Sind Spesen und Verpflegungsmehraufwand das Gleiche?

Gefragt von: Jaqueline Heß
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Der umgangssprachliche Begriff "Spesen" ist gleichbedeutend mit dem steuerrechtlich korrekten Begriff "Verpflegungsmehraufwendungen".

Was ist der Unterschied zwischen Spesen- und Verpflegungsmehraufwand?

Um auf diesen dienstlich bedingten Mehrkosten, auch Verpflegungsmehraufwand, nicht sitzen zu bleiben, können Angestellte sich die Kosten erstatten lassen. In der Regel übernehmen Arbeitnehmer diese Mehrbelastung. Eine solche Vergütung der Verpflegungsmehraufwendungen wird als Spesen bezeichnet.

Wie berechnet man Spesen für Verpflegungsmehraufwand?

Spesen werden durch Pauschalen des Finanzamts berechnet, die sich nach der Dauer der Abwesenheit richten: 14 € für > 8h, 28 € für 24h (Stand 2025), plus Übernachtungspauschalen (oft 20 €), wobei Mahlzeiten (Frühstück 20%, Mittag-/Abendessen 40%) von den Tagessätzen abgezogen werden müssen, wenn sie übernommen wurden; Fahrtkosten werden separat nach Kilometern oder Pauschalen erstattet, und es müssen Belege gesammelt werden, um die tatsächlichen Kosten für Unterkunft, Reise und Nebenkosten abzurechnen, wie z.B. Taxifahrten. 

Wie hoch sind die Spesen für 24 Stunden Abwesenheit?

Für eine Abwesenheit von 24 Stunden bei einer Dienstreise gibt es in Deutschland eine steuerfreie Verpflegungspauschale von 28 Euro (die große Pauschale), während bei Abwesenheiten von 8 bis unter 24 Stunden die kleine Pauschale von 14 Euro gilt. Für An- und Abreisetage bei mehrtägigen Reisen werden ebenfalls jeweils 14 Euro gezahlt, unabhängig von der genauen Dauer. 

Was zählt als Verpflegungsmehraufwand?

Wie hoch ist die Verpflegungspauschale? Seit Januar 2020 gilt: Für eine Dienstreise, die mehr als acht Stunden dauert, kann man pauschal 14 Euro als Verpflegungsmehraufwand von der Steuer absetzen. Für eine längere Abwesenheit über 24 Stunden können 28 Euro geltend gemacht werden.

Spesenabrechnung einfach erklärt! | Reisekosten & Verpflegungsmehraufwand

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Wie hoch ist der Verpflegungsmehraufwand für eine Dienstreise, die mehr als 14 Stunden dauert?

Große Pauschale. Wer mehr als 8 Stunden beruflich unterwegs ist, hat Anspruch auf die Verpflegungspauschale: Kleine Pauschale: Bei einer Abwesenheit zwischen 8 und 24 Stunden stehen Ihnen 14 € zu. Große Pauschale: Bei einer Abwesenheit von mehr als 24 Stunden erhalten Sie 28 €.

Was ist Verpflegungsmehraufwand?

Verpflegungsmehraufwand bezeichnet die zusätzlichen Kosten, die eine Person zu tragen hat, weil sie sich aus beruflichen Gründen außerhalb der eigenen Wohnung und außerhalb der ersten Tätigkeitsstätte (bis einschließlich 2013: regelmäßige Arbeitsstätte) aufhält und sich daher nicht so günstig wie zu Hause verpflegen ...

Wie viele Spesen pro Tag sind maximal?

Anspruch auf Spesen

Die Pauschalen für Verpflegungsmehraufwendungen im Inland betragen seit 2020 unverändert 14 € für eine Abwesenheit von mehr als 8 Stunden und 28 € für eine Abwesenheit von mindestens 24 Stunden. Diese Pauschalen gelten auch im Jahr 2025 weiterhin.

Wie hoch ist der Verpflegungsmehraufwand 2025 für genau 8 Stunden Dienstreisen?

Auf Geschäftsreisen können Verpflegungskosten pauschal erstattet werden, sofern die Reise länger als acht Stunden dauert. Der Verpflegungsmehraufwand 2025 beträgt in Deutschland 14 Euro für kürzere Reisen und 28 Euro für ganztägige Abwesenheiten.

Wie muss ich den Verpflegungsmehraufwand nachweisen?

Key Facts. Pauschaler Anspruch ohne Nachweise: Der Verpflegungsmehraufwand entsteht, wenn Arbeitnehmende beruflich länger als acht Stunden unterwegs sind. Er wird als Pauschale gewährt – Restaurantrechnungen oder Quittungen müssen nicht vorgelegt werden, allerdings gibt es eine Belegvorhaltepflicht.

Ist der Arbeitgeber verpflichtet, den Verpflegungsmehraufwand zu zahlen?

Der Arbeitgeber ist nicht verpflichtet, eine Verpflegungspauschale zu zahlen. Falls keine Spesen erstattet werden, können die Pauschbeträge bei der jährlichen Einkommensteuererklärung geltend gemacht werden, wobei ein jährlicher Freibetrag von 1.000 Euro für die Verpflegungspauschale gilt.

Wie wird der Verpflegungsmehraufwand bei Dienstreisen abgerechnet?

Wie wird der Verpflegungsmehraufwand abgerechnet? Die Berechnung erfolgt nach dem folgenden Schema: Wenn der Reisende mehr als 8 Stunden am Tag auf Dienstreise ist, erhält dieser ab 2024 15 Euro am Tag (bis 2023 14 Euro). Für den Tag der An- oder Abreise werden pauschal jeweils 15 Euro veranschlagt (bis 2023 14 Euro).

Wann ist die 28 € Verpflegungspauschale?

An den Zwischentagen, an denen der Arbeitnehmer 24 Stunden von seiner Wohnung abwesend ist, ist eine Verpflegungspauschale von 28 Euro anzusetzen.

Wann lohnt sich Verpflegungsmehraufwand?

Dein Verpflegungsmehraufwand lohnt sich steuerlich erst, wenn Du mit ihm und allen anderen Werbungskosten mehr als 1.230 Euro an Ausgaben im Jahr hattest. Denn die Verpflegungspauschalen gehören zu den Werbungskosten.

Ist der Arbeitgeber verpflichtet, eine Bescheinigung Verpflegungsmehraufwand auszustellen?

Übernimmt der Arbeitgeber den Verpflegungsmehraufwand nicht, können Angestellte diesen als Werbungskosten über die Einkommenssteuererklärung absetzen. Dafür sind keine Nachweise erforderlich. Allerdings werden lediglich die gültigen Verpflegungspauschalen zurückerstattet.

Sind Firmen verpflichtet, Spesen zu zahlen?

Ist der Arbeitgeber verpflichtet, Spesen zu bezahlen? Nein. Aber für diesen Fall kann der Arbeitnehmende die Spesen im Rahmen der jährlichen Einkommensteuererklärung als Werbungskosten geltend machen. Dabei gilt für Spesen ein Freibetrag in Höhe von 1.000 € pro Jahr.

Was ist die 3-Monats-Friss?

Die Dreimonatsregel besagt, dass ein Mitarbeiter nur für die ersten drei Monate seiner Auswärtstätigkeit steuerfreie Verpflegungspauschalen von seinem Arbeitgeber erhalten, bzw. diese über seine Einkommensteuererklärung geltend machen darf.

Wie hoch ist die Reisekostenpauschale für Verpflegung im Jahr 2025?

Trotz anhaltend hoher Inflation und steigender Lebenshaltungskosten hat der Gesetzgeber die Verpflegungspauschalen für das Inland nicht erhöht. Die Sätze bleiben auch im Jahr 2025 stabil: 14 € bei einer Abwesenheit von mehr als 8 bis unter 24 Stunden. 14 € für An- und Abreisetage bei mehrtägigen Reisen.

Wie viele Tage muss man bei Verpflegungsmehraufwand angeben?

Du musst mehr als 8 Stunden vom Arbeitsplatz und deiner Wohnung abwesend sein. Dann kannst du pro Tag 14 Euro Verpflegungspauschale abrechnen. Bei einer ganztägigen Abwesenheit (mindestens 24 Stunden) sind es 28 Euro. 14 Euro gibt es für An- und Abreisetage bei mehrtägigen Dienstreisen.

Wie viele Stunden darf man am Tag arbeiten für eine Dienstreise?

Das Arbeitszeitgesetz regelt, dass ein Arbeitnehmer nicht mehr als zehn Stunden am Tag arbeiten darf. Klar ist auch, dass der Arbeitgeber anfallende Kosten für die Dienstreise übernehmen muss. Beschäftigte müssen Spesen wie Übernachtungs-, Verpflegungs- und Fahrtkosten erstattet bekommen.

Wann besteht Anspruch auf Verpflegungsmehraufwand?

Nach dem Gesetz besteht der Anspruch auf eine Verpflegungspauschale, sobald der Arbeitnehmer eine berufliche Auswärtstätigkeit von mindestens acht Stunden außerhalb von Wohnung oder Arbeitsplatz unternimmt. Mehrere kleinere Dienstreisen an einem Tag können dabei zusammengefasst werden.

Werden Spesen zum Bruttolohn angerechnet?

Reisespesen in Deutschland werden in der Regel als Einkommen angerechnet, wenn sie nicht unter eine steuerfreie Ausnahme fallen. Wenn eine Arbeitnehmerin beispielsweise Verpflegungsmehraufwand erhält, der den Satz überschreitet, kann der überschüssige Betrag als steuerpflichtiges Einkommen angerechnet werden.

Sind Spesen das Gleiche wie Verpflegungsmehraufwand?

Der umgangssprachliche Begriff "Spesen" ist gleichbedeutend mit dem steuerrechtlich korrekten Begriff "Verpflegungsmehraufwendungen".

Ist Sonntagsarbeit steuerlich begünstigt?

Steuerlich begünstigt ist die Sonntagsarbeit in der Zeit zwischen 0 Uhr und 24 Uhr des jeweiligen Tages. Zahlt der Arbeitgeber für diese Zeit gesonderte Zuschläge, sind diese steuerfrei, soweit sie 50 % des Grundlohns nicht übersteigen.

Was ist der Unterschied zwischen Verpflegungspauschale und Verpflegungsmehraufwand?

Der Verpflegungsmehraufwand (kurz VMA) ist eine Verpflegungspauschale, die immer dann in Kraft tritt, wenn Arbeitnehmer oder Arbeitgeber länger als 8 Stunden von ihrer Wohnung oder ihrem Arbeitsort entfernt beruflich tätig sind. Verpflegungsmehraufwand umfasst alle Ausgaben für Essen und Trinken.