Mit 63 jahre in die rente zwingen?

Gefragt von: Hans-Dieter Altmann
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Laut Gesetz ist eine Zwangsverrentung ab dem 63. Geburtstag möglich. ALG-II-Bezieher, die 62 Jahre alt oder jünger sind, sind also nicht akut von der Zwangsverrentung bedroht. Hinzu kommt: Eine Zwangsverrentung setzt voraus, dass auch tat- sächlich eine Altersrente bezogen werden kann.

Kann das Jobcenter mich zwingen mit 63 in Rente zu gehen?

Das Jobcenter kann einen Hartz-IV-Empfänger auffordern, einen Rentenantrag zu stellen, wenn er das 63. Lebensjahr vollendet und Anspruch auf ungekürzte Altersrente hat. Macht der Betroffene es dann nicht, kann die Arbeitsagentur die Rente beantragen und er gegen seinen Willen zum Rentner werden.

Wie lange kann ich vor der Rente krank sein?

Im Normalfall besteht bei Leistungen zur medizinischen Rehabilitation wie bei Krankheit gegen den Arbeitgeber ein Anspruch auf Entgeltfortzahlung für sechs Wochen. Wenn dieser Anspruch durch Vorerkrankungen erschöpft ist, zahlt der Rentenversicherungsträger während der Leistungen zur Teilhabe Übergangsgeld.

Kann mich die Rentenversicherung zur Rente zwingen?

Ihre Krankenkasse kann Sie nicht zwingen, die Rente zu beantragen.

Wie wirkt sich Krankheit auf die Rente aus?

Vom Arbeitsentgelt werden jeden Monat Beiträge an die gesetzliche Rentenversicherung abgeführt. Wird eine Entgeltersatzleistung (z. ... Krankengeld) bezogen, reduzieren sich die hieraus zu zahlenden Beiträge - und dies hat Einfluss auf die spätere Rentenhöhe.

Der große Irrtum um die Rente mit 63

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Kann man eine Rente ablehnen?

Wird Ihre Rente abgelehnt, enthält der Bescheid auch die Gründe dafür, warum die beantragte Rente nicht bewilligt werden kann. Gegen diesen Bescheid können Sie innerhalb von vier Wochen schriftlich Widerspruch einlegen. Das erklärt Ihnen ausführlich die sogenannte Rechtsbehelfsbelehrung am Ende des Bescheids.

Wie lange müssen 1958 geborene arbeiten?

Das Mindestalter von 63 Jahren gilt nämlich nur für die Jahrgänge 1951 und 1952. Danach verschiebt sich das Renteneintrittsalter – wie bei der Rente mit 67 – für jeden Jahrgang um zwei Monate nach hinten. Wer 1958 geboren ist, muss also mindestens bis zum 64. Geburtstag arbeiten.

Wann sollte man zur rentenberatung gehen?

Damit alle nötigen Unterlagen für den Rentenantrag rechtzeitig eingereicht werden können, sollte man spätestens vier Monate vor dem Ruhestand einen Termin mit der Deutschen Rentenversicherung vereinbaren.

Kann ich mit 60 in Rente gehen wenn ich 45 Jahre gearbeitet habe?

Viele denken, sie könnten in einem Alter von 60 Jahren abschlagsfrei in Rente gehen, sofern sie 45 Jahre lang erwerbstätig waren. Die Annahme ist nicht richtig, denn ein Rentenanspruch besteht erst mit einem Alter von 63 Jahren und vier Monaten, sofern Sie im Jahr 1954 geboren wurden.

Was ist wenn man kurz vor der Rente krank wird?

Wer nicht mehr arbeiten kann, weil er krank ist, bezieht in der Regel Krankengeld als Sozialleistung. Wer also vor seinem regulären Renteneintritt krank wird, kann somit in die Rente mit dieser Pflichtbeitragszeit reinrutschen.

Warum sind die letzten Jahre vor der Rente so wichtig?

Die Jahre vor der Rente sind besonders wichtig.

Die Rentenhöhe hängt nicht von den Einzahlungen der letzten Arbeitsjahre ab, sondern resultiert aus dem gesamten Versicherungsleben. Wer vor der Rente am meisten verdient, sammelt in den letzten Jahren auch die meisten Entgeltpunkte.

Kann man wegen Depressionen in Rente gehen?

Man muss die Diagnose Depression erhalten haben (Nur zur Vorbeugung von Missverständnissen: Natürlich kann man eine Rente wegen Erwerbsminderung auch aufgrund anderer Krankheiten beantragen). In der Regel muss man in den letzten drei Jahren 78 Wochen wegen der Depression Krankengeld erhalten haben.

Wie kann ich 2 Jahre bis zur Rente überbrücken?

Als Faustregel gilt: Ab einem Grad der Behinderung (GdB) von 50 können Sie zwei Jahre vor der Regelaltersgrenze ohne Abschlag in die Rente. Falls Sie dem „Hamsterrad“ noch früher entfliehen möchten, ist auch das möglich. Jeder Monat kostet Sie dann allerdings 0,3 Prozent Ihrer Rente.

Kann die Krankenkasse eine zwangsverrentung?

Langzeitkranke können nicht zwangsweise vom Krankengeld in die Erwerbsminderungsrente ausgesteuert werden. Eine Zwangsverrentung gibt es nicht.

Was passiert wenn kein Rentenantrag gestellt wird?

Wer keinen Antrag stellt, bekommt die Rente nicht, auch wenn die Voraussetzungen der Rente vorliegen. Der Antrag ist eine empfangsbedürftige Willenerklärung des Antragstellers an die Rentenkasse “ Ich will die Rente haben, oder ich beantrage meine Rente“.

Was sollte man bei einer rentenberatung Fragen?

Dabei sollten Sie die wichtigsten Fragen zum geplanten Ruhestand klären:
  • Wie viel Rente erhalte ich von der Rentenversicherung?
  • Kann ich mir es finanziell leisten, früher in Rente zu gehen?
  • Welchen Lebensstandard kann ich mir im Alter leisten?
  • Habe ich eine Rentenlücke und wie kann ich diese schließen?

Was muss man mitbringen für rentenberatung?

  • gültiger Personalausweis oder Reisepass.
  • Angaben zur Bankverbindung (IBAN/BIC; vergleiche Kontoauszug oder fragen Sie Ihre Bank)
  • Name und Anschrift Ihrer Krankenkasse (Chipkarte sofern vorhanden)
  • Name und Anschrift Ihrer behandelnden Ärzte.
  • Name und Anschrift Ihres Arbeitgebers.

Wo kann ich mich wegen meiner Rente beraten lassen?

Die Adressen findet man unter www.deutsche-rentenversicherung.de im Internet. Auch telefonisch kann man sich informieren unter 0800 1000 4800, der kostenlosen Servicenummer der Deutschen Rentenversicherung.

Wann kann ich in Rente gehen Jahrgang 1965?

Alle Versicherten der Jahrgänge 1949 bis 1963 können noch vor ihrem 67. Geburtstag ohne Abschläge in Rente gehen. Das Rentenalter wird schrittweise angehoben. Für alle, die 1964 oder später geboren sind, liegt das Renteneintrittsalter auch nach 35 Beitragsjahren bei 67 Jahren.

Kann man mit 40 Arbeitsjahren in Rente gehen?

All diejenigen, die mindestens 45 Beitragsjahre in die gesetzliche Rentenkasse eingezahlt haben, können mit 65 ohne Abschläge in Rente gehen. Dies gilt für alle Personen, die nach 1964 geboren sind. Außerdem haben alle Personen, die vor 1958 geboren sind, im Laufe ihres 65. Lebensjahres ihre Regelaltersgrenze erreicht.

Wie oft bekommt man einen Rentenbescheid?

Ab dem 55. Lebensjahr erhalten Sie alle drei Jahre eine persönliche Rentenauskunft. Sie ersetzt die Renteninformation und enthält eine Übersicht aller gespeicherten Versicherungszeiten und Angaben der bisher zu erwartenden Rentenhöhe. Sie können auch Auskunft über die Höhe einer Erwerbsminderungsrente erhalten.

Kann man einen bereits gestellten Rentenantrag zurücknehmen?

Sie können Ihren Rentenantrag grundsätzlich zurücknehmen oder ändern, solange Sie noch keinen Rentenbescheid erhalten haben.

Wie wirkt sich Teilzeit auf die Rente aus?

Arbeiten Sie gar in Teilzeit, fällt die Rente noch geringer aus. ... Arbeiten Sie beispielsweise 20 Stunden pro Woche für rund 15 Euro die Stunde, kommen Sie auf ca. 1231 Euro brutto/Monat. Nach 40 Jahren Berufstätigkeit in Teilzeit beträgt die Rente nur 497 Euro und liegt damit noch unter der Grundsicherung.