Soll ich meine alte Rente in die neue Rente übertragen?

Gefragt von: Dunja Riedel B.Eng.
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Ob Sie Ihre alte Rente übertragen sollten, hängt stark von der Art der Renten ab (gesetzlich, betrieblich, privat) und ob es um die Zusammenlegung geht; gesetzliche Renten werden oft automatisch angerechnet, während bei privaten/betrieblichen Vorsorgen (wie Rürup, Riester) ein Wechsel zu einem neuen Anbieter oft Vorteile wie niedrigere Gebühren und bessere Anlagemöglichkeiten bietet, aber gut geprüft werden muss (Kosten, Anbieterwechsel), daher ist eine individuelle Beratung bei der Deutschen Rentenversicherung oder einem Finanzexperten der wichtigste Schritt.

Ist es sinnvoll, die Rente zu übertragen?

Durch einen Rentenübertragungsvertrag können Sie von günstigeren Konditionen profitieren, darunter niedrigere Gebühren und mehr Anlage- und Auszahlungsmöglichkeiten . Sie können auch mehrere Rentenpläne zusammenführen. Hier erfahren Sie, wie das geht und wann ein Übertragungsvertrag möglicherweise nicht sinnvoll ist.

Wird die EM-Rente automatisch in Altersrente umgewandelt?

Ja, die Erwerbsminderungsrente (EM-Rente) geht grundsätzlich automatisch in die Regelaltersrente über, sobald Sie die Regelaltersgrenze erreichen; ein neuer Antrag ist meist nicht nötig, aber die Rentenversicherung meldet sich vorher. Es gibt jedoch einen Unterschied: Wollen Sie früher in Rente (vorgezogene Altersrente), müssen Sie aktiv einen Antrag stellen. Der nahtlose Übergang sichert, dass die Altersrente nicht niedriger ist als die EM-Rente. 

Wie übertrage ich meine Rente vom alten zum neuen System?

Wie kann man seine Rente von einem Ort zum anderen übertragen? Der Rentner muss einen Antrag an den zuständigen Kassenbeamten/stellvertretenden Kassenbeamten/unteren Kassenbeamten stellen, von dem er seine monatliche Rente bezieht, und dabei die Angaben zur neuen Adresse sowie das ursprüngliche Rentenzahlungsdokument (PPO) angeben.

Soll ich meine Rente behalten oder sie übertragen?

Die Übertragung einer Rentenabfindung in ein Roth-IRA-Konto ermöglicht steuerfreie Auszahlungen, erfordert jedoch die Zahlung der Steuern im Voraus . Ein Roth-IRA-Konto bietet im Vergleich zu einer Rente mehr Kontrolle über die Anlagen und ermöglicht potenziell höhere Renditen. Im Gegensatz zu traditionellen IRA-Konten und Renten gibt es bei Roth-IRA-Konten keine vorgeschriebenen Mindestauszahlungen.

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Ist es sinnvoll, bei Renteneintritt eine Teilsumme als Einmalzahlung zu erhalten?

Wenn Ihr regelmäßiges Einkommen Ihre notwendigen Ausgaben übersteigt, könnten Sie die Auszahlung des Gesamtbetrags in Erwägung ziehen . Sie können einen Teil davon zur Deckung Ihrer monatlichen Ausgaben verwenden und den Rest gewinnbringend anlegen.

Kann ich meine komplette Rente auch auf einmal auszahlen lassen?

Nein, eine Auszahlung der gesetzlichen Rente als einmalige Summe ist grundsätzlich nicht möglich, sie wird monatlich gezahlt; nur bei Nichterfüllung der Wartezeit (z.B. < 5 Jahre Einzahlung) kann man sich die eigenen Beiträge erstatten lassen, aber nicht das gesamte angesparte Kapital. Anders sieht es bei der privaten Rentenversicherung aus: Hier können Sie oft wählen, ob Sie sich das angesparte Kapital einmalig (teilweise oder ganz) oder als monatliche Rente auszahlen lassen, wobei steuerliche Aspekte zu beachten sind. Staatlich geförderte Produkte wie Riester-Rente haben spezielle Regeln (max. 30 % Einmalzahlung). 

Soll ich alle meine Rentenansprüche zusammenfassen?

Manche Rentenversicherungen bieten bessere Anlagemöglichkeiten als andere. Durch die Zusammenlegung Ihrer Rentenversicherungen können Sie diese Vorteile nutzen und sich von weniger rentablen trennen . Dies ist der wichtigste Grund für eine Zusammenlegung, da die Anlageperformance maßgeblich darüber entscheidet, wie stark Ihre Rente wächst und wie hoch Ihr Einkommen ausfällt.

Kann ich als Rentner meine Krankenkasse behalten?

Ja, als Rentner bleiben Sie meist in Ihrer bisherigen gesetzlichen Krankenkasse, da Sie in die Krankenversicherung der Rentner (KVdR) übergehen, wenn Sie die Vorversicherungszeiten erfüllen; der Rentenversicherungsträger zahlt die Hälfte Ihres Beitrags, während Sie die andere Hälfte direkt zahlen, wobei die Leistungen ähnlich wie zuvor bleiben. Wer die Voraussetzungen für die KVdR nicht erfüllt, wird freiwillig gesetzlich versichert oder kann unter bestimmten Bedingungen familienversichert sein. 

Wie viel kostet die Übertragung einer Rente?

Die Übertragung einer Altersvorsorge kann verschiedene Gebühren nach sich ziehen. Diese Kosten hängen vom Anbieter, der Art der Altersvorsorge und der Höhe des angesparten Kapitals ab. Zu den üblichen Gebühren gehören: Austrittsgebühren: Viele Anbieter erheben Gebühren für den Austritt aus ihren Systemen, die oft zwischen 1 % und 5 % des angesparten Kapitals liegen.

Kann es passieren, dass meine Altersrente geringer ausfällt als meine Erwerbsminderungsrente?

Nein, die Altersrente fällt bei nahtlosem Übergang innerhalb von 24 Monaten grundsätzlich nicht niedriger aus als die vorherige Erwerbsminderungsrente (EM-Rente) – dies nennt man Bestandsschutz; die EM-Rente wird durch Zurechnungszeiten oft künstlich angehoben, aber der Schutz stellt sicher, dass Sie im Alter nicht schlechter dastehen, obwohl die Berechnung der Altersrente ohne weitere Rentenpunkte oft niedriger wäre. Sie können aber eine höhere Altersrente bekommen, wenn Sie bis dahin weitere Rentenpunkte sammeln, oder auch eine niedrigere, wenn die EM-Rente sehr hoch berechnet wurde, aber der Bestandsschutz greift. 

Ist die Regelaltersrente höher als die volle Erwerbsminderungsrente?

Nein, die Regelaltersrente ist oft niedriger als die volle Erwerbsminderungsrente (EM-Rente), da die EM-Rente durch Zurechnungszeiten hochgerechnet wird; ABER bei nahtlosem Übergang greift ein Bestandsschutz, der sicherstellt, dass die Altersrente niemals unter der vorherigen EM-Rente liegt und meist sogar etwas höher ausfällt, da die Zeit der EM-Rente als rentensteigernd gilt. 

Wie hoch ist der Rentenzuschlag für EM-Rentner?

Für Erwerbsminderungsrentner, die zwischen 2001 und 2018 in Rente gegangen sind, gibt es einen gesetzlichen Rentenzuschlag von 4,5 % oder 7,5 %, eingeführt durch das Bestandsverbesserungsgesetz zur Angleichung an neuere Regelungen. Der Zuschlag wird seit Juli 2024 in zwei Stufen ausgezahlt: Zuerst als separater Betrag, seit Dezember 2025 wird er fest in die Rente integriert und zusammen überwiesen. Die Höhe hängt vom Rentenbeginn ab: 7,5 % für Rentenbeginn zwischen Jan 2001 und Juni 2014, 4,5 % für Rentenbeginn zwischen Juli 2014 und Dez 2018. Ein Antrag ist nicht nötig, die Deutsche Rentenversicherung zahlt automatisch aus.
 

Was passiert mit der Rente, wenn man vor der Rente stirbt?

Die kleine Witwen/Witwer-Rente beträgt 25 % der Rente des Verstorbenen. Ist der Gatte vor dem 1.1.2024 und vor der gesetzlich vorgeschriebenen Altersgrenze gestorben, wird die Witwen/Witwer-Rente um einen Abschlag (maximal 10,8 %) gemindert.

Kann man zwei Renten beziehen?

Ja, man kann mehrere Renten beziehen, z.B. eine Altersrente und eine Hinterbliebenenrente (Witwen-, Witwer-, Waisenrente) oder Renten aus verschiedenen Systemen (gesetzlich, betrieblich, privat), oft gibt es aber Umwandlungen, z.B. wird eine Erwerbsminderungsrente bei Erreichen der Altersgrenze in eine Altersrente umgewandelt, nicht zusätzlich gezahlt; wichtig ist, dass Sie mit Erreichen der Regelaltersgrenze unbegrenzt hinzuverdienen dürfen, ohne dass Ihre Rente gekürzt wird.
 

Was bleibt von der Rente über?

Von der Rente bleibt nach Abzug von Sozialbeiträgen (Kranken- und Pflegeversicherung) und Steuern ein Nettobetrag übrig, der vom Jahr des Rentenbeginns abhängt; wer 2025 in Rente geht, hat einen steuerfreien Rentenfreibetrag von 16,5 %, während die restlichen 83,5 % der Bruttorente zu versteuern sind, wobei die genaue Steuerlast durch den persönlichen Steuersatz und den steuerlichen Grundfreibetrag bestimmt wird. Im Laufe der Jahre steigt der steuerpflichtige Anteil, da der einmal festgelegte Freibetrag fest bleibt und Rentenerhöhungen voll besteuert werden. 

Warum R0810 ausfüllen?

Wenn Sie Ihre Rente beantragen, können Sie auch das Formular R0810 ausfüllen – die „Meldung zur Krankenversicherung der Rentner“. Ihre Krankenkasse prüft dann, ob Sie die Voraussetzungen für eine Mitgliedschaft in der KVdR erfüllen.

Welche ist die beste gesetzliche Krankenkasse für Rentner?

Für Rentner gibt es keine eine beste GKV, aber die HKK (Handelskrankenkasse), die Techniker Krankenkasse (TK) und die Audi BKK werden durchweg für ihre günstigen Beiträge (niedriger Zusatzbeitrag) und guten Leistungen (Bonusprogramme, Online-Services, gute Beratung) empfohlen, wobei die HKK oft als eine der günstigsten mit sehr gutem Preis-Leistungs-Verhältnis genannt wird. Die Wahl hängt auch von individuellen Bedürfnissen ab, aber die genannten Kassen bieten eine starke Kombination aus Kosten und Service für Rentner.
 

Was kostet die Krankenversicherung als Rentner?

Als Rentner zahlen Sie einen Teil Ihrer Krankenkassenbeiträge selbst, die andere Hälfte übernimmt die Rentenversicherung; der allgemeine Beitragssatz liegt bei 14,6 % plus einen kassenabhängigen Zusatzbeitrag, auf den ebenfalls eine hälftige Beteiligung von Rentner und Rentenversicherung besteht, was oft zu ca. 8,05 % des Renteneinkommens führt. Bei freiwilliger Versicherung oder bestimmten anderen Einkommensarten (wie z.B. Betriebsrenten, Arbeitseinkommen) können andere Sätze gelten, wobei die Beiträge von der Rente und den jeweiligen Einkünften berechnet werden, wie z.B. der hkk Satz von 17,19 % für 2026. 

Wie viele Jahre muss man verheiratet sein, um Rentenansprüche zu haben?

Wenn Ihre Ehe nach dem 1. Januar 2002 geschlossen wurde, müssen Sie mindestens ein Jahr verheiratet gewesen sein, damit Sie Anspruch auf Hinterbliebenenrente haben. Zu den weiteren Voraussetzungen zählt in den meisten Fällen, dass Sie nicht wieder geheiratet haben.

Wann verliert man Rentenansprüche?

Man verliert Rentenansprüche hauptsächlich durch Verjährung von Beitragsforderungen (30 Jahre bei Vorsatz) oder Verlust wegen Straftaten (bei Beamten), aber auch durch fehlende Wartezeiten (z.B. bei kurzer Beschäftigung oder Nichterfüllung der 5 Jahre) oder das Nichtbeantragen/Nicht-Erfüllen von Voraussetzungen (z.B. Rentensplitting, Erwerbsminderungsrente). Wichtiger ist oft, wie sich die Rentenhöhe mindert (Abschläge) durch frühere Inanspruchnahme oder wie sich Arbeitslosigkeit auswirkt, was nicht den vollständigen Verlust, aber eine Reduzierung bedeutet. 

Kann ich mir meine Rentenansprüche auszahlen lassen?

Nein, eine vorzeitige, vollständige Auszahlung der gesetzlichen Rente als Kapital ist grundsätzlich nicht möglich, sie wird monatlich ausgezahlt, aber Sie können unter bestimmten Ausnahmen Beiträge zurückfordern, wenn Sie die Mindestversicherungszeit nicht erfüllt haben. Bei einer privaten Rentenversicherung haben Sie jedoch meist die Wahl zwischen lebenslanger monatlicher Rente und einer einmaligen Kapitalauszahlung (Kapitalwahlrecht). 

Welche Änderungen gibt es für Rentner ab Dezember 2025?

Ab Dezember 2025 ändert sich die Rentenauszahlung durch die Integration des Rentenzuschlags (für EM- und Hinterbliebenenrenten) in die reguläre Monatsrente und die Einstellung der Barzahlung; für neue Rentner gibt es neue Altersgrenzen für vorgezogene Renten, etwa für die Altersrente für langjährig Versicherte (Geburtsjahrgänge Sep/Okt 1959). Wichtig ist, dass der Zuschlag für Bestandskunden nicht wegfällt, sondern neu berechnet wird, was zu leichten Erhöhungen führen kann, aber auch wegen der Gesundheitsabzüge in der Kranken- und Pflegeversicherung zu minimalen Kürzungen führen kann – kein Antrag nötig, alles automatisch.
 

Was ist besser, die monatliche Rente oder die Einmalzahlung?

Besser ist nicht pauschal zu sagen, es hängt von Ihrer Situation ab: Eine monatliche Rente bietet lebenslange Sicherheit und schützt vor Langlebigkeit, ist aber weniger flexibel und steuerlich oft belastet, während eine Einmalzahlung volle Flexibilität für größere Anschaffungen bietet, das Kapital aber schneller verbrauchen kann, wenn nicht gut angelegt, und oft steuerlich ungünstiger ist als eine Leibrente, die nur zu 19 % besteuert wird, betont DB-Anwälte und Check24. 

Was bleibt von 300 Euro Betriebsrente?

Von 300 € Betriebsrente bleiben nach Abzug von Steuern und Sozialabgaben (Kranken- & Pflegeversicherung) netto etwa 220 € bis 270 € übrig, da ein Teil steuerfrei ist und für die Krankenkasse ein Freibetrag (ca. 187 € in 2025) gilt – auf den Rest und die gesamte Pflegeversicherung fallen Abzüge an, wobei die genaue Summe von deinem Steuersatz und Kinderstatus abhängt.