den Pflegepauschbetrag geltend machen?

Wenn Sie pflegebedürftige Angehörige persönlich in Ihrem Haushalt oder im Haushalt der pflegebedürftigen Person pflegen, dann können Sie einen Pflege-Pauschbetrag bei der Einkommensteuer geltend machen. Der Pflege-Pauschbetrag mindert Ihr zu versteuerndes Einkommen. bei Pflegegrad 4 oder 5 1.800 Euro.

Warum wird Pflegegeld von der Steuer abgezogen?

Pflegegeld wird gekürzt, weil der Pflegebedarf sich geändert hat (niedrigerer Pflegegrad), verpflichtende Beratungseinsätze nicht wahrgenommen wurden, die Pflege teilweise durch professionelle Dienste übernommen wird (Kombileistung), der Pflegebedürftige im Krankenhaus oder Reha ist, kurzzeitig verhinderte Pflege (Urlaub, Krankheit) über die erlaubte Zeit hinausgeht oder der Pflegebedürftige seine Mitwirkungspflichten (z.B. bei Begutachtungen) verweigert. Auch bei vorübergehenden Aufenthalten im Ausland oder Inhaftierung kann das Pflegegeld ruhen oder gekürzt werden.
 

Was meldet die Pflegekasse dem Finanzamt?

Die Krankenkassen melden die Höhe der durch ihre Mitglieder selbst gezahlten Beiträge zur Kranken- und Pflegeversicherung an das Finanzamt. Die Meldung umfasst vor allem Beitragszahlungen zur freiwilligen Krankenversicherung, als Student oder aus Versorgungsbezügen.

Wie wirkt sich der Pflegepauschbetrag auf die Steuer aus?

Der Pflegepauschbetrag entspricht einer Steuervergünstigung. Sie können diese bei Ihrer Einkommensteuererklärung geltend machen. Der Gesetzgeber ermöglicht den steuerlichen Vorteil für Personen, die nahe stehende, schwer eingeschränkte Menschen pflegen. Die Höhe des Pflegepauschbetrags richtet sich nach dem Pflegegrad.

Welche Vorteile hat man als pflegender Angehöriger?

Vorteile für pflegende Angehörige sind vor allem emotionale Nähe und höhere Pflegequalität durch Vertrautheit, aber auch praktische und finanzielle Unterstützung wie Pflegegeld, Pflegepauschbeträge (Steuervorteile), Entlastungsleistungen (Verhinderungspflege, Kurzzeitpflege), Sozialversicherungsbeiträge (Rente, Arbeitslosigkeit) und die Möglichkeit, Arbeitszeit zu reduzieren, um die Pflege besser zu integrieren. Sie sichern dem Pflegebedürftigen das Vertraute und vermeiden Einsamkeit, während der Pflegende durch flexible Gestaltung und Absicherung (z.B. Kündigungsschutz) entlastet wird.
 

Kann ich den Pflegepauschbetrag in meiner Steuererklärung nachträglich beantragen?

Ja, der Pflege Pauschbetrag kann rückwirkend beantragt werden. In der Regel kann dies bis zu vier Jahre nach dem Jahr der Pflege erfolgen. Es ist jedoch zu beachten, dass er nur dann gewährt wird, wenn die Pflege ohne Bezahlung oder nur gegen geringe Bezahlung erfolgt ist.

Werden Pflegepersonen überprüft?

Die Anwesenheit der privaten Pflegeperson ist von der Krankenkasse vorgeschrieben. Bei den Pflegegraden 1, 2, 3 isst eine halbjährliche Überprüfung vorgeschrieben, bei den Pflegegraden 4 und 5 eine vierteljährliche Überprüfung.

Wie kann ich den Pflegepauschbetrag 2025 in meiner Steuererklärung geltend machen?

Der Pflegepauschbetrag 2025 entspricht einer Steuervergünstigung. Diesen können Sie in Ihrer Einkommensteuererklärung – wie auch schon in 2024 – beim Finanzamt geltend machen. Der Gesetzgeber (EstG) ermöglicht diesen steuerlichen Vorteil für Personen, die nahestehende, schwer eingeschränkte Menschen pflegen.

Welche Nachweise müssen bei Unterstützung von Angehörigen gemacht werden?

Diese Unterlagen müssen vorliegen:

  • Einkommensteuererklärung: Eine Anlage Unterhalt für jeden unterstützten Haushalt (vollständig ausgefüllt),
  • Nachweise für die Unterhaltszahlungen, z.B. Kontoauszüge (Nachweise für Unterhaltszahlungen sind nicht nötig, wenn die unterstützte Person in Ihrem Haushalt lebt).