Muss ich meinen Minijob in der Einkommensteuererklärung angeben?

Gefragt von: Sibylle Moritz-Roth
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Ein Minijob muss in der Regel nicht in der Steuererklärung angegeben werden. Eine Ausnahme gilt jedoch, wenn der Arbeitgeber nicht die pauschale Lohnsteuererhebung wählt. In diesem Fall erhält der Arbeitnehmer eine Lohnsteuerbescheinigung und muss die entsprechenden Daten in seiner Einkommensteuererklärung angeben.

Wann muss ein Minijob in der Steuererklärung angegeben werden?

Minijobs müssen nicht in der Steuererklärung angegeben werden, da sie pauschal besteuert werden. In der Regel liegt dir dazu auch keine Lohnsteuerbescheinigung vor. Nicht mit Gehaltsabrechnug verwechseln. Wurde dein Minijob individuell besteuert, gehört er in die Steuererklärung.

Wird ein 520 Euro Job bei der Steuererklärung angeben?

Ein Minijob muss nicht auf einer Steuererklärung angegeben werden. Auf einen 520-Euro-Job fällt keine Steuer an. Sozialabgaben führt der Arbeitgeber bei einer geringfügigen Beschäftigung pauschal ab.

Muss ich meinen Minijob in der Anlage N meiner Steuererklärung angeben?

Die meisten Minijobs müssen nicht in der Steuererklärung angegeben werden. Das gilt für alle Minijobs, die pauschal versteuert werden. Bei individueller Versteuerung: Trage die Angaben aus deiner Lohnsteuerbescheinigung in die Anlage N der Steuererklärung ein.

Wird ein Minijob vom Finanzamt gemeldet?

Minijobs sind steuerpflichtig

Minijobs werden entweder pauschal oder individuell versteuert. Die pauschale Steuer von 2 Prozent wird an die Minijob-Zentrale gezahlt. Die individualisierte Steuer geht direkt an das zuständige Finanzamt.

Muss ich meinen Minijob versteuern? (Minijob Steuererklärung)

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Wann ist ein Minijob meldepflichtig?

Liegt der Lohn über der Minijob-Grenze von 538 Euro, so entsteht eine Meldepflicht für die Sozialversicherungen.

Welche Einnahmen müssen dem Finanzamt gemeldet werden?

Alles, was Sie als Arbeitnehmerin oder Arbeitnehmer aufgrund Ihres Anstellungs- oder Dienstverhältnisses erhalten, sind Einnahmen, also Arbeitslohn. Dieser ist grundsätzlich in der Steuererklärung anzugeben.

Wird ein Minijob bei einer Steuererklärung nachversteuert?

Du darfst in deinem Minijob entweder 556 € pro Monat verdienen oder 70 Tage im Jahr arbeiten. Seit dem 1. Januar 2025 ist die 538 € Grenze für das Arbeitsentgelt auf 556 € angestiegen. Die meisten Minijobs werden pauschal mit 2 % versteuert und müssen daher in der Steuererklärung nicht mehr erfasst werden.

Was muss ich in die Anlage N eintragen?

In Anlage N trägst du in erster Linie deinen Lohn und deine Werbungskosten ein. Zu den Werbungskosten gehören unter anderem deine Fahrtkosten in Form der Pendlerpauschale, deine Aufwendungen für Arbeitsmittel oder dein Arbeitszimmer.

Wo muss man einen Minijob angeben?

Als Arbeitgeberin oder Arbeitgeber müssen Sie die Anmeldung Ihrer Minijobber spätestens 6 Wochen nach dem Beginn des Minijobs bei der Minijob-Zentrale vornehmen. Bestimmte Branchen sind aber zu einer Sofortmeldung verpflichtet.

Wie viel darf man im Jahr steuerfrei dazuverdienen?

Der Grundfreibetrag beträgt bei einzelveranlagten Steuerbürgerinnen und Steuerbürgern im Jahr 2023 10.908 € (2024: 11.784 €).

Wer zahlt die Pauschalsteuer von 2 % bei einem Minijob?

Berechnung: Der Arbeitgeber führt pauschal 2 % des Bruttoarbeitsentgelts an die Minijob-Zentrale ab. Der Minijobber zahlt keine weiteren Steuern oder Sozialversicherungsbeiträge (mit Ausnahme der Krankenversicherung, wenn diese nicht vom Arbeitgeber übernommen wird).

Ist ein Minijob neben dem Hauptjob steuerfrei?

Ja, ein Minijob (geringfügige Beschäftigung) neben einem Hauptjob ist bis zu einer Grenze von 556 € monatlich steuer- und sozialversicherungsfrei, da der Arbeitgeber eine Pauschsteuer von 2 % abführt und du diesen Job in der Steuererklärung nicht angeben musst. Wichtig ist, dass nur ein Minijob steuerbegünstigt ist; weitere Minijobs oder ein Midijob werden mit deinem Hauptjob verrechnet und in Steuerklasse VI besteuert, was zu höheren Abzügen führt.
 

Wie wirkt sich ein 520 Euro Job auf die Steuererklärung aus?

Der geringfügig Beschäftigte selbst zahlt keine Steuern oder Versicherungsbeiträge. Ein Minijob muss in der Regel nicht in der Steuererklärung angegeben werden.

Wird ein Minijob an die Rente angerechnet?

Ja, ein Minijob zählt zur Rente und bringt wichtige Vorteile, da Sie grundsätzlich rentenversicherungspflichtig sind und durch Ihren Eigenanteil (3,6 % gewerblich) volle Rentenansprüche und Wartezeiten erwerben, was sich auf die spätere Alters- und Erwerbsminderungsrente auswirkt; Sie können sich aber auch befreien lassen, verlieren dann aber viele Vorteile. 

Was ist der Unterschied zwischen einem Nebenjob und einem Minijob?

Ein Nebenjob ist der Oberbegriff für jede Tätigkeit neben dem Hauptberuf, während ein Minijob eine spezielle, gesetzlich geregelte Form des Nebenjobs ist, die sich durch eine Verdienstgrenze (aktuell bis 556 €/Monat 2025) auszeichnet, bei der in der Regel keine oder nur geringe Steuern und Sozialabgaben anfallen. Der Hauptunterschied liegt also in der steuerlichen und sozialversicherungsrechtlichen Behandlung aufgrund der Verdienstgrenze; ein regulärer Nebenjob liegt über dieser Grenze und ist steuer- und abgabenpflichtig. 

Ist die Anlage N verpflichtend?

Die Anlage N ist für alle verpflichtend, die im jeweiligen Steuerjahr Einkünfte aus nichtselbstständiger Arbeit hatten.

Welche Pauschalen kann ich in der Anlage N meiner Steuererklärung angeben?

Welche Pauschalen gibt es?

  • Werbungskostenpauschale. ...
  • Werbungskostenpauschale für Rentner. ...
  • Pendlerpauschale. ...
  • Umzugskostenpauschale. ...
  • Verpflegungspauschale. ...
  • Sparerpauschbetrag. ...
  • Behindertenpauschbetrag. ...
  • Pflegepauschbetrag.

Welcher Lohn muss ich in der Steuererklärung angeben?

Ihr Einkommen setzt sich aus Kapitaleinkünften sowie aus Einkünften aus unselbstständiger Erwerbstätigkeit, aus selbständiger Erwerbstätigkeit und einem allfälligen Nebenerwerb zusammen. Das heisst: Sie übertragen den Betrag des Nettolohns aus dem Lohnausweis ins entsprechende Feld Ihrer Steuererklärung.

Werden Minijobs an das Finanzamt übermittelt?

Wenn Sie sich als Arbeitnehmer nebenberuflich etwas hinzuverdienen, müssen Sie dies grundsätzlich nicht beim Finanzamt anmelden und eventuell auch keine Steuern zahlen. Nämlich dann, wenn Ihre Nebentätigkeit ein sogenannter Minijob ist. Ihr Arbeitgeber muss den Minijob bei der Minijob-Zentrale anmelden!

Was sind die Nachteile eines Minijobs?

Nachteile einer kurzfristigen Beschäftigung

Geringe Stabilität : Kurzfristige Arbeitsverhältnisse sind naturgemäß unsicher, da sie nicht wie langfristige Positionen strukturiert sind. Isolation: Die Arbeit als kurzfristiger Mitarbeiter kann isolierend wirken, da man weniger Zeit hat, Beziehungen zu festangestellten Mitarbeitern aufzubauen.

Wann ist ein Minijob steuerpflichtig?

Übersteigen bei mehreren Arbeitsverhältnissen die Verdienste in der Summe die 556-Euro-Grenze nicht, bleibt es bei der 2-%-Pauschsteuer. Bestehen neben einer Haupttätigkeit mehrere geringfügige Beschäftigungsverhältnisse, kann die Lohnsteuer für den ersten Minijob pauschal mit 2 % versteuert werden.

Muss ich meinen Minijob in der Steuererklärung angeben?

Ein Minijob muss in der Steuererklärung nur dann von den Beschäftigten angegeben werden, wenn er individuell besteuert wird – und zwar in der Anlage N, nichtselbständige Arbeit. Beachte: Die Frist der Steuererklärung für das Jahr 2024 endet am 31. Juli 2025.

Welche Einkünfte muss ich nicht angeben?

Steuerfreie Einnahmen in Form von staatlichen Zuschüssen Einige soziale Geld- und Sachleistungen, wie Arbeitslosengeld, Leistungen der Kranken-, Pflege- und gesetzlichen Unfallversicherung, Elterngeld, Mutterschaftsgeld, Kindergeld oder Zuschüsse für Neugeborene, aber auch Stipendien sind steuerfrei.

Woher weiß das Finanzamt von Einnahmen?

Um Steuerhinterzieher zu entlarven, greift das Finanzamt auf Datenbestände unter anderem von Banken, Sozialversicherungen, Behörden und anderen Steuerzahlern zurück. Dabei erhält der Fiskus auch Informationen aus dem Ausland, zum Beispiel durch die bei Steuersündern besonders gefürchteten „Daten-CDs“.