Mit 18 kinder geld für sich selbst beantragen?

Gefragt von: Lotte Kolb
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Sollten die Eltern der Unterhaltspflicht gegenüber ihrem Kind nicht oder nur unvollständig nachkommen, können volljährige Kinder das Kindergeld direkt ausgezahlt bekommen. Kinder können im Normalfall keinen eigenen Kindergeldantrag stellen, da es den Eltern zusteht. Bezugsberechtigt ist immer nur ein Elternteil.

Kann man mit 18 selbst Kindergeld beantragen?

Kindergeld ab 18 online beantragen

Wenn Ihr Kind die Voraussetzungen erfüllt, können Sie den Kindergeld-Antrag ab 18 Jahren direkt online einreichen. Gut zu wissen: Kindergeld für Kinder mit Behinderungen können Sie unter bestimmten Voraussetzungen auch über das 25. Lebensjahr hinaus erhalten.

Hat ein volljähriges Kind Anspruch auf Auszahlung des Kindergeldes?

Antrag auf Auszahlung

Wenn die Eltern trotz ihrer bestehenden Verpflichtung keinen Unterhalt leisten, kann die Familienkasse das Kindergeld auf Antrag des Kindes direkt an das Kind auszahlen. Voraussetzungen sind aber, dass das Kind volljährig ist (also über 18 Jahre) und einen eigenen Wohnsitz hat.

Kann man das Kindergeld für mich selbst beantragen?

Wenn Sie das Kindergeld selbst beziehen möchten, sollten Sie einen sogenannten Abzweigungsantrag („Antrag auf Auszahlung des anteiligen Kindergeldes“) bei der zuständigen Familienkasse stellen. Der Abzweigungsbetrag kann sich von dem Kindergeldbetrag für das jeweilige Kind unterscheiden.

Welche Formulare für Kindergeld ab 18?

Welche Formulare für Kindergeld ab 18? Je nach Situation des volljährigen Kindes müssen folgende Formulare zusätzlich zum Kindergeldantrag eingereicht werden: Schulbescheinigung, Ausbildungsbescheinigung, Praktikumsbescheinigung oder die Mitteilung für ein volljähriges Kind ohne Ausbildungs- und Arbeitsplatz.

Kindergeld für über 18-jährige: So gehts!

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Welche Formulare für Kindergeld?

Unbedingt notwendig sind weiterhin: Formular KG1 und Anlage Kind (siehe weiter oben: Kindergeld Formulare) Geburtsurkunde oder Geburtsbescheinigung (für das Kindergeld) Möglicherweise Haushaltsbescheinigung Kg3a.

Welche Unterlagen braucht man um Kindergeld zu beantragen?

Was brauche ich, um Kindergeld zu beantragen?
  • die Geburtsurkunde des Kindes.
  • die Steuer-Identifikationsnummer der Eltern und die des Kindes.
  • ein Nachweis zum Kindschaftsverhältnis der Antragsstellenden.

Wer ist berechtigt Kindergeld zu beziehen?

Kindergeld erhalten alle Familien unabhängig vom Einkommen. Es wird grundsätzlich für alle Kinder bis 18 Jahre gezahlt. Ist Ihr Kind arbeitslos, wird das Kindergeld bis 21 Jahre gezahlt. Befindet sich Ihr Kind in Ausbildung, erhalten Sie Kindergeld bis 25 Jahre.

Wem steht das Kindergeld zu wenn man nicht mehr zu Hause wohnt?

Eltern oder Kind: Wer hat Anspruch auf Kindergeld? ... An diesem Rechtsanspruch ändert sich auch dann nichts, wenn das Kind von zu Hause auszieht und jetzt eine eigene Wohnung hat. In aller Regel sind es immer noch die Eltern, die vom Staat das Kindergeld erhalten – und es nach wie vor für ihre Kinder verwenden müssen.

Wem steht das Kindergeld zu den Eltern oder dem Kind?

Den Anspruch auf Kindergeld haben grundsätzlich die Eltern. Die Auszahlung erfolgt aber immer nur an ein Elternteil. Bei getrennt lebenden Eltern erhält der Elternteil das Kindergeld, der dem Kind mehr Unterhalt zahlen muss. Es ist auch möglich, dass dem volljährigen Kind das Kindergeld selbst ausgezahlt wird.

Was passiert mit dem Kindergeld wenn das Kind 18 wird?

Generell hat ein volljähriges Kind keinen Anspruch auf die Auszahlung des Kindergeldes, dieses erhalten weiterhin die Eltern. Das Kind hat nur Anspruch darauf, wenn die Eltern ihrer Unterhaltsleistung nicht oder nur teilweise nachkommen. In diesem Fall kann ein Abzweigungsantrag gestellt werden.

In welchem Monat endet das Kindergeld?

Ist Ihr Kind bei der Arbeitsagentur oder dem Jobcenter als arbeitsuchend gemeldet, haben Sie in der Regel Anspruch auf Kindergeld. Dies gilt bis zum Tag vor dem 21. Geburtstag des Kindes.

Wird Kindergeld gekürzt wenn Kind arbeitet?

Wenn Sie als Eltern weiterhin Kindergeld erhalten wollen, darf der Nachwuchs nicht mehr als 20 Stunden in der Woche arbeiten. Sonst gilt der Nebenjob als Haupttätigkeit – damit entfällt der Anspruch auf Kindergeld.

Wie viel Kindergeld bekommt ein 18 Jähriger?

Für das erste und zweite Kind bekommst Du monatlich je 219 Euro, für das dritte Kind 225 Euro und für jedes weitere Kind 250 Euro. Wird Dein Kind 18 Jahre alt, musst Du nachweisen, dass es noch in der Schule, in der Ausbildung oder im Studium ist. Dann bekommst Du weiter Geld – längstens bis zum 25.

Wer hat Anspruch auf Kindergeld Ausländer?

Auch in Deutschland wohnende Ausländer erhalten Kindergeld, wenn sie eine gültige Aufenthaltserlaubnis oder einen bestimmten Aufenthaltstitel besitzen. Das Gesetz stellt auf das „Territorialprinzip“ ab. ... Dazu müssen Sie im Besitz einer Niederlassungs- oder Aufenthaltserlaubnis sein.

Wer bekommt das Kindergeld bei pflegekindern?

Pflegeeltern bekommen dann Kindergeld für ihr Pflegekind, wenn sie planen, es mehr als zwei Jahre lang zu betreuen. "Pflegekindschaftsverhältnis" lautet die offizielle Bezeichnung, wenn ein Kind nicht mehr bei seiner leiblichen Familie, sondern im Haushalt und unter der Obhut einer Pflegefamilie lebt.

Kann das Kindergeld auf das Konto des Kindes überwiesen werden?

Die Auszahlung des Kindergeldes kann auch direkt auf ein Konto des Kindes erfolgen. Unabhängig davon bleiben die Eltern juristisch die Kindergeldberechtigten. Sollte später Kindergeld zurückgezahlt werden müssen, wendet sich die Familienkasse an die Eltern.

Wer bekommt das Kindergeld wenn das Kind studiert?

Kindergeld gibt es für jedes minderjährige Kind und Kinder in Ausbildung bis zum 25. Geburtstag. Das betrifft auch Studierende, die nicht mehr bei den Eltern wohnen. Damit haben nahezu alle Studenten die Möglichkeit, während des gesamten Erststudiums Kindergeld beanspruchen zu können.

Wann steht dem Vater die Hälfte vom Kindergeld zu?

1. Bei minderjährigen Kindern: Bei minderjährigen Kindern steht das Kindergeld grundsätzlich beiden Eltern je zur Hälfte zu. Denn beide Eltern leisten jeweils gleichwertigen Unterhalt: der eine Elternteil den Barunterhalt, der andere Elternteil den Betreuungsunterhalt.

Was braucht man um Kindergeld zu beantragen?

Sie müssen Kindergeld und Kinderzuschlag bei Ihrer zuständigen Dienststelle der Familienkasse beantragen. Welche das ist, hängt vom Wohnort der Empfängerin beziehungsweise des Empfängers des Kindergelds oder des Kinderzuschlags ab. Ihre zuständige Dienststelle finden Sie über die Dienststellensuche.

Wie beantrage ich Kindergeld für Neugeborene?

Das Kindergeld muss immer schriftlich beantragt werden, und zwar bei der zuständigen Familienkasse, die sich oft im Gebäude der ortsansässigen Agentur für Arbeit befindet. Die Anschrift der für Sie zuständigen Familienkasse finden Sie auf familienportal.de. Anträge können auch online gestellt werden.

Was braucht man für Unterlagen um Elterngeld zu beantragen?

Diese Dokumente brauchst du

Ausgefülltes Antragsformular (Beide Eltern müssen unterschreiben!) Original Geburtsbescheinigung des Kindes (mit Verwendungszweck Elterngeld) Kopien der Personalausweise beider Elternteile ODER. Kopie des Reisepasses mit Aufenthaltstitel und Meldebescheinigung.

Wo muss ich anrufen wegen Kindergeld?

Gerne gibt Ihnen die Familienkasse der Bundesagentur für Arbeit auch telefonisch Auskünfte. In der Zeit von Montag bis Freitag, jeweils von 8:00 bis 18:00 Uhr, steht Ihnen das Servicetelefon der Familienkasse unter folgender Rufnummer zur Verfügung: 0800 4 5555 30 (Der Anruf ist für Sie kostenfrei.)

Ist Kindergeld vom Einkommen des Kindes abhängig?

Das Kindergeld hängt nicht davon ab, ob Ihr Kind ein eigenes Einkommen hat. ... Wenn Ihr Kind bereits eine Ausbildung abgeschlossen hat, dann darf es nur eingeschränkt erwerbstätig sein, damit ein Anspruch auf Kindergeld besteht.

Was bedeutet Übergangszeit beim Kindergeld?

Beginnt Ihr Kind nach dem Schulabschluss eine Berufsausbildung oder ein Studium, haben Sie in der Regel weiterhin Anspruch auf Kindergeld. Dies gilt auch für eine Übergangszeit zwischen Schule und Studium oder Ausbildung von bis zu 4 Kalendermonaten.