Kann ich selbstgenutzte Immobilien abschreiben?

Gefragt von: Henny Beier
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Für eigengenutzte Objekte seit 2006: Derzeit ist für eigengenutzte Objekte keinerlei steuerliche Förderung möglich. Dennoch gilt natürlich auch für derartige Immobilien, dass mit Beginn einer anderweitigen Nutzung wie z.B. durch Fremdvermietung auch eine Gebäudeabschreibung möglich wird.

Kann man eine selbstgenutzte Immobilie abschreiben?

Nur vermietete oder gewerblich genutzte Immobilien sind abschreibungsfähig. Dein selbstgenutztes Eigenheim kannst du nicht abschreiben, da hier keine Einnahmen generiert werden.

Kann ich die Abschreibung von einer Immobilie bei Eigennutzung geltend machen?

Wer seine Immobilie selbst bewohnt, kann in der Regel keine Abschreibung geltend machen. Eine Ausnahme gilt bei der Eigennutzung von Denkmalimmobilien: Die Eigentümer dürfen über zehn Jahre jeweils neun Prozent der Sanierungskosten abschreiben.

Welche Ausgaben kann ich bei einer selbstgenutzten Immobilie steuerlich absetzen?

Selbstgenutzte Immobilie: Diese Ausgaben können Sie geltend machen

  • Arbeiten an der Fassade oder am Dach.
  • Reparatur oder der Austausch von Fenster und Türen.
  • Wartung oder der Austausch von Heizungsanlagen.
  • Modernisierung von Küche und Badezimmer.
  • Reparatur von Haushaltsgegenständen wie etwa der Waschmaschine.

Kann ich als Privatperson Abschreibungen auf Immobilien geltend machen?

Kann ich auch als Privatperson eine Immobilie abschreiben? Dies ist leider nicht möglich, falls Sie die Immobilie selbst nutzen. Falls Sie allerdings Vermieter sind, schon. Abschreibungen auf Immobilien können grundsätzlich nur Vermieter steuerlich geltend machen.

Immobilie gekauft? 🏠📊 So berechnest du die Abschreibung

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Kann ich als Privatperson eine vermietete Immobilie abschreiben?

Vermietete Immobilien können im Rahmen der AfA (Abschreibung für Abnutzung) steuerlich abgeschrieben werden. In der Regel wird dazu über einen relativ langen Zeitraum (Nutzungsdauer) von 33 bis 50 Jahren linear jährlich ein bestimmter Prozentsatz des Anschaffungswertes steuerlich anerkannt.

Kann ich mein Eigenheim steuerlich abschreiben?

Privater Kauf von Immobilien ist steuerlich nicht absetzbar

Denn im Fall von Eigennutzung sind weder der Kaufpreis von Gebäude und Grundstück noch die Grunderwerbsteuer oder die Notarkosten steuerlich absetzbar.

Welche Rechnungen kann ich als Hausbesitzer von der Steuer absetzen?

Diese Rechnungen für haushaltsnahe Dienstleistungen können Sie von der Steuer absetzen:

  • Hauswirtschaftliche Tätigkeiten (Fenster putzen, Teppich reinigen, Haus putzen)
  • Gartenpflege (Rasen mähen, Hecken schneiden)
  • Hausmeisterarbeiten.
  • Winter- und Streudienst.
  • Umzugskosten, beispielsweise die Kosten der Spedition.

Wie prüft das Finanzamt Eigennutzung?

Wie prüft das Finanzamt die Eigennutzung?

  1. Nutzungsdauer: Die Dauer der Nutzung durch den Eigentümer kann ein Indiz dafür sein, ob die Immobilie tatsächlich eigengenutzt wird.
  2. Nutzungsart: Die Art der Nutzung, z.B. ob die Immobilie als Hauptwohnsitz oder als Ferienhaus genutzt wird, spielt eine Rolle bei der Prüfung.

Welche Kosten kann ich bei einer vermieteten Immobilie steuerlich absetzen?

Dazu zählen beispielsweise:

  • Notarkosten für die Grundschuldbestellung.
  • Darlehenszinsen.
  • Abschreibung Gebäudekosten (Anschaffungs- und Herstellungskosten für Wohnung oder Haus)
  • Kosten Freistellungsbescheinigung.
  • Fahrtkosten zur vermieteten Immobilie.
  • Betriebs- und Verwaltungskosten des Mietobjektes.

Kann ich Grund und Boden bei der Abschreibung einer Immobilie abschreiben?

Grund und Boden ist teuer, muss aus dem Kaufpreis einer Immobilie jedoch herausgerechnet werden, da nur das Gebäude planmäßig abgeschrieben werden kann. Unternehmen dürfen ein Grundstück lediglich dann abschreiben, wenn eine dauernde Wertminderung vorliegt.

Wie lange dauert die Abschreibung einer vermieteten Immobilie?

Wer eine Immobilie vermietet, kann die Anschaffungskosten des Gebäudes über die Nutzungsdauer in Form der Abschreibung als Werbungskosten geltend machen. Bei Wohnimmobilien beträgt die Nutzungsdauer regelmäßig 50 Jahre und es kann eine kürzere nachgewiesen werden.

Kann ich die Kosten für einen Neubau in Eigennutzung von der Steuer absetzen?

Bei Eigennutzung sind die Baukosten für den Neubau nicht steuerlich abzugsfähig. Auch Planungskosten lassen sich steuerlich nicht geltend machen. Was aber möglich ist: Es können Kosten für Handwerkerleistungen abgesetzt werden, die für einen bestehenden Haushalt anfallen.

Kann ich die AfA auch bei Eigennutzung abschreiben?

Für selbst genutzte Immobilien ist keine AfA möglich. Bei der AfA werden die Anschaffungs- und Herstellungskosten über die Restnutzungsdauer abgeschrieben, das heißt, als Werbungskosten geltend gemacht.

Wie kann ich die Abschreibung von Immobilien steuerlich absetzen?

Die Höhe der Abschreibung liegt bei bis zu 5 % der Anschaffungs- und Herstellungskosten jährlich über einen Zeitraum von 4 Jahren, zusätzlich zur linearen AfA in Höhe von 3 %. Die Obergrenze für Herstellungs- und Anschaffungskosten liegt nun bei 5.200 Euro pro Quadratmeter Wohnfläche.

Wie kann ich die steuerliche Abschreibung (AfA) für Immobilien nutzen, um Steuern zu sparen?

AfA beim Immobilienkauf beachten

Bei einer Immobilie, die 90 Jahre alt ist, deren Anschaffungskosten 500.000 EUR betrugen und linear mit zwei Prozent abgeschrieben wird, können bei einem Steuersatz von 40 % eine Steuerminderung von 4.000 EUR jährlich erzielt werden.

Was kann ich bei einer selbstgenutzten Immobilie steuerlich absetzen?

Bei selbstgenutzter Eigentumswohnung Steuervorteile mitnehmen: Handwerkerleistungen (max. 1.200 Euro/Jahr) und haushaltsnahe Dienstleistungen (max. 4.000 Euro/Jahr) absetzen. Denkmalschutz zahlt sich aus: Bei denkmalgeschützten Immobilien 90% der Erhaltungskosten über 10 Jahre abschreiben.

Wie kann ich die Eigennutzung einer Immobilie nachweisen?

Wie kann man Eigennutzung nachweisen? Die Eigennutzung einer Immobilie muss durch die Meldebestätigung des Einwohnermeldeamts nachgewiesen werden. Eine wichtige Voraussetzung ist, dass die konkrete Immobilie des:der Eigentümer:in als Wohnsitz auf der Meldebescheinigung ausgewiesen ist.

Ist Leerstand Eigennutzung?

Der Leerstand zählt nicht als Eigennutzung. Folge: Der Veräußerungsgewinn ist steuerpflichtig.

Ist selbstgenutztes Wohneigentum steuerlich absetzbar?

Selbstgenutztes Wohneigentum

Pro Jahr können bis zu 20 % der Kosten, jedoch maximal 4.000 EUR, steuerlich abgesetzt werden. Handwerkerleistungen: Arbeiten, die zur Instandhaltung oder Modernisierung der Immobilie beitragen, sind ebenfalls steuerlich begünstigt.

Welche Kosten kann ich als Hausbesitzer steuerlich absetzen?

Handwerkerleistungen, wie Arbeiten an der Fassade, dem Dach, die Wartung oder Reparatur der Heizung, oder Modernisierungsarbeiten können abgesetzt werden. Grundsätzlich lassen sich 20 % der Arbeits-, Fahrt- und Maschinenkosten absetzen, bis zu einer Summe von 1.200 € jährlich.

Kann man als Eigentümer die Grundsteuer von der Steuer absetzen?

Mieter:innen können Ausgaben für die Grundsteuer nicht von der Steuer absetzen. Das gilt auch für Eigentümer:innen, die eine Immobilie selbst nutzen. Ein Ausnahmefall liegt vor, wenn der Mieter oder die Mieterin ein Arbeitszimmer absetzen kann.

Welche Baukosten für ein Haus kann ich steuerlich absetzen?

Steuerlich absetzen kann man nur Handwerkerarbeiten an einer bereits bestehenden Immobilie. Planungskosten für den Hausbau sind nicht steuerlich absetzbar. Oder anders ausgedrückt: Arbeiten von Handwerkern an einem Neubau werden steuerlich nicht gefördert.

Sind Notarkosten steuerlich absetzbar?

Notarkosten steuerlich absetzen

Bei einer privaten Eigennutzung sind die Kosten in der Regel nicht absetzbar. Vermietest du die Immobilie hingegen, gelten die Notarkosten als Werbungskosten. Sie zählen zu den Anschaffungsnebenkosten und reduzieren deine steuerliche Bemessungsgrundlage für die Vermietungseinkünfte.

Wie berechnet man die Abschreibung eines Eigenheims?

Das bedeutet, der Gebäudewert (Kaufpreis abzüglich Grundstückswert) wird durch die Abschreibungsdauer (50 Jahre bei Immobilien, die nach 1924 gebaut wurden) geteilt. Beispiel: Kaufpreis der Immobilie: 300.000 € (Gebäudewert 250.000 €). Jährliche AfA = 250.000 € ÷ 50 Jahre = 5.000 € pro Jahr.