Muss ich meinen Arbeitgeber informieren, wenn ich eine Rente beziehe und weiterarbeite?

Gefragt von: Regine Wegener
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Ja, Sie müssen Ihren Arbeitgeber informieren, wenn Sie eine Vollrente beziehen und weiterarbeiten, da sich dadurch Ihr Krankenversicherungsbeitrag ändert und der Arbeitgeber den korrekten, reduzierten Beitrag abführen muss – eine gesetzliche Verpflichtung nach § 28o SGB IV, die auch indirekt durch die Krankenkasse oder Rentenversicherung bekannt wird, aber proaktiv zu handeln ist, um finanzielle Lücken und Probleme zu vermeiden. Obwohl der Arbeitgeber Ihren Rentenantrag nicht automatisch erfährt, wird er über Ihre Krankenkasse informiert, wenn Sie eine Vollrente beziehen, was eine Änderung des Beitragsbedarfs zur Folge hat.

Wann muss man den Arbeitgeber wegen Rente informieren?

Sie sollten Ihren Arbeitgeber informieren, sobald Sie den Rentenbescheid erhalten haben und das Arbeitsverhältnis beenden oder anpassen möchten, da sich die Sozialversicherungsbeiträge ändern können und eine Kündigung oft nötig ist (besonders bei vorzeitiger Rente), idealerweise aber schon etwa 3 Monate vor dem Rentenbeginn, wenn Sie den Antrag stellen, damit alle Formalitäten glattlaufen. Eine allgemeine gesetzliche Frist gibt es nicht, aber eine unverzügliche Mitteilung ("ohne schuldhaftes Zögern") ist ratsam, um steuerliche Auswirkungen zu klären und Kündigungsfristen einzuhalten.
 

Kann ich nach Rentenbeginn weiterarbeiten?

Auch wenn das Arbeitsverhältnis laut Tarif- oder Arbeitsvertrag eigentlich mit dem Erreichen der Regelaltersgrenze endet, kann es dennoch weitergeführt werden. Gemäß § 41 S. 3 SGB VI können die Arbeitsvertragsparteien während des Arbeitsverhältnisses vereinbaren, den Beendigungszeitpunkt zeitlich hinauszuschieben.

Kann man gleichzeitig Rente und Gehalt beziehen?

Ja, man kann gleichzeitig Rente und Gehalt beziehen, besonders bei der Altersrente, wo es seit 2023 keine Hinzuverdienstgrenzen mehr gibt – man darf unbegrenzt dazuverdienen, ohne dass die Rente gekürzt wird, was den Übergang in den Ruhestand flexibler macht. Bei Erwerbsminderungsrenten oder Hinterbliebenenrenten gelten jedoch weiterhin spezifische, dynamische Hinzuverdienstgrenzen, deren Überschreitung zu Rentenkürzungen führen kann. Wichtig ist auch, dass auf das zusätzliche Einkommen Steuern und Sozialversicherungsbeiträge anfallen können und eine Steuererklärung oft verpflichtend ist. 

Wie erfährt der Arbeitgeber von einem Renteneintritt des Arbeitnehmers?

Die Rentenversicherung informiert den Arbeitgeber NICHT über einen Rentenantrag oder gar einen Renteneintritt. Dies liegt allein in der Verantwortung des Rentenantragstellers. Die Rentenversicherung fragt über den Arbeitnehmer den Arbeitgeber nach schon gezahlten Gehälter an. Mehr aber nicht.

Muss ich dem Arbeitgeber melden, dass ich Rente erhalte

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Muss ich meinem Arbeitgeber mitteilen, wenn ich in Rente gehe?

Arbeitgeber sollten bedenken, dass jeder Arbeitnehmer jederzeit kündigen kann und es unüblich ist, Arbeitnehmer nach ihren Kündigungsabsichten zu fragen. Jemanden aufgrund seines Alters anders zu behandeln, kann zu Diskriminierung führen. Dennoch meinen Arbeitgeber mitunter, sie müssten wissen, wann ein Mitarbeiter in den Ruhestand gehen möchte .

Was muss der Arbeitgeber tun, wenn der Arbeitnehmer in Rente geht?

Wenn ein Mitarbeiter in Rente geht, muss der Arbeitgeber vor allem den Arbeitsvertrag prüfen, um zu sehen, ob dieser das Arbeitsverhältnis automatisch beendet (meist bei Erreichen der Regelaltersgrenze). Falls nicht, müssen Vereinbarungen getroffen, administrative Aufgaben wie die Endabrechnung erledigt und die Personalakten aktualisiert werden, während gleichzeitig die Sozialversicherungsmeldungen für den Statuswechsel vorbereitet werden müssen, auch wenn die Rentenversicherung oft automatisch informiert. 

Kann man Rente beziehen und Vollzeit arbeiten gehen?

Ja, Sie können nach Erreichen der Regelaltersgrenze ohne Einschränkungen vollzeit arbeiten und gleichzeitig Ihre Rente beziehen; es gibt keine Hinzuverdienstgrenze mehr, und Ihr Arbeitgeber zahlt weiter Beiträge, was Ihre Rente erhöht, aber Sie müssen mit Steuern auf das Gesamteinkommen rechnen. Bei vorgezogenen Altersrenten (Frührente) gelten andere Regeln mit Hinzuverdienstgrenzen, die aber seit 2023 auch entfallen sind, sodass Sie auch dort unbegrenzt hinzuverdienen können, wenn Sie die Voraussetzungen erfüllen. 

Welche Abzüge habe ich, wenn ich als Rentner Vollzeit arbeite?

Die Hinzuverdienstgrenze liegt bei jährlich 6.300 Euro. Was Sie darüber hinaus verdienen, wird zu 40 Prozent von Ihrer Rente abgezogen. Zusätzlich ist der Hinzuverdienstdeckel zu beachten. Dieser orientiert sich an Ihrem höchsten Einkommen in den letzten 15 Jahren vor Eintritt Ihrer Erwerbsminderung.

Welche Steuerklasse habe ich, wenn ich als Rentner vollzeit arbeite?

Wenn Sie Rente beziehen und Vollzeit arbeiten, bleiben Sie in Ihrer bisherigen Steuerklasse (z.B. 1), da die gesetzliche Rente keine Steuerklasse hat. Die Steuerklasse 6 wird erst relevant, wenn Sie zusätzlich zu Ihrer gesetzlichen Rente und Ihrem Hauptjob noch eine Betriebsrente beziehen oder mehrere sozialversicherungspflichtige Jobs haben (z.B. über der Minijob-Grenze), erklärt rentenbescheid24.de. 

Was passiert, wenn ich in Rente gehe und weiterarbeite?

Sie können Rentenleistungen der Sozialversicherung beziehen und gleichzeitig arbeiten. Wenn Sie jedoch jünger als das reguläre Rentenalter sind und mehr als die jährliche Verdienstgrenze verdienen, werden Ihre Rentenleistungen gekürzt . Ab dem Monat, in dem Sie das reguläre Rentenalter erreichen, werden Ihre Rentenleistungen unabhängig von der Höhe Ihres Einkommens nicht mehr gekürzt.

Ist es möglich, nach dem Renteneintritt noch beim gleichen Arbeitgeber zu arbeiten?

Ja, Sie können in Rente gehen und beim gleichen Arbeitgeber weiterarbeiten, was in Deutschland erlaubt ist, aber eine Absprache erfordert, da Verträge oft mit dem Renteneintritt enden; Sie müssen eine Weiterbeschäftigung vereinbaren, eventuell als befristeter Vertrag, und bleiben sozialversicherungspflichtig, wobei es für die Altersrente seit 2023 keine Hinzuverdienstgrenzen mehr gibt. 

Wie wird man besteuert, wenn man Rente bezieht und Gehalt?

Wenn Rentner arbeiten, müssen sie ihre Einkünfte versteuern, aber der steuerliche Freibetrag ist höher (Grundfreibetrag 2025 ca. 12.096 €) und es gibt steuerfreie Pauschalen, wie die Ehrenamtspauschale. Einkommen aus Arbeit wird zum steuerpflichtigen Anteil der Rente addiert, was zu Steuernachzahlungen führen kann, aber seit 2023 entfällt die Anrechnung auf die Rente bei Altersrenten. Ab 2026 soll die geplante „Aktivrente“ bis zu 2.000 € pro Monat steuerfrei machen, allerdings bleiben Sozialabgaben fällig. 

Wann muss ich meinen Arbeitgeber kündigen, wenn ich in Rente gehe?

Sie müssen kündigen, wenn Ihr Arbeitsvertrag keine Klausel enthält, die eine automatische Beendigung bei Erreichen der Regelaltersgrenze vorsieht – was oft der Fall ist. Kündigen Sie so früh wie möglich, mindestens jedoch unter Einhaltung Ihrer vertraglichen Kündigungsfrist (oft vier Wochen zum Monatsende), um finanzielle Lücken zu vermeiden und den Rentenantrag rund drei Monate vor dem geplanten Rentenbeginn zu stellen, um nahtlos Übergänge zu gewährleisten. 

Was schreibe ich dem Arbeitgeber, wenn ich in Rente gehe?

Ihr Arbeitgeber sollte wissen, dass Sie (Regel-)Altersrentner(in) sind, und dass Sie weiter und zwar in Teilzeit beschäftigt werden möchten. Alles weitere sind Daten, die für das Arbeitsverhältnis nicht benötigt werden und somit nicht erhoben werden dürfen. Sollten weitere Daten (wie Rentenhöhe o. ä.)

Warum braucht der Arbeitgeber einen Rentenbescheid?

Arbeitgeber brauchen den Rentenbescheid, um bei Weiterbeschäftigung von Rentnern die korrekten Sozialversicherungsbeiträge (insbesondere Krankenversicherung) zu berechnen, da sich der Beitragssatz bei Vollrenten ändert, und um arbeitsvertragliche Pflichten (z. B. automatisches Ende des Arbeitsverhältnisses bei Regelaltersrente) zu erfüllen oder Betriebsrenten zu verwalten; oft reicht die erste Seite mit Rentenbeginn und -art, um die Beitragsberechnung zu klären und arbeitsrechtliche Fragen zu regeln. 

Wird meine Rente gekürzt, wenn ich weiter arbeite?

Nein, seit 2023 wird die Altersrente in Deutschland nicht mehr gekürzt, wenn Sie arbeiten – egal ob Sie die Regelaltersgrenze erreicht haben oder eine vorgezogene Altersrente beziehen, können Sie unbegrenzt hinzuverdienen. Bei Erwerbsminderungsrenten gibt es jedoch weiterhin Hinzuverdienstgrenzen, die aber seit 2023 deutlich angehoben wurden (ca. 17.820 € für volle EM, ca. 35.650 € für teilweise EM) und an die Höhe der Rente gekoppelt sind. 

Was ist die beste Steuerklasse für Rentner?

Sind Sie Rentner und hat Ihre noch berufstätige Ehefrau ein wesentlich höheres Einkommen als Sie, sollte sie die Steuerklasse 3 wählen. Dann werden Sie automatisch in Steuerklasse 5 eingestuft. Die Kombination 4/4 empfiehlt sich, wenn Sie beide ein ähnlich hohes Einkommen haben.

Kann ich als Rentner noch Rentenpunkte sammeln?

Ja, Rentner können unter bestimmten Umständen weiterhin Rentenpunkte sammeln, nämlich durch Weiterarbeit mit Beitragszahlung (sogenannte "Abwahl der Rentenversicherungsfreiheit") oder durch die Pflege von Angehörigen, die zu Beitragszahlungen führt, aber Rentenpunkte kann man nicht mehr einfach kaufen, wenn man bereits in Rente ist. Wer die Regelaltersgrenze erreicht hat und weiterarbeitet, zahlt freiwillig Rentenbeiträge und erwirbt damit weitere Rentenpunkte, die die spätere Rente erhöhen. 

Welche Abgaben habe ich als Rentner, wenn ich weiter arbeite?

Wenn Sie als Rentner arbeiten, fallen je nach Rentenart (Altersrente, Erwerbsminderungsrente) und Verdienst weiterhin Sozialabgaben (Kranken-, Pflege-, Arbeitslosen-, Rentenversicherung) an, es gibt Steuerfreibeträge (Grundfreibetrag) und ab 2026 die neue Aktivrente für unbegrenztes steuerfreies Hinzuverdienen bei Regelaltersrente. Teilrentner zahlen oft voll in die Sozialversicherung ein, während Altersrentner nach Regelalter meist versicherungsfrei in der Renten- und Arbeitslosenversicherung sind (Arbeitgeber zahlt weiter). 

Was muss der Arbeitgeber tun, wenn ein Mitarbeiter in Rente geht?

Wenn ein Mitarbeiter in Rente geht, muss der Arbeitgeber vor allem den Arbeitsvertrag prüfen, um zu sehen, ob dieser das Arbeitsverhältnis automatisch beendet (meist bei Erreichen der Regelaltersgrenze). Falls nicht, müssen Vereinbarungen getroffen, administrative Aufgaben wie die Endabrechnung erledigt und die Personalakten aktualisiert werden, während gleichzeitig die Sozialversicherungsmeldungen für den Statuswechsel vorbereitet werden müssen, auch wenn die Rentenversicherung oft automatisch informiert. 

Welche Abzüge gibt es bei Rente und Gehalt?

Bei Gehalt und Rente gibt es Abzüge für Steuern (Lohn-/Einkommensteuer, Soli, ggf. Kirchensteuer) und Sozialversicherungen (Renten-, Kranken-, Arbeitslosen-, Pflegeversicherung), wobei Rentner weniger Beiträge zahlen und auf Renten Einkommensteuern anfallen, wenn das Gesamteinkommen über dem Grundfreibetrag liegt. Arbeitnehmer teilen sich die Sozialversicherungsbeiträge mit dem Arbeitgeber, Rentner zahlen auf ihre Rente und Hinzuverdienst Beiträge zur Kranken- und Pflegeversicherung, aber weniger zur Rentenversicherung. 

Wann muss ich den Arbeitgeber sagen, dass ich in Rente gehe?

Sie müssen Ihren Arbeitgeber über den Renteneintritt informieren, sobald der Rentenbescheid vorliegt, idealerweise aber schon ca. 3 Monate vorher, wenn Sie den Rentenantrag stellen, damit der Arbeitgeber die Sozialversicherung korrekt anpassen kann (insbesondere bei der Krankenversicherung) und ggf. eine korrekte letzte Lohnabrechnung erstellen kann. Es gibt keine allgemeingültige gesetzliche Frist, aber eine rechtzeitige Mitteilung ("ohne schuldhaftes Zögern") ist ratsam, da sich Beiträge ändern und Klauseln im Arbeits- oder Tarifvertrag eine Rolle spielen können.
 

Ist der Renteneintritt ein Kündigungsgrund?

Das Arbeitsverhältnis endet zum Renteneintritt immer dann, wenn zu diesem Termin vom Arbeitgeber oder vom Arbeitnehmer ordnungsgemäß gekündigt worden ist. Wie sonst auch, muss das Kündigungsschreiben die gesetzliche Form wahren, sonst wäre die Kündigung unwirksam.

Ist der Arbeitgeber verpflichtet mich nach Renteneintritt weiter zu beschäftigen?

In der Regel endet ein unbefristetes Arbeitsverhältnis mit Erreichen der Regelaltersgrenze. Sie können aber mit Ihrem Arbeitgeber vereinbaren, dass Sie darüber hinaus weiter arbeiten und einen neuen Befristungszeitpunkt festlegen.