Mit 63 in rente gegangen mit vielen abzügen?

Gefragt von: Thilo Konrad-Fuchs
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Sie können die Altersrente auch ab 63 Jahren vorzeitig in Anspruch nehmen, allerdings mit einem Abzug von bis zu 14,4 Prozent. Für jeden Monat, den Sie vorzeitig in Rente gehen, werden Ihnen 0,3 Prozent von Ihrer Rente abgezogen. Ein solcher Abschlag bleibt dauerhaft bestehen.

Wann kann man mit 63 in Rente gehen mit Abschlägen?

Das Renteneintrittsalter für die abschlagsfreie Rente mit 45 Versicherungsjahren steigt für jeden Jahrgang an: Für den Jahrgang 1957 liegt es bei 63 Jahren und zehn Monaten. Für die Rente mit Abschlägen nach 35 Versicherungsjahren bleibt das Alter 63 Jahre.

Wann kann ich in Rente gehen mit Abschlägen?

Das Eintrittsalter für die abschlagsfreie Rente wird stufenweise auf das 67. Lebensjahr angehoben. Ab dem Geburtsjahrgang 1964 liegt die Regelaltersgrenze bei 67 Jahren. Sie können die Altersrente jedoch bereits früher in Anspruch nehmen, allerdings mit Abschlägen.

Kann ich mit 63 in Rente gehen Jahrgang 1958?

Mit genau 63 Jahren konnte nach Inkrafttreten der Regelung allerdings nur in Rente gehen, wer 1952 oder früher geboren wurde. Für jüngere besonders langjährig Versicherte steigt die Eintrittsgrenze schrittweise. Versicherte des Jahrgangs 1958 können beispielsweise erst mit 64 Jahren abschlagsfrei ihre Rente antreten.

Wie lange muss Jahrgang 1958 arbeiten?

Das Mindestalter von 63 Jahren gilt nämlich nur für die Jahrgänge 1951 und 1952. Danach verschiebt sich das Renteneintrittsalter – wie bei der Rente mit 67 – für jeden Jahrgang um zwei Monate nach hinten. Wer 1958 geboren ist, muss also mindestens bis zum 64. Geburtstag arbeiten.

Mit 63 ohne Abschläge in Rente gehen - so klappt es!

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Wann sollte man zur rentenberatung gehen?

Damit alle nötigen Unterlagen für den Rentenantrag rechtzeitig eingereicht werden können, sollte man spätestens vier Monate vor dem Ruhestand einen Termin mit der Deutschen Rentenversicherung vereinbaren.

Kann ich schon mit 61 in Rente gehen?

Ruhestand mit 61 ist durchaus möglich – aber nicht umsonst

Da mit dem Alter immer mehr Menschen einen Schwerbehindertenausweis haben bzw. zumindest auf 35 Versicherungsjahre für die Deutsche Rentenversicherung kommen, ist für einen großen Teil der Bevölkerung eine vorgezogene Rente möglich.

Kann ich mit 62 Jahren in Rente gehen mit Abzügen?

Fazit: Mit 62 in die Rente? Das geht! Wenn Sie langfristig planen, ist ein früherer Ruhestand also absolut in Reichweite. Mit Schwerbehinderung ist eine Rente mit Abschlägen bis zu fünf Jahre vor dem Erreichen der Regelaltersgrenze drin.

Wie viel Abzüge habe ich wenn ich 2 Jahre eher in Rente gehe?

Wer vor dem persönlichen Renteneintrittsalter in Rente gehen möchte, muss für jeden vorgezogenen Monat eine Kürzung der Rentenbezüge von 0,3 Prozent hinnehmen. Die maximale Kürzung liegt bei 14,4 Prozent.

Kann ich mit 63 in Rente Wenn ich 45 Jahre gearbeitet habe?

Langjährig Versicherte mit einer Versicherungszeit von 45 Beitragsjahren, können mit 63 Jahren abschlagsfrei in Rente gehen, wenn sie 1952 oder früher geboren wurden. Danach werden die Grenzen schrittweise bis zum Geburtsjahrgang 1964 angepasst.

Was muss ich einzahlen um früher in Rente gehen zu können?

Doch das geht ordentlich ins Geld, wie Berechnungsbeispiele der Deutschen Rentenversicherung zeigen: Wer demnach 800 Euro Rente im Monat bekommen würde und ein Jahr früher in Rente möchte, muss 6.820 Euro zusätzlich in die Rentenversicherung einzahlen, um die Rentenminderung auszugleichen.

Wann kann ich abschlagsfrei in Rente gehen Jahrgang 1959?

Die Geburtsjahrgänge vor 1964 müssen nicht bis zum 67 Lebensjahr warten, um ohne Abschläge früher die Altersrente zu beziehen. So können beispielsweise die Geburtsjahrgänge 1958 mit 66 Jahre und die Geburtsjahrgänge 1959 mit 66 Jahre und 2 Monate in die reguläre Altersrente ohne Abschläge gehen.

Kann man schon mit 60 in Rente gehen?

Sie können mit der Vollendung des 63. Lebensjahres ohne Abzüge eine Altersrente beziehen. Wer mit 60 in Rente gehen will, muss Abzüge von bis zu 10,8 Prozent in Kauf nehmen.

Kann ich mich mit 62 arbeitslos melden?

Ein Anspruch auf Arbeitslosengeld besteht im Grundsatz so lange, bis das „für die Regelaltersgrenze im Sinne des Sechsten Buches erforderliche“ Lebensalter erreicht ist (Paragraph 136, Absatz 2 des dritten Sozialgesetzbuchs).

Kann man mit 60 aufhören zu arbeiten?

Wer aber allen Abzügen zum Trotz schon mit 60 Jahren aufhört zu arbeiten, muss bis zu seinem 63. Geburtstag ganz auf die gesetzliche Rente verzichten. „Kommt diese dann mit 63, sind die Minderungen wegen der drei Jahre ohne Rentenbeiträge allerdings nochmal deutlich höher“, so von der Heide.

Wird man mit 62 Jahren noch vermittelt?

Nein, solange Sie einen Anspruch auf Arbeitslosengeld I haben, wird niemand von Ihnen verlangen, eine vorgezogene Altersrente zu beantragen. Selbst wenn das Arbeitslosengeld so niedrig ist, dass Sie zusätzlich auf „Hartz IV“ angewiesen sind – das Arbeitsamt hat keine Handhabe, Sie vorzeitig in die Rente zu schicken.

Kann ich mit 60 in Rente gehen Jahrgang 1968?

Wann ist die Rente mit 60 machbar? Alle Geburtsjahrgänge ab 1952 können frühestens mit 63 in Rente gehen. Wenn Sie dessen ungeachtet mit 60 Jahren den Ruhestand wählen, müssen Sie die Jahre bis zum 63. Geburtstag durch private Gelder oder anderen Einnahmen finanzieren.

Kann ich mit 60 in Rente gehen Jahrgang 1969?

Altersrente nach 35 Versicherungsjahren

Alle Versicherten der Jahrgänge 1949 bis 1963 können noch vor ihrem 67. Geburtstag ohne Abschläge in Rente gehen. Das Rentenalter wird schrittweise angehoben. Für alle, die 1964 oder später geboren sind, liegt das Renteneintrittsalter auch nach 35 Beitragsjahren bei 67 Jahren.

Was passiert wenn ich mit 61 kündige?

Wie sind ältere Arbeitnehmer vor Kündigungen geschützt? Zwar gilt für ältere Arbeitnehmer kein besonderer Kündigungsschutz, dennoch genießen sie allgemeinen Kündigungsschutz. Daher dürfen ältere Arbeitnehmer nicht wegen ihres Alters, sondern nur aus drei sozial gerechtfertigten Gründen gekündigt werden.

Was sollte man bei einer rentenberatung Fragen?

Dabei sollten Sie die wichtigsten Fragen zum geplanten Ruhestand klären:
  • Wie viel Rente erhalte ich von der Rentenversicherung?
  • Kann ich mir es finanziell leisten, früher in Rente zu gehen?
  • Welchen Lebensstandard kann ich mir im Alter leisten?
  • Habe ich eine Rentenlücke und wie kann ich diese schließen?

Was muss man mitbringen für rentenberatung?

  • gültiger Personalausweis oder Reisepass.
  • Angaben zur Bankverbindung (IBAN/BIC; vergleiche Kontoauszug oder fragen Sie Ihre Bank)
  • Name und Anschrift Ihrer Krankenkasse (Chipkarte sofern vorhanden)
  • Name und Anschrift Ihrer behandelnden Ärzte.
  • Name und Anschrift Ihres Arbeitgebers.

Wo bekomme ich eine gute rentenberatung?

Weitere Informationen unter www.deutsche-rentenversicherung.de. Eine andere Anlaufstelle sind unabhängige Rentenberater, die sich im Bundesverband der Rentenberater zusammengeschlossen haben. Sie geben unabhängig Auskunft und beraten auch bei Rechtsstreitigkeiten.

Bin 1958 geboren Ab wann kann ich in Rente gehen?

Wer 1958 geboren wurde, kann mit 66 Jahren die reguläre Altersrente beantragen, Jahrgänge ab 1964 dagegen erst mit 67 Jahren. Die Rente mit 63 gilt dagegen ausschließlich für besonders langjährig Versicherte, die auf 45 und mehr Beitragsjahre kommen. Allerdings nur für Jahrgänge, die vor 1953 geboren wurden.