Verliere ich die Rente meines Mannes, wenn er stirbt?

Gefragt von: Herr Prof. Xaver Kluge MBA.
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Nein, Sie verlieren die Rente Ihres Mannes nicht, sondern haben Anspruch auf eine Witwen- oder Witwerrente als Hinterbliebenenrente, die Ihre wirtschaftliche Existenz sichern soll; in den ersten drei Monaten gibt es das sogenannte Sterbevierteljahr (volle Rente), danach die kleine (25% der Rente des Mannes, max. 2 Jahre) oder große Witwenrente (55%, ggf. mit Einkommensanrechnung). Wichtig: Wenn Sie wieder heiraten, endet der Anspruch auf die Witwenrente, Sie erhalten dann aber eine einmalige Abfindung. Bei einer Scheidung oder einem Rentensplitting gelten Sonderregeln.

Was passiert mit der Rente des verstorbenen Ehepartners?

Nach dem Tod des Ehepartners gibt es eine Witwen- oder Witwerrente, die in den ersten drei Monaten 100 % der Rente des Verstorbenen beträgt (Sterbevierteljahr), danach gestaffelt als "kleine" (25 %) oder "große" (55 %) Rente, abhängig von Alter, Kindererziehung oder Erwerbsminderung. Wichtig: Es muss ein Antrag bei der Rentenversicherung gestellt werden, der Ehepartner muss die Mindestversicherungszeit (5 Jahre) erfüllt haben, und die Ehe darf nicht geschieden gewesen sein. Eigene Einkünfte können die Rente kürzen, aber im Sterbevierteljahr wird nichts angerechnet.
 

Was steht mir als Ehefrau zu, wenn mein Mann stirbt?

Wenn Ihr Mann stirbt, stehen Ihnen als Ehefrau die Witwenrente (groß oder klein), das Sterbevierteljahr (Sofortzahlung) und ein gesetzlicher Erbteil zu, der je nach Situation (Kinder, Zugewinngemeinschaft) variiert, wobei die Witwenrente meist 55 % der Partnerrente beträgt, nach den ersten drei Monaten aber eigenes Einkommen angerechnet wird. 

Wird meine Rente gekürzt, wenn mein Partner stirbt?

Sie beträgt grundsätzlich 25 Prozent einer Rente wegen voller Erwerbsminderung oder der Altersrente, die Ihr Ehepartner/Lebenspartner oder Ihre Ehepartnerin/Lebenspartnerin zum Zeitpunkt des Todes bezogen hat oder hätte.

Wie viel Rente bekommt eine Frau, wenn der Mann gestorben ist?

Nach dem Tod des Mannes erhält die Witwe zunächst für drei Monate die volle Rente des Verstorbenen (Sterbevierteljahr), danach meist 55 % oder 60 % der Rente (große Witwenrente), wenn bestimmte Voraussetzungen erfüllt sind, oder 25 % (kleine Witwenrente), wenn sie jung ist und kein Kind erzieht; die Höhe hängt von Ehedauer, Alter, Einkommen und Kindererziehung ab, wobei das eigene Einkommen angerechnet wird.
 

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Wie lange wird die Rente für einen verstorbenen Ehepartner gezahlt?

Der hinterbliebene Ehepartner bzw. eingetragene Lebenspartner kann Anspruch auf Leistungen des sogenannten Sterbevierteljahrs haben. Das bedeutet, dass die Rente nach dem Tod für 3 Monate in voller Höhe als Einmalbetrag ausgezahlt wird.

Wird meine eigene Rente gekürzt, wenn ich Witwenpension bekomme?

Ja, die Witwenrente wird bei Bezug einer eigenen Rente gekürzt, da die eigene Rente als Einkommen angerechnet wird, aber es gibt Freibeträge und die Kürzung beginnt erst nach Überschreiten dieser Grenze; die eigene Rente selbst wird nicht gekürzt, nur die Hinterbliebenenrente wird reduziert, beginnend mit 40% des anrechenbaren Einkommens über dem Freibetrag, wobei in den ersten drei Monaten nach dem Tod keine Anrechnung erfolgt (Sterbevierteljahr). 

Wie viel Pension bekommt die Frau, wenn der Mann stirbt?

Der Anspruch der Frau beträgt 60 Prozent der Pension ihres verstorbenen Mannes.

Was passiert mit der Rente meines Ehepartners, wenn ich sterbe?

Nach dem Tod des Ehepartners gibt es eine Witwen- oder Witwerrente, die in den ersten drei Monaten 100 % der Rente des Verstorbenen beträgt (Sterbevierteljahr), danach gestaffelt als "kleine" (25 %) oder "große" (55 %) Rente, abhängig von Alter, Kindererziehung oder Erwerbsminderung. Wichtig: Es muss ein Antrag bei der Rentenversicherung gestellt werden, der Ehepartner muss die Mindestversicherungszeit (5 Jahre) erfüllt haben, und die Ehe darf nicht geschieden gewesen sein. Eigene Einkünfte können die Rente kürzen, aber im Sterbevierteljahr wird nichts angerechnet.
 

Wann bekommt man 60% Witwenrente?

Die 60 % Witwenrente (große Witwenrente) bekommt man, wenn das „alte Recht“ gilt: Die Ehe wurde vor dem 1. Januar 2002 geschlossen und mindestens ein Ehepartner wurde vor dem 2. Januar 1962 geboren. Zusätzlich müssen Sie eine der folgenden Bedingungen erfüllen: Sie sind 47 Jahre alt, erwerbsgemindert oder erziehen ein minderjähriges/behindertes Kind. 

Warum bekomme ich keine Rente von meiner verstorbenen Frau?

Lebt auch kein Partner des Verstorbenen mehr, dann stellt die Rentenversicherung die Zahlung ein (§ 102 Abs. 5 SGB VI). Kinder oder Erben haben keinen Anspruch auf die Rente des Verstorbenen. Denn Renten sind nicht vererblich.

Wie lange bin ich steuerfrei nach dem Tod des Partners?

Steuererklärung für Verstorbene: Gesetze im Überblick

25 EStG – Veranlagung zur Einkommensteuer: Die Einkommensteuerpflicht des Verstorbenen bleibt bis zum Todestag bestehen. Die Steuererklärung ist bei Bestehen einer Abgabepflicht für das Jahr des Todes noch von den Erben einzureichen.

Was erbt die Ehefrau nach dem Tod des Mannes?

Wenn der Ehemann stirbt, erbt die Ehefrau nach dem gesetzlichen Erbrecht einen Anteil, der vom Güterstand und den Verwandten abhängt, die neben ihr erben: Meistens erbt sie neben Kindern ein Viertel (§ 1931 Abs. 1 BGB), zusammen mit dem pauschalen Zugewinnausgleich (großer Pflichtteil) erhält sie oft die Hälfte oder mehr des Erbes, während bei kinderlosen Ehen und je nach Verwandtschaftsgrad auch alles. Der überlebende Ehegatte hat auch einen hohen Freibetrag bei der Erbschaftssteuer von 500.000 Euro. 

Was steht mir als Ehemann zu, wenn meine Frau stirbt?

Stirbt ein Ehepartner, hat der hinterbliebene Partner Anspruch auf eine Hinterbliebenen-Rente (Witwen- oder Witwerrente). Diese beträgt 55 % der Rente des Verstorbenen. Haben Sie jedoch vor 2002 geheiratet und ist ein Ehepartner vor dem 2.1.1962 geboren, gilt altes Recht. Die Hinterbliebenen-Rente beträgt dann 60 %.

Wie lange muss man verheiratet sein, um Witwenpension zu erhalten?

Für eine Witwenpension muss man in Deutschland meist mindestens ein Jahr verheiratet gewesen sein, es sei denn, der Tod war unvorhersehbar (z.B. durch Unfall) oder es gibt andere Gründe gegen eine sogenannte Versorgungsehe (z.B. gemeinsame Kinder). Österreich hat komplexere Regeln abhängig vom Altersunterschied: Bis 20 Jahre Altersunterschied sind 3 Jahre Ehe nötig, bei über 25 Jahren sind es 10 Jahre für eine unbefristete Pension, es sei denn, ein Kind wurde geboren, dann reichen oft 10 Jahre. 

Wird die Pension nach dem Tod des Verstorbenen noch 3 Monate weitergezahlt?

Ja, die gesetzliche Rente wird nach dem Tod des Versicherten für drei Monate in voller Höhe weitergezahlt (das sogenannte Sterbevierteljahr), als Vorschuss für den überlebenden Partner, bevor die eigentliche Witwen-/Witwerrente beginnt und Einkommen angerechnet wird; bei Beamten gibt es stattdessen ein einmaliges Sterbegeld, aber auch hier kann eine anschließende Hinterbliebenenversorgung folgen. 

Hat ein Ehemann Anspruch auf die Rente seiner verstorbenen Frau?

Ja, ein Witwer hat in Deutschland in der Regel Anspruch auf eine Witwerrente (eine Form der Hinterbliebenenrente) von der gesetzlichen Rentenversicherung, wenn seine verstorbene Frau rentenversichert war und die entsprechenden Voraussetzungen erfüllt sind; es gibt eine kleine und eine große Witwerrente, die auf Antrag gezahlt wird und die wirtschaftliche Existenz sichern soll. Wichtige Voraussetzungen sind unter anderem die Ehedauer, die Rentenversicherungsbeiträge des Verstorbenen (Wartezeit) und dass der Witwer bestimmte Bedingungen erfüllt, wie z.B. Alter oder Kindererziehung. 

Was bekomme ich von der Rente meines Mannes, wenn er stirbt?

Nach dem Tod des Mannes erhält die Witwe zunächst für drei Monate die volle Rente des Verstorbenen (Sterbevierteljahr), danach meist 55 % oder 60 % der Rente (große Witwenrente), wenn bestimmte Voraussetzungen erfüllt sind, oder 25 % (kleine Witwenrente), wenn sie jung ist und kein Kind erzieht; die Höhe hängt von Ehedauer, Alter, Einkommen und Kindererziehung ab, wobei das eigene Einkommen angerechnet wird.
 

Was bekommt die Ehefrau, wenn der Mann stirbt?

Wenn der Ehemann stirbt, hat die Ehefrau Anspruch auf eine Witwenrente (nach dem "Sterbevierteljahr" meist "große" oder "kleine") und erbt gesetzlich einen Anteil am Vermögen, oft ein Viertel plus Zugewinnausgleich (je nach Kinderzahl), aber ein Testament kann alles anders regeln. Die Rente hängt vom Einkommen des Mannes und dem eigenen Einkommen der Frau ab, wobei hohe eigene Einkünfte die Rente kürzen können, bis sie zur Nullrente wird. 

Erhält eine Ehefrau die Rente ihres verstorbenen Ehemanns?

Sie können einen Teil oder die gesamte zusätzliche staatliche Rente oder Kapitalabfindung Ihres Partners/Ihrer Partnerin erben, wenn: Ihr Partner/Ihre Partnerin während der Aufschiebung der staatlichen Rente (vor Rentenbeginn) verstorben ist oder die Rente nach der Aufschiebung bezogen hat; Ihr Partner/Ihre Partnerin das Rentenalter vor dem 6. April 2016 erreicht hat; Sie zum Zeitpunkt des Todes Ihres Partners/Ihrer Partnerin verheiratet waren oder in einer eingetragenen Lebenspartnerschaft lebten.

Wie hoch darf die eigene Rente sein, um Witwenrente zu erhalten?

Damit Ihre eigene Rente die Witwenrente nicht kürzt, müssen Sie den Freibetrag beachten: Ab dem 1. Juli 2025 liegt dieser bei 1.076,86 € monatlich (brutto) für Arbeitseinkommen und kann sich mit Waisenkindern erhöhen. Nur das Nettoeinkommen, das diesen Freibetrag übersteigt, wird zu 40 % auf die Witwenrente angerechnet; höhere Einkommen werden ab dem Folgejahr stärker berücksichtigt, es gibt aber politische Absichten, die Regeln zu verbessern.
 

Erhalte ich die Rente meines Mannes, wenn er stirbt?

Wenn Sie einen oder mehrere Begünstigte benannt haben, wird diese Person Ihr Rentenkonto begünstigen. Sollten Sie zum Zeitpunkt Ihres Todes keinen lebenden Begünstigten benannt haben, wird Ihr Ehepartner begünstigt . Gibt es weder einen lebenden Begünstigten noch einen lebenden Ehepartner, wird der Erlös an Ihren Nachlass ausgezahlt.

Bei welchem Einkommen wird die Witwenpension gekürzt?

Freibetrag bei der Witwenrente ist wichtig für Erwerbstätige

Davon wird der Einkommensfreibetrag von 1.077 Euro (gerundet) abgezogen, das macht 543 Euro. 40 Prozent davon – das sind 217,20 Euro – werden auf die Witwenrente angerechnet. Ihre Witwenrente wird also um 217,20 Euro gekürzt.

Kann man Witwenrente und Altersrente gleichzeitig bekommen?

Ja, Witwenrente und eigene Altersrente können gleichzeitig bezogen werden, aber Ihre Altersrente wird als Einkommen auf die Witwenrente angerechnet, was zu einer Kürzung führen kann, falls Ihr bereinigtes Nettoeinkommen einen bestimmten Freibetrag übersteigt. In den ersten drei Monaten nach dem Tod gibt es eine Schonfrist ohne Anrechnung, danach wird der übersteigende Betrag (Netto-Altersrente minus Freibetrag) zu 40 % auf die Witwenrente angerechnet. Ihre eigene Altersrente bleibt davon unberührt. 

Wie hoch darf die eigene Pension sein, damit die Witwenpension nicht gekürzt wird?

Ist bei einer nicht 60-prozentigen Witwenpension/Witwerpension das Gesamteinkommen der/des Überlebenden niedriger als 2 547,91 Euro brutto (Wert 2025), wird die Pension auf eine 60-prozentige Witwen-/Witwerpension erhöht; das Gesamteinkommen darf nach der Erhöhung 2 547,91 Euro brutto nicht übersteigen.