Sind Aufwandsentschädigung und Ehrenamtspauschale das Gleiche?

Gefragt von: Frau Dorit Buck
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Nein, Aufwandsentschädigung und Ehrenamtspauschale sind nicht dasselbe, aber eng miteinander verbunden: Die Ehrenamtspauschale (aktuell 840 €/Jahr) ist ein steuerfreier Freibetrag, der eine bestimmte Form der Aufwandsentschädigung darstellt, die bis zu dieser Grenze steuer- und abgabenfrei gezahlt werden darf. Die Aufwandsentschädigung ist der Oberbegriff für die finanzielle Kompensation für ehrenamtliche Tätigkeiten; die Ehrenamtspauschale ist der spezifische, steuerlich begünstigte Rahmen dafür.

Was ist der Unterschied zwischen Ehrenamtspauschale und Aufwandsentschädigung?

Ehrenamtspauschale bei bis zu € 840 pro Jahr und Person und für die sog. Übungsleiterpauschale bei maximal € 3.000 pro Jahr und Person. Eine Aufwandsentschädigung kann mit Ausnahme des Vorstandes jedem ehrenamtlich Tätigen gezahlt werden unabhängig davon, ob die Person Mitglied im Verein ist oder nicht.

Wie hoch darf die Aufwandsentschädigung für ein Ehrenamt sein?

Die maximale Höhe der Ehrenamtspauschale beträgt aktuell 840 Euro pro Jahr und Person, die seit 2021 steuerfrei für nebenberufliche Tätigkeiten ausgezahlt werden kann. Eine weitere Pauschale ist die Übungsleiterpauschale, die bis zu 3.300 Euro (früher 3.000 Euro) steuerfrei ist und für bestimmte pädagogische Tätigkeiten gilt, wie das Bundesfinanzministerium berichtet. Beide Pauschalen können unter bestimmten Voraussetzungen kombiniert werden, wobei der Betrag über der Grenze versteuert werden muss. 

Was fällt alles unter Aufwandsentschädigung?

Was fällt unter die Aufwandsentschädigung? Unter die Aufwandsentschädigung fallen Vergütungen aus einer gemeinnützigen, ehrenamtlichen oder nebenberuflichen Tätigkeit. Was ist ein Aufwandsersatz? Ein Aufwandsersatz ist eine Rückerstattung für Aufwendungen, die ein Ehrenamtler zum Vereinszweck aufbringt.

Was fällt alles unter die Ehrenamtspauschale?

Die Ehrenamtspauschale (bis 840 €/Jahr) gilt für allgemeine, nebenberufliche Tätigkeiten in gemeinnützigen Vereinen oder öffentlichen Einrichtungen, wie z.B. Vorstandsarbeit, Kassier, Platzwart, Schriftführer, Gerätewart, Reinigung, Betreuung, Fahrdienste oder als Schiedsrichter im Amateurbereich – nicht aber für Lehrtätigkeiten, die unter die höhere Übungsleiterpauschale fallen. Wichtig ist, dass die Tätigkeit nebenberuflich ist (max. 1/3 der Vollzeit-Zeit) und gemeinnützigen, mildtätigen oder kirchlichen Zwecken dient.
 

Wer hat Anspruch auf die Ehrenamtspauschale?

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Wie hoch darf eine Ehrenamtspauschale pro Stunde sein?

Somit beträgt der stündliche Lohn der Ehrenamtspauschale 5,80 Euro und die jährlichen 840 Euro sind erreicht. Bei einer Überschreitung der 840-Euro-Grenze würden sie keine Aufwandsentschädigung mehr erhalten, sondern den stündlichen Mindestlohn.

Welche Kosten für ehrenamtliche Tätigkeiten können steuerlich abgesetzt werden?

Eine der häufigsten Steuervergünstigungen für ehrenamtliche Tätigkeiten betrifft die Fahrtkosten . Wenn Sie mit Ihrem Privatfahrzeug kurze Strecken für eine Wohltätigkeitsorganisation zurücklegen, können Sie den auf diese Fahrten entfallenden Teil Ihrer Fahrzeugkosten absetzen. Zu diesen Kosten zählen Benzin, Öl, Reparaturen, Versicherung und Wertverlust.

Wie hoch ist der Aufwendungsersatz?

Die Aufwandspauschale gemäß § 1878 BGB beträgt zurzeit 425,00 € pro Jahr.

Ist Aufwandsentschädigung Nebeneinkommen?

Steuerpflichtig wird die Aufwandsentschädigung, wenn Du mehr als 250 Euro im Monat bekommst. Dann rechnet Dir die Agentur für Arbeit alles über 250 Euro im Monat als Nebeneinkommen auf Dein Arbeitslosengeld an.

Kann ich die Ehrenamtspauschale auch ohne Geldfluss in Anspruch nehmen?

Der Wortlaut des § 3 Nr. 26a EStG stellt eindeutig auf Einnahmen ab, die bis 500 Euro im Jahr steuerfrei sind. Wenn keine Einnahmen erzielt werden, gleichwohl aber eine ehrenamtliche Tätigkeit ausgeübt wurde, kann der Betroffene die steuerliche Vergünstigung des § 3 Nr. 26a EStG nicht in Anspruch nehmen.

Wie hoch ist der Stundenlohn der Ehrenamtspauschale?

Die Ehrenamtspauschale ist eine steuer- und abgabenfreie Aufwandsentschädigung von bis zu 840 € pro Jahr (Stand 2025), es gibt aber keinen festen Stundenlohn, da sie pauschal gezahlt wird; rechnet man sie um, ergeben sich je nach Stundenzahl niedrige Beträge (z.B. 7 €/Stunde bei 120 Std./Jahr), die steuerfrei bleiben, solange die Grenze nicht überschritten wird; für bestimmte Tätigkeiten gibt es die höhere Übungsleiterpauschale (bis 3.000 €/Jahr).
 

Wie hoch ist die Aufwendungspauschale im Jahr 2025?

Die Ehrenamtspauschale 2025 beträgt weiterhin 840 Euro pro Jahr und Person. Dieser steuerfreie Höchstbetrag wurde zuletzt 2021 von zuvor 720 Euro angehoben und bleibt auch 2025 unverändert. Vereine können diesen Betrag als Aufwandsentschädigung auszahlen, ohne dass dafür Steuern oder Sozialabgaben anfallen.

Welche Freibeträge gibt es für Ehrenamte?

Der Freibetrag für ehrenamtlich Tätige

Ehrenamtlerinnen und Ehrenamtler dürfen 840 Euro steuerfrei im Jahr als Aufwandsentschädigung annehmen, ohne dass Sozialabgaben anfallen und Steuerabzüge an das Finanzamt abzuführen sind.

Wie hoch ist eine angemessene Aufwandsentschädigung?

Eine angemessene Aufwandsentschädigung hängt von der Art der Tätigkeit ab, wobei der Staat steuerfreie Pauschalen vorsieht: die Ehrenamtspauschale bis 840 €/Jahr (z.B. für Vorstände) und die Übungsleiterpauschale bis 3.000 €/Jahr (für Trainer, Betreuer etc.). Diese Beträge sind steuerfrei und sozialabgabenfrei, solange die jeweiligen Freigrenzen nicht überschritten werden; darüber hinausgehende Beträge sind steuerpflichtig. Auch der tatsächliche Ersatz von Auslagen (z.B. Fahrtkosten) ist steuerfrei, muss aber nachgewiesen werden. 

Ist ein Verzicht auf eine Aufwandsentschädigung eine Spende?

Unter einer Aufwandsspende versteht man den Verzicht auf einen zuvor rechtswirksam vereinbarten Ersatz von Aufwendungen wie Benzin-, Fahrt- oder Portokosten. Demgegenüber spricht man von einer Rückspende, wenn auf einen sonstigen rechtswirksam vereinbarten Anspruch, wie eine Honorarforderung, verzichtet wird.

Wie viele Ehrenämter darf man ausüben?

Man darf beliebig viele Ehrenämter ausüben, es gibt keine gesetzliche Obergrenze, aber steuerliche Pauschalen (wie die Ehrenamtspauschale von 840 € oder den Übungsleiterfreibetrag) gelten pro Person und nicht pro Amt, wobei man oft beide Pauschalen kombinieren kann, wenn die Tätigkeiten unterschiedlich sind (z.B. Training und Vorstand) – wichtig ist die getrennte Abrechnung. Der Arbeitgeber darf Ehrenämter nur in Ausnahmefällen untersagen, wenn die Arbeitsleistung beeinträchtigt wird. 

Kann ich als Arbeitsloser ehrenamtlich arbeiten?

Ja, man darf ehrenamtlich arbeiten, wenn man arbeitslos ist, aber es gibt wichtige Regeln: Solange das Engagement unter 15 Stunden pro Woche liegt und nur geringe Aufwandsentschädigungen (bis ca. 200 €/Monat) gezahlt werden, bleibt der Anspruch auf Arbeitslosengeld bestehen; Sie müssen die Tätigkeit aber vorher der Agentur für Arbeit melden. Der Fokus muss auf der Jobsuche bleiben, und bei über 15 Stunden wöchentlich muss die Agentur prüfen, ob Sie dem Arbeitsmarkt noch zur Verfügung stehen.
 

Was passiert, wenn man die Ehrenamtspauschale überschritten hat?

Wenn die Ehrenamtspauschale von 840 € (bis 2025) überschritten wird, ist nur der übersteigende Betrag steuer- und sozialversicherungspflichtig und muss in der Steuererklärung in der Anlage SO als sonstige Einkünfte oder als steuerpflichtiger Arbeitslohn angegeben werden; der Verein muss dies ebenfalls melden, wobei Sachkosten und tatsächliche Auslagen weiterhin steuerfrei bleiben können. Ab 2026 soll die Pauschale auf 960 € erhöht werden. 

Wie hoch ist die Aufwandsentschädigung steuerfrei?

Nicht zum einsetzbaren Einkommen gehören Aufwandsentschädigungen oder Einnahmen aus nebenberuflichen Tätigkeiten, die nach § 3 Nr. 12, Nr. 26 oder Nr. 26a EStG steuerfrei sind, soweit diese einen Betrag in Höhe von 3.000 Euro kalenderjährlich nicht überschreiten (§ 82 Abs.

Ist eine Aufwandsentschädigung ein Einkommen?

Ja, eine Aufwandsentschädigung zählt grundsätzlich als Einkommen und ist steuerpflichtig, aber für ehrenamtliche Tätigkeiten gibt es Freibeträge (Übungsleiter- und Ehrenamtspauschale), bis zu deren Höhe die Zahlungen steuer- und sozialversicherungsfrei sind. Werden diese Pauschalen (aktuell ca. 3.000 € für Übungsleiter, 840 € für Ehrenamt) überschritten, müssen die Mehrbeträge versteuert werden, was dann als Einkünfte aus selbstständiger oder abhängiger Beschäftigung gilt. Sachkosten mit Beleg sind davon ausgenommen. 

Wie hoch ist die Aufwendungspauschale?

Seit 2021 beträgt die Ehrenamtspauschale 840 Euro. Das heißt, bis zu diesem Betrag ist Deine Aufwandsentschädigung im Ehrenamt steuer- und sozialabgabenfrei. Bis 2020 lag der Wert noch bei 720 Euro.

Was versteht man unter Aufwendungsersatz?

Begriff und Bedeutung des Aufwendungsersatzes

Der Begriff „Aufwendungsersatz“ beschreibt im rechtlichen Kontext den Anspruch einer Person darauf, von einer anderen Person die Erstattung von Ausgaben zu verlangen, die sie im Interesse oder für das Vermögen dieser anderen Person getätigt hat.

Hat man steuerliche Vorteile, wenn man ehrenamtlich arbeitet?

Gibt es Ausnahmen von der Steuerpflicht für Einnahmen aus ehrenamtlicher Tätigkeit? Ja: Der Gesetzgeber hat zur Stärkung des Ehrenamts eine steuerliche Förderung im Einkommensteuergesetz (EStG) geschaffen: Aufwandsentschädigungen aus öffentlichen Kassen an öffentliche Dienste leistende Personen, § 3 Nr. 12 S.

Welche Werbungskosten kann ich im Ehrenamt absetzen?

‍Werbungskosten des Ehrenamtes in Steuererklärung absetzen

Wenn du keine Aufwandsentschädigung bekommst, kannst du die Kosten, die dir im Zusammenhang mit deinem Ehrenamt entstanden sind, in der Steuererklärung für deine Festanstellung absetzen. Das Gesetz spricht dann von Werbungskosten oder Betriebsausgaben.

Wer kann die Ehrenamtspauschale absetzen?

Die Ehrenamtspauschale kann an jede Person, also auch Nicht-Mitglieder, bezahlt werden. Es muss sich bei der vergüteten Tätigkeit um eine nebenberufliche Tätigkeit im ideellen Bereich der Organisation handeln.