Kann ich den Rentenantrag selbst ausfüllen?

Gefragt von: Herr Prof. Dr. Reinhard Albert
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Ja, Sie können den Rentenantrag grundsätzlich selbst ausfüllen, sowohl online als auch in Papierform, aber es wird dringend empfohlen, die umfangreichen Formulare entweder online (mit Hilfestellungen) oder durch persönliche Beratung bei der Deutschen Rentenversicherung (DRV) ausfüllen zu lassen, da Fehler zu Verzögerungen führen können, besonders bei komplexen Fragen wie der Hochrechnung. Die DRV bietet dafür Online-Dienste, Formulare zum Download und persönliche Beratungsstellen an.

Kann man einen Rentenantrag alleine ausfüllen?

Auch die Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter der Versicherungsämter und Gemeindeverwaltungen stehen Ihnen mit Rat und Tat zur Seite und nehmen Anträge entgegen. Natürlich können Sie den Antrag auch selbst ausfüllen und bei uns abgeben oder uns zuschicken.

Wer füllt mit mir den Rentenantrag aus?

Grundsätzlich ist es ratsam, den Rentenantrag im Rahmen einer persönlichen Beratung auszufüllen. Mitarbeiter der Deutschen Rentenversicherung können bei dem Ausfüllen der erforderlichen Formulare helfen und leiten die benötigten Unterlagen für Sie gleich weiter.

Wo bekomme ich Rentenantragsformulare?

Formulare für den Rentenantrag bekommen Sie hauptsächlich online über die Deutsche Rentenversicherung (DRV) zum Herunterladen (PDF) oder direkt digital ausfüllen ("eAntrag"), bei lokalen Auskunfts- und Beratungsstellen abholen, oder Sie vereinbaren einen Termin zur persönlichen Antragsaufnahme, wo die Formulare gemeinsam ausgefüllt werden. Alternativ helfen Ihnen auch ehrenamtliche Berater und Versichertenälteste sowie der Renten Service der Deutschen Post für Renten im Ausland. 

Kann ich den Rentenantrag persönlich abgeben?

Der Rentenantrag kann beim Rentenversicherungsträger persönlich oder schriftlich gestellt werden.

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Kann man ohne Termin zur Deutschen Rentenversicherung?

Sämtliche Beratungen in unseren Auskunfts- und Beratungsstellen finden nur nach vorheriger Terminvereinbarung statt.

Wie lange dauert es vom Rentenantrag bis zum Rentenbescheid?

Vom Rentenantrag bis zum Rentenbescheid dauert es in der Regel zwei bis vier Monate, wobei die Bearbeitungszeit von der Vollständigkeit Ihrer Unterlagen und der Art der Rente abhängt. Unvollständige Anträge oder Klärungsbedarf können die Dauer auf bis zu sechs Monate verlängern, insbesondere bei komplexeren Fällen wie der Erwerbsminderungsrente. Bei Verzögerungen über vier bis fünf Monate sollten Sie sich proaktiv bei der Deutschen Rentenversicherung melden, um den Status zu erfragen.
 

Wie fülle ich den Rentenantrag aus?

Welche Formulare benötigt man für den Rentenantrag?

  1. Personaldokument (wie etwa Personalausweis, Reisepass, Geburtsurkunde oder Stammbuch in bestätigter Kopie)
  2. Rentenversicherungsnummer.
  3. Anschrift der Krankenkasse und die Versichertennummer.
  4. Persönliche Identifikationsnummer für steuerliche Zwecke.
  5. Bankkontonummer.

Wie kann ich eine Rente aus dem Ausland beantragen?

Um eine Rente aus dem Ausland zu beantragen, stellen Sie den Antrag entweder bei der Rentenversicherung Ihres aktuellen Wohnsitzlandes (bei EU- oder Abkommensstaaten), die ihn dann weiterleitet, oder direkt bei der Deutschen Rentenversicherung (DRV) in Deutschland, die auch online Anträge annimmt. Wichtig ist, dass Sie in Ihrem Wohnstaat den Antrag stellen, um die Vorteile der EU- oder Sozialversicherungsabkommen zu nutzen, was oft mit nur einem Antrag für mehrere Länder funktioniert und Ihre deutschen und ausländischen Rentenzeiten zusammenzählt. Bei Nicht-Abkommensstaaten wenden Sie sich an die deutsche Auslandsvertretung oder direkt an die DRV. 

Welche Unterlagen muss man zum Rentenantrag mitbringen?

Für den Rentenantrag benötigen Sie grundlegend Ihren Personalausweis/Reisepass, Ihre Rentenversicherungsnummer, Ihre Krankenversicherungsdaten (Krankenversichertenkarte), Ihre IBAN, die Steuer-ID sowie Nachweise für fehlende Zeiten im Versicherungsverlauf wie Ausbildungsnachweise, Kindergeburtsurkunden und ggf. Sozialleistungsbescheide. Bringen Sie auch Ihren aktuellen Versicherungsverlauf und – falls relevant – den Schwerbehindertenausweis oder Beamten-Festsetzungsbescheid mit, um Lücken zu schließen.
 

Wo bekomme ich Hilfe beim Ausfüllen des Rentenantrags?

Wer Unterstützung bei der Rentenantragsstellung benötigt, erhält diese nicht nur in den Auskunfts- und Beratungsstellen der Deutschen Rentenversicherung, sondern auch bei Gemeinden und Versicherungsämtern.

Ist es schwer, einen Rentenantrag auszufüllen?

Der Rentenantrag ist komplex und kann schwierig sein, aber Sie müssen ihn nicht alleine ausfüllen: Die Deutsche Rentenversicherung bietet kostenlose, persönliche Beratung an, um Ihnen zu helfen und Fehler zu vermeiden. Sie können den Antrag auch online stellen, was oft weniger Angaben erfordert, oder sich an einen „Versicherungsältesten“ (Sozialverband VdK) wenden. Es ist ratsam, den Antrag mit professioneller Hilfe auszufüllen, um wichtige Zeiten nicht zu vergessen und spätere Rückfragen zu vermeiden, da Fehler die Rentenhöhe beeinflussen können. 

Wer informiert die Krankenkasse über den Rentenantrag?

Der Rentenversicherungsträger informiert die Krankenkasse direkt über den Rentenantrag und über die Bewilligung.

Wie lange dauert das Ausfüllen des Rentenantrags?

Das Ausfüllen des Rentenantrags selbst geht oft schneller (je nach Komplexität und Vorbereitung vielleicht 1 bis 3 Stunden), aber die Bearbeitung bei der Deutschen Rentenversicherung dauert danach durchschnittlich 2 bis 4 Monate, kann aber auch länger dauern, wenn Unterlagen fehlen oder der Fall komplexer ist (z.B. bei Erwerbsminderungsrente). Um den Prozess zu beschleunigen, sollten Sie alle Unterlagen (Versicherungsverlauf, Ausweis, Bankverbindung) vorbereiten, bevor Sie den Antrag einreichen, idealerweise 3 Monate vor Rentenbeginn.
 

Kann ich meine Rente selber beantragen?

Sie können Ihren Antrag selbst online ausfül- len und in vielen Fällen auch online senden. Hierfür stehen Ihnen unsere Online-Services unter www.deutsche-rentenversicherung.de zur Verfügung. Lesen Sie hierzu auch unser Faltblatt „Nur einen Klick entfernt: Ihre Rentenversiche- rung“. Sie kommen persönlich vorbei?

Wann muss man einen Rentenantrag stellen im Jahrgang 1960?

Für den Jahrgang 1960 liegt die Regelaltersgrenze bei 66 Jahren und 4 Monaten; die Rente beginnt je nach Geburtsmonat zwischen Mitte 2026 und Mitte 2027, wobei Sie den Antrag idealerweise rund drei Monate vorher stellen sollten, um pünktlich Leistungen zu erhalten. Es gibt aber auch Möglichkeiten für einen früheren Renteneintritt mit Abschlägen, z. B. mit 63, wenn bestimmte Voraussetzungen (z.B. 45 Jahre gearbeitet) erfüllt sind, aber mit Abschlägen von bis zu 12 %. 

Wie beantrage ich eine Rente, wenn ich im Ausland lebt?

Um eine Rente aus dem Ausland zu beantragen, stellen Sie den Antrag entweder bei der Rentenversicherung Ihres aktuellen Wohnsitzlandes (bei EU- oder Abkommensstaaten), die ihn dann weiterleitet, oder direkt bei der Deutschen Rentenversicherung (DRV) in Deutschland, die auch online Anträge annimmt. Wichtig ist, dass Sie in Ihrem Wohnstaat den Antrag stellen, um die Vorteile der EU- oder Sozialversicherungsabkommen zu nutzen, was oft mit nur einem Antrag für mehrere Länder funktioniert und Ihre deutschen und ausländischen Rentenzeiten zusammenzählt. Bei Nicht-Abkommensstaaten wenden Sie sich an die deutsche Auslandsvertretung oder direkt an die DRV. 

Was ist das Formular S8003?

S8003 ist der Code für das Kontaktformular der Deutschen Rentenversicherung zum Einreichen von Unterlagen oder persönlichen Informationen zu einem bestehenden oder neuen Rentenverfahren, oft genutzt, um Zeugnisse, Verdienstbescheinigungen oder andere Dokumente digital nachzureichen, wenn Sie bereits eine Versicherungsnummer haben. Es dient dazu, Ihr Anliegen direkt dem richtigen Versicherungskonto zuzuordnen. 

Kann ich die deutsche Rentenversicherung aus dem Ausland anrufen?

Sie möchten uns aus dem Ausland anrufen? Auch in Spanien, Österreich und Griechenland (nur Festnetz) erreichen Sie unser kostenloses Servicetelefon unter 00800 1000 4800 (in deutscher Sprache). In allen anderen Ländern erreichen Sie uns nur über unsere Festnetznummern: Speyer: +49 6232 17-0.

Wer muss das Formular R0810 ausfüllen?

Das Formular R0810 ("Meldung zur Krankenversicherung der Rentner") muss jeder ausfüllen, der eine gesetzliche Rente beantragt, um zu prüfen, ob die Voraussetzungen für die gesetzliche Krankenversicherung der Rentner (KVdR) erfüllt sind, selbst wenn man privat versichert ist oder später in die PKV wechselt, denn die Rentenversicherung benötigt die Daten, um mit der Krankenkasse abzurechnen. Es wird zusammen mit dem Rentenantrag (R0100) eingereicht und dient der zuständigen Krankenkasse zur Prüfung der Pflichtversicherung, wird aber bei Ablehnung oder Rücknahme des Antrags nicht erstattet. 

Welche Formulare für EM Rentenantrag?

Für die Erwerbsminderungsrente brauchen Sie primär den Hauptantrag R0100 (Antrag auf Versichertenrente), die wichtige Anlage R0210 (Anlage zur Feststellung der Erwerbsminderung) (ggf. mit Ergänzungsblatt R0211) sowie den Fragebogen R0215 (Selbsteinschätzung), dazu Unterlagen zu Ihren Gesundheitsproblemen, Ärzten und Berufen, idealerweise über das Online-Formularpaket der Deutschen Rentenversicherung. 

Wie lange dauert im Schnitt ein Rentenantrag?

Übrigens: In der Regel dauert es drei Monate, bis die Rentenversicherung Ihren Rentenantrag geprüft und bearbeitet hat.

Welche Unterlagen werden für den Rentenantrag benötigt?

Für einen Rentenantrag benötigen Sie grundlegend Ihre Rentenversicherungsnummer, ein Personendokument, Ihre IBAN, Angaben zur Kranken- und Pflegeversicherung, die Steuer-ID und je nach Fall zusätzliche Nachweise wie Kindergeburtsurkunden und Ausbildungsnachweise; je vollständiger die Unterlagen sind, desto schneller wird der Antrag bearbeitet. 

Wie kann ich feststellen, ob mein Rentenantrag bearbeitet wird?

Um den Bearbeitungsstand Ihres Rentenantrags abzufragen, nutzen Sie am besten das Online-Kundenportal "Meine DRV", rufen das kostenfreie Servicetelefon 0800 1000 4800 an oder kontaktieren Ihre Auskunfts- und Beratungsstelle direkt, wobei Sie Ihre Versicherungsnummer bereithalten sollten. Das Portal bietet Einblick in den Prozess, während die Hotline und die Beratungsstellen direkte Auskünfte zu Ihrem konkreten Fall geben. 

Kann ich ohne Rentenbescheid in Rente gehen?

Nein, grundsätzlich geht das nicht: Die gesetzliche Rente gibt es nur auf Antrag; ohne Antrag (und damit auch ohne Rentenbescheid) wird kein Geld gezahlt, da der Rentenversicherungsträger nicht weiß, dass Sie Rente wollen, auch wenn Sie das Alter erreicht haben. Sie müssen also einen Antrag stellen, aber es gibt Wege, um die Zeit bis zum Bescheid zu überbrücken, wie z. B. einen Vorschuss nach § 42 SGB I oder eine Antragsbestätigung für den Arbeitgeber, bis der finale Bescheid kommt.