Mit 58 in rente?

Gefragt von: Gerhard Lindner
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Regulär ist ein Renteneintritt nach der derzeitigen Rechtslage mit 58 Jahren nicht machbar. Selbst wenn man alle Vertrauensschutzregelungen der Altersrente für schwerbehinderte Menschen heranzieht, wäre der frühestmögliche Renteneintritt erst mit über 60 Lebensjahren möglich.

Bin 58 geboren Wann kann ich in Rente?

Wer 1958 geboren wurde, kann mit 66 Jahren die reguläre Altersrente beantragen, Jahrgänge ab 1964 dagegen erst mit 67 Jahren. Die Rente mit 63 gilt dagegen ausschließlich für besonders langjährig Versicherte, die auf 45 und mehr Beitragsjahre kommen. Allerdings nur für Jahrgänge, die vor 1953 geboren wurden.

Was passiert wenn ich mit 58 arbeitslos werde?

Wer 58 oder älter ist, bekommt bis zu 24 Monate ALG I. Längst nicht allen älteren Arbeitslosen steht dabei die jeweils für ihr Alter geltende Maximaldauer zu. ... Nur wer in dieser "Dauer-Rahmenfrist" von fünf Jahren mindestens 48 Monate versicherungspflichtig war, kann als 58-Jähriger 24 Monate ALG I erhalten.

Wie kann ich mit 57 in Rente gehen?

Mit 57 Jahren in Rente zu gehen, sieht das Rentensystem eigentlich nicht vor – je nach Geburtsjahrgang wäre das acht oder zehn Jahre vor der Zeit. Da auch die Frührente maximal vier Jahre früher möglich ist, müssten Sie also die Jahre bis zum offiziellen Renteneintrittsalter finanziell selbst überbrücken.

Wie kann ich mit 60 in Rente gehen?

Doch einen Anspruch auf die gesetzliche Altersrente gibt es mit 60 Jahren in der Regel nicht mehr. Die ist nach der letzten Rentenreform auf 67 Jahre angehoben worden. Erstmals gilt sie für die Geburtsjahre ab 1964. Was bleibt, ist die Überbrückung der fehlenden Jahre mit privaten Mitteln.

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Kann man mit 60 aufhören zu arbeiten?

Wer aber allen Abzügen zum Trotz schon mit 60 Jahren aufhört zu arbeiten, muss bis zu seinem 63. Geburtstag ganz auf die gesetzliche Rente verzichten. „Kommt diese dann mit 63, sind die Minderungen wegen der drei Jahre ohne Rentenbeiträge allerdings nochmal deutlich höher“, so von der Heide.

Wann kann ich mit 60 Behinderung in Rente gehen?

Renteneintrittsalter steigt auf 65 Jahre

Während die Grenze für die allgemeine Altersrente stufenweise von 65 Jahren auf 67 Jahre ansteigt, erhöht sich das reguläre Renteneintrittsalter bei der Rente für Schwerbehinderte von 63 Jahren auf 65 Jahre (siehe Tabelle unten).

Wie kann ich mit 60 in Rente gehen ohne Abzüge?

Rente mit 60 für Schwerbehinderte

Sie können mit der Vollendung des 63. Lebensjahres ohne Abzüge eine Altersrente beziehen. Wer mit 60 in Rente gehen will, muss Abzüge von bis zu 10,8 Prozent in Kauf nehmen.

Kann man schon mit 55 in Rente gehen?

Auch die Rente mit 55 ist im Regelfall nicht möglich. (Ausnahmen gibt es auch hier für Menschen mit Behinderung sowie für Berufssoldaten.) Allerdings gibt es die Möglichkeit, in Altersteilzeit zu wechseln. ... Die Arbeitszeit wird bei der Altersteilzeit reduziert, die Einkünfte fallen in der Regel also geringer aus.

Wann kann man frühestens in Rente gehen mit Abschlägen?

Das Eintrittsalter für die abschlagsfreie Rente wird stufenweise auf das 67. Lebensjahr angehoben. Ab dem Geburtsjahrgang 1964 liegt die Regelaltersgrenze bei 67 Jahren. Sie können die Altersrente jedoch bereits früher in Anspruch nehmen, allerdings mit Abschlägen.

Wird man mit 58 noch vermittelt?

Die 58er-Regelung gibt es seit 2008 nicht mehr! Hintergrund war, dass es für Arbeitslose in diesem Alter ohnehin schwierig ist, einen neuen Job vermittelt zu bekommen. Der Haken an der Sache: Der Betroffene musste zum frühestmöglichen Zeitpunkt die abschlagsfreie Altersrente beantragen.

Ist die 58er-Regelung noch gültig?

Die sog. 58er-Regelung sah vor, dass Arbeitslose, die das 58. Lebensjahr vollendet hatten, Arbeitslosengeld I und Arbeitslosengeld II unter erleichterten Bedingungen beziehen konnten. ... Die 58er-Regelung ist zum 31.12.2007 ersatzlos ausgelaufen, d.h. sie gilt seitdem nicht mehr.

Wird man mit 59 noch vermittelt?

Regulär ist ein Renteneintritt nach der derzeitigen Rechtslage mit 58 Jahren nicht machbar. Selbst wenn man alle Vertrauensschutzregelungen der Altersrente für schwerbehinderte Menschen heranzieht, wäre der frühestmögliche Renteneintritt erst mit über 60 Lebensjahren möglich.

Wie lange müssen 1958 geborene arbeiten?

Das Mindestalter von 63 Jahren gilt nämlich nur für die Jahrgänge 1951 und 1952. Danach verschiebt sich das Renteneintrittsalter – wie bei der Rente mit 67 – für jeden Jahrgang um zwei Monate nach hinten. Wer 1958 geboren ist, muss also mindestens bis zum 64. Geburtstag arbeiten.

Wann in Rente Jahrgang 1958 mit 50 Schwerbehinderung?

Dafür ist die "Altersrente für schwerbehinderte Menschen", kurz die Schwerbehindertenrente, vorgesehen. Wer beispielsweise 1958 geboren wurde, konnte diese Rente bereits mit 61 Jahren erhalten – allerdings mit einer Rentenkürzung um 10,8 Prozent. Mit 64 Jahren wird ihm diese Altersrente dann ohne Abschläge gezahlt.

Welcher Jahrgang muss bis 67 arbeiten?

Konkret bedeutet das: Nur wer nach dem 1964 geboren ist, muss laut Gesetz bis 67 arbeiten. Wer früher aussteigen will, riskiert Abschläge: Pro Monat gibt es 0,3 Prozent weniger Rente – und zwar bis zu seinem Lebensende.

Kann man mit 55 aufhören zu arbeiten?

Man kann vielleicht mit 58 Jahren aufhören zu arbeiten, aber normalerweise wird man keineswegs bereits mit 58 schon seine Rente ausgezahlt bekommen. Man wird sich mehrere Jahre lang selbst finanzieren müssen. Wer mit 58 Jahren den Job hinwirft, wird mit 67 rund ein Drittel weniger Rente bekommen.

Wie kann man möglichst früh in Rente gehen?

Wer 45 Versicherungsjahre vorweisen kann, darf abschlagsfrei früher in Rente gehen. Dabei zählen nicht nur Jahre, in denen man regulär gearbeitet und in die Rentenkasse eingezahlt hat, sondern auch Kindererziehungszeiten, Wehr- und Zivildienst, Pflegezeiten und einige andere Besonderheiten.

Wann sollte man zur rentenberatung gehen?

Damit alle nötigen Unterlagen für den Rentenantrag rechtzeitig eingereicht werden können, sollte man spätestens vier Monate vor dem Ruhestand einen Termin mit der Deutschen Rentenversicherung vereinbaren.

Kann ich mit 60 in Rente gehen wenn ich 45 Jahre gearbeitet habe?

Viele denken, sie könnten in einem Alter von 60 Jahren abschlagsfrei in Rente gehen, sofern sie 45 Jahre lang erwerbstätig waren. Die Annahme ist nicht richtig, denn ein Rentenanspruch besteht erst mit einem Alter von 63 Jahren und vier Monaten, sofern Sie im Jahr 1954 geboren wurden.

Kann ich mit 60 in Rente gehen Jahrgang 1963?

Alle Versicherten der Jahrgänge 1949 bis 1963 können noch vor ihrem 67. Geburtstag ohne Abschläge in Rente gehen. Das Rentenalter wird schrittweise angehoben. Für alle, die 1964 oder später geboren sind, liegt das Renteneintrittsalter auch nach 35 Beitragsjahren bei 67 Jahren.

Kann ich mit 60 in Rente gehen Jahrgang 1960?

Die Bundesregierung hat 2006 das Renteneintrittsalter von 65 auf 67 Jahre erhöht. Je nach Geburtsjahr erfolgt eine schrittweise Anhebung. So können die Jahrgänge 1960 beispielhaft mit 66 Jahre und 4 Monate abschlagfrei in die Altersrente starten. Alle ab 1964 Geborenen müssen bis zum 67.

Kann ich mit 60 in Rente gehen bei 50 Schwerbehinderung?

Wer als schwerbehindert anerkannt ist, kann deshalb deutlich früher in die Altersrente gehen. Voraussetzung für die Einstufung ist ein Grad der Behinderung von mindestens 50. ... Wer 1954 geboren wurde, kann beispielsweise mit 63 Jahren und acht Monaten ohne Abschläge – also ohne Rentenkürzung – diese Altersrente erhalten.

Welche Vorteile bei 60 Schwerbehinderung?

Arbeit und Berufsleben: Welche Nachteilsausgleiche gibt es?
  • Bevorzugte Einstellung, Beschäftigung.
  • begleitende Hilfe im Arbeitsleben.
  • Zusatzurlaub von einer Arbeitswoche.
  • Freistellung von Mehrarbeit.
  • Kündigungsschutz.
  • Vorgezogene Altersrente bzw. Pensionierung.

Wann kann ich nach einer Krebserkrankung in Rente gehen?

Ein Anspruch auf volle Erwerbsminderungsrente besteht, wenn Krebsbetroffene keine drei Stunden täglich mehr arbeiten können (§ 43 Absatz 2 SGB VI). Teilweise Erwerbsminderung liegt vor, wenn jemand weniger als sechs, aber mindestens drei Stunden täglich arbeiten kann (§ 43 Absatz 1 SGB VI).