Sind Berücksichtigungszeiten Anrechnungszeiten?

Gefragt von: Andy Decker B.A.
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Nein, Berücksichtigungszeiten sind rechtlich nicht dasselbe wie Anrechnungszeiten, auch wenn beides beitragsfreie Zeiten sind, die sich positiv auf die Rente auswirken können: Anrechnungszeiten (z. B. wegen Krankheit, Arbeitslosigkeit, Schulzeit) sind Zeiten ohne Beitragszahlung, die Lücken schließen und Wartezeiten erfüllen, während Berücksichtigungszeiten (z. B. Kindererziehung bis 10 Jahre) spezielle Lebensphasen sind, die Rentenansprüche erhöhen können, indem sie die Bewertung von Beiträgen verbessern oder Entgeltpunkte erzeugen, aber keine eigenen Beitragszeiten sind. Sie bestehen rechtlich nebeneinander und erfüllen unterschiedliche Funktionen.

Wie werden Berücksichtigungszeiten angerechnet?

Berücksichtigungszeiten wirken sich nicht direkt auf die Rentenhöhe aus. Sie zählen aber zur Wartezeit von 35 Jahren für eine Altersrente für langjährig Versicherte und eine Altersrente für schwerbehinderte Menschen. Außerdem können sie indirekt die Rente erhöhen, indem andere Zeiten günstiger bewertet werden.

Werden Anrechnungszeiten bei der Rente berücksichtigt?

Das Wichtigste in Kürze. Anrechnungszeiten sind Zeiten, in denen keine Rentenversicherungsbeiträge gezahlt wurden, die aber trotzdem bei der Rente berücksichtigt werden können. Sie zählen auch zur sog. Wartezeit von 35 Jahren, die für bestimmte Altersrenten wichtig ist.

Was bringen Berücksichtigungszeiten bei der Rente?

Berücksichtigungszeiten erfüllen vielmehr den Zweck, die rentenrechtlichen Wartezeiten zu erfüllen bzw. Anwartschaften über den Zeitraum ihrer Wirksamkeit zu erhalten. Daneben führen sie gegebenenfalls im Rahmen der Gesamtleistungsbewertung zu einer günstigeren Bewertung der beitragsfreien Zeiten.

Sind Berücksichtigungszeiten Beitragszeiten?

Kindererziehungszeiten und Berücksichtigungszeiten

Die ersten Jahre der Kindererziehung gelten als Beitragszeiten und werden gleichzeitig als Berücksichtigungszeiten wegen Kindererziehung geführt. Nach Ablauf der beitragspflichtigen Kindererziehungszeiten setzt sich die Berücksichtigung bis zum zehnten Lebensjahr fort.

Kinderberücksichtigungszeiten - der Booster für die Rente

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Was bringen 10 Jahre Kinderberücksichtigungszeiten?

10 Jahre Kinderberücksichtigungszeit sind Gold wert, weil sie deine Rentenbiografie aufwerten: Sie füllen Beitragslücken, helfen dir, Wartezeiten (z.B. für die Rente mit 63) schneller zu erfüllen, sichern den Anspruch auf Erwerbsminderungsrente und können Teilzeiteinkommen um bis zu 50% aufwerten, was zu mehr Rentenpunkten führt – besonders bei mehreren Kindern oder Zeiten ab 1992, sodass deine Rente spürbar steigt (ca. 12-30€ pro Jahr mehr, je nach Situation), obwohl sie keine direkten Beiträge sind. 

Was ist der Unterschied zwischen Anrechnungszeiten und Beitragszeiten?

Anrechnungszeiten gehören zu den beitragsfreien Zeiten. Das heißt, Versicherte zahlen zwar keine Beiträge in die Rentenkasse ein, die Zeiten finden bei der Rentenberechnung aber trotzdem Berücksichtigung und zählen zur Wartezeit.

Was bedeutet Beitragszeit wegen gleichzeitiger Berücksichtigungszeiten?

Erziehen Sie gleichzeitig mehrere Kinder, zum Beispiel Zwillinge, oder während einer Erziehungszeit kommt ein weiteres Kind zur Welt, verlängert sich die Kindererziehungszeit um diese Zeit. Zusätzlich können Ihnen Berücksichtigungszeiten wegen Kindererziehung im Umfang von bis zu 10 Jahren angerechnet werden.

Lohnt es sich, mit 60 Jahren noch in eine Rentenversicherung einzuzahlen?

Wenn Sie nicht ausreichend für den Ruhestand gespart haben oder mit einer Einkommenslücke im Ruhestand rechnen, kann der Beginn einer privaten Altersvorsorge ab 60 Jahren die Zeit bis zum Bezug der staatlichen Rente überbrücken . Nutzen Sie die Arbeitgeberzuschüsse, die Ihre Altersvorsorge deutlich aufstocken können.

Werden Berücksichtigungszeiten bei der Grundrente angerechnet?

Wie werden Zeiten der Kindererziehung und der Pflege beim Grundrentenzuschlag berücksichtigt? Zeiten, in denen Kinder erzogen wurden, zählen zu den Grundrentenzeiten.

Welche Anrechnungszeiten werden bei der Rente berücksichtigt?

Anrechnungszeiten werden u. a. für die Rente nach 35 Jahren Wartezeit berücksichtigt und fließen generell in die Rentenberechnung ein. Es handelt sich beispielsweise um die Phasen der Schwangerschaft und Mutterschaft sowie Zeiten, in denen Sie arbeitslos oder wegen Krankheit arbeitsunfähig waren.

Welche Anrechnungszeiten zählen zu den 45 Beitragsjahren?

Für die 45-jährige Wartezeit zählen hauptsächlich Pflichtbeiträge aus Beschäftigung/Selbstständigkeit, Kindererziehungs- und Pflegezeiten, Wehr-/Zivildienst sowie bestimmte Zeiten des Bezugs von Sozialleistungen (wie ALG I, Krankengeld), wobei ALG I in den letzten zwei Jahren vor Rentenbeginn oft ausgenommen ist, es sei denn, es liegt eine Insolvenz vor. Freiwillige Beiträge werden nur mitgezählt, wenn mindestens 18 Jahre Pflichtbeiträge vorhanden sind, und auch hier gelten Einschränkungen für die letzten zwei Jahre. Nicht angerechnet werden z.B. Fachschulzeiten oder Bürgergeld (ALG II).
 

Was ist, wenn ich mehr als 35 anrechnungsfähige Jahre habe?

Mehr als 35 Beitragsjahre in der Nationalversicherung erhöhen nicht automatisch die Höhe Ihrer staatlichen Rente . Eine höhere Rente erhalten Sie nur dann, wenn Ihre „Anfangssumme“ nach den neuen Regelungen über dem Höchstbetrag von 230,25 £ (2025/26) liegt.

Wie kann ich Berücksichtigungszeiten beantragen?

Kindererziehungszeiten beantragen – so geht's

Wenn Sie Kindererziehungszeiten anerkannt haben möchten, müssen sie dies bei der Deutschen Rentenversicherung schriftlich beantragen – und zwar mit dem Antrag V0800. Mit dem gleichen Formular können Sie auch Berücksichtigungszeiten beantragen.

Welche Zeiten zählen nicht zu den Grundrentenzeiten?

Nicht zu den Grundrentenzeiten gehören u.a. Zeiten wegen des Bezugs von Arbeitslosengeld, Arbeitslosengeld II sowie Arbeitslosenhilfe, einer geringfügigen versicherungsfreien oder nicht versicherungspflichtigen Beschäftigung sowie Zeiten mit freiwilligen Beiträgen.

Wann muss ich das formular V0805 ausfüllen?

Den Vordruck V0805 müssen Sie ausfüllen, wenn nicht die leibliche Mutter den Antrag stellt (z.B. der Vater) oder bei Stief-, Pflege- oder Adoptivkindern, immer zusätzlich zum V0800, um die Erziehungszeiten zu klären, besonders bei geteilter Erziehung oder Unterbrechungen. Er dient dazu, die geteilten oder getrennten Erziehungsphasen genau zu dokumentieren, insbesondere wenn die Erziehung nicht durchgehend von 0 bis 10 Jahren in einer Hand lag, und wird zusammen mit dem V0800 eingereicht, um die Kindererziehungszeiten für die Rente festzustellen, idealerweise wenn das Kind 10 wird. 

Was zieht die Rentenversicherung von der Rente ab?

Sofern Sie früher in Rente gehen möchten, müssen Sie mit einem Rentenabschlag rechnen. Dieser beträgt pro Monat vorzeitiger Inanspruchnahme 0,3 Prozent. Pro Jahr werden 3,6 Prozent von Ihrer Regelrente abgezogen. Insgesamt beträgt der maximale Abschlag 10,8 Prozent.

Wie viele Jahre muss man in der Rentenversicherung gearbeitet haben, um früher in Rente zu gehen?

Haben Sie 35 oder sogar 45 Jahre an anrechenbaren Zeiten in der Rentenversicherung, können Sie derzeit früher in Rente gehen.

Kann man zusätzlich in die Rentenkasse einzahlen, um früher in Rente zu gehen?

Ja, man kann durch freiwillige Einzahlungen in die Rentenkasse (Sonderzahlungen) Rentenabschläge ausgleichen, um früher abschlagsfrei oder mit geringeren Abzügen in Rente zu gehen, wobei dies oft über das 50. Lebensjahr relevant wird und die «Rente ab 63» ermöglicht, aber auch Lücken in der Wartezeit (z.B. bei Kindererziehung, Studium) gefüllt werden können. Diese Einzahlungen sind quasi das „Kaufen von Rentenpunkten“ und werden in der Regel nur bei einer beantragten Frührente angewendet, sind aber nicht erstattbar; stattdessen erhöhen sie die Rente, wenn man doch länger arbeitet. 

Was bringt Berücksichtigungszeit?

Die Berücksichtigungszeiten helfen bei der Erfüllung von Wartezeiten für Altersrenten, denn sie werden auf die 35-jährige und auf die 45-jährige Wartezeit angerechnet.

Wie werden die Berücksichtigungszeiten angerechnet?

Die Kindererziehungszeiten gelten in der gesetzlichen Rentenversicherung als Beitragszeiten und werden auf die Wartezeiten für die Rente angerechnet. Darüber hinaus werden Zeiten der Erziehung bis zum 10. Geburtstag des Kindes als so genannte Berücksichtigungszeiten angerechnet.

Was ist der Unterschied zwischen Beitragszeit und Anrechnungszeit?

Als Anrechnungszeit (AZ) bezeichnet man in Deutschland eine rentenrechtliche Zeit, die – in Abgrenzung zu den (tatsächlich verbeitragten) Beitragszeiten und den sogenannten Berücksichtigungszeiten – eine beitragsfreie Zeit ist.

Was bringen Anrechnungszeiten in der Rentenversicherung?

Anrechnungszeiten gehören zu den beitragsfreien Zeiten. Obwohl Sie keine Beiträge einzahlen, können diese Zeiten dennoch für Ihre spätere Rente zählen. Anrechnungszeiten sind beispielsweise Zeiten, in denen Sie ar beitslos waren, eine Fachschule besucht haben oder schwanger waren.

Was sind Berücksichtigungszeiten bei der Rente?

Berücksichtigungszeiten in der Rente sind gesetzlich anerkannte Zeiträume der Kindererziehung (bis zum 10. Geburtstag des Kindes) und früherer Pflege (eingeschränkt), die zwar keine direkten Beiträge bringen, aber helfen, die Wartezeiten für Renten zu erfüllen (z. B. 35 Jahre) und Lücken im Lebenslauf zu schließen, um Rentennachteile durch familiäre Sorgearbeit auszugleichen, sodass sie indirekt die Rentenhöhe beeinflussen und den Zugang zu Rentenarten erleichtern können. Sie sind ein Ausgleich dafür, dass in diesen Phasen oft keine oder geringere Beiträge gezahlt wurden.
 

Was sind Beitragszeiten wegen gleichzeitiger Berücksichtigungszeiten?

Die Kindererziehungszeiten (Beitragszeit und Berücksichtigungszeit) wird dem Elternteil angerechnet, der das Kind überwiegend erzogen hat. Wenn beide Elternteile das Kind gemeinsam erzogen haben, werden diese Zeiten i.d.R. der Mutter angerechnet.