Kann man sich auf Kindesunterhalt einigen?

Gefragt von: Kirstin Jäger-Brand
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Ja, Eltern können sich über Kindesunterhalt einigen, da dies eine private Regelung ist, aber der Anspruch gehört dem Kind, nicht den Eltern, und sollte im besten Interesse des Kindes sein; eine Einigung muss oft rechtlich fixiert (tituliert) werden, um sie vollstreckbar zu machen, was am besten über das Jugendamt oder einen Anwalt geschieht, da Verzichtserklärungen oft unwirksam sind und die Berechnung komplex ist.

Kann man sich beim Kindesunterhalt einigen?

Sie können sich beim Jugendamt beraten lassen, ob und in welcher Höhe für Ihr minderjähriges Kind ein Unterhaltsanspruch besteht. Haben Sie als Eltern eine Einigung über die Regelungen zum Unterhalt erzielt, kann der unterhaltspflichtige Elternteil freiwillig eine vollstreckbare Zahlungsverpflichtung abgeben.

Kann man den Kindesunterhalt privat regeln?

Kann man Unterhalt privat regeln? Selbstverständlich dürfen Sie nach Ihrer Trennung oder Scheidung den Unterhalt auch privat regeln. Sie können im gegenseitigen Einvernehmen mit Ihrem Partner oder Ihrer Partnerin vereinbaren, dass und in welcher Höhe Sie Unterhalt fordern bzw. was Sie an Unterhalt zahlen.

Kann man sich ohne Jugendamt auf Unterhalt einigen?

Ja, man kann sich über Kindesunterhalt ohne Jugendamt einigen, am besten durch eine private Vereinbarung oder eine Jugendamtsurkunde (die das Amt beurkundet, aber die Einigung ist privat) oder notariell, aber ohne eine solche verbindliche Urkunde fehlt die Zwangsvollstreckung, falls der Partner nicht zahlt. Wichtig: Kindesunterhalt kann nicht vollständig ausgeschlossen werden, aber die Höhe kann innerhalb gewisser Grenzen (z.B. nicht um 20% unterschreiten) angepasst werden; für Ehegattenunterhalt braucht man eine notarielle Beurkundung oder gerichtliche Entscheidung.
 

Ist es möglich, gegenseitig auf Kindesunterhalt zu verzichten?

Immer wieder taucht dabei die Frage auf, ob ein Elternteil auf den Unterhalt für das gemeinsame Kind verzichten kann – etwa aus Gründen des Friedens oder um das Verhältnis zum anderen Elternteil zu schonen. Doch rechtlich ist ein solcher Verzicht kaum möglich.

Verzicht auf Kindesunterhalt. Ist das möglich?

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Kann Frau auf Kindesunterhalt verzichten?

Nein, eine Frau kann nicht wirksam auf den Kindesunterhalt verzichten, da dies ein gesetzlicher Anspruch des Kindes ist, der nicht durch die Eltern abbedungen werden kann (§ 1614 BGB). Solche Vereinbarungen sind unwirksam, weil der Unterhalt das Existenzminimum des Kindes sichern soll und das Kind nicht vor seinen eigenen Bedürfnissen schützen kann; der betreuende Elternteil muss den Unterhalt daher geltend machen, auch wenn er dies nicht möchte. 

Was ist eine Kindesunterhaltsvereinbarung?

Eine Unterhaltsvereinbarung für ein Kind ist ein Vertrag zwischen getrennt lebenden oder geschiedenen Eltern, der den Kindesunterhalt individuell regelt, um Klarheit zu schaffen, Streit zu vermeiden und dem Kind finanzielle Sicherheit zu geben, oft basierend auf der Düsseldorfer Tabelle, aber angepasst an die persönlichen Verhältnisse und muss oft notariell beurkundet oder gerichtlich protokolliert werden, um vollstreckbar zu sein. Sie kann auch andere Aspekte wie Betreuung und Umgang regeln, aber Verzicht auf zukünftigen Unterhalt ist unwirksam. 

Kann man Unterhalt individuell regeln?

Eheleute können nacheheliche Unterhaltsansprüche vertraglich regeln (§ 1585 c BGB). Auch ein Verzicht auf nachehelichen Unterhalt für die Zukunft ist möglich; vor Scheidung aber nur in notarieller Form oder mit gerichtlicher Protokollierung.

Was ist eine Freistellungsvereinbarung für den Kindesunterhalt?

Eine Freistellungsvereinbarung beim Kindesunterhalt ist eine Vereinbarung unter Eltern, bei der ein Elternteil den anderen (den Barunterhaltspflichtigen) gegenüber dem Kind von dessen Unterhaltspflicht freistellt, aber wichtig: Sie wirkt nur im Innenverhältnis der Eltern und niemals gegenüber dem Kind selbst, das seinen vollen Unterhaltsanspruch behält. Der betreuende Elternteil verpflichtet sich, den Unterhalt stattdessen selbst zu tragen. Solche Vereinbarungen sind erlaubt, aber oft unwirksam, wenn sie das Kindeswohl gefährden, z.B. wenn der betreuende Elternteil seinen eigenen Unterhalt und den des Kindes nicht decken kann. 

Wann ist der Vater von Unterhalt befreit?

Ein Vater muss keinen Unterhalt zahlen, wenn das Kind volljährig und selbstständig ist (z.B. nach abgeschlossener Ausbildung/Studium), wenn es eigene ausreichende Einkünfte hat, eine Weltreise oder ein FSJ macht statt Ausbildung, wenn der Unterhaltspflichtige nicht leistungsfähig ist (unterhalb des Selbstbehalts liegt) oder wenn das Kind schwere Verfehlungen begeht oder die Vaterschaft angefochten wurde. Bei Minderjährigen entfällt der Unterhalt, wenn das Kind genug eigene Mittel hat oder der Vater nicht zahlen kann.
 

Wie hoch ist der Kindesunterhalt bei einem Nettoeinkommen von 2000 €?

Bei 2.000 € Nettoeinkommen hängt der Unterhalt vom Alter des Kindes ab (Düsseldorfer Tabelle), liegt aber oft bei ca. 400-500 € für jüngere Kinder (nach Kindergeldabzug), während für den Ehegattenunterhalt der Selbstbehalt von ca. 1.600 € (bei Erwerbstätigkeit) berücksichtigt wird, sodass dann nur ein Restbetrag (ca. 400 €) gezahlt werden müsste, wenn der Unterhaltspflichtige arbeitet. 

Kann man sich außergerichtlich auf Unterhalt einigen?

Ändern sich die Einkommensverhältnisse des Unterhaltspflichtigen oder des Unterhaltsberechtigten, kann eine Anpassung des Unterhaltstitels in Betracht gezogen werden. Ist eine außergerichtliche Anpassung im gegenseitigen Einvernehmen nicht möglich, bleibt in letzter Konsequenz die Abänderungsklage.

Was kostet es, wenn ich mein Kind ins Heim gebe?

Die Kosten der Heimerziehung

Heimerziehung ist eine sehr kostenintensive Hilfe zur Erziehung. Heute kostet ein Platz für ein Kind durchschnittlich zwischen 3.500 – 4.500 EUR pro Monat. Die Eltern werden im Rahmen der Zumutbarkeit zu diesen Kosten herangezogen, wenn sie entsprechende Einkünfte oder Vermögen haben.

Was reduziert den Kindesunterhalt?

Kindesunterhalt wird reduziert, wenn das Kind eigenes Einkommen (z.B. Ausbildungsvergütung) hat, der Unterhaltspflichtige hohe berufsbedingte Ausgaben (Fahrtkosten, Arbeitsmittel) hat, er sich erheblich an der Betreuung beteiligt (nur bei Minderjährigen), oder wenn das Einkommen des Zahlenden grundsätzlich zu niedrig ist, um den vollen Betrag zu decken (nach Abzug von Selbstbehalt und Einkommensminderungen). Wichtig sind auch Abzüge für berufsbedingte Aufwendungen (Pauschale oder Einzelnachweis) und anrechenbare Schulden.
 

Wer legt den Kindesunterhalt fest, Jugendamt oder Anwalt?

Zu Beachten. Wenn Sie Geld für den Unterhalt Ihres Kindes bezahlen müssen, kann das Jugendamt Sie nicht zu rechtlichen Fragen zum Unterhalt beraten. Sie können sich stattdessen bei einem Rechtsanwalt beziehungsweise einer Rechtsanwältin beraten lassen.

Kann man von 2 Vater Kindesunterhalt bekommen?

Unterhalt, wenn Ex weiteres Kind bekommt

Ist der Partner aus der ersten Ehe finanziell bedürftig, besteht Anspruch auf Unterhalt, genauso wie der Partner aus der zweiten Ehe Anspruch auf Familienunterhalt hat. Um das verfügbare Einkommen mehr oder weniger gerecht zu verteilen, stellt das Gesetz eine Rangfolge auf.

Kann man gegenseitig auf Kindesunterhalt verzichten?

Kindesunterhalt ist nicht verzichtbar und kann nicht ohne Weiteres verfallen. Er dient zweckgebunden dem Lebensunterhalt des Kindes. Eine Vereinbarung über den Kindesunterhalt kann im Hinblick auf eine einvernehmliche Scheidung förderlich sein, um klare Verhältnisse zu schaffen.

Was darf der Vater vom Kindesunterhalt abziehen?

Beim Kindesunterhalt ist der Selbstbehalt geringer als beim Ehegattenunterhalt. Grundsätzlich liegt der Selbstbehalt bei minderjährigen Kindern bei 1.450 Euro, wenn der Elternteil berufstätig ist. Ist der Elternteil nicht berufstätig, sinkt der Selbstbehalt auf 1.200 Euro.

Wie hoch ist der Selbstbehalt für Unterhaltspflichtige Vater 2025?

Der Selbstbehalt beträgt beim Ehegattenunterhalt bei Berufstätigkeit 1.600 Euro (Stand: 2025). Das bedeutet: Sie muss maximal 2.000 – 1.600 = 400 Euro Unterhalt an ihren Ehepartner zahlen.

Wann darf der Vater den Kindesunterhalt kürzen?

Ein Vater darf Kindesunterhalt nicht einfach eigenmächtig kürzen, sondern nur unter strengen Voraussetzungen und meist nur nach gerichtlicher Anpassung eines Titels, z.B. wenn sich das Kind für längere Zeit (mehr als ca. 10 Tage/Monat) beim umgangsberechtigten Elternteil aufhält (reduzierter Barunterhalt), das eigene Einkommen unter den Selbstbehalt fällt, das Kind eigene Einkünfte hat oder sich ein sittliches Verschulden des Kindes ergibt (z.B. Sucht). Ohne gerichtliche Abänderung drohen Zwangsvollstreckungen, auch wenn der Unterhaltspflichtige weniger verdient.
 

Kann man Unterhalt privat regeln?

Grundsätzlich besteht keine Pflicht, eine Vereinbarung zum Unterhalt gerichtlich treffen zu lassen. Wichtig ist jedoch, dass auch eine privatschriftliche, außergerichtliche Unterhaltsvereinbarung sowohl der Form als auch dem Inhalt nach rechtlichen Rahmenbedingungen nicht zuwiderlaufen darf.

Welches Kind steht beim Unterhalt an erster Stelle?

Wie Sie sehen, stehen die minderjährigen Kinder an erster Stelle. Volljährige Kinder stehen in Ziffer 4 (mit Ausnahme der den Minderjährigen gleichgestellten) recht weit hinten an, gehen aber den Eltern des Unterhaltsschuldners noch vor, die unter Ziffer 6 erfasst sind.

Kann man Kindesunterhalt frei vereinbaren?

Grundsätzlich kann auf Kindesunterhalt für die Zukunft nicht verzichtet werden, § 1640 BGB. Es können daher zwischen Eltern auch keine Vereinbarungen getroffen werden, die sich zu Lasten der Kinder auswirken.

Ist eine formlose Unterhaltsvereinbarung möglich?

Vereinbarungen zur Regelung des Trennungsunterhalts oder des Kindesunterhalts sind formfrei möglich. Formfrei bedeutet, dass Sie im gegenseitigen Einvernehmen mit dem Ex-Partner auf privatrechtlicher Basis oder notfalls auch nach mündlicher Absprache eine Unterhaltsvereinbarung (Unterhaltsvertrag) treffen können.

Wann muss der Vater keinen Unterhalt zahlen?

Ein Vater muss keinen Unterhalt zahlen, wenn das Kind volljährig und selbstständig ist (z.B. nach abgeschlossener Ausbildung/Studium), wenn es eigene ausreichende Einkünfte hat, eine Weltreise oder ein FSJ macht statt Ausbildung, wenn der Unterhaltspflichtige nicht leistungsfähig ist (unterhalb des Selbstbehalts liegt) oder wenn das Kind schwere Verfehlungen begeht oder die Vaterschaft angefochten wurde. Bei Minderjährigen entfällt der Unterhalt, wenn das Kind genug eigene Mittel hat oder der Vater nicht zahlen kann.