Kann ich mit Abzügen in Rente gehen und weiter arbeiten?

Gefragt von: Sieglinde Schiller-Eberhardt
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Ja, Sie können mit Abschlägen in Rente gehen und gleichzeitig unbegrenzt weiterarbeiten, da die Hinzuverdienstgrenzen für Altersrenten seit 2023 komplett entfallen sind. Sie erhalten Ihre vorgezogene Rente (mit den lebenslangen Abschlägen) und Ihr Arbeitsentgelt voll ausbezahlt, aber Sie sammeln durch die Arbeit weitere Rentenpunkte und können durch gemeinsame Sozialversicherungsbeiträge einen Teil der Abschläge wieder ausgleichen. Wichtig ist jedoch, dass Sie Steuern auf das Einkommen zahlen und bei vorzeitigem Bezug Rentenpunkte verlieren, die sonst gesammelt worden wären.

Ist es sinnvoll, mit 63 in Rente zu gehen und weiter zu arbeiten?

Ja, Rente mit 63 und Weiterarbeiten lohnt sich oft, besonders seit der Abschaffung der Hinzuverdienstgrenze 2023, da Sie unbegrenzt dazuverdienen können, ohne dass die Rente gekürzt wird, und weiterhin Rentenpunkte sammeln, was Ihre spätere Rente erhöht. Die Kombination aus Frührente und Arbeit steigert das Gesamteinkommen und kann steuerliche Vorteile bringen, wobei eine Teilrente die Abschläge reduziert. Es gibt jedoch Steuern und Sozialversicherungsbeiträge auf den Verdienst, und die Entscheidung hängt stark von persönlichen Finanzen und Gesundheitszustand ab.
 

Kann man gleichzeitig Rente und Gehalt beziehen?

Ja, man kann gleichzeitig Rente und Gehalt beziehen, besonders bei der Altersrente, wo es seit 2023 keine Hinzuverdienstgrenzen mehr gibt – man darf unbegrenzt dazuverdienen, ohne dass die Rente gekürzt wird, was den Übergang in den Ruhestand flexibler macht. Bei Erwerbsminderungsrenten oder Hinterbliebenenrenten gelten jedoch weiterhin spezifische, dynamische Hinzuverdienstgrenzen, deren Überschreitung zu Rentenkürzungen führen kann. Wichtig ist auch, dass auf das zusätzliche Einkommen Steuern und Sozialversicherungsbeiträge anfallen können und eine Steuererklärung oft verpflichtend ist. 

Welche Abzüge haben Rentner, wenn sie weiter arbeiten?

Wenn Rentner weiterarbeiten, müssen sie auf ihr Arbeitseinkommen Steuern (Einkommensteuer) und Sozialversicherungsbeiträge (Kranken-, Pflege-, Renten-, Arbeitslosenversicherung) zahlen, wobei es Unterschiede je nach Art der Rente (Regelaltersrente vs. vorzeitige Rente/Erwerbsminderungsrente) und Beschäftigungsart (Minijob, Vollzeit) gibt, wobei für die Regelaltersrente bald ein großer steuerfreier Freibetrag (Aktivrente) eingeführt wird und bei vorzeitigen Renten strenge Hinzuverdienstgrenzen gelten, die bei Überschreitung zu Rentenkürzungen führen können. 

Kann man Rente beziehen und Vollzeit arbeiten?

Ja, man kann Rente beziehen und Vollzeit arbeiten, seit 2023 gibt es bei Altersrenten (auch vorgezogenen) keine Hinzuverdienstgrenzen mehr, das bedeutet, die Rente wird nicht gekürzt, egal wie viel Sie verdienen. Es ist sogar möglich, durch die weiter gezahlten Rentenversicherungsbeiträge die spätere Rente zu erhöhen, was den Übergang ins Rentenalter flexibel gestaltet. Allerdings sollten Sie Steuerpflicht und Sozialversicherungsbeiträge beachten – ab Erreichen der Regelaltersgrenze sind Sie in der Rentenversicherung versicherungsfrei, aber der Arbeitgeber zahlt weiterhin Beiträge.
 

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Kann ich einfach weiter arbeiten und trotzdem Rente beziehen?

Ja, Sie bekommen Rente, auch wenn Sie weiterarbeiten, und seit 2023 gibt es keine generelle Hinzuverdienstgrenze mehr bei Altersrenten – Sie können also so viel verdienen wie Sie wollen, ohne Kürzungen befürchten zu müssen. Ihr Arbeitgeber zahlt weiter Beiträge, und Sie erwerben neue Rentenpunkte, was Ihre zukünftige Rente erhöht, auch wenn Sie bereits Altersrente beziehen. 

Wie wird man besteuert, wenn man Rente bezieht und Gehalt?

Wenn Rentner arbeiten, müssen sie ihre Einkünfte versteuern, aber der steuerliche Freibetrag ist höher (Grundfreibetrag 2025 ca. 12.096 €) und es gibt steuerfreie Pauschalen, wie die Ehrenamtspauschale. Einkommen aus Arbeit wird zum steuerpflichtigen Anteil der Rente addiert, was zu Steuernachzahlungen führen kann, aber seit 2023 entfällt die Anrechnung auf die Rente bei Altersrenten. Ab 2026 soll die geplante „Aktivrente“ bis zu 2.000 € pro Monat steuerfrei machen, allerdings bleiben Sozialabgaben fällig. 

Welche Steuerklasse habe ich, wenn ich als Rentner vollzeit arbeite?

Wenn Sie Rente beziehen und Vollzeit arbeiten, bleiben Sie in Ihrer bisherigen Steuerklasse (z.B. 1), da die gesetzliche Rente keine Steuerklasse hat. Die Steuerklasse 6 wird erst relevant, wenn Sie zusätzlich zu Ihrer gesetzlichen Rente und Ihrem Hauptjob noch eine Betriebsrente beziehen oder mehrere sozialversicherungspflichtige Jobs haben (z.B. über der Minijob-Grenze), erklärt rentenbescheid24.de. 

Muss ich meinen Arbeitgeber informieren, wenn ich eine Rente beziehe und weiterarbeite?

Muss ich den Arbeitgeber benachrichtigen, dass ich eine Rente beziehe? Bei Zahlung einer Rente sollte der Arbeitgeber darüber informiert werden. Unter Umständen kann sich der zusätzliche Rentenbezug steuerlich auf die Beschäftigung auswirken.

Wie viele Stunden darf ich als Rentner arbeiten?

Als Rentner dürfen Sie so viel arbeiten, wie Sie möchten – es gibt keine Stunden- oder Verdienstgrenzen mehr für Altersrenten, sowohl bei Erreichen der Regelaltersgrenze als auch bei vorgezogener Rente (seit 2023). Ihre Rente wird nicht gekürzt, egal wie hoch Ihr Einkommen ist, aber Sie müssen Sozialversicherungsbeiträge zahlen, wenn Sie über der Minijob-Grenze (aktuell ca. 556 €/Monat) verdienen. Bei Erwerbsminderungsrenten gelten hingegen strenge Hinzuverdienstgrenzen. 

Wird meine Rente gekürzt, wenn ich arbeite?

Nein, bei einer Altersrente wird Ihre Rente nicht gekürzt, wenn Sie arbeiten, denn seit 2023 gibt es für Altersrenten in Deutschland keine Hinzuverdienstgrenze mehr – Sie können so viel verdienen wie Sie möchten. Für Renten wegen Erwerbsminderung gelten jedoch weiterhin Grenzen: Hier werden ab 6.300 € Jahreseinkommen 40 % des darüberliegenden Betrags von der Rente abgezogen. 

Welche Sozialabgaben wenn ich als Rentner arbeite?

Rentner, die hinzuverdienen, müssen grundsätzlich Sozialabgaben für Kranken- und Pflegeversicherung zahlen, wobei die Rentenversicherung die Hälfte übernimmt; hinzu kommen Beiträge zur Renten- und Arbeitslosenversicherung, wenn es sich um ein reguläres Arbeitsverhältnis handelt, wobei bei Minijobs die Regelungen anders sind. Wer vorzeitig in Altersrente geht und arbeitet, zahlt weiter Sozialversicherungsbeiträge, aber bei Erwerbsminderungsrenten fallen in der Regel keine Beiträge zur Arbeitslosenversicherung an. 

Was passiert, wenn Rentner neben der Rente noch arbeiten?

1. Altersrente: Hinzuverdienst ohne Einschränkungen

Rentnerinnen und Rentner können sowohl in einem Minijob als auch in einer Beschäftigung mit einem Verdienst über der Minijob-Verdienstgrenze von 603 Euro weiterhin arbeiten, ohne dass die Rente gekürzt wird.

Kann ich Rente und Gehalt beziehen?

Ja, man kann gleichzeitig Rente und Gehalt beziehen, besonders bei der Altersrente, wo es seit 2023 keine Hinzuverdienstgrenzen mehr gibt – man darf unbegrenzt dazuverdienen, ohne dass die Rente gekürzt wird, was den Übergang in den Ruhestand flexibler macht. Bei Erwerbsminderungsrenten oder Hinterbliebenenrenten gelten jedoch weiterhin spezifische, dynamische Hinzuverdienstgrenzen, deren Überschreitung zu Rentenkürzungen führen kann. Wichtig ist auch, dass auf das zusätzliche Einkommen Steuern und Sozialversicherungsbeiträge anfallen können und eine Steuererklärung oft verpflichtend ist. 

Wann muss ich dem Arbeitgeber sagen, dass ich in Rente gehe?

Sie müssen Ihren Arbeitgeber über den Renteneintritt informieren, sobald der Rentenbescheid vorliegt, idealerweise aber schon ca. 3 Monate vorher, wenn Sie den Rentenantrag stellen, damit der Arbeitgeber die Sozialversicherung korrekt anpassen kann (insbesondere bei der Krankenversicherung) und ggf. eine korrekte letzte Lohnabrechnung erstellen kann. Es gibt keine allgemeingültige gesetzliche Frist, aber eine rechtzeitige Mitteilung ("ohne schuldhaftes Zögern") ist ratsam, da sich Beiträge ändern und Klauseln im Arbeits- oder Tarifvertrag eine Rolle spielen können.
 

Kann ich als Rentner noch Rentenpunkte sammeln?

Ja, Rentner können unter bestimmten Umständen weiterhin Rentenpunkte sammeln, nämlich durch Weiterarbeit mit Beitragszahlung (sogenannte "Abwahl der Rentenversicherungsfreiheit") oder durch die Pflege von Angehörigen, die zu Beitragszahlungen führt, aber Rentenpunkte kann man nicht mehr einfach kaufen, wenn man bereits in Rente ist. Wer die Regelaltersgrenze erreicht hat und weiterarbeitet, zahlt freiwillig Rentenbeiträge und erwirbt damit weitere Rentenpunkte, die die spätere Rente erhöhen. 

Kann ich Rente beziehen und trotzdem Vollzeit arbeiten?

Ja, Sie können nach Erreichen der Regelaltersgrenze ohne Einschränkungen vollzeit arbeiten und gleichzeitig Ihre Rente beziehen; es gibt keine Hinzuverdienstgrenze mehr, und Ihr Arbeitgeber zahlt weiter Beiträge, was Ihre Rente erhöht, aber Sie müssen mit Steuern auf das Gesamteinkommen rechnen. Bei vorgezogenen Altersrenten (Frührente) gelten andere Regeln mit Hinzuverdienstgrenzen, die aber seit 2023 auch entfallen sind, sodass Sie auch dort unbegrenzt hinzuverdienen können, wenn Sie die Voraussetzungen erfüllen. 

Ist eine Kündigung erforderlich bei Renteneintritt?

Ja, in der Regel müssen Sie kündigen, wenn Sie in Rente gehen, es sei denn, Ihr Arbeits- oder Tarifvertrag enthält eine Klausel, die das Arbeitsverhältnis automatisch mit Erreichen der Regelaltersgrenze beendet. Ohne eine solche Klausel endet das Arbeitsverhältnis nicht automatisch, und eine Kündigung (oder ein Aufhebungsvertrag) ist notwendig, um es zu beenden, damit Sie nicht vertragswidrig weiterarbeiten. Eine Kündigung durch den Arbeitgeber allein wegen des Renteneintritts ist diskriminierend und unwirksam. 

Kann ich nach Rentenbeginn weiterarbeiten?

Auch wenn das Arbeitsverhältnis laut Tarif- oder Arbeitsvertrag eigentlich mit dem Erreichen der Regelaltersgrenze endet, kann es dennoch weitergeführt werden. Gemäß § 41 S. 3 SGB VI können die Arbeitsvertragsparteien während des Arbeitsverhältnisses vereinbaren, den Beendigungszeitpunkt zeitlich hinauszuschieben.

Wird Rente und Gehalt zusammen versteuert?

Grundsätzlich muss das Einkommen eines Rentners genauso versteuert werden, wie das Einkommen von Angestellten und Freiberuflern beziehungsweise Selbstständigen. Die Einkommenshöhe, die auf der Steuererklärung angegeben werden muss, errechnet sich dabei aus der jeweiligen Rente und dem Hinzuverdienst.

Was ist die beste Steuerklasse für Rentner?

Sind Sie Rentner und hat Ihre noch berufstätige Ehefrau ein wesentlich höheres Einkommen als Sie, sollte sie die Steuerklasse 3 wählen. Dann werden Sie automatisch in Steuerklasse 5 eingestuft. Die Kombination 4/4 empfiehlt sich, wenn Sie beide ein ähnlich hohes Einkommen haben.

Warum muss ich als Rentner so viel Steuern nachzahlen?

Im Gegensatz zur Lohnsteuer beim Lohn, werden bei Renten unterjährig keine Steuerabzüge einbehalten. Das führt oft zu Nachzahlungen in der Steuererklärung. Auch als Rentner kannst du viele Ausgaben wie Versicherungen, Kosten für Medikamente oder Kontoführungsgebühren absetzen.

Was zahle ich als Rentner, wenn ich arbeite?

Die Hinzuverdienstgrenze liegt bei jährlich 6.300 Euro. Was Sie darüber hinaus verdienen, wird zu 40 Prozent von Ihrer Rente abgezogen. Zusätzlich ist der Hinzuverdienstdeckel zu beachten. Dieser orientiert sich an Ihrem höchsten Einkommen in den letzten 15 Jahren vor Eintritt Ihrer Erwerbsminderung.

Ist es möglich, nach dem Renteneintritt noch beim gleichen Arbeitgeber zu arbeiten?

Ja, Sie dürfen nach Renteneintritt beim gleichen Arbeitgeber weiterarbeiten – es gibt sogar keine Hinzuverdienstgrenzen mehr für Altersrenten (seit 2023), aber Sie müssen mit dem Chef die Weiterbeschäftigung regeln, falls der Vertrag automatisch endet, idealerweise durch einen befristeten Anschlussvertrag, um rechtliche Klarheit zu schaffen und Beiträge zu sparen. 

Welche Abzüge gibt es bei Rente und Gehalt?

Bei Gehalt und Rente gibt es Abzüge für Steuern (Lohn-/Einkommensteuer, Soli, ggf. Kirchensteuer) und Sozialversicherungen (Renten-, Kranken-, Arbeitslosen-, Pflegeversicherung), wobei Rentner weniger Beiträge zahlen und auf Renten Einkommensteuern anfallen, wenn das Gesamteinkommen über dem Grundfreibetrag liegt. Arbeitnehmer teilen sich die Sozialversicherungsbeiträge mit dem Arbeitgeber, Rentner zahlen auf ihre Rente und Hinzuverdienst Beiträge zur Kranken- und Pflegeversicherung, aber weniger zur Rentenversicherung.