Kann ich Mahngebühren ignorieren?

Gefragt von: Ernst Lindner
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Nein, Mahngebühren sollten Sie nicht ignorieren, da dies zu eskalierenden Kosten, rechtlichen Schritten bis hin zur Zwangsvollstreckung führen kann, aber Sie müssen nicht jede Gebühr sofort zahlen – insbesondere überhöhte oder unberechtigte, die Sie schriftlich anfechten sollten, da Sie nur tatsächliche Kosten (Porto, Druck) zahlen müssen, keine willkürlichen Pauschalen. Handeln Sie stattdessen proaktiv: Zahlen Sie berechtigte Forderungen zügig, widersprechen Sie unberechtigten schriftlich und suchen Sie bei Unsicherheit professionelle Hilfe, um rechtliche Folgen zu vermeiden.

Bin ich verpflichtet, Mahngebühren zu bezahlen?

Ja, grundsätzlich müssen Sie Mahngebühren bezahlen, wenn Sie mit einer Zahlung in Verzug geraten sind und die Gebühren angemessen sind. Sie sind verpflichtet, die Kosten zu decken, die dem Gläubiger durch Ihre verspätete Zahlung entstehen (Verzugsschaden), aber nur, wenn der Verzug tatsächlich eingetreten ist und die Gebühren (z.B. Porto, Arbeitsaufwand) nachvollziehbar sind. Unangemessen hohe oder pauschale Gebühren, die nicht dem tatsächlichen Aufwand entsprechen, müssen Sie nicht zahlen. 

Kann man Mahngebühren verweigern?

Ja, grundsätzlich darf ein Gläubiger Gebühren verlangen, wenn eine Rechnung nicht pünktlich beglichen wurde. Allerdings müssen diese Gebühren in einem angemessenen Rahmen bleiben. Laut Rechtsprechung dürfen Mahnkosten nur den tatsächlichen Aufwand des Gläubigers widerspiegeln.

Wann sind Mahngebühren nicht zulässig?

Mahngebühren bei Zahlungserinnerung

Im Zusammenhang mit einer Zahlungserinnerung werden keine Mahngebühren berechnet. Dieses Dokument dient lediglich dazu, dem Schuldner aufzuzeigen, dass dieser in Verzug geraten ist. Auch, wenn mit Hinblick auf die Zahlungserinnerung Kosten entstehen, werden diese nicht weitergegeben.

Sind Mahngebühren bei der ersten Mahnung zulässig?

Ja, Mahngebühren können schon bei der ersten Mahnung zulässig sein, aber nur, wenn der Kunde wirklich in Zahlungsverzug gerät und die Gebühren angemessen sind, d.h., die tatsächlichen Kosten für Porto, Papier, Druck und Versand (ca. 2-3 €), nicht aber Personalkosten abdecken. Oft wird die erste Mahnung als Zahlungserinnerung gebührenfrei gehalten, aber sobald der Schuldner nach der Fälligkeit gemahnt wird und die Frist verstreicht, ist er im Verzug und die Kosten dürfen berechnet werden, sofern vereinbart oder bei Geschäftskunden (§ 288 Abs. 5 BGB).
 

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Sind Mahngebühren obligatorisch?

* Mahngebühren müssen nur bezahlt werden, wenn diese in den Allgemeinen Geschäftsbedingungen (AGB) erwähnt sind. Schwammige Sätze wie «Es werden Mahngebühren erhoben» reicht nicht. Es muss explizit stehen, wie hoch die Gebühren sind.

Welche Mahngebühren sind pro Mahnung erlaubt?

Mahngebühren sind nicht gesetzlich pauschal festgelegt, sollten aber angemessen sein und die tatsächlichen Kosten decken; Gerichte sehen oft 2,50 € bis 4 € pro Mahnung als Obergrenze, wobei Beträge darüber hinaus (z.B. 5 € oder mehr) vom Gläubiger nachgewiesen werden müssen, da Personalkosten meist nicht erstattungsfähig sind, sondern nur Portokosten, Papier etc. Im Geschäftsverkehr (B2B) kann der Gläubiger zusätzlich eine gesetzliche Verzugspauschale von bis zu 40 € verlangen. 

Sind Mahngebühren bei Zahlungserinnerung zulässig?

Nein, eine Zahlungserinnerung als erste freundliche Aufforderung sollte keine Mahngebühren enthalten, da der Schuldner rechtlich noch nicht im Verzug ist. Mahngebühren (Verzugsschaden) werden erst ab der zweiten oder späteren formellen Mahnung fällig, wenn der Schuldner durch eine klare Fristsetzung in Verzug gesetzt wurde und die Zahlung weiterhin ausbleibt. 

Wie hoch darf eine Mahngebühr maximal sein?

Mahngebühren dürfen in Deutschland die tatsächlich entstandenen Kosten des Gläubigers decken, sind aber nicht gesetzlich festgelegt; die Rechtsprechung akzeptiert oft nur ca. 2,50 € bis 5,00 € pro Mahnung, da höhere Beträge (wie 9 € bei Vodafone) oft als überhöht und unzulässig eingestuft wurden, wenn sie nicht nachgewiesen werden können. Personalkosten dürfen meist nicht eingerechnet werden, nur Portokosten und Material. Bei zu hohen Gebühren können Verbraucher widersprechen, da der Gläubiger den Aufwand beweisen muss.
 

Wann ist eine Mahnung unwirksam?

Eine Mahnung ist unwirksam, wenn sie vor Fälligkeit der Forderung verschickt wird, unklare Angaben enthält (z.B. fehlender Betrag oder Frist), die Zustellung nicht nachweisbar ist, oder bei Verträgen mit Verbrauchern die speziellen Verzugshinweise fehlen. Auch eine Mahnung, die eine unberechtigt zu hohe Forderung stellt oder eine nicht erfüllte Gegenleistung (z.B. mangelhafte Ware) des Gläubigers ignoriert, kann unwirksam sein. 

Wie reagiere ich auf eine ungerechtfertigte Mahnung?

Auf eine unberechtigte Mahnung reagierst du, indem du sofort schriftlich Widerspruch einlegst, die Forderung sachlich widerlegst und Belege mitschickst, idealerweise per Einschreiben für einen Nachweis; niemals einfach zahlen, aber auch bei Fake-Mahnungen ruhig bleiben, seriöse Forderungen aber unbedingt beantworten, um keine negativen Einträge zu riskieren. 

Was kann ich tun, wenn die Mahngebühren zu hoch sind?

Wichtig: Sind die Mahngebühren zu hoch, müssen Sie diese nicht zahlen. Begleichen Sie die offene Rechnung und verlangen Sie eine Aufstellung der Kosten. Dasselbe gilt für Verzugszinsen sowie Anwalts- oder Inkassogebühren. Legen Sie Widerspruch gegen die Kosten ein.

Was passiert, wenn man auf Mahnungen nicht reagiert?

Wenn Schuldner auf außergerichtliche Mahnschreiben nicht reagieren, ist die Einleitung gerichtlicher Maßnahmen (gerichtlicher Mahnbescheid oder Klage) zur Erlangung eines Vollstreckungstitels möglich. Ein Vollstreckungstitel ist erforderlich, wenn Zwangsvollstreckungsmaßnahmen durchgeführt werden sollen.

Kann man Mahngebühren ignorieren?

Kann ich Mahngebühren ignorieren? Mahngebühren sollten nicht ignoriert werden. Unberechtigte oder überhöhte Gebühren können angefochten werden, berechtigte Gebühren sollten jedoch bezahlt werden, um weitere Kosten zu vermeiden.

Wie hoch dürfen Mahnspesen sein?

Mahngebühren dürfen in Deutschland die tatsächlich entstandenen Kosten des Gläubigers decken, sind aber nicht gesetzlich festgelegt; die Rechtsprechung akzeptiert oft nur ca. 2,50 € bis 5,00 € pro Mahnung, da höhere Beträge (wie 9 € bei Vodafone) oft als überhöht und unzulässig eingestuft wurden, wenn sie nicht nachgewiesen werden können. Personalkosten dürfen meist nicht eingerechnet werden, nur Portokosten und Material. Bei zu hohen Gebühren können Verbraucher widersprechen, da der Gläubiger den Aufwand beweisen muss.
 

Welche Mahngebühren können bei einer Mahnung per E-Mail verlangt werden?

Für Mahnungen per E-Mail dürfen in Deutschland grundsätzlich keine Mahngebühren berechnet werden, da dem Absender keine direkten Kosten (wie Porto, Papier, Druck) entstehen, sondern nur Personal- und Verwaltungskosten, die dem allgemeinen Geschäftsbetrieb zugeordnet werden und nicht erstattungsfähig sind. Eine Ausnahme besteht für Geschäftskunden (B2B) mit einer gesetzlichen Pauschale von 40 Euro nach § 288 Abs. 5 BGB, aber auch hier müssen die eigentlichen Kosten (Porto/Druck) erstattet werden, wenn sie höher sind, wobei die E-Mail-Mahnung keine dieser Kosten verursacht. Bei überhöhten Gebühren sollte man widersprechen und nur den Rechnungsbetrag zuzüglich Verzugszinsen und maximal ca. 2,50 € bis 5 € Mahnkosten zahlen. 

Wann bin ich verpflichtet, Mahngebühren zu zahlen?

Ab Verzugseintritt darf bereits die erste Mahnung etwas kosten. In allen anderen Fällen braucht es eine erste kostenlose Mahnung, um eine Person in Verzug zu setzen. Erst die zweite Mahnung darf kostenpflichtig sein.

Sind Mahngebühren einklagbar?

Ja, Mahngebühren sind einklagbar, aber nur, wenn sie angemessen sind und den tatsächlichen Kosten entsprechen, die dem Gläubiger entstehen. Unzulässig sind überhöhte Pauschalen oder Gebühren, die schon bei der ersten Erinnerung ohne Verzug berechnet werden. Wenn Sie zu Unrecht erhobene Gebühren nicht zahlen, kann der Gläubiger diese einklagen (lassen), aber Sie können der Forderung widersprechen und Nachweis verlangen, wie oben in den Suchergebnissen gezeigt, können Kunden bereits bezahlte, unzulässige Mahnkosten zurückfordern (bis zu drei Jahre lang), notfalls über eine Schlichtungsstelle. 

Sind Mahngebühren statthaft?

Grundsätzlich ja. Mahngebühren sind zulässig. Gesetzliche Grundlage hierfür ist das Bürgerliche Gesetzbuch (BGB). Danach fallen diese Mahnkosten an, wenn ein Schuldner mit seiner Zahlung in Verzug gerät.

Was passiert, wenn man die Mahngebühr nicht zahlt?

Was passiert, wenn ich Mahngebühren nicht bezahle? Wenn Sie Mahngebühren nicht bezahlen, kann Ihr Kreditinstitut die Forderung an ein Inkassobüro weitergeben. Dieses hat die Möglichkeit, weitere Gebühren zu erheben und Ihnen eine Zahlungsaufforderung zu schicken.

Kann ein Privatperson Mahngebühren erheben?

Ja, als Privatperson können Sie Mahngebühren verlangen, aber nur, wenn der Schuldner in Verzug ist und die Gebühren die tatsächlichen Kosten für Mahnung (Porto, Papier) decken, nicht aber Verwaltungs- oder Personalkosten; typischerweise sind 2-3 Euro als Pauschale erlaubt, alles darüber muss der Gläubiger nachweisen, da der BGH pauschale Gebühren über 2,50 € (in bestimmten Fällen) für unzulässig erklärte. 

Sind Mahngebühren bei erster Mahnung zulässig?

Ja, eine erste Mahnung darf Mahngebühren enthalten, aber nur unter bestimmten Voraussetzungen: Wenn Sie in der ursprünglichen Rechnung ein festes Zahlungsziel (Datum) genannt haben und dieses nicht eingehalten wurde, gerät der Kunde sofort in Verzug und die Gebühren sind zulässig. Fehlt eine solche Zeitangabe, sollte die erste Mahnung grundsätzlich kostenlos sein, da sie erst den Verzug herbeiführt, wie Schuldnerberatung Schulz und www.schuldnerberatung.de erklären. Die Höhe der Gebühren muss angemessen sein (oft 2 bis 5 Euro) und die tatsächlichen Kosten für Mahnung und Versand decken, außer es gibt eine klare vertragliche Regelung.
 

Welche Höhe der Mahngebühren wird in der Rechtsprechung anerkannt?

Die Höhe der Mahnkosten muss angemessen sein. Von der Rechtsprechung anerkannt werden im Regelfall 2 bis 3 Euro, in Ausnahmefällen bis zu 5 Euro.

Wie hoch darf ich Mahngebühren ansetzen?

Mahngebühren dürfen in Deutschland die tatsächlich entstandenen Kosten des Gläubigers decken, sind aber nicht gesetzlich festgelegt; die Rechtsprechung akzeptiert oft nur ca. 2,50 € bis 5,00 € pro Mahnung, da höhere Beträge (wie 9 € bei Vodafone) oft als überhöht und unzulässig eingestuft wurden, wenn sie nicht nachgewiesen werden können. Personalkosten dürfen meist nicht eingerechnet werden, nur Portokosten und Material. Bei zu hohen Gebühren können Verbraucher widersprechen, da der Gläubiger den Aufwand beweisen muss.
 

Sind Mahngebühren rechtlich erlaubt?

Ja, Mahngebühren sind grundsätzlich rechtens, wenn sich ein Schuldner im Zahlungsverzug befindet, aber sie müssen angemessen sein und dürfen nur die tatsächlichen Kosten des Gläubigers decken (z. B. Porto, Material), nicht aber Personalkosten einbeziehen. Üblich und oft akzeptiert sind 2 bis 5 Euro pro Mahnung, wobei die erste Mahnung idealerweise ohne Gebühren erfolgen sollte und Verzugszinsen eine gesetzliche Alternative darstellen, die ebenfalls anfallen können.