Kann man Angehörigenbonus rückwirkend beantragen?

Gefragt von: Frau Prof. Eva Jansen B.A.
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Ja, den Angehörigenbonus (in Österreich) kann man oft rückwirkend beantragen, meist bis zu 12 Monate vor dem Antrag, wenn die Voraussetzungen (Pflegegrad 2+, Mindeststunden, Einkommensgrenzen) erfüllt sind; er wird dann in monatlichen Teilbeträgen ausgezahlt. Für den Entlastungsbetrag (in Deutschland) gilt: Nicht verbrauchte Beträge des Vorjahres können bis zum 30. Juni des Folgejahres rückwirkend geltend gemacht werden, aber Rentenpunkte für Pflege sind nicht rückwirkend möglich.

Wie lange kann man Entlastungsleistungen rückwirkend beantragen?

Pflegebedürftige können den Entlastungsbetrag rückwirkend für das vorherige Jahr beantragen, wobei die entsprechenden Nachweise und Belege ebenfalls bis zum 30. Juni des Folgejahres bei der Pflegekasse eingereicht werden müssen.

Wann wird der Angehörigenbonus von 750 Euro ausgezahlt?

80.000 Angehörige von pflegebedürftigen Personen erhalten nun rückwirkend ab Juli das Geld. Für das vergangene halbe Jahr ergibt sich so eine Summe von 750 Euro. Mit 2024 wird auf monatliche Zahlungen umgestellt, konkret 125 Euro im Monat.

Wann bekommt man einen Angehörigenbonus?

Wenn Sie in der Pensionsversicherung wegen der Pflege einer*eines nahen Angehörigen oder eines behinderten Kindes selbst- oder weiterversichert sind, erhalten Sie den Angehörigenbonus automatisch von Ihrem zuständigen Pensionsversicherungsträger.

Wie viele Jahre kann man den Entlastungsbetrag rückwirkend bekommen?

Den Entlastungsbetrag können Sie rückwirkend nutzen, aber nur bis zum 30. Juni des Folgejahres, um Leistungen aus dem Vorjahr abzurechnen – also nicht unbegrenzt vier Jahre, sondern nur einen Aufschub von sechs Monaten, um nicht genutzte Beträge zu verwenden. Nach dem 30. Juni verfallen die Reste aus dem Vorjahr, daher sollten Sie die Frist unbedingt beachten, um Ihr Geld nicht zu verlieren. 

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Kann ich den Entlastungsbetrag rückwirkend nutzen?

Ja, der Entlastungsbetrag kann rückwirkend geltend gemacht werden: Nicht genutzte Beträge aus dem Vorjahr können bis zum 30. Juni des Folgejahres bei der Pflegekasse (z.B. DAK) eingereicht und erstattet werden. Sie müssen dazu die Rechnungen für die erbrachten Leistungen (wie Nachbarschaftshilfe oder ambulante Dienste) sammeln und bei der DAK einreichen, um die Erstattung zu erhalten. Die erste eingereichte Rechnung dient dabei oft schon als Antrag. 

Wie bekomme ich den Entlastungsbetrag von 125 € als pflegender Angehörige?

Um den Entlastungsbetrag in der Pflege zu erhalten, müssen Sie keinen gesonderten Antrag stellen. Ihr Anspruch besteht, sobald Ihnen ein Pflegegrad zugeteilt wurde.

Wie wird der Angehörigenbonus ausgezahlt?

Der Angehörigenbonus wird monatlich in Höhe von 130,80 Euro (Wert 2025) ausbezahlt. Vom Angehörigenbonus wird kein Kranken- versicherungsbeitrag abgezogen. Der Angehörigenbonus ist steuer- frei, unpfändbar und wird z.B. nicht auf die Ausgleichszulage, auf Hinterbliebenenleistungen oder die Mindestsicherung angerechnet.

Welche Anspruche haben pflegende Angehörige auf eine Ausgleichszahlung?

Für die Pflege von Angehörigen gibt es in Deutschland verschiedene finanzielle Entschädigungen und Unterstützungen, darunter das Pflegegeld (direkt an den Pflegebedürftigen), den Entlastungsbetrag (steuerfrei), Steuervorteile (Pflegepauschbetrag) und Leistungen bei Arbeitsausfall wie das Pflegeunterstützungsgeld sowie Rentenversicherungsbeiträge, die die Pflegekasse zahlt, abhängig von Pflegegrad, Stundenumfang und Arbeitszeit. 

Wie beantrage ich den Pflegebonus für pflegende Angehörige?

Wie muss der Antrag gestellt werden? Angehörige können ein Formular für den Antrag auf Pflegeunterstützungsgeld bei der zuständigen Pflegekasse der pflegebedürftigen Person herunterladen oder es telefonisch bei der Pflegekasse anfordern.

Wann werden die 1000 Euro Pflegebonus ausgezahlt?

Der "1000 Euro Pflegebonus" bezieht sich meist auf frühere Corona-Sonderzahlungen oder das bayerische Landespflegegeld; die Auszahlungstermine variieren: Der Corona-Pflegebonus wurde bis Ende 2022 (bzw. Mai 2023) ausgezahlt, das bayerische Landespflegegeld für 2025 wird im Jahr 2026 ausgezahlt (für neue Fälle nach Bewilligung, für Bestandskunden Anfang 2026), danach wird es auf 500 Euro halbiert. Aktuell gibt es das reguläre Pflegegeld monatlich, meist am Monatsende oder Monatsanfang. 

Was ist bei Bonuszahlungen zu beachten?

Bonuszahlungen unterliegen der Steuerpflicht. Zusätzlich fallen Sozialabgaben an. Im Gegensatz dazu sind viele Prämien bis zu einer gewissen Höhe steuer- und sozialabgabenfrei. Eine derzeit äußerst attraktive Prämie stellt die Inflationsausgleichsprämie dar.

Wie kann ich den Entlastungsbetrag für pflegende Angehörige abrechnen?

Den Entlastungsbetrag rechnet man durch Kostenerstattung (Sie zahlen vor, reichen Rechnungen ein) oder Direktabrechnung mit dem Dienstleister ab, wobei Sie bei Vorleistung immer Rechnungen sammeln und bei der Pflegekasse einreichen müssen, während bei der Direktabrechnung eine Abtretungserklärung nötig ist, damit der Anbieter die Erstattung direkt erhält. Wichtig: Leistungen müssen von anerkannten Anbietern sein, und die Rechnungen müssen alle Details enthalten und bei der Pflegekasse eingereicht werden. 

Welche finanzielle Unterstützung erhalten Angehörige mit Pflegegrad 2?

Bei Pflegegrad 2 erhalten Angehörige eine monatliche Geldleistung in Form von Pflegegeld, das 2025 347 Euro beträgt; dieses Geld steht der pflegebedürftigen Person zu, kann aber vollständig an die pflegenden Angehörigen weitergegeben werden, als Dank und zur Deckung von Kosten, vorausgesetzt, die Pflege erfolgt privat zu Hause und es wird ein halbjährlicher Beratungseinsatz wahrgenommen. Alternativ gibt es Pflegesachleistungen (bis zu 796 €) für professionelle Dienste, aber auch eine Kombination ist möglich.
 

Kann die Abrechnung der Nachbarschaftshilfe rückwirkend erfolgen?

Ja, die Abrechnung zusätzlicher Betreuungsleistungen im Rahmen der Nachbarschaftshilfe kann rückwirkend erfolgen. Da der monatliche Entlastungsbetrag von 131 Euro angespart werden kann, ist eine rückwirkende Erstattung bis zum 30. Juni des Folgejahres möglich.

Was steht pflegenden Angehörigen finanziell zu?

Die Aufwendungen der Pflegekasse für die Verhinderungspflege dürfen im Kalenderjahr aber insgesamt den Leistungsbetrag, der für die Verhinderungspflege zur Verfügung steht, nicht überschreiten. Dieser Leistungsbetrag beträgt im Jahr 2025 regulär bis zu 1.685 Euro.

Für was bekommt man 4000 € von der Pflegekasse?

Für Wohnumfeldverbessernde Maßnahmen (Barrierefreiheit zuhause) können Sie bis zu 4.000 € (aktuell sogar bis zu 4.180 €) von der Pflegekasse erhalten, wenn ein Pflegegrad vorliegt, um das selbstständige Leben zu erleichtern – das gilt für den Badumbau, Einbau von Treppenliften, Türverbreiterungen oder Rampen. Mehrere Pflegebedürftige im selben Haushalt können den Zuschuss auch mehrfach erhalten (z.B. 8.000 € für ein Ehepaar).
 

Kann ich den Entlastungsbetrag rückwirkend beantragen?

Ja, den Entlastungsbetrag können Sie rückwirkend beantragen, aber nur für Leistungen, die Sie bis zum 30. Juni des Folgejahres geltend machen können; nicht genutzte Beträge aus dem Vorjahr können bis zu diesem Datum angespart und abgerechnet werden, indem Sie die Belege bei der Pflegekasse einreichen, nicht ausgezahlt, sondern erstattet werden. Der Anspruch besteht ab dem Monat, in dem der Pflegegrad festgestellt wurde, und die Abrechnung erfolgt mit den Rechnungen der Anbieter für zugelassene Entlastungsleistungen wie Haushaltshilfen oder Nachbarschaftshilfe. 

Wann bekommt man den Angehörigenbonus?

Personen, die nahe Angehörige pflegen, haben unter bestimmten Voraussetzungen Anspruch auf einen Angehörigenbonus. seit mindestens einem Jahr überwiegend in häuslicher Umgebung und Ihr monatliches Netto-Einkommen betrug im vergangenen Kalenderjahr durchschnittlich nicht mehr als 1.594,50 Euro (Wert 2025).

Welche Zuschüsse gibt es für pflegende Angehörige?

Pflegende Angehörige in Deutschland erhalten finanzielle Unterstützung hauptsächlich durch das Pflegegeld, das je nach Pflegegrad gestaffelt ist (ab Pflegegrad 2). Wichtig sind auch der Entlastungsbetrag (bis 131€/Monat für Dienste), Pflegeunterstützungsgeld bei kurzfristiger Verhinderung und Leistungen zur sozialen Absicherung (Rente, Arbeitslosenversicherung). Ab 2026 gibt es ein gemeinsames Budget für Kurzzeit- und Verhinderungspflege. 

Was ändert sich 2025 für pflegende Angehörige?

Januar 2025 werden alle Pflegeleistungen um 4,5 Prozent erhöht. Dies betrifft sowohl die häusliche Pflege als auch die teilstationäre und vollstationäre Versorgung. Ziel der Anpassung ist es, die finanziellen Belastungen für Pflegebedürftige und ihre Angehörigen zu reduzieren und die Qualität der Pflege zu sichern.

Kann man sich den 125 Euro Entlastungsbetrag auszahlen lassen?

Nein, der Entlastungsbetrag kann nicht pauschal an Sie ausgezahlt werden. Sie erhalten den Betrag, wenn Sie Betreuungs- und Entlastungsleistungen nutzen und diese bei uns mit Rechnungen nachweisen. Wir erstatten bis zu 131 Euro monatlich.

Wer hat Anspruch auf den Entlastungsbetrag im Jahr 2025?

Den Entlastungsbetrag 2025 bekommen alle Pflegebedürftigen ab Pflegegrad 1, die zu Hause gepflegt werden, wobei sich die Summe auf bis zu 131 € monatlich erhöht. Er dient der Erstattung von Kosten für anerkannte Unterstützungsleistungen, wie z.B. ambulante Pflegedienste, Tagespflege, Kurzzeitpflege oder Alltagshelfer (Einkaufen, Haushalt). Der Betrag wird nicht direkt ausgezahlt, sondern muss nach Vorlage der Rechnungen bei der Pflegekasse zurückgefordert werden und kann bis zum 30. Juni des Folgejahres angespart werden, bevor er verfällt.
 

Wie bekommt meine Tochter den Entlastungsbetrag?

Den Entlastungsbetrag müssen Sie nicht gesondert beantragen. Prinzipiell steht er allen Menschen zu, die einen anerkannten Pflegegrad haben. Er wird ebenso wie Pflegegeld und Pflegesachleistungen durch die Pflegekasse organisiert und wird rückwirkend für bereits erbrachte Leistungen gezahlt.