Wann bin ich nicht mehr Kleinunternehmer?

Gefragt von: Rico Hahn
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Sie sind nicht mehr Kleinunternehmer, sobald Sie die gesetzlich festgelegten Umsatzgrenzen überschreiten. Seit dem 1. Januar 2025 gelten in Deutschland neue, höhere Umsatzgrenzen (Nettobeträge).

Ab wann kann ich keinen Kleinunternehmerstatus mehr haben?

Ab 2025 können Unternehmer die Kleinunternehmerregelung in Anspruch nehmen, wenn ihr Umsatz im Vorjahr 25.000 Euro nicht überschritten hat (bisher 22.000 Euro). Im laufenden Jahr bleibt der Kleinunternehmerstatus erhalten, solange der Umsatz 100.000 Euro nicht übersteigt.

Wann falle ich aus der Kleinunternehmerregelung?

Bereits der Umsatz, mit dem die Grenze von 25.000 € überschritten wird, ist nicht mehr steuerfrei. Neu ist auch der verpflichtende Hinweis auf Steuerbefreiung des § 19 UStG, § 34a Nr. 5 UStDV. Kleinunternehmer sind von der Pflicht zur Abgabe von Voranmeldungen und USt-Jahreserklärungen befreit.

Kann ich 2025 auf die Kleinunternehmerregelung verzichten?

Für das Kalenderjahr 2025 kann der Verzicht der Kleinunternehmerregelung bis zum 28. Februar 2027 erklärt werden. Wird der Verzicht für das Kalenderjahr 2025 bis zu diesem Datum erklärt, kommt ab 1. Januar 2025 die Regelbesteuerung zur Anwendung.

Wann Wechsel von Kleinunternehmer zur Regelbesteuerung?

Wenn Ihr Gesamtumsatz im laufenden Jahr die Grenze von 100.000 € überschreitet, müssen Sie sofort – also unterjährig – zur Regelbesteuerung wechseln. Das bedeutet konkret: Bereits der erste Umsatz, mit dem die 100.000-Euro-Grenze überschritten wird, unterliegt der Regelbesteuerung.

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Wie lange bin ich an die Kleinunternehmerregelung gebunden?

Sie sind an die Kleinunternehmerregelung gebunden, solange Sie die Umsatzgrenzen einhalten (bis 2024: 22.000 € Vorjahr/50.000 € laufendes Jahr; ab 2025: 25.000 € Vorjahr/100.000 € laufendes Jahr). Wichtig: Wenn Sie freiwillig auf die Regelbesteuerung wechseln (Option), sind Sie für fünf Jahre an diesen Verzicht gebunden, auch wenn Ihr Umsatz danach wieder unter die Grenzen fällt. Nach Ablauf dieser 5 Jahre können Sie wieder zur Kleinunternehmerregelung zurückkehren. 

Welche Änderungen bringt das Jahressteuergesetz 2024 für Kleinunternehmer?

Kleinunternehmer müssen keine Umsatzsteuer berechnen. Das Jahressteuergesetz 2024 bringt für diese Kleinunternehmerregelung wichtige Änderungen. Dazu gehören höhere Umsatzgrenzen, eine EU-weite Geltung des Kleinunternehmer-Status und eine Befreiung von der Pflicht, E-Rechnungen auszustellen.

Was ändert sich für Kleinunternehmer 2026?

Grundfreibetrag steigt: Ab 2026 liegt er bei 12.348 Euro (2025: 12.096 Euro). Das bedeutet: Ein größerer Teil Ihres Einkommens bleibt steuerfrei – eine spürbare Entlastung für kleine Betriebe und Solo-Selbstständige.

Welche Änderungen gibt es für Kleinunternehmer ab 2025 im Finanzamt?

Ab 2025 werden die Umsätze der Kleinunternehmer ausdrücklich von der Umsatzsteuer befreit. In der Praxis ergibt sich daraus für betroffene Selbstständige keine Veränderung: Sie dürfen weiterhin keine Umsatzsteuer in ihren Rechnungen ausweisen und müssen keine Umsatzsteuer-Voranmeldungen beim Finanzamt einreichen.

Welche Änderungen gibt es ab 2025 für die Kleinunternehmerregelung?

Die Grenze von 25.000 € gilt auch im Jahr der Gründung des Unternehmens. Sie ist ebenfalls eine feste Grenze. Eine Umrechnung in einen Gesamtjahresumsatz entfällt. Wird die Grenze von 25.000 € im Erstjahr überschritten, kann ab diesem Zeitpunkt die Kleinunternehmerregelung nicht mehr in Anspruch genommen werden.

Kann ich von der Kleinunternehmerregelung zur Regelbesteuerung zurückkehren?

Ja, du kannst von der Regelbesteuerung zur Kleinunternehmerregelung zurückzukehren, sofern du die Voraussetzungen für die Kleinunternehmerregelung erfüllst. Das heißt, du wirst in einem Jahr nicht mehr als 25.000 Euro Umsatz erzielen und du hast im Vorjahr nicht mehr als 100.000 Euro Umsatz erzielt.

Wie formuliere ich die Steuerbefreiung für Kleinunternehmer?

„Als Kleinunternehmer im Sinne von § 19 Abs. 1 UStG wird keine Umsatzsteuer berechnet. “ „Im ausgewiesenen Rechnungsbetrag ist gemäß § 19 UStG keine Umsatzsteuer enthalten.

Wie hoch ist die Gewinngrenze für die Kleinunternehmerregelung ab 2025?

Kleinunternehmer Gewinngrenze

Für die Umsatzsteuer zählt ausschließlich die Umsatzgrenze von 55.000 Euro (brutto). In der Sozialversicherung kann eine Ausnahme von der Pflichtversicherung bestehen, wenn die Einkünfte höchstens das 12-fache der ASVG-Mindestbeitragsgrundlage betragen (2025: 6.613,20 Euro).

Wird man ab 2025 automatisch Kleinunternehmer?

Achtung bei Unternehmensgründung ab 2025: Mussten Sie die Kleinunternehmer-Regelung bis 2024 noch beantragen, gelten ab 2025 neu gegründete Unternehmen automatisch als Kleinunternehmer, da die neuen Regelungen keine spezifischen Bestimmungen für Unternehmensgründungen enthalten (Gesetzeslücke).

Wie oft prüft das Finanzamt Kleinunternehmer?

Während Großbetriebe und Konzerne ungefähr alle fünf Jahre mit einer Betriebsprüfung rechnen können, verringert sich der durchschnittliche Prüfungsturnus bei Kleinbetrieben auf alle 20 bis 30 Jahre, bei Kleinstunternehmen wird im Schnitt sogar nur alle 50 bis 100 Jahre geprüft.

Kann ich für immer Kleinunternehmer bleiben?

Solange du mit deinen tatsächlichen Umsätzen unter diesen 25.000 EUR netto bleibst, kannst du Kleinunternehmer*in bleiben. Überschreitest du die 25.000-EUR-Grenze im Jahr deiner Gründung, musst du sofort in die Regelbesteuerung wechseln.

Wann verliert man den Kleinunternehmerstatus?

Unter 25.000 € → Kleinunternehmerregelung gilt im Gründungsjahr. Ab dem Umsatz, mit dem diese Grenze überschritten wurde, muss das Unternehmen Umsatzsteuer ausweisen und ans Finanzamt abführen. → Kleinunternehmerregelung entfällt.

Wann muss ich von der Kleinunternehmerregelung zur Regelbesteuerung wechseln?

Ein Wechsel von der Kleinunternehmerregelung zur Regelbesteuerung wird seit dem 01.01.2025 immer unterjährig stattfinden. Das heißt, du fängst ab dem Tag, an dem du die Grenze überschreitest, eigenständig deine Umsatzsteuer ausweisen und abführen.

Was muss ich als Kleinunternehmer beim Finanzamt abgeben?

Als Kleinunternehmer:in musst Du eine Einkommensteuererklärung abgeben. Teil der Steuererklärung ist die Einnahmen-Überschuss-Rechnung (Anlage EÜR). In dieser Anlage ermittelst Du Deinen Gewinn aus selbstständiger Tätigkeit, indem Du Deine Einnahmen und Ausgaben miteinander verrechnest.

Was passiert, wenn ich als Kleinunternehmer mehr als 22.000 verdiene?

Wenn Sie dagegen im vorangegangenen Jahr mehr als 22.000 Euro eingenommen haben oder im neuen Jahr mehr als 50.000 Euro Umsatz erwarten, unterliegen Sie automatisch der Regelbesteuerung.

Was ändert sich 2026 für Selbstständige?

Fazit: 2026 bringt Entlastung - aber auch neue Herausforderungen. Das Jahr 2026 steht ganz im Zeichen von steuerlicher Entlastung für viele Selbstständige: Der höhere Grundfreibetrag, die neue Pendlerpauschale und die Möglichkeit zur degressiven Abschreibung sorgen für mehr Netto und bessere Investitionsanreize.

Wie kann ich auf die Kleinunternehmerregelung verzichten?

Ein freiwilliger Verzicht auf die Kleinunternehmer-Regelung ist gegenüber dem Finanzamt bis zum letzten Tag des Monats Februar des übernächsten Kalenderjahres zu erklären. Der Verzicht gilt von Beginn des Kalenderjahres an, für das er erklärt wurde.

Welche steuerlichen Änderungen gibt es ab dem 1. Januar 2025?

Ab 01. Januar 2025 gelten in Deutschland neue Grenzwerte der Steuertabelle. So steigt der Grundfreibetrag von 11.784 Euro in 2024 auf 12.084 Euro pro Jahr an.

Welche Änderungen gibt es ab 2025 im Umsatzsteuergesetz für Kleinunternehmer?

Januar 2025 § 19 UStG „Besteuerung der Kleinunternehmer“ neu gefasst und § 19a UStG „Besonderes Meldeverfahren für die Anwendung der Steuerbefreiung in einem anderen Mitgliedstaat“ neu eingeführt. Folgeänderungen wurden auch in §§ 15, 15a, 20, 24 und 27a UStG vorgenommen, zudem wurde § 34a UStDV neu eingeführt.

Wie viel Geld darf ich als Kleinunternehmer steuerfrei verdienen?

Wie viel darf ich als Kleinunternehmer:in steuerfrei verdienen? Der Grundfreibetrag liegt 2025 bei 12.096 Euro. Einkünfte unter diesem Betrag sind einkommensteuerfrei. Die Kleinunternehmerregelung gilt bei einem Umsatz bis 25.000 Euro im Vorjahr und bis 100.000 Euro im laufenden Jahr.