Kann ich meine Patientenakte bei der Krankenkasse anfordern?

Gefragt von: Ursel Wetzel B.Eng.
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Ja, Sie können Ihre Krankenakte bei der Krankenkasse anfordern, denn Sie haben ein gesetzliches Recht auf Einsicht in Ihre Gesundheitsdaten nach DSGVO und § 630g BGB. Die Krankenkasse speichert zwar oft nur Abrechnungsdaten und Befunde, aber auch diese können Sie einsehen, entweder direkt über das Online-Portal/App mit der elektronischen Patientenakte (ePA) oder durch eine direkte Anfrage.

Wie bekomme ich meine Krankenakte von der Krankenkasse?

Um Ihre Patientenakte von der Krankenkasse zu bekommen, kontaktieren Sie direkt Ihre Kasse, am besten über deren App oder Online-Portal, da diese Zugriff auf Abrechnungsdaten hat, aber für Details eher die Ärzte gefragt sind. Seit 2025 gibt es die elektronische Patientenakte (ePA) für alle gesetzlich Versicherten, die Sie per App nutzen können – wichtig: Die Kasse selbst kann nur Abrechnungsdaten sehen, nicht die detaillierten Behandlungsdetails, die bei den behandelnden Ärzten liegen. 

Was kostet eine Kopie der Krankenakte?

Behandlungsakte: Recht auf kostenfreie Kopie. Patientinnen und Patienten haben einen Anspruch darauf, eine kostenfreie Kopie ihrer Behandlungsakte zu erhalten. Das hat der Europäische Gerichtshof kürzlich entschieden.

Wie kann ich eine vollständige Patientenakte anfordern?

Um eine vollständige Patientenakte anzufordern, wenden Sie sich direkt an Ihren Arzt, das Krankenhaus oder Ihre Krankenkasse und fordern Sie Einsicht oder Kopien gemäß § 630g BGB an – eine Begründung ist nicht nötig, die erste Kopie ist kostenlos, für weitere Kopien können Kosten anfallen. Sie haben ein gesetzliches Recht auf Einsicht in Ihre vollständigen Behandlungsunterlagen, die Ihnen unverzüglich ausgehändigt werden müssen.
 

Wie komme ich an meine persönliche Patientenakte?

Sie können Ihre Patientenakte über die elektronische Patientenakte (ePA) Ihrer Krankenkasse per App oder PC einsehen oder eine schriftliche Anforderung beim Arzt stellen; Kopien sind in der Regel kostenlos, und die ePA ermöglicht digitalen Zugriff auf Befunde, Medikationen und mehr, wobei Sie die Zugriffsrechte steuern können. 

Elektronische Patientenakte (ePA): Das müsst ihr jetzt wissen! | Markt WDR

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Wie kann ich meine Patientenakte bei der AOK anfordern?

Um Ihre AOK-Patientenakte (ePA) anzufordern, nutzen Sie am besten die "AOK Mein Leben"-App, um digital auf Ihre Daten zuzugreifen, oder beantragen Sie die PIN für Ihre elektronische Gesundheitskarte (eGK) online über die AOK-Webseite, um die ePA zu verwalten. Alternativ können Sie direkt beim Arzt Einsicht verlangen oder sich bei Schwierigkeiten an die AOK-Ombudsstelle wenden, da die ePA seit 2025 automatisch für alle angelegt wurde. 

Wie bekomme ich meine Krankenakte, wenn der Arzt schließt?

Falls die Schließung ohne Ankündigung erfolgt, sind viele Praxen postalisch über Nachsendungen erreichbar. Falls das nicht der Fall ist, kannst du bei der Kassenärztlichen Vereinigung oder bei der zuständigen Ärztekammer um die Herausgabe der Postanschrift bitten.

Kann ich bei einem Arztwechsel meine Patientenakte verlangen?

Die Patientenakte bleibt bei einem Arztwechsel erhalten

Wenn Patienten ihre Akte mitnehmen wollen, können sie eine Kopie der vollständigen Patientenakte verlangen. Das Original dürfen die Praxen nicht herausgeben. Patienten können das Original aber in der Praxis einsehen, auch wenn sie dort nicht mehr behandelt werden.

Was tun, wenn der Arzt die Patientenakte nicht herausgibt?

Lässt der Arzt die Frist ohne Reaktion verstreichen, könnten Patienten sich schriftlich bei der regional zuständigen Ärztekammer beschweren, sagte Schwabe. Denn die Weigerung sei ein berufsrechtlicher Verstoß. Als letzten Schritt empfiehlt Schwabe, einen Anwalt einzuschalten, um die Herausgabe gerichtlich zu erwirken.

Kann ein Arzt sehen, wo ich vorher war?

Nein, ein Arzt kann nicht ohne Ihre Zustimmung oder gesetzliche Grundlage sehen, wo Sie vorher waren, aber über die elektronische Patientenakte (ePA) können Sie freiwillig Daten teilen, und es gibt die e-Medikation, bei der Ärzte verordnete Medikamente sehen, aber Sie haben die Kontrolle, welche Informationen in der ePA gespeichert sind und können diese verbergen.
 

Habe ich Anspruch auf Herausgabe meiner Patientenakte?

§ 10

Der Arzt hat dem Patienten auf sein Verlangen in die ihn betreffende Dokumentation Einsicht zu gewähren, soweit der Einsichtnahme nicht erhebliche therapeutische Gründe oder sonstige erhebliche Rechte Dritter entgegenstehen. Auf Verlangen sind dem Patienten Kopien der Unterlagen herauszugeben.

Habe ich ein Recht auf eine Kopie meiner Patientenakte?

Sie dürfen zudem Abschriften aus der Patientenakte verlangen. So muss Ihnen die Arztpraxis auf Wunsch Unterlagen kopieren oder sie gegebenenfalls auf einem Datenträger zur Verfügung stellen. Die Kosten dafür müssen allerdings Sie übernehmen.

Was steht in meiner Patientenakte?

In Ihrer Patientenakte stehen alle wichtigen medizinischen Informationen zu Ihrer Krankengeschichte: Diagnosen, Behandlungen, Untersuchungsergebnisse (Labor, Bildgebung), Arztbriefe, Medikationslisten sowie Aufzeichnungen über Aufklärungen und Einwilligungen. Sie enthält Ihren gesamten Behandlungsverlauf, von der Anamnese bis zu den Therapien, und dient dazu, Ärzten einen vollständigen Überblick zu verschaffen und Doppelbehandlungen zu vermeiden. Sie haben als Patient jederzeit das Recht auf Einsicht in die Akte (ggf. gegen Kostenerstattung für Kopien). 

Hat die Krankenkasse alle Befunde?

Alle gesetzlich krankenversicherten Personen, die keinen Widerspruch eingelegt haben, erhalten von ihrer Krankenkasse eine elektronische Patientenakte. Auch gesetzlich krankenversicherte Kinder und Jugendliche bekommen eine ePA.

Ist es zulässig, die Herausgabe der Patientenakte zu verweigern?

Ärzte dürfen die Herausgabe einer Patientenakte nur in seltenen Ausnahmefällen verweigern, etwa bei akuter Suizidgefahr des Patienten oder wenn Rechte Dritter (z.B. Angehörige) erheblich verletzt würden; die Verweigerung muss der Arzt immer begründen (§ 630g BGB), er muss stattdessen aber oft die Einsicht vor Ort oder das Schwärzen ermöglichen; Patienten haben Anspruch auf eine Kopie, wobei der Arzt die Kopierkosten erheben darf, die erste Kopie aber oft kostenlos ist. 

Wie kann ich eine Patientenakte bei der DAK anfordern?

Um Ihre DAK-Patientenakte anzufordern oder einzusehen, nutzen Sie am besten die DAK ePA-App oder den geschützten Bereich „Meine DAK“ im Web, um direkt auf Ihre elektronische Patientenakte (ePA) zuzugreifen, Dokumente zu verwalten und Ärzte einzubinden; alternativ können Sie die DAK-Hotline unter 040 325 325 555 anrufen oder eine Servicestelle aufsuchen, falls Sie die digitalen Wege nicht nutzen wollen. 

Wie kann ich eine kostenlose Patientenakte anfordern?

EuGH: Keine Kosten für Patienten

Er urteilte, dass in der DSGVO das Recht des Patienten verankert sei, eine erste Kopie der Patientenakte zu erhalten, ohne dass ihm dafür Kosten entstehen. Dies gelte auch, wenn darin eingetragene persönliche Daten etwa vor Gericht gegen den Arzt verwendet werden könnten.

Wie fordere ich eine Patientenakte an?

Um Ihre Patientenakte anzufordern, melden Sie sich am besten direkt beim Arzt oder im Krankenhaus, entweder mündlich oder schriftlich, wobei eine schriftliche Anforderung mit Angabe der gewünschten Form (digital/Papier) sicherer ist, besonders wenn Sie eine kostenlose Erstkopie verlangen, was Ihnen seit 2023 zusteht, so. Falls die Praxis geschlossen ist, wenden Sie sich an die Kassenärztliche Vereinigung oder Ärztekammer. 

Wie lange muss ich auf eine Patientenakte warten?

Gesetzliches Recht auf Krankenunterlagen

Anspruch auf Einsicht in die Patientenakte haben Patientinnen und Patienten laut § 630g BGB. Der Paragraph regelt das Recht, auf Verlangen unverzüglich Einsicht in die eigene Patientenakte zu erhalten.

Wie komme ich an meine Krankenakte, wenn der Arzt nicht mehr praktiziert?

Wenn Ihr Arzt nicht mehr praktiziert, fordern Sie Ihre Akte schriftlich bei der Nachfolgepraxis an, schicken einen Brief an die alte Adresse (Nachsendeauftrag prüfen) oder kontaktieren die zuständige Landesärztekammer oder Kassenärztliche Vereinigung, die Ihnen bei der Suche nach dem Aufbewahrungsort helfen können, um Ihre Unterlagen zu erhalten. 

Ist es erlaubt, zu mehreren Hausärzten zu gehen?

Ja, in Deutschland gilt die freie Arztwahl, daher können Sie grundsätzlich zu mehreren Hausärzten gehen, um beispielsweise eine Zweitmeinung einzuholen oder bei Nichtgefallen zu wechseln. Allerdings kann es bei gesetzlich Versicherten zu Problemen kommen, wenn Sie innerhalb eines Quartals mehrere Ärzte derselben Fachgruppe ohne Überweisung aufsuchen (sog. "Ärztehopping"), da Krankenkassen dies als Missbrauch sehen und die Kostenübernahme verweigern können, besonders wenn Sie an einem Hausarztvertrag teilnehmen. Es ist ratsam, erst einen neuen Hausarzt zu finden, bevor Sie den alten wechseln, da viele Praxen überlastet sind. 

Was kann ich tun, wenn mein Arzt keine neuen Patienten aufnimmt?

Wenn Ärzte keine neuen Patienten aufnehmen, können Sie die 116117 anrufen, die Ihnen eine Bereitschaftspraxis oder einen Arzt vermittelt, das lokale Gesundheitsamt kontaktieren, sich an die Kassenärztliche Vereinigung wenden, oder auf eine Warteliste setzen lassen. Für dringende Fälle bleibt der Notruf 112. Es gibt oft Gründe wie hohe Auslastung, aber Sie haben Anspruch auf Versorgung, besonders in akuten Situationen. 

Hat man ein Recht auf seine Patientenakte?

Ja, Sie haben ein gesetzliches Recht auf Einsicht in Ihre vollständige Patientenakte und können auch Kopien verlangen. Dieses Recht ist durch den Behandlungsvertrag und die Datenschutz-Grundverordnung (DSGVO) abgesichert, wobei die erste Kopie in der Regel kostenfrei ist. Ärzte dürfen die Einsicht nur aus sehr wichtigen Gründen verweigern, etwa bei Selbstmordgefahr oder um die Rechte Dritter zu schützen. 

Wie bekommt mein neuer Hausarzt meine Krankenakte?

Um Ihre Patientenakte bei einem Arztwechsel anzufordern, stellen Sie schriftlich einen Antrag an Ihren alten Arzt und verlangen Sie eine Kopie für Ihre Unterlagen oder eine direkte Weiterleitung an den neuen Arzt; Sie haben ein Recht darauf und die erste Kopie ist kostenfrei (nach EU-Recht), wobei der Arzt die Akte behalten muss und nur gegen Gebühr Kopien an Sie herausgibt, während Röntgenbilder oft nur an andere Ärzte gehen.
 

Wie komme ich an meine persönliche Krankenakte?

Versicherte können ihre elektronische Patientenakte (ePA) über eine App der Krankenkasse mit ihrem Smartphone einsehen und verwalten, benötigen dafür aber eine aufwendige Identitätsprüfung; Personen ohne Smartphone oder App-Kenntnisse sind bisher stark eingeschränkt.