Kann ich mit 63 Jahren in Rente gehen, wenn ich 45 Jahre gearbeitet habe?

Gefragt von: Ilka Albrecht-Buck
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Nein, mit 63 Jahren können Sie nach 45 Arbeitsjahren (Versicherungsjahren) in Deutschland nicht mehr abschlagsfrei in Rente gehen, es sei denn, Sie sind vor 1953 geboren; für spätere Jahrgänge verschiebt sich das abschlagsfreie Alter schrittweise auf 65 Jahre (ab Geburtsjahrgang 1964), aber mit 63 Jahren ist oft nur eine Rente mit Abschlägen (3,6 % pro Jahr) möglich, wenn Sie 35 Versicherungsjahre erfüllt haben, auch wenn 45 Jahre für die "Rente mit 63" die Voraussetzung sind.

Unter welchen Bedingungen kann man mit 63 in Rente gehen?

Die Rente mit 63 ist eine vorzeitige Altersrente für langjährig Versicherte (35 Jahre) mit Abschlägen oder für besonders langjährig Versicherte (45 Jahre) abschlagsfrei, wobei die Altersgrenzen je nach Geburtsjahr steigen (ab 1964 liegt die abschlagsfreie Grenze bei 65 Jahren). Für die Rente mit 63 benötigt man mindestens 35 Versicherungsjahre (inkl. Kindererziehungs- und Pflegezeiten), während für die abschlagsfreie Variante 45 Jahre nötig sind und die Altersgrenze schrittweise angehoben wird. 

Kann man mit 45 Arbeitsjahren ohne Abzüge in Rente gehen?

Ja, nach 45 Jahren in der deutschen Rentenversicherung können Sie ohne Abschläge in Rente gehen, aber erst mit Erreichen der sogenannten Regelaltersgrenze, die je nach Geburtsjahrgang von 63 (für ältere Jahrgänge) auf 65 Jahre (für Jahrgänge 1964 und später) angehoben wurde; Sie können nicht einfach zwei Jahre früher gehen, das ginge nur mit Abschlägen. Diese Möglichkeit nennt sich "Altersrente für besonders langjährig Versicherte", auch wenn sie nicht mehr für alle mit 63 möglich ist. 

Wer kann mit 63 in Rente gehen Tabelle?

Mit 63 Jahren kann man unter bestimmten Voraussetzungen in Rente gehen, hauptsächlich über die Altersrente für langjährig Versicherte (ab 35 Jahren Beitragszeit mit Abschlägen) oder die „Rente für besonders langjährig Versicherte“ (45 Jahre Beitragszeit, abschlagsfrei ab Jahrgang 1964 erst mit 65 Jahren, aber für frühere Jahrgänge früher möglich). Eine abschlagsfreie Rente mit 63 ist nur für vor 1953 Geborene mit 45 Jahren Beitragszeit möglich; für spätere Jahrgänge steigt das abschlagsfreie Eintrittsalter an, während bei der Rente mit 63 Jahren mit Abschlägen (ca. 0,3 % pro Monat zu früh) gerechnet werden muss, wie die Tabellen zeigen. 

Ist es möglich, mit 63 Jahren und 45 Jahren Wartezeit in Rente zu gehen?

Mit 63 Jahren 45 Jahre gearbeitet zu haben, ist ein wichtiger Meilenstein für die Rente, ermöglicht aber meist keine abschlagsfreie Rente mehr, es sei denn, Sie wurden vor 1953 geboren; für spätere Jahrgänge (bis 1964) wird das abschlagsfreie Eintrittsalter schrittweise angehoben, während danach mit 65 abschlagsfrei in Rente gegangen wird, oder Sie gehen mit 63 in die Rente für langjährig Versicherte und akzeptieren Abschläge, die 0,3 % pro Monat des vorzeitigen Bezugs betragen.
 

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Wie hoch fällt die Rente nach 45 Arbeitsjahren aus?

Nach 45 Arbeitsjahren hängt die Rentenhöhe stark vom Einkommen ab, liegt aber oft zwischen 1.600 und 1.800 € brutto, wenn man ein durchschnittliches Gehalt verdient hat; wer deutlich unter dem Durchschnitt lag, kann auch deutlich weniger bekommen, etwa nur 1.150 € bei Mindestlohn. Bei 45 Jahren gibt es die „Rente für besonders langjährig Versicherte“, die einen früheren Rentenbeginn ohne Abschläge ermöglicht, aber die genaue Höhe hängt von Ihren individuellen Rentenpunkten ab, die durch Ihr Einkommen bestimmt werden. 

Kann man 2025 noch mit 63 in Rente gehen?

Im Jahr 2025 erfüllen Sie die erste Voraussetzung von mindestens 45 Beitragsjahren. Sie sind im Jahr 2025 aber erst 61 Jahre alt und können daher noch nicht in den Ruhestand gehen. Mit Abschlägen können Sie die Rente mit 63 Jahren in Anspruch nehmen. Abschlagsfrei können Sie mit 65 Jahren in Rente gehen.

Wie viel Abzüge habe ich, wenn ich mit 63 in Rente gehe?

Bei der Rente mit 63 (für langjährig Versicherte) gibt es immer Abschläge von 0,3 % pro Monat, den Sie früher in Rente gehen als Ihre individuelle Regelaltersgrenze, maximal aber 14,4 % (4 Jahre früher). Diese Kürzung ist dauerhaft und wird auf die Rente angewendet, die Sie ohne Abschläge erhalten würden. Für die Jahrgänge ab 1964 liegt das abschlagsfreie Rentenalter bei 67 Jahren, sodass die Rente mit 63 hier immer mit 14,4 % Abschlag verbunden ist, wenn 35 Versicherungsjahre erreicht sind.
 

Kann ich 2026 mit 63 in Rente gehen?

2026 in Rente gehen: Jahrgang 1963

Januar bis November 1963 Geborene können 2026 die Frührente mit Abschlägen beziehen, im Dezember Geborene ab Anfang 2027. Die abschlagsfreie Altersrente für besonders langjährig Versicherte bekommen von 1963 Geborene erst ab 2028 (im Januar 1963 Geborene ab Dezember 2027).

Welche Tricks gibt es, um früher in Rente zu gehen?

Um früher in Rente zu gehen, gibt es legale Wege wie die Rente für langjährig Versicherte (mit Abschlägen) oder die Rente für besonders langjährig Versicherte (45 Jahre, abschlagsfrei); Alternativen sind die Altersteilzeit, der Ausgleich von Abschlägen durch Sonderzahlungen an die Rentenversicherung, der Schwerbehindertenstatus (ab 50 % GdB), oder die Nutzung von Lebensarbeitszeitkonten für eine bezahlte Freistellung, wobei man weiter einzahlt und so Abschläge vermeidet. 

Wie viel kostet die Rente mit 63?

Die "Rente mit 63" kostet die Rentenkassen Milliarden jährlich (z.B. 13,3 Mrd. Euro in 2023) und strapaziert die Sozialsysteme, da sie eine abschlagsfreie Frührente für besonders langjährig Versicherte (45 Jahre) ermöglicht, auch wenn das reguläre Eintrittsalter steigt. Für die Betroffenen selbst bedeutet die Rente mit 63 zwar eine frühere Rente, aber Abschläge von 0,3 % pro Monat vor der Regelaltersgrenze führen zu lebenslang geringeren monatlichen Zahlungen, sofern man nicht die Bedingungen für die abschlagsfreie Variante erfüllt (was nur noch für bestimmte Jahrgänge gilt). 

Kann ich nach 45 Dienstjahren abschlagsfrei in Pension gehen?

So steigt dieser mit Erhöhung der gesetzlichen Altersgrenze auf 14,4 % (4 Jahre x 3,6 %). Bei 45 Dienstjahren ist ein abschlagfreier Ruhestand mit dem 65. Lebensjahr möglich.

Wann in Rente nach 45 Beitragsjahren Tabelle?

Nach 45 Beitragsjahren können Sie abschlagsfrei in Rente gehen, wobei das Eintrittsalter je nach Geburtsjahr ansteigt: Für Jahrgänge bis 1952 ist es mit 63, für Jahrgänge 1953 bis 1963 verschiebt es sich schrittweise auf bis zu 64 Jahre und 10 Monate (Jahrgang 1963), und für alle ab Geburtsjahr 1964 ist der Rentenbeginn mit 65 Jahren möglich, so die ERGO und Deutsche Rentenversicherung. 

Wie kann ich 3 Jahre bis zur Rente überbrücken?

Um die 3 Jahre bis zur Rente zu überbrücken, können Sie eine Kombination aus Altersteilzeit (Blockmodell), Nutzung von Arbeitslosengeld (ALG I) für Ältere (bis zu 24 Monate), einem Lebensarbeitszeitkonto mit angespartem Guthaben (Überstunden, Urlaub), Teilzeitarbeit, Mini- oder Midijobs, privaten Rücklagen, Sonderzahlungen in die Rentenkasse oder sogar Krankengeld und ALG II (für über 58-Jährige) nutzen; wichtig ist eine individuelle Strategie, die zu Ihrer Situation passt.
 

Wird man mit 63 noch vom Arbeitsamt vermittelt?

Ja, auch mit 63 wird man grundsätzlich noch vom Arbeitsamt vermittelt, aber die Vermittlungschancen sind real oft geringer und die Vermittlungspflicht (Bewerbungen etc.) bleibt bestehen, bis Sie in Rente gehen – das Arbeitsamt zahlt sogar Beiträge, aber Sie müssen sich bewerben, falls Jobs angeboten werden, sonst droht Kürzung von ALG. Die Betreuung ist individuell und kann je nach Sachbearbeiter variieren, oft gibt es aber eine realistische Einschätzung, dass Sie bald in Rente gehen. 

Ist es möglich, die Grundrente mit 63 Jahren zu beziehen?

Ja, eine Grundrente ist auch mit 63 möglich, aber nur bei der "Altersrente für langjährig Versicherte" mit Abschlägen (0,3 % pro Monat) und mindestens 35 Versicherungsjahren, nicht mit der abschlagsfreien Rente mit 63, die nur für ältere Jahrgänge gilt. Die Grundrente ist ein Zuschlag zur Rente für Geringverdiener mit langer Beitragszeit und wird automatisch von der Deutschen Rentenversicherung geprüft, unabhängig vom Renteneintrittsalter, solange Sie die Voraussetzungen (lange Gearbeitet, wenig verdient) erfüllen. 

Welche Jahrgänge dürfen mit 63 Jahren in Rente gehen?

Jahrgänge vor 1953 können ohne Abschläge mit 63 in Rente gehen, wenn sie 45 Versicherungsjahre (besonders langjährig Versicherte) erreicht haben. Für die Jahrgänge 1953 bis 1963 steigt die Altersgrenze schrittweise an, sodass die abschlagsfreie Rente mit 63 für neuere Jahrgänge nicht mehr gilt. Ab 1964 ist die abschlagsfreie Rente erst mit 65 möglich, aber auch dann sind Abschläge bei vorzeitigem Renteneintritt mit 63 (z.B. durch Rentenkauf) möglich. 

Was passiert, wenn ich 45 Arbeitsjahre voll habe?

Wenn Sie 45 Arbeitsjahre (Versicherungsjahre) voll haben, können Sie die Altersrente für besonders langjährig Versicherte (sog. „Rente mit 63“ oder „Rente mit 65“) abschlagsfrei in Rente gehen, jedoch erst, wenn Sie das für Ihren Geburtsjahrgang maßgebliche Alter erreicht haben (meist 63 oder 65 Jahre). Sie sammeln damit 45 Rentenpunkte (bei Durchschnittseinkommen) und können in der Regel zwei Jahre vor der Regelaltersgrenze ohne Abschläge in Rente gehen. Über 45 Jahre hinaus führt jede weitere Beitragszeit zu einer höheren Rente, ohne weitere Vorteile bei der Abschlagsfreiheit. 

Wie wichtig sind die letzten 5 Jahre vor der Rente?

Die letzten 5 Jahre vor der Rente zählen für die Rentenhöhe nicht magisch mehr, da die Rentenberechnung auf dem gesamten Berufsleben basiert; ABER sie sind extrem wichtig für die optimale Gestaltung des Ruhestands, da hier noch finanzielle, rechtliche (z.B. Abschläge, Altersteilzeit) und steuerliche Entscheidungen getroffen werden können, die den Start ins Rentenalter maßgeblich beeinflussen und Lücken schließen. Wer diese Phase nicht nutzt, um Rentenansprüche zu prüfen, Steuern zu optimieren oder das Portfolio anzupassen, verpasst die letzte Chance, den Ruhestand finanziell zu sichern und die Weichen für mehr Lebensqualität zu stellen. 

Kann ich mit 63 in Rente gehen, wenn ich 45 Jahre voll habe?

Nein, mit 63 geht das nur noch für ältere Jahrgänge (bis 1952), für spätere Jahrgänge (ab 1953) wird das Eintrittsalter für die abschlagsfreie Rente nach 45 Jahren schrittweise bis 65 (für 1964+) angehoben, aber mit 45 Jahren kann man generell abschlagsfrei gehen, wenn man die jeweilige Altersgrenze erreicht hat – es ist aber nicht mehr automatisch mit 63, sondern erst mit 64 Jahren und 10 Monaten (Jahrgang 1963), 65 (Jahrgang 1964) oder später, je nach Geburtsjahrgang, Seite 1, 3, 4.

Ist es sinnvoll, mit 63 in Rente zu gehen und weiter zu arbeiten?

Ja, Rente mit 63 und weiterarbeiten lohnt sich oft finanziell, besonders seit der Abschaffung der Hinzuverdienstgrenzen für vorgezogene Altersrenten 2023, wodurch unbegrenzt hinzuverdient werden kann, ohne dass die Rente gekürzt wird. Es gibt jedoch Unterschiede: Das Weiterarbeiten nach Regelaltersgrenze bringt noch Zuschläge (0,5 % pro Monat), während die Rente mit 63 (Altersrente für langjährig Versicherte) oft Abschläge hat, aber durch das Weiterarbeiten weiterhin Rentenpunkte sammelt und Abschläge minimiert werden können (z.B. mit einer 99,99% Teilrente). Steuern und Sozialabgaben fallen weiterhin an, aber die Kombination aus Lohn und Rente steigert das Gesamteinkommen deutlich. 

Wie hoch sind die Abschläge bei vorzeitiger Pensionierung?

Bei Eintritt in den Ruhestand vor Erreichen der gesetzlichen Altersgrenze wird die Pension um 3,6 % für jedes Jahr gekürzt, um das die Beamtin oder der Beamte vor Erreichen der gesetzlichen Altersgrenze in den Ruhestand versetzt wird. Die maximale Höhe des Versorgungsabschlags beträgt 14,4 %.

Kann man 2026 mit 63 in Rente gehen?

Rente mit 63: Diese Jahrgänge können jetzt in Rente gehen: Altersrente für langjährig Versicherte. Diese Altersrente kann man erstmals mit vollendeten 63. Lebensjahr erhalten, vorausgesetzt man kann die 35 Jahre Wartezeit nachweisen. Dann geht der Rentenbeginn im Jahr 2025, 2026 oder 2027!

Welche Schlupflöcher gibt es, um mit 63 Jahren in Rente zu gehen?

"Schlupflöcher" zur Rente mit 63 ermöglichen oft den früheren Renteneintritt durch das Sammeln zusätzlicher Beitragsjahre über einen versicherungspflichtigen Minijob (520-Euro-Job, ohne Befreiung von der RV-Pflicht) oder die Nutzung von Arbeitslosengeld-Phasen bei bestimmten Arbeitgeberinsolvenzen, um die erforderlichen 45 Jahre für die abschlagsfreie Rente (für ältere Jahrgänge) oder 35 Jahre (mit Abschlägen) zu erreichen und so die schrittweise Anhebung der Regelaltersgrenze zu umgehen. Weitere Wege sind Altersteilzeit, Zeitwertkonten oder das Aufstocken der Beiträge bei weniger als 45 Jahren.