Kann ich mit 63 Jahren und 45 Arbeitsjahren in Rente gehen?

Gefragt von: Herr Prof. Dr. Friedrich-Wilhelm Thiel
sternezahl: 4.3/5 (4 sternebewertungen)

Mit 63 Jahren und 45 Arbeitsjahren können Sie nicht mehr abschlagsfrei in Rente gehen, da das abschlagsfreie Eintrittsalter für besonders langjährig Versicherte schrittweise angehoben wurde; mit 45 Jahren Wartezeit geht das abschlagsfreie Alter für Sie (je nach Geburtsjahrgang) eher mit 65 oder sogar später, aber Sie können mit 35 Jahren Wartezeit mit Abschlägen mit 63 in Rente gehen. Die "Rente mit 63" war ursprünglich für vor 1953 Geborene gedacht, aber für Jahrgänge nach 1964 liegt das abschlagsfreie Alter mit 45 Jahren bei 65 Jahren.

Kann ich mit 63 in Rente gehen, wenn ich 45 Arbeitsjahre voll habe?

Mit 45 Jahren Beitragszeit können Sie die sogenannte „Rente mit 63“ für besonders langjährig Versicherte abschlagsfrei erhalten, aber das Alter wird schrittweise angehoben: Für vor 1953 Geborene ist die Rente mit 63 möglich, während für spätere Jahrgänge (ab 1964) das Alter 65 beträgt und für Zwischenjahrgänge die Grenze (z. B. 64 Jahre und 10 Monate für 1963 Geborene) steigt, wobei die Rente nach 45 Jahren Wartezeit immer abschlagsfrei ist, aber nicht vor dem angehobenen Mindestalter. 

Wer 45 Beitragsjahre aufweist, kann ohne Abschläge vorzeitig in Rente gehen.?

Ja, nach 45 Jahren in der deutschen Rentenversicherung können Sie ohne Abschläge in Rente gehen, aber erst mit Erreichen der sogenannten Regelaltersgrenze, die je nach Geburtsjahrgang von 63 (für ältere Jahrgänge) auf 65 Jahre (für Jahrgänge 1964 und später) angehoben wurde; Sie können nicht einfach zwei Jahre früher gehen, das ginge nur mit Abschlägen. Diese Möglichkeit nennt sich "Altersrente für besonders langjährig Versicherte", auch wenn sie nicht mehr für alle mit 63 möglich ist. 

Kann ich nach 45 Dienstjahren abschlagsfrei in Pension gehen?

So steigt dieser mit Erhöhung der gesetzlichen Altersgrenze auf 14,4 % (4 Jahre x 3,6 %). Bei 45 Dienstjahren ist ein abschlagfreier Ruhestand mit dem 65. Lebensjahr möglich.

Wie viel Abzüge habe ich, wenn ich 2 Jahre eher in Rente gehe?

Wenn Sie zwei Jahre (24 Monate) früher in Rente gehen, müssen Sie mit dauerhaften Abschlägen von 7,2 % rechnen, da für jeden Monat ein Abschlag von 0,3 % (24 Monate * 0,3 % = 7,2 %) abgezogen wird; dies reduziert Ihre monatliche Rente lebenslang und Sie können die Abschläge durch Sonderzahlungen teilweise ausgleichen, um eine höhere Rente zu erhalten. 

🚨 VOR 3 MINUTEN BESTÄTIGT Mega Änderung für ALLE RENTNER ab 1 JANUAR 2026!

44 verwandte Fragen gefunden

Wie hoch ist der Abschlag pro Monat, wenn man früher in Rente geht?

Rentenabschläge. Bei der Rente für langjährig Versicherte gibt es immer Abschläge. Der Abschlag beträgt 0,3 % pro vorgezogenem Monat.

Welche Schlupflöcher gibt es, um mit 63 Jahren in Rente zu gehen?

"Schlupflöcher" zur Rente mit 63 ermöglichen oft den früheren Renteneintritt durch das Sammeln zusätzlicher Beitragsjahre über einen versicherungspflichtigen Minijob (520-Euro-Job, ohne Befreiung von der RV-Pflicht) oder die Nutzung von Arbeitslosengeld-Phasen bei bestimmten Arbeitgeberinsolvenzen, um die erforderlichen 45 Jahre für die abschlagsfreie Rente (für ältere Jahrgänge) oder 35 Jahre (mit Abschlägen) zu erreichen und so die schrittweise Anhebung der Regelaltersgrenze zu umgehen. Weitere Wege sind Altersteilzeit, Zeitwertkonten oder das Aufstocken der Beiträge bei weniger als 45 Jahren. 

Welche Abschläge gibt es bei der Rente ab 63?

Die "Rente mit 63" für langjährig Versicherte (35 Jahre) ist fast immer mit Abschlägen verbunden, die 0,3 % pro Monat vor der Regelaltersgrenze betragen, maximal 14,4 % (4 Jahre). Für Jahrgänge ab 1964 steigt die Regelaltersgrenze auf 67 Jahre, daher sind für diese Jahrgänge meist 14,4 % Abschlag fällig, wenn man mit 63 geht (48 Monate * 0,3 %). Es gibt jedoch Ausnahmen (z.B. bei 45 Beitragsjahren oder Schwerbehinderung) und die Möglichkeit, durch spätere Inanspruchnahme oder Zuschläge die Rente zu erhöhen oder Abschläge zu vermeiden.
 

Wie hoch ist der Abschlag bei vorzeitiger Pension?

Wer früher in Pension geht, muss dauerhaft Abschläge auf die Ruhegehaltsbezüge hinnehmen: Üblich sind 0,3 % pro Monat (also 3,6 % pro Jahr), die lebenslang vom Ruhegehalt abgezogen werden, maximal meist 14,4 %. Diese Kürzung gilt auch für Hinterbliebene und wird nicht bei Erreichen der Regelaltersgrenze ausgeglichen. Sonderfälle wie Schwerbehinderung oder bestimmte Berufsgruppen (Feuerwehr, Polizei) können zu geringeren Abschlägen oder abschlagsfreiem Eintritt führen.
 

Wann kann ich frühestens in Rente gehen Tabelle?

Frühestens in Rente gehen können Sie je nach Geburtsjahr und Versicherungsjahren, oft mit Abschlägen vor der Regelaltersgrenze (aktuell steigt diese auf 67) oder abschlagsfrei mit 45 Versicherungsjahren (z.B. Jahrgang 1964 kann mit 65 abschlagsfrei in Rente). Für die "Rente mit 63" müssen Sie meist 45 Jahre Versicherungszeit haben, wobei die Altersgrenze für jüngere Jahrgänge steigt (z.B. Jahrgang 1958 kann mit 64 abschlagsfrei rein).
Wir zeigen Ihnen, wie Sie Ihren Rentenbeginn berechnen können, basierend auf Ihren persönlichen Daten. 

Wie hoch fällt die Rente nach 45 Arbeitsjahren aus?

Nach 45 Arbeitsjahren hängt die Rentenhöhe stark vom Einkommen ab, liegt aber oft zwischen 1.600 und 1.800 € brutto, wenn man ein durchschnittliches Gehalt verdient hat; wer deutlich unter dem Durchschnitt lag, kann auch deutlich weniger bekommen, etwa nur 1.150 € bei Mindestlohn. Bei 45 Jahren gibt es die „Rente für besonders langjährig Versicherte“, die einen früheren Rentenbeginn ohne Abschläge ermöglicht, aber die genaue Höhe hängt von Ihren individuellen Rentenpunkten ab, die durch Ihr Einkommen bestimmt werden. 

Welche Nachteile hat eine abschlagsfreie Rente nach 45 Jahren Wartezeit?

Der Hauptnachteil der abschlagsfreien Rente nach 45 Jahren ist, dass sie niedriger ausfällt als die Regelaltersrente, da in den zwei Jahren vor der Regelaltersgrenze keine weiteren Beiträge gezahlt werden, wodurch weniger Entgeltpunkte erworben werden. Auch wenn keine Abschläge abgezogen werden, fehlen die Beitragsjahre, was die Gesamtrente mindert. Ein weiterer Nachteil kann sein, dass bestimmte Zeiten (z.B. Arbeitslosigkeit, Studium) die 45 Jahre nicht vollständig zählen. 

Welche Unterlagen für Rente mit 63?

Für die Rente mit 63 benötigen Sie grundlegend Ihren Personalausweis, die Rentenversicherungsnummer, Bankdaten (IBAN/BIC), Steuer-ID, Krankenkassen-Chipkarte und den letzten Rentenbescheid. Zusätzlich wichtig sind Nachweise über Berufsausbildungen, Kindererziehungszeiten und ggf. andere Zeiten (z.B. Arbeitslosigkeit), die Ihre Wartezeit von 35 oder 45 Jahren (für abschlagsfreie Rente) belegen. 

Kann ich 2026 mit 63 in Rente gehen?

Ja, 2026 können Sie mit 63 in Rente gehen, aber es gibt zwei Hauptwege: die Altersrente für langjährig Versicherte mit Abschlägen (mind. 35 Jahre Wartezeit) oder die Altersrente für besonders langjährig Versicherte (45 Jahre Wartezeit), die 2026 aber erst mit 64 Jahren und 8 Monaten (für Jahrgang 1962) oder später möglich ist, wobei der Jahrgang 1963 erst 2028 abschlagsfrei in Rente gehen kann. Für Sie als 63-Jährigen (Geburtsjahrgang ca. 1963) ist die Rente mit 63 mit Abschlägen von 0,3 % pro Monat vor dem regulären Alter (z.B. 66 J. 10 M. für 1963er) der wahrscheinlichste Weg, falls die 35 Jahre erreicht sind. 

Wer mit 45 Rentenjahren nicht in Frührente geht?

Wer 45 Jahre Beiträge zur Rentenversicherung gezahlt hat, kann bereits vor Erreichen der Regelaltersgrenze abschlagsfrei in Rente gehen. Für Versicherte des Geburtsjahrgangs 1957 gilt für diese besondere Altersrente aktuell eine Altersgrenze von 63 Jahren und zehn Monaten.

Wie kann ich 3 Jahre bis zur Rente überbrücken?

Um die 3 Jahre bis zur Rente zu überbrücken, können Sie eine Kombination aus Altersteilzeit (Blockmodell), Nutzung von Arbeitslosengeld (ALG I) für Ältere (bis zu 24 Monate), einem Lebensarbeitszeitkonto mit angespartem Guthaben (Überstunden, Urlaub), Teilzeitarbeit, Mini- oder Midijobs, privaten Rücklagen, Sonderzahlungen in die Rentenkasse oder sogar Krankengeld und ALG II (für über 58-Jährige) nutzen; wichtig ist eine individuelle Strategie, die zu Ihrer Situation passt.
 

Ist es möglich, nach 45 Dienstjahren in den Ruhestand zu gehen?

Beamte mit 45 Dienstjahren können bereits mit 65 in den Ruhestand gehen. Für bestimmte Berufsgruppen wie Polizei, Feuerwehr und Justizvollzugsbeamte gelten besondere Altersgrenzen, die in der Regel niedriger sind. Bei Dienstunfähigkeit aufgrund eines anerkannten Dienstunfalls wird kein Versorgungsabschlag berechnet.

Wie viel Geld braucht man, um mit 45 Jahren in den Ruhestand treten zu können?

Wer also momentan pro Monat ungefähr 2.000 Euro verbraucht, gibt jährlich 24.000 Euro aus. Um mit 45 Jahren in Rente zu gehen, muss man also 600.000 Euro gespart haben.

Kann ich nach 45 Arbeitsjahren in Pension gehen?

Besondere Anspruchsvoraussetzungen

Um eine Langzeitversicherungspension zu erhalten, müssen bis zum Stichtag mindestens 540 Beitragsmonate (= 45 Jahre) aufgrund einer Erwerbstätigkeit vorliegen.

Ist es möglich, mit 63 Jahren und 45 arbeitsjahren abschlagsfrei in Rente zu gehen?

Mit 45 Arbeitsjahren können Sie die sogenannte „Rente mit 63“ für besonders langjährig Versicherte beantragen, aber das Alter wird schrittweise angehoben: Für 1964 oder später Geborene ist der abschlagsfreie Eintritt mit 65 Jahren möglich, während die Jahrgänge dazwischen (1953–1963) gestaffelt früher (z.B. 1963 Geborene mit 64 J. 10 M.) abschlagsfrei in Rente gehen können, ohne Abschläge zu zahlen. Es gibt auch die Möglichkeit, mit 63 Rente zu beziehen, dann aber mit Abschlägen, falls die 45 Jahre nicht erreicht werden oder Sie früher gehen wollen. 

Wird Rente mit 63 mit Abschlag abgeschafft?

Die abschlagsfreie "Rente mit 63" (für 45 Jahre Wartezeit) wird nach dem aktuellen Koalitionsvertrag von CDU/CSU und SPD nicht abgeschafft, sondern soll beibehalten werden, auch wenn das Eintrittsalter für jüngere Jahrgänge steigt. Die Rente mit 63 mit Abschlägen (35 Jahre Wartezeit) ist hingegen umstritten, und es gibt Forderungen – etwa von Jens Spahn (CDU) – sie wegen des Fachkräftemangels abzuschaffen, um einen Anreiz für längeres Arbeiten zu schaffen, wie Tagesschau.de berichtet. 

Wie viele Rentenpunkte verliere ich, wenn ich mit 63 in Rente gehe?

Bei einem Renteneintritt mit 63 statt mit 67 fehlen Ihnen 4 Versicherungsjahre, als Durchschnittsverdiener macht das ein Minus von 4 Rentenpunkten. Zurück zum Beispiel: Mit 63 kommen Sie dann nur auf 43 Rentenpunkte statt auf 47, die Sie mit 67 erreichen würden.

Welche Jahrgänge dürfen noch mit 63 in Rente gehen?

Jahrgänge vor 1953 können ohne Abschläge mit 63 in Rente gehen, wenn sie 45 Versicherungsjahre (besonders langjährig Versicherte) erreicht haben. Für die Jahrgänge 1953 bis 1963 steigt die Altersgrenze schrittweise an, sodass die abschlagsfreie Rente mit 63 für neuere Jahrgänge nicht mehr gilt. Ab 1964 ist die abschlagsfreie Rente erst mit 65 möglich, aber auch dann sind Abschläge bei vorzeitigem Renteneintritt mit 63 (z.B. durch Rentenkauf) möglich. 

Ist es sinnvoll, mit 63 in Rente zu gehen und weiter zu arbeiten?

Ja, Rente mit 63 und weiterarbeiten lohnt sich oft finanziell, besonders seit der Abschaffung der Hinzuverdienstgrenzen für vorgezogene Altersrenten 2023, wodurch unbegrenzt hinzuverdient werden kann, ohne dass die Rente gekürzt wird. Es gibt jedoch Unterschiede: Das Weiterarbeiten nach Regelaltersgrenze bringt noch Zuschläge (0,5 % pro Monat), während die Rente mit 63 (Altersrente für langjährig Versicherte) oft Abschläge hat, aber durch das Weiterarbeiten weiterhin Rentenpunkte sammelt und Abschläge minimiert werden können (z.B. mit einer 99,99% Teilrente). Steuern und Sozialabgaben fallen weiterhin an, aber die Kombination aus Lohn und Rente steigert das Gesamteinkommen deutlich. 

Wann sollte man zur Rentenberatung gehen?

Man sollte zur Rentenberatung gehen, sobald man einen Überblick über die eigene Altersvorsorge gewinnen möchte, spätestens aber im letzten Berufsjahrzehnt (ab ca. 50/55), um den Rentenantrag optimal vorzubereiten, Lücken zu klären und spezielle Fragen zu Frührente, Abschlägen oder Auslandszeiten zu klären, idealerweise ein bis zwei Jahre vor dem geplanten Rentenbeginn, damit der Antrag rechtzeitig gestellt werden kann.