Kann man nachträglich eine Rechnung bekommen?

Gefragt von: Luigi Ritter B.Eng.
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Ja, man kann grundsätzlich nachträglich eine Rechnung bekommen oder ausstellen, solange der Anspruch noch nicht verjährt ist (meist 3 Jahre nach Jahresende). Wichtig ist, dass der Leistungserbringer die Leistung nachweisen kann und die Rechnung alle gesetzlichen Pflichtangaben enthält, wobei das Rechnungsdatum das aktuelle Datum trägt und das Leistungsdatum der tatsächliche Erbringungszeitpunkt ist.

Wie lange kann ich nachträglich eine Rechnung anfordern?

Allgemein gilt für Rechnungen aller Art eine gesetzliche Verjährungsfrist von drei Jahren. Der Ablauf der Frist beginnt mit Ende des Kalenderjahres, in dem die Forderung gestellt wurde. Handelt es sich also zum Beispiel um eine Rechnung vom 03. Mai 2023, so verjährt die Rechnung zum 31.12.2026.

Kann man eine Rechnung nachträglich anfordern?

Ja, man kann eine Rechnung grundsätzlich auch nachträglich anfordern, solange der Anspruch noch nicht verjährt ist (in Deutschland meist 3 Jahre, beginnend mit dem Ende des Jahres, in dem der Anspruch entstand), aber der Leistungserbringer kann sie auch ausstellen, selbst wenn die Verjährung läuft; entscheidend für den Empfänger ist aber, dass der Anspruch noch besteht, wenn die Leistung erbracht wurde, damit die Rechnung für steuerliche Zwecke (z.B. Vorsteuerabzug) gültig ist, wobei eine Korrektur auch Jahre später möglich ist, wenn eine fehlerhafte Rechnung vorlag und der Leistungserbringer noch existiert. 

Wie lange kann ich eine Rechnung rückwirkend stellen?

Die Rechnungsstellung hat zwei wichtige Fristen: Für gewerbliche Leistungen (B2B) müssen Rechnungen spätestens 6 Monate nach Leistungserbringung gestellt werden, sonst drohen Bußgelder und Steuernachteile; für Privatkunden (B2C) gibt es keine gesetzliche Frist, aber meist gilt die 30-tägige Zahlungsfrist, die mit Zugang der Rechnung beginnt, wenn nichts anderes vereinbart ist. Nach Ablauf dieser 30 Tage tritt der Zahlungsverzug ein. Eine allgemeine Verjährungsfrist für Forderungen beträgt 3 Jahre ab Ende des Kalenderjahres, in dem der Anspruch entstand. 

Ist es möglich, eine Rechnung nachträglich zu schreiben?

Ja, eine Rechnung kann grundsätzlich rückwirkend ausgestellt werden, auch nach Jahren, solange Sie den Anspruch nachweisen können (z.B. durch Stundenzettel), aber die Zahlungspflicht Ihres Kunden unterliegt der Verjährungsfrist von drei Jahren (beginnend mit dem Ende des Kalenderjahres, in dem die Leistung erbracht wurde) – danach kann der Kunde die Zahlung verweigern. Die neue Rechnung sollte das aktuelle Datum tragen, aber das korrekte Datum der Leistungserbringung nennen. 

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Ist es möglich, eine Rechnung 2 Jahre später zu erhalten?

Ja, eine Rechnung kann auch nach zwei Jahren noch gestellt werden, da die Rechnungsstellung selbst nicht verjährt, aber der Zahlungsanspruch unterliegt der regelmäßigen Verjährungsfrist von drei Jahren, beginnend am Ende des Jahres, in dem die Leistung erbracht wurde (z.B. eine Leistung von 2023 verjährt am 31.12.2026). Erhalten Sie die Rechnung erst nach zwei Jahren, müssen Sie prüfen, ob der Zahlungsanspruch noch besteht; wenn nicht, können Sie die Zahlung verweigern, aber der Rechnungssteller muss die Leistung nachweisen können.
 

Wie lange ist die Rechnung rückwirkend?

Rechnungen dürfen grundsätzlich rückwirkend immer gestellt werden, solange die Leistung erbracht wurde, aber der Kunde kann die Zahlung verweigern, wenn die Verjährungsfrist von drei Jahren abgelaufen ist. Diese Frist beginnt nicht mit dem Datum der Leistung, sondern mit dem Ende des Kalenderjahres, in dem die Forderung entstanden ist, sodass eine Forderung aus 2022 am 31.12.2025 verjährt. Wichtig ist, dass Sie nachweisen können, dass die Leistung wirklich erbracht wurde, und die üblichen Pflichtangaben auf der Rechnung vorhanden sind, auch wenn sie rückdatiert wird. 

Was tun, wenn man keine Rechnung bekommt?

Wenn Sie keine Rechnung bekommen, sollten Sie zunächst den Rechnungssteller kontakieren und zur Ausstellung auffordern, Beweise für die Leistung (Bestellbestätigung, Zahlungsbeleg) sichern und bei anhaltender Weigerung den Rechtsweg über Zivilgerichte in Erwägung ziehen oder den Fall dem Finanzamt melden (besonders bei Handwerkern), da der Gläubiger in der Beweispflicht ist, die Rechnung zugestellt zu haben. 

Ist es möglich, nach 2 Jahren noch eine Rechnung zu stellen?

Ja, ein Handwerker kann auch nach zwei Jahren noch eine Rechnung stellen, aber die Zahlungspflicht des Kunden verjährt in der Regel nach drei Jahren, beginnend mit dem Ende des Jahres, in dem die Leistung erbracht wurde (§ 195 BGB). Das bedeutet, dass nach Ablauf dieser Frist der Kunde die Zahlung verweigern kann, wenn er sich auf die Verjährung beruft; rechtliche Schritte wie ein gerichtliches Mahnverfahren können die Frist unterbrechen.
 

Wie lange habe ich Zeit, eine Rechnung einzureichen?

Falls du vergessen hast, eine Rechnung zu stellen, kannst du deine Forderung trotzdem noch rückwirkend geltend machen, auch wenn die gesetzliche Frist von sechs Monaten verstrichen ist.

Was tun, wenn eine Rechnung fehlt?

Generell dienen Eigenbelege als Ersatz für eine Rechnung bzw. Quittung. Sie werden daher oft auch als Ersatzbelege oder Notbelege bezeichnet. Im Falle, dass es für einen Geschäftsvorfall keine Belege gibt, müssen daher von dir stellvertretend Eigenbelege erstellt und beim Finanzamt vorgelegt werden.

Wie lange kann man Rechnungen nachreichen?

Rechnungen dürfen grundsätzlich rückwirkend immer gestellt werden, solange die Leistung erbracht wurde, aber der Kunde kann die Zahlung verweigern, wenn die Verjährungsfrist von drei Jahren abgelaufen ist. Diese Frist beginnt nicht mit dem Datum der Leistung, sondern mit dem Ende des Kalenderjahres, in dem die Forderung entstanden ist, sodass eine Forderung aus 2022 am 31.12.2025 verjährt. Wichtig ist, dass Sie nachweisen können, dass die Leistung wirklich erbracht wurde, und die üblichen Pflichtangaben auf der Rechnung vorhanden sind, auch wenn sie rückdatiert wird. 

Wie kann ich eine alte Rechnung einfordern?

Hier noch einmal eine Zusammenfassung Ihrer Möglichkeiten:

  1. Vom Lieferaten oder Diensterbringer eine Rechnungskopie ausstellen lassen.
  2. einen Eigenbeleg ausstellen, auch Aktenvermerk mit Verlauf oder Tathergang abheften.
  3. den Nachweis über die Abbuchung auf Ihrem Kontoauszug nachweisen.

Kann ich eine Rechnung rückwirkend anfordern?

Ja, man kann eine Rechnung grundsätzlich auch nachträglich anfordern, solange der Anspruch noch nicht verjährt ist (in Deutschland meist 3 Jahre, beginnend mit dem Ende des Jahres, in dem der Anspruch entstand), aber der Leistungserbringer kann sie auch ausstellen, selbst wenn die Verjährung läuft; entscheidend für den Empfänger ist aber, dass der Anspruch noch besteht, wenn die Leistung erbracht wurde, damit die Rechnung für steuerliche Zwecke (z.B. Vorsteuerabzug) gültig ist, wobei eine Korrektur auch Jahre später möglich ist, wenn eine fehlerhafte Rechnung vorlag und der Leistungserbringer noch existiert. 

Wie lange darf ein Arzt rückwirkend eine Rechnung stellen?

Ein Arzt darf eine Rechnung grundsätzlich auch Jahre rückwirkend stellen, da es keine starre Frist gibt, aber der Honoraranspruch unterliegt der allgemeinen Verjährungsfrist von drei Jahren (§ 195 BGB), beginnend mit dem Ende des Jahres, in dem die Leistung erbracht wurde. Eine Rechnung kann also noch lange nach der Behandlung kommen, aber nach drei Jahren kann der Patient die Zahlung verweigern, wenn er die „Einrede der Verjährung“ geltend macht. 

Wann verjähren private Schulden?

Private Schulden verjähren meist nach 3 Jahren (§ 195 BGB), beginnend mit dem Ende des Jahres, in dem der Anspruch entstanden ist; bei titulierten Forderungen (z.B. durch Gerichtsurteil) gilt eine Verjährungsfrist von 30 Jahren (§ 197 BGB). Wichtig ist die Hemmung und Neubeginn der Frist durch z.B. Mahnbescheid oder Klage, was die Verjährung verzögern kann, sowie spezielle Fristen für Darlehen oder das Finanzamt. 

Kann man nach 2 Jahren noch eine Rechnung stellen?

Ja, man kann auch nach zwei Jahren noch eine Rechnung stellen, denn es gibt keine absolute Frist für die Ausstellung, aber die Zahlungspflicht verjährt nach drei Jahren, beginnend mit dem Ende des Jahres, in dem die Leistung erbracht wurde (z.B. eine Leistung aus 2023 verjährt Ende 2026), was bedeutet, dass der Kunde dann die Zahlung verweigern kann, wenn er sich auf die Verjährung beruft. Die nachträgliche Rechnungsstellung ist also möglich, aber die rechtliche Durchsetzbarkeit der Zahlung nimmt ab. 

Was passiert, wenn der Handwerker keine Rechnung schickt?

Wenn ein Handwerker keine Rechnung schickt, ist das eine Pflichtverletzung, die zu Problemen für beide Seiten führen kann: Der Kunde kann die Leistung nicht steuerlich geltend machen und der Handwerker riskiert Bußgelder wegen Steuerhinterziehung (Schwarzarbeit) und verliert eventuell den Anspruch auf Bezahlung, wenn er es versäumt, seine Forderung rechtzeitig durchzusetzen. Der Kunde kann die Rechnung einklagen und der Handwerker muss handeln, um die Verjährung zu verhindern, z.B. durch Mahnungen oder gerichtliche Schritte. 

Wie spät darf eine Rechnung gestellt werden?

Frist für Rechnungsstellung: sechs Monate

Jeder, der Leistungen oder Lieferungen für ein Unternehmen oder juristische Personen tätigt, muss eine Frist von sechs Monaten für die Rechnungsstellung einhalten.

Wie lange haben Handwerker Zeit, eine Rechnung zu stellen?

Handwerker sollten ihre Rechnung möglichst zeitnah stellen, idealerweise direkt nach Fertigstellung. Grundsätzlich haben sie sechs Monate Zeit, um eine Rechnung zu erstellen, da ansonsten Bußgelder drohen können (§ 14 UStG). Bei privaten Kunden gibt es keine strenge Frist, aber die Rechnung sollte zeitnah erfolgen, um Verzug und Missverständnisse zu vermeiden und die 3-jährige Verjährungsfrist zu wahren.
 

Hat ein Kunde ein Recht auf eine Rechnung?

Obwohl Sie als Privatperson erst einmal nicht dazu verpflichtet sind, eine Rechnung zu schreiben, hat der Kunde immer das Recht, nach einer solchen zu verlangen.

Wann verjährt eine Forderung, wenn keine Rechnung gestellt wurde?

Eine Rechnung verjährt in Deutschland grundsätzlich nach drei Jahren, wobei die Frist erst am Ende des Kalenderjahres beginnt, in dem die Leistung erbracht wurde – auch wenn die Rechnung später kommt. Hat der Schuldner also nie eine Rechnung bekommen, kann er sich nach Ablauf dieser Frist (z.B. ab dem 01.01. des vierten Jahres) auf die Verjährung berufen. Eine spätere Rechnungsstellung stoppt die Verjährung nicht, aber ein gerichtlicher Mahnbescheid kann sie hemmen. 

Ist es möglich, eine Rechnung erst nach 4 Jahren zu erhalten?

Wenn Sie eine Rechnung nach 4 Jahren erhalten, ist die Forderung in der Regel verjährt und Sie müssen nicht zahlen, da die gesetzliche Verjährungsfrist für die meisten Forderungen 3 Jahre beträgt und am Ende des Jahres beginnt, in dem die Leistung erbracht wurde. Der Rechnungssteller kann zwar grundsätzlich immer eine Rechnung ausstellen, aber der Zahlungsanspruch verjährt nach drei Jahren (§ 195 BGB). Sie müssen die Verjährung jedoch aktiv geltend machen (Einrede der Verjährung). 

Wie lange muss man auf die Rechnung warten?

Wie lange Sie auf eine Rechnung warten müssen, hängt vom Kontext ab: Bei gewerblichen Rechnungen gibt es oft eine Frist von 14 oder 30 Tagen, die auf der Rechnung steht (z.B. "Zahlbar sofort"), aber es gibt auch die gesetzliche 30-Tage-Frist nach Erhalt, bis Verzug eintritt; im Restaurant sollten Sie nach ca. 30 Minuten und mehrmaligem Bitten die Rechnung bekommen, sonst gerät der Wirt in Annahmeverzug, aber einfach gehen ist Betrug, daher besser Kontaktdaten hinterlassen.
 

Wie lange Zeit nach Rechnung?

Eine Rechnung ist grundsätzlich immer sofort fällig. Die gesetzliche Zahlungsfrist räumt dem Kunden aber 30 Tage Zeit ein, eine Rechnung zu begleichen. Erst danach befindet er sich im Zahlungsverzug.